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Gallipoli-Stern sogenannter Eiserner Halbmond (Silber)

team-militaria-shop
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    eBay-Artikelnr.:335183715130
    Zuletzt aktualisiert am 06. Mai. 2024 13:53:28 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
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    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    Team Militaria
    Jan Stiller
    Gantepoth 3
    45721 Haltern am See
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT14490054632 94+
    :liaM-Eed.airatilim-maet@ofni
    Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: Team Militaria Jan Stiller Gantepoth 3 45721 Haltern am See Telefon: 02364 5009441 E-Mail: info@team-militaria.de USt-IdNr.: DE 290979240 AG Gelsenkirchen Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Jan Stiller Gantepoth 3 45721 Haltern am See Telefon: 02364 5009441 E-Mail: info@team-militaria.de USt-IdNr.: DE 290979240 AG Gelsenkirchen https://ec.europa.eu/consumers/odr
    USt-IdNr.:
    • DE 290979240
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Unsere AGBs und Datenschutzerklärung
     
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Team Militaria
     
    Jan Stiller
     
    Ganthepot 3
    D-45721 Haltern am See
     
    info@team-militaria.de
     
    USt-IdNr.: DE 290979240
     
    Bei allen von uns angebotenen Stücken handelt es sich um zeitgenössische Originale, sofern sie nicht ausdrücklich anders beschrieben sind. Alle Beschreibungen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Unsere Bilder sind Teil der Beschreibung und sind nicht elektronisch nachbearbeitet. Wir gewähren ein uneingeschränktes Rückgaberecht auf Originalität.
     
    Geltungsbereich
     
    Von nachstehenden Verkaufsbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
     
    Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufsbedingungen für Unternehmer.
     
     
    Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
     
    2.1. Angebot und Angebotsunterlagen
     
    Die Darstellung des Sortiments von Jan Stiller Team Militaria auf Internetseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
     
    Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
     
    Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Jan Stiller Team Militaria das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
     
    Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.
     
    Bei eBay-Auktionen nimmt der Bieter das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion, bei Angeboten zum Sofortkauf durch Klicken auf den Button “Sofort kaufen” an. Nach Anklicken des “Bieten”- oder “Sofort Kaufen”-Buttons wird das Gebot vor der endgültigen Versendung nochmals angezeigt; der Bieter hat hierbei die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren. Mit Anklicken des Buttons „Gebot bestätigen“ oder „kaufen“ wird die Erklärung bindend. Eine Korrektur ist dann nicht mehr möglich. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande.
     
    2.2. Fälligkeit und Aufrechnung
     
    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.
     
    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
     
    2.3. Zahlungsmodalitäten und Lieferung
     
    Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse, Überweisung, Barzahlung bei Selbstabholung oder PayPal vornehmen.
     
    Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Anderenfalls beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Mitteilung der Lieferadresse.
     
    Eine Selbstabholung ist nur nach vorheriger Absprache eines Termins zur Abholung möglich.
     
    Die Lieferung erfolgt unter Berechnung der angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Sofern der Kunde eine besondere Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, hat er zusätzlich diese Mehrkosten zu tragen.
     
    Der Kunde hat im Fall einer Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40,00 € zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
    III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer
     
    3. 1. Angebot und Angebotsunterlagen
     
    Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von Jan Stiller Team Militaria schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Jan Stiller Team Militaria in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
     
    Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von Jan Stiller Team Militaria auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
     
    Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Jan Stiller Team Militaria das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
     
    Jan Stiller Team Militaria ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
     
    Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern/zu leisten.
     
    3. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
     
    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.
     
    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
     
    Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
     
    3. 3. Lieferzeit
     
    Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung.
     
    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
     
    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
     
    Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
     
    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
     
    Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
     
    Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
     
    Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
     
    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
     
    3. 4. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
     
    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
     
    Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
     
    3. 5. Mängelhaftung
     
    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
     
    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Jan Stiller Team Militaria nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Jan Stiller Team Militaria verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
     
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
     
    Jan Stiller Team Militaria haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Jan Stiller Team Militaria keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
     
    Jan Stiller Team Militaria haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
     
    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
     
    Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
     
    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
     
    Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
     
    Jan Stiller Team Militaria weist ausdrücklich darauf hin, dass geringe Abweichungen der Kaufgegenstände von der Produktbeschreibung mit Bild, beispielsweise in Farbton oder Format, vorkommen können; eine solche Abweichung stellt keinen Mangel dar.
     
    3. 6. Gesamthaftung
     
    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
     
    Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
     
    Soweit die Schadensersatzhaftung Jan Stiller Team Militaria gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Jan Stiller Team Militaria.
     
    3. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung
     
    Jan Stiller Team Militaria behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Jan Stiller Team Militaria berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Jan Stiller Team Militaria liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Jan Stiller Team Militaria ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
     
    Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
     
    insbesondere Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Jan Stiller Team Militaria unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Jan Stiller Team Militaria Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Jan Stiller Team Militaria die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
     
    Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Jan Stiller Team Militaria
    jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Jan Stiller Team Militaria, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jan Stiller Team Militaria verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Jan Stiller Team Militaria verlangen, dass der Kunde Jan Stiller Team Militaria die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
     
    Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Jan Stiller Team Militaria. Wird die Kaufsache mit anderen, Jan Stiller Team Militaria nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Jan Stiller Team Militaria das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
     
    Wird die Kaufsache mit anderen, Jan Stiller Team Militaria nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Jan Stiller Team Militaria das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Jan Stiller Team Militaria anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Jan Stiller Team Militaria.
     
    Der Kunde tritt Jan Stiller Team Militaria auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
     
    Jan Stiller Team Militaria verpflichtet sich, die Jan Stiller Team Militaria zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Jan Stiller Team Militaria.
     
    3. 8. Datenschutz
     
    Zur Auftragsabwicklung speichert Jan Stiller Team Militaria die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
     
    Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Firma Jan Stiller Team Militaria, Ganthepot 3, 45721 Haltern am See, E-Mail: info@team-militaria.de, widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
     
    3.9 Geltung und Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere §§ 86, 86a StGB
     
    Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass angeforderte und von uns ausgelieferte zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Exponate, insbesondere diejenigen aus der nationalsozialistischen Zeit (dritte Reich), nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung geliefert werden und damit den §§ 86, 86a StGB wie auch dem sonstigen geltenden Recht entsprochen wird.
     
    Sie als Käufer verpflichten sich mit ihrer Bestellung rechtsverbindlich, diese Objekte nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus in Absatz 1 genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch im Sinne der §§ 86, 86a StGB oder in sonst strafbarer oder verfassungsfeindlicher Weise zu nutzen. Nur unter dieser Voraussetzung werden Bestellungen akzeptiert.
     
    Hieb-, Stich- und Stoßwaffen werden nur an Personen ab.
     
    Rein vorsorglich weisen wir auf die nachfolgenden Vorschriften des Strafgesetzbuches hin, deren Einhaltung zwingend erforderlich und Grundlage jedweder unserer Vertragsbeziehungen ist:
     
    86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
     
    (1) Wer Propagandamittel
     
    einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
     
    einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
     
    einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
     
    Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
     
    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
     
    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
     
    (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
     
    86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
     
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
     
    im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
     
    Gegenstände, die derar
    tige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
     
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
     
    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
     
    Stand: 12/2014 ©www.lindemannpartner.de
     
    Datenschutzerklärung
     
    Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
     
    Team Militaria
     
    Jan Stiller
     
    Ganthepot 3
    45721 Haltern am See
     
    Telefon: +49 (0)2364-5009441
     
    E-Mail: info@team-militaria.de
     
    USt-IdNr.: DE 290979240
     
    Ihre Betroffenenrechte
     
    Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
     
    Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
    Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
    Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
    Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
    Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
    Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
     
    Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
     
    Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
     
    Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
     
    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
     
    Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
    die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
    die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
     
    die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
     
    Löschung bzw. Sperrung der Daten
     
    Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
     
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