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Eingangsüberdachung 200x90 Holz-Element Haustür Vordach Überdachung Glas Alu

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eBay-Artikelnr.:334624217947
Zuletzt aktualisiert am 17. Jan. 2024 16:26:16 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
ALUdach.eu
Produktart
Haustürvordach
Herstellungsland und -region
Deutschland
Einsatzbereich
Außenbereich
Material
Aluminium, Glas

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Systemdach GmbH & Co. KG
Katrin Herdmann
Eichbergstr. 4
36272 Niederaula-Kleba
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT10224180080
:liaM-Eue.hcadula@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 310203978
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I. Geltungsbereich, Individualabreden 1. Diese AGB gelten für Unternehmer (weiter „Käufer“ genannt), die bei Ab-schluss des Vertrages mit der Fa. SYS-TMDACH (weiter „Verkäufer“ genannt) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb-ständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 2. Diese AGB gelten für alle – auch zu-künftigen – vertraglichen Beziehungen zwi-schen dem Verkäufer und dem Käufer. Der Käufer erkennt sie für jeden mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag als für Ihn verbindlich an. Abweichende AGB des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil; dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich der Geltung von Käuferbedingungen widersprochen ha-ben sollte.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten des Verkäufers sind zu ab-weichenden Vereinbarungen nicht befugt. II. Vertragsschluss1. Die Angebote des Verkäufers sind frei-bleibend. 2. Der Vertragsinhalt ergibt sich ab-schließend aus der schriftlichen Auftrags-bestätigung des Verkäufers. 3. Angaben und Abbildungen in Pros-pekten, Katalogen, Anzeigen und Ähnli-chem sind unverbindlich. Güten und Maße des vom Verkäufer gelieferten Materials bestimmen sich grundsätzlich nach dem Stand der Technik, insbesondere nach den das Produkt betreffenden deutschen und internationalen Normen. Aufgrund von Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Ab-messungen etc. kann es dazu kommen, dass die gelieferte Ware von der bestellten geringfügig abweicht. Soweit diese Abwei-chungen für den Kunden zumutbar sind, stellen sie keinen Mangel dar. 5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.III. Preise1. Die Preise gerechnet in Euro aus-schließlich Verpackung, soweit nicht aus-drücklich schriftlich etwas anderes verein-bart ist. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zu-züglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Zölle, Gebühren und alle anderen Steu-ern, Abgaben und Kosten, die in Verbindung mit der Warenlieferung anfallen, gehen zu Lasten des Käufers, soweit keine an-derslautende schriftliche Vereinbarung ge-troffen worden ist. Sollten nach Vertrags-schluss Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht werden, ist der Ver-käufer – auch bei Vereinbarung frachtfreier und/oder verzollter Lieferung – berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. IV. Zahlung1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen bei Überga-be der Ware bzw. Abnahme der Leistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Wechsel oder Schecks nimmt der Ver-käufer nur erfüllungshalber an. Ihre An-nahme liegt in seinem Ermessen. 3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Kaufvertrag beruht. 4. Kommt der Käufer seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nach oder werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle Forderungen des Verkäu-fers, auch soweit er dafür Wechsel entge-gengenommen hat, sofort fällig. Im Übrigen gilt § 321 BGB.V. Lieferung1. Vom Verkäufer angegebene Lieferfris-ten und -termine gelten nur annähernd. 2. Nach Ablauf der Lieferfrist kann der Käufer eine angemessene Nachlie-ferungsfrist setzen. Nach Ablauf der Nach-lieferungsfrist stehen dem Käufer die ge-setzlichen Ansprüche zu. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn sich der Käufer auf Anfrage des Ver-käufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfül-lung besteht. 3. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf-maßnahmen und sonstigen unverschul-deten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert. Die Ver-längerung tritt nur ein, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Behin-derung informiert, sobald der Verkäufer er-kennen kann, dass die Lieferfrist nicht ein-gehalten werden kann.4. Verpackung, Versandweg und Trans-portmittel sind mangels besonderer Verein-barungen der Wahl des Verkäufers überlas-sen. 5. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den Käufer über. 6. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Waren als geliefert, sobald sie zur Abholung durch den Käufer bereitstehen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand inner-halb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstel-lungsanzeige abzunehmen. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, sie nach erfolg-ter Fristsetzung nach seiner Wahl zu ver-senden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser mindes-tens 15 % des Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der dem Ver-käufer tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist. Dem Verkäufer bleibt vorbe-halten, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. 7. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen abgeschlossener Mengen berechtigt.8. Für Glaslieferungen gelten die folgen-den Sonderbedingungen:Wegen der besonderen Eigenschaften der Ware Glas und der Gefahr von Beschä-digungen ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen oder erkannten Mängel sind innerhalb von 24h, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Bei Unter-lassung dieser Mängelanzeige durch den Kunden ist eine Haftung durch den Ver-käufer ausgeschlossen. Sollte eine Scheibe bei Anlieferung einen Mangel (einen Riss oder „Läufer“) aufwei-sen, darf diese keinesfalls verbaut werden, entstehende Folgekosten werden generell durch den Verkäufer nicht übernommen. Weitergehende Obliegenheiten der Kauf-leute gemäß §377 HGB bleiben unberührt.Durch die Herstellung bedingte Ab-weichungen in Maßen, Dicken, Gewich-ten, Farbtönen usw. sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Entsprechendes gilt für branchenübliche Maßtoleranzen beim Zuschnitt. Das von uns gelieferte VSG ist in der Regel unbe-säumt und scharfkantig. Die Schnittkan-ten können fertigungsbedingt unsauber sein und linsenförmige Abplatzungen auf-weisen, diese sind nach der Montage nicht sichtbar und stellen keinen Mangel dar.Für Verbundsicherheitsglas am Bau wer-den weltweit PVB-Folien verwendet. Die PVB-Folien sind leicht hygroskopisch, d.h. sie absorbieren bei freier Bewitterung der Kanten in der Randzone eine gewisse Luft-feuchtigkeit. Je nach Wettersituation (z.B. Wald Zone, häufiger Nebel, usw.) kann es in der äußersten Randzone (wenige Millime-ter) zu einer leichten Folientrennung vom Glas führen, das Glas erhält somit eine matte Erscheinung. Solche Ablösungen in der äußersten Randzone beeinträchtigen weder die Sicherheitseigenschaften des Produktes noch führen sie zu Farbverän-derungen. Diese Ablösungen sind system-bedingt und können nicht vermieden wer-den. Sie stellen auch keinen Mangel dar.Bei der Anlieferung müssen zwingend zwei kräftige Personen zum Entladen be-reit stehen, welche mit entsprechender Schutzbekleidung ausgerüstet sind. Eine Kranentladung mit Gestell ist nicht mög-lich. Zur Entladestelle muss die Anfahrt mit einem ca. 16 m langen LKW Gespann ungehindert möglich sein, vor Ort ist für eine Möglichkeit zur stehenden Lagerung der Scheiben zu sorgen. Bitte weisen Sie auch Ihre Endkunden darauf hin, dass für Glasbruch keine Garantie übernommen wird und sie eventuell ihrerseits, eine Glas-versicherung abschließen. Oftmals kann das in Verbindung mit einer bestehenden Hausratversicherung erfolgen! VI. Eigentumsvorbehalt1. Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben, auch im Falle der Weiterveräu-ßerung, bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sein Eigentum, auch soweit Forderungen erst nach Lieferung entstehen oder wenn Zahlungen für be-stimmte Lieferungen erfolgen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Ver-käufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt,
23SYSTEMDACH GmbH & Co. KGwird der Verkäufer auf Wunsch des Käu-fers einen entsprechenden Teil der Siche-rungsrechte freigeben. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur Bezahlung sämtlicher Forde-rungen aus der Geschäftsverbindung von anderen Beständen getrennt zu halten und als Eigentum des Verkäufers zu kennzeich-nen. Bei einer Weiterveräußerung der Ware hat er die gleiche Verpflichtung sei-nem Käufer aufzuerlegen. 3. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag nach Frist-setzung zurücktreten. Hat der Verkäufer da-rüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufge-genstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme anrechnet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rück-nahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der von der zuständigen Handwerkskammer zu benennen ist, den gewöhnlichen Verkaufs-wert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungs-kosten betragen ohne Nachweis 5 % des ge-wöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Ver-käufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.4. Der Käufer ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware des Ver-käufers nicht berechtigt. Etwaige Pfändun-gen des Eigentums des Verkäufers durch Dritte sind ihm unverzüglich anzuzeigen.5. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er dem Verkäufer gegen-über nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst Neben-rechten in dem sich aus den folgenden Absätzen ergebenden Umfang auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügun-gen ist er nicht berechtigt. Der Weiterver-äußerung steht der Einbau in Grundstücke oder Baulichkeiten oder die Verwendung von Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Käufer gleich.6. Die Be- und Verarbeitung der Vorbe-haltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten. Bei Verbindung mit anderen ihm nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswer-tes seiner verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Wird die Ware des Verkäu-fers mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch das Eigentum des Verkäufers an der Vorbe-haltsware (§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf den Verkäufer übergeht und dass der Käu-fer diese Güter für den Verkäufer unentgelt-lich verwahrt. Die aus der Verarbeitung und durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 7. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer abgetreten. Wird die Vorbe-haltsware nach Verbindung oder Vermi-schung oder Verarbeitung mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Wa-ren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe seines Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Der Käufer ist zur Einziehung der dem Verkäufer abgetretenen Forderung bis auf Widerruf oder solange er dem Verkäufer gegenüber nicht in Verzug gerät, ermäch-tigt. 8. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäu-fers erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. VII. Sachmängel/Gewährleistung1. Die Ware ist bei Übergabe/Übernah-me unverzüglich auf die volle vertragsge-mäße Tauglichkeit zu prüfen. Mängel und Mengenfehler müssen dem Verkäufer vom Käufer unverzüglich unter sofortiger Einstel-lung etwaiger Be-/Verarbeitung, schriftlich angezeigt werden. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe/Übernahme geltend gemacht werden. Veranlasst der Käufer die Lieferung an einen anderen Ort als an seinen Be-triebssitz, so gehen die Mehrkosten und Risiken aus einer solchen Direktlieferung zu seinen Lasten. 2. Der Verkäufer ist bei Vorliegen eines Mangels nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer man-gelfreien Sache verpflichtet. 3. Bei begründeter Beanstandung wird kostenlos und frachtfrei Nacherfüllung in einer zulässigen Form unserer Wahl geleis-tet. Die Nacherfüllung gilt unter Maßgabe des § 440 BGB erst nach zweimalig erfolglos vorgenommener Nacherfüllung als fehlge-schlagen. In keinem Fall ersatzfähig sind Fol-gearbeiten des Bestellers, wie Nacharbeit, Löhne, Sortier- und Lagerkosten. Die Liefe-rung neuer Ware kann von der vorherigen Rückgabe der beanstandeten Ware auf un-sere Kosten abhängig gemacht werden. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferun-gen hergeleitet werden. Folgelieferungen können wegen solcher Mängel nicht gerügt werden, die dem Besteller zum Zeitpunkt der Absendung aus bereits erhaltenen Teil-lieferungen bekannt sind oder bekannt sein mussten und die uns sorgfaltswidrig nicht in angemessenem Zeitraum angezeigt wur-den.4. Solange der Besteller mit nicht unbe-deutenden Verpflichtungen aus dem Lie-fervertrag und der Geschäftsverbindung in Verzug ist, kann die Beseitigung von Män-geln oder Ersatzlieferungen durch uns ver-weigert werden. 5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Re-geln, soweit sich aus diesen AGB nichts an-deres ergibt. VIII. Haftung 1. Der Verkäufer haftet bei einer schuldhaften Verletzung einer wesentli-chen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertrags-schluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Verkäu-fer gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche auf-grund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den gesetz-lichen Bestimmungen. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffen-den Schadenfall abgeschlossene Versiche-rung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungs-prämien oder Zinsnachteile bis zur Scha-densregulierung durch die Versicherung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 2. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfül-lungsgehilfen und Betriebsangehörige des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 3. Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Be-rechnungen, Projektleitungen, Bedienungs-anleitungen usw. durch den Verkäufer sol-len dem Käufer lediglich die bestmögliche Verwendung der Produkte und Leistungen erläutern. Sie befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene ge-wissenhafte Prüfung von der Eignung un-serer Produkte und Leistungen zu dem von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Montageuntergrundes und die Weiterga-ben der diesbezüglichen Angaben an den Verkäufer bei der Bestellung. Kann also ein Produkt aufgrund fehlender oder unrichti-ger Angaben des Bestellers nicht vertrags-mäßig verwendet werden, so haftet der Ver-käufer oder dessen Gehilfe (vertraglich oder außervertraglich) nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort1. Die Geltung deutschen Rechts wird vereinbart. Die Geltung des UN-Kauf-rechts ist ausgeschlossen. 2. Für sämtliche gegenwärtigen und zu-künftigen Ansprüche aus der Geschäfts-verbindung mit dem Käufer einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist aus-schließlicher Gerichtsstand Bad Hersfeld, wenn der Käufer Kaufmann ist. Der Ver-käufer ist in diesem Fall auch berechtigt, am Gerichtsstand des Käufers zu klagen. 3. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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