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eBay-Artikelnr.:335362090621
Artikelmerkmale
Artikelzustand
Gebraucht
Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“In guten gebrauchten Zustand”
Marke
HP
Produktart
Desktop
EAN
nichtzutreffend
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Südluft Systemtechnik GmbH
Rudolf Hofeneder
Robert-Bosch-Str. 6
94447 Plattling
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0089719139994
:liaM-Eed.tfuldeus@fuakrevba
Geschäftsführer: Rudolf Hofeneder Amtsgericht Deggendorf
USt-IdNr.:
DE 327671364
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen - Südluft Systemtechnik GmbH -
A. Allgemeines
1. Wir liefern und leisten nur zu unseren nachstehenden Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen,
auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr
ausdrücklich erfolgt. Änderungen dieser Bedingungen, insbesondere abweichenden Geschäftsbedingungen
des Bestellers, wird hiermit widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf abweichende
Geschäftsbedingungen ist nicht als Einverständnis anzusehen, und zwar auch dann
nicht, wenn wir vorbehaltlos liefern. Mit der Annahme unserer Lieferung erklärt sich der Besteller
mit der ausschließlichen Geltung unserer Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen einverstanden.
2. Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
3. Alle zur Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
B. Liefer- und Leistungsumfang
1. Technische Änderungen gegenüber unserer Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag sind
zulässig, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen oder nach Stand
der Technik zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist oder hierdurch weder garantierte
Beschaffenheiten berührt noch die Eignung des Liefergegenstandes für die vertraglich vorausgesetzte
Verwendung beeinträchtigt werden. Insoweit sind die dem Besteller übermittelten Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen sowie Größen-, Gewichts-, Verbrauchs- und Leistungsangaben
auch nur annähernd maßgebend.
2. Sicherheitszubehör wie Absperrgitter, Abdeckgitter, Geländer etc., auch aufgrund gesetzlicher
Vorschriften oder behördlicher Auflagen, wird nur insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich
vereinbart ist.
3. In jedem Fall, auch wenn wir die Montage zu einem Pauschalpreis übernommen haben, gehören
insbesondere nicht zur Lieferung: Erd- und Maurerarbeiten, Hebezeuge, Gerüste, Dachverwahrungen,
Material und Installationsarbeiten zum Anschluss von Heizung, Gas, Frischwasser,
Abwasser und Strom, außerdem Installation und Inbetriebnahme von Öl- und Gasbrennern,
Feuerlösch-, Elektrostatikanlagen u.ä.
4. Für die Montage sind unsere besonderen Montagebedingungen maßgebend, auf die ausdrücklich
verwiesen wird.
C. Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung.
Den vereinbarten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
zugeschlagen.
2. Wir haben das Recht, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss
des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen
oder aufgrund von Änderungswünschen des Bestellers eintreten.
3. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen,
werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Insbesondere steht uns das Recht zu,
ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel Barzahlung gegen Rückgabe der
Wechsel zu verlangen. Unsere Rechte aus § 321 BGB bleiben unberührt.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen oder aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
D. Lieferzeit
1. Die Einhaltung der Zeiten für Lieferungen oder Leistungen (Lieferzeiten, also Liefertermine und
-fristen) setzt die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten des Bestellers voraus.
Lieferfristen beginnen daher erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller, jedoch
nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Angaben, Genehmigungen
etc. und ebenfalls nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung, Bürgschaft etc.;
Liefertermine verschieben sich in diesen Fällen entsprechend.
Nach Vertragsschluss vereinbarte Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Lieferbzw.
Leistungsumfangs verlängern bzw. verschieben die ursprünglichen Lieferfristen bzw. -termine
angemessen.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig.
2. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen,
behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungs- oder Energieversorgungsschwierigkeiten
oder sonst unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten
Umständen, jeweils gleichgültig, ob diese Umstände in unserem Unternehmen oder bei unseren
Unterlieferanten eintreten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Hiervon nicht
erfasst sind Fälle, in denen wir unsere terminliche Verpflichtung trotz Vorhersehbarkeit dieser
Umstände eingegangen sind oder mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung oder
Abwendung der Leistungsstörung nicht ergriffen haben oder in denen die Behinderung selbst von
uns verschuldet ist.
Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sind die genannten Umstände auch dann nicht
von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Wir müssen dem Besteller den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Störungen unverzüglich
mitteilen.
Soweit infolge dieser Umstände die Erfüllung des Vertrages für uns unmöglich oder wirtschaftlich
nicht mehr zumutbar wird, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Gleiches
gilt, wenn infolge dieser Umstände nicht absehbar ist, wann wir den Vertrag erfüllen können.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen
wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des
Ereignisses dem Besteller unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem
Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist bzw. eine Verschiebung des Liefertermins vereinbart
war.
3. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die von uns zu vertreten ist, ein Schaden
erwächst, so ist der Besteller zum Schadensersatz berechtigt. Die Höhe des Schadensersatzes
ist begrenzt auf 0,75 % für jede angefangene Woche des Verzuges, höchstens 7,5 % des
Auftragswerts. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt H dieser Verkaufs-,
Zahlungs- und Lieferbedingungen.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei
Lagerung in unserem Werk jedoch mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages (bei Teillieferungen
des anteiligen Rechnungsbetrages) für jeden Monat berechnet. Wir sind außerdem
berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über
den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu
beliefern.
E. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit dem Beginn der Verladung der Lieferteile auf den Besteller
über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und wir noch andere Leistungen wie
z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr, Aufstellung etc. übernommen haben. Der Versand
erfolgt im Regelfall auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die
Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
3. Gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen, vom Besteller
unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt G entgegenzunehmen.
F. Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsgegenstand).
2. Bis zum Eigentumsübergang hat der Besteller den Vorbehaltsgegenstand gegen Abhandenkommen,
Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Der Besteller tritt schon
jetzt alle Rechte aus den diesbezüglichen Versicherungsverträgen und seine Ansprüche gegen
deren Versicherer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
3. Der Besteller darf den Vorbehaltsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen hat uns der
Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur
Rücknahme des Vorbehaltsgegenstandes nach Mahnung berechtigt. Dies gilt auch, wenn beim
Besteller Überschuldung oder Zahlungseinstellung vorliegen, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über sein Vermögen beantragt wird oder sonst eine wesentliche Verschlechterung
seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie
eine Pfändung des Vorbehaltsgegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
4. Der Besteller ist berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu
seinen normalen Bedingungen weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung werden
uns schon jetzt die Forderungen des Bestellers aus Weiterveräußerung in Höhe unseres
Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit
an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt, liegen beim Besteller Überschuldung, Zahlungseinstellung oder sonst eine wesentliche
Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse vor, so erlöschen die Berechtigung zur
Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung. In diesem Fall können wir ferner von
unserer unberührt gebliebenen Befugnis, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen,
Gebrauch machen und vom Besteller verlangen, seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Ungeachtet dessen können wir jederzeit verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht
und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
5. Verarbeitung oder Umbildung des Vorbehaltsgegenstandes durch den Besteller werden stets
für uns vorgenommen. Wird der Vorbehaltsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie
für andere Vorbehaltsgegenstände (s.o.).
6. Wird der Vorbehaltsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen so verbunden,
dass er wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zu den
anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in
der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so
entstandene Miteigentum für uns. Die Bestimmungen über die Verbindung gelten für den Fall der
Vermischung oder Vermengung entsprechend. Für die durch Vermischung, Vermengung oder
Verbindung entstehenden neuen Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für sonstige Vorbehaltsgegenstände
(s.o.).
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
G. Mängel
1. Der Besteller hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu prüfen und
evtl. Mängelrügen unverzüglich nach Erkennbarkeit bei uns schriftlich geltend zu machen.
2. Im Falle mangelhafter Lieferung bzw. Leistung hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch
auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache / Herstellung eines neuen
Werks (Nacherfüllung). Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, schlägt sie fehl, ist sie dem
Besteller unzumutbar oder nicht innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist erfolgt,
so kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten
oder - bei einem Werkvertrag - gemäß § 637 BGB den Mangel auf unsere Kosten selbst
beseitigen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich oder eine Bauleistung
betroffen ist. Die Selbstvornahme ist ausgeschlossen, wenn wir die Nacherfüllung zu Recht
verweigert haben. Im Übrigen haften wir nur nach Abschnitt H dieser Verkaufs-, Zahlungs- und
Lieferbedingungen.
3. Eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes bzw. des von uns zu erstellenden
Werkes im Sinne von § 443 BGB muss von uns ausdrücklich übernommen werden. Eine
solche Garantie liegt insbesondere nicht schon in der bloßen Nennung solcher Beschaffenheiten,
wie es z.B. bei Eignungs-, Gewichts-, Verbrauchs- und Leistungsangaben der Fall ist. Gleiches
gilt für die bloße Angabe "gewährleistet".
4. Mängelansprüche scheiden insbesondere in folgenden Fällen aus: Ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - insbesondere übermäßige
Der Verkäufer berechnet Mehrwertsteuer für Artikel, die in die folgenden Bundesstaaten verschickt werden:
Bundesstaat
Steuersatz für Sales Tax
Rücknahmebedingungen
Frist
Rücksendung
30 Tage
Käufer zahlt Rückversand
Der Käufer trägt die Rücksendekosten.
Rücknahmebedingungen im Detail
Vollständige Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Südluft Systemtechnik GmbH, Robert-Bosch-Str. 6, 94447 Plattling, 49 9931 9179-800) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende Widerrufsbelehrung
Zahlungsdaten
Zahlungsmethoden
Hinweis: Bestimmte Zahlungsmethoden werden in der Kaufabwicklung nur bei hinreichender Bonität des Käufers angeboten.