Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Benjamin Nienaber e.K. (Stand: Februar 2022)
Allgemeines
1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Anwendung der nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen hiervon haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Mit der Unterzeichnung eines Exemplares der Bedingungen erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an. Sie sind von diesem Zeitpunkt an Bestandteil jedes Vertrages, der zwischen uns und dem Kunden geschlossen wird.
3. Von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, ihnen wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen.
Lieferung
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Auslieferung mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über, bei allen anderen Versendungsarten geht die Gefahr mit der Übergabe an die mit der Versendung beauftragte Person über.
2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind genannte Lieferzeiten unverbindlich. Wir geraten erst in Verzug, wenn der Kunde uns eine Nachfrist von drei Wochen gesetzt hat.
3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht bei Auftragserteilung schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Preise
1. Unsere Verkaufspreise verstehen sich in EUR und zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Lieferung zu den am Tag der Rechnungserstellung bei uns gültigen Preisen und Konditionen lt. offiziellen Preislisten.
3. Eine Belieferung kann nur dann erfolgen, wenn der Kunde uns eine Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften (von der Bank abgestempelt) im Original vorgelegt hat. Die Zahlung ist nach sieben Tagen fällig ohne Abzug von Skonto fällig.
4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung - außer in den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen - dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, z.B. einer Zahlungserinnerung, Übersendung des Kontoauszuges etc., leistet. Kann nicht von dem Käufer nachgewiesen werden, dass ihm die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Zeitpunkt des Empfanges der gekauften Ware.
5. Liegen die Verzugsvoraussetzungen vor, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines größeren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber und nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont-, und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und sonstige Zahlungsakzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.
Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und hierbei festgestellte Mängel oder sonstige Abweichungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
2. Für alle von uns gelieferten Waren leisten wir für die Mängelfreiheit eine Gewähr für den Zeitraum von 1 Jahr ab Auslieferung.
3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so kann der Kunde zunächst die Beseitigung des Mangels oder Nacherfüllung verlangen, d.h. er kann die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, auch im Falle der Nachlieferung, hat der Kunde die mangelhafte Sache an uns herauszugeben und für gezogene Nutzung Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertersatzes ist die anteilige lineare Wertminderung maßgeblich, ermittelt aus der Zeit der tatsächlichen Gebrauchsdauer und dem Zeitraum der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn der Käufer die Nacherfüllung wählt und diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist.
6. Der Verkäufer und seine Erfüllungshilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schäden, die der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch eigene Fahrlässigkeit verursachen, sind von der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
2. Der Kunde ist jedoch berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Schadensfall bei der Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen oder Ersatzforderungen des Kunden gegen seinen Abnehmer oder Dritten, einschließlich der Ansprüche aus der Saldoforderung bei vereinbartem Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt zur Absicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde bleibt berechtigt im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten ist oder Tatsachen bekannt werden, die die Zahlungsunfähigkeit des Kunden einleiten oder begründen könnten.
3. Der Kunde ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Ansprüche zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Wir verpflichten uns, die uns vorbehaltenen oder sonst eingeräumten Sicherheiten auf erste Anforderung des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten aus einfachem oder verlängertem Eigentumsvorbehalt nach den vorstehenden Regeln die uns zustehenden Ansprüche um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten wird von uns nach Maßgabe des § 315 BGB getroffen.
Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort der Niederlassung unserer Firma, mit der der Liefervertrag geschlossen wurde.
2. Gerichtsstand ist Münster. Wir bleiben berechtigt, auch in dem für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht für unsere Ansprüche zuständig sein kann.
3.Alle vertraglichen Absprachen sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
4. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt hiervon nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bedingungen möglichst nahe kommt.
5. Diese Vereinbarung unterliegt - auch als subsidiäres Recht - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet auch auf Verträge mit ausländischen Kunden keine Anwendung.