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Stehkolben Standdkolben mit Normschliff nach ISO 4797

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eBay-Artikelnr.:334533145131

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Glassco
Herstellungsland und -region
Indien
Herstellernummer
058.202

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

mpr consulting Michael Reiher
Michael Reiher
Betzinger Str. 33
72770 Reutlingen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT143621912170
:xaF2436219-12170
:liaM-Eed.gnitlusnoc-rpm@ofni
Michael Reiher Betzinger Str. 33 72770 Reutlingen T: 07121-9126341 F: 07121-9126342 E: info@mpr-consulting.de Umsatzsteueridentifikationsnumme: DE273543302
USt-IdNr.:
  • DE 273543302
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
 
Zur Verwendung gegenüber:
1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);
2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
1. Allgemeines
a. Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird - für alle Lieferungen der Firma mpr consulting. Fremden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen.
b. Die nachstehenden Bedingungen und die Rechnung gelten spätestens durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Alle von den nachstehenden Bedingungen abweichenden telefonischen oder mündlichen Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2. Lieferung
a. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich und nur annähernd. An von uns bereitgestellten Erzeugnissen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten soweit er noch nicht erfüllt ist.
b. Bei Artikel der aktuellen Preisliste behalten wir uns vor, anderslautende Bestellungen auf volle Verpackungseinheiten zu erhöhen. Der Kunde hat die Verpflichtung, die Mehrmenge abzunehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verkäufe, die aus Ausschreibungen resultieren.
c. Eine Belieferung von zehn Prozent über oder unter der bestellten Menge behalten wir uns vor. Der Kunde hat die Verpflichtung, die Mehr- oder Mindermenge abzunehmen. Ansprüche auf Schadenersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
3. Versand und Verpackung
Die Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager Deutschland. Mit dem Versandbeginn geht alle Gefahr (Bruch, Schwund usw.) auf den Käufer über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgendes:
a. Die Preise verstehen sich in EUR (Euro) ab Lager Deutschland, ausschließlich Mehrwertsteuer, Fracht und Versicherung. Das Risiko von Währungsschwankungen trägt der Kunde.
b. Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der entsprechende EUR-Betrag bei uns gutgeschrieben wird. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet, es sei denn uns ist ein noch größerer Zinsschaden entstanden. Die Geltendmachung eines weiteren (Verzug-) Schadens bleibt vorbehalten.
c. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder Aufrechnung zu erklären. Die sofortige Kürzung des Rechnungsbetrages ist unzulässig.
d. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden unsere gesamten, zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen, sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und bis zur Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten oder zu verkaufen. Verarbeitet der Besteller unsere Ware, so sind wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Hat das hergestellte Erzeugnis im Vergleich zum vorherigen Wert unserer Ware einen erheblich höheren Wert, so sind wir Hersteller gemeinsam mit dem Besteller. Unser Eigentum an der hergestellten Sache beschränkt sich in diesem Fall auf einen dem Wert unserer verarbeiteten Ware entsprechenden Anteil. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten (einschließlich Sicherungsrechte), und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ob der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
6. Haftung
a. Schadenersatzansprüche gegenüber uns, unseren Arbeitnehmern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadenersatz für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Inhalt haben, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Gleichgültig ist, ob sie aus Vertragsverletzung oder der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (z.B. §§ 280, 241 Abs. 2 BGB), aus unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten (wegen Konstruktions-, Produktions- und Informationsfehlern sowie Fehlern bei der Produktbeobachtung z.B. § 823 BGB) herrühren. Nicht ausgenommen ins die Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz.
b. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) wird auch Fahrlässigkeit eines Organs oder leitender Angestellter gehaftet, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung greift nicht bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit ein.
c. In Fällen der zulässigen Haftungsbegrenzung bei nichtgrober Fahrlässigkeit beträgt der vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schaden höchstens 5 % vom Auftragswert.
d. die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besteht uneingeschränkt.
e. Die unbeschränkte Haftung gilt auch im Falle des Fehlens von Eigenschaften, die ganz oder ausnahmsweise zugesichert sind.
7. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir wie nachstehend angeführt:
Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besteht uneingeschränkt. Dies gilt auch im Falle des Fehlens von Eigenschaften, die ausnahmsweise ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Weiterhin gilt:
a. Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort, auch wenn Muster übersandt werden, zu untersuchen.
b. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge wegen offensichtlicher Mängel nicht binnen 3 Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort bei uns schriftlich eingegangen ist.
c. Verdeckte Mängel sind in gleicher weise innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung zu rügen.
d. Verjährungsfrist der Mängelansprüche (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) wird auf 1 Jahr begrenzt. Fälle arglistiger Täuschung, des Vorsatzes und der §§ 478, 479 BGB sind hiervon ausgenommen. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach dem Gesetz.
e. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, findet keine Verjährungsbeschränkung statt.
f. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Waren weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat. Oder hätte erkennen müssen, es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhüten.
g. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus angezeigten Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
h. Gewähr wird nicht übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen am Liefergegenstand entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische, elektrische und vergleichbare Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.
i. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; im übrigen wird die Haftung von uns für die daraus entstehenden Folgen – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit – ausgeschlossen.
j. Da aus der Art des Bruchschadens wichtige Hinweise zu entnehmen sind, muss vor Anerkennung eines Schadens erst das zurückgesandte Bruchstück geprüft werden. Rücksendungen bedürfen zuvor der ausdrücklichen Zustimmung.
k. Änderungen der DIN-Normen und/oder der Eichvorschriften (z.B. bei Toleranzen) gestatten auch uns eine Änderung der Werte.
l. Kommt die Ware mit gefährlichen und/oder umweltschädlichen Stoffen in Berührung (Gifte, Säure, Lauge, Radioaktivität usw.), dann ist die Ware vor Rücksendung vom Besteller so zu reinigen bzw. zu dekontaminieren, dass eine Gesundheitsgefährdung unserer Mitarbeiter ausgeschlossen ist.
8. Rücksendung von mangelfreier Ware
Bei vereinbarter Rücksendung von Mangelfreier Ware werden dem Kunden 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 20 als Prüf- und Abwicklungsaufwand berechnet.
9. Gewerbliche Schutzrechte, Formen, Werkzeuge, Verschwiegenheit
a. Sofern wir technische Unterlagen, Abbildungen, Formen, Werkzeuge, Muster oder auch Angebotsunterlagen überreichen, behalten wir uns das Eigentum und sämtliche gewerblichen Urheber- bzw. Schutzrechte vor, auch wenn der Besteller die Kosten dafür ganz oder teilweise übernommen hat. Dem Besteller ist es untersagt, die Ware unter Zuhilfenahme der technischen Unterlagen, Abbildungen, Formen, Muster und/oder Angebotsunterlagen selbst oder durch Dritte produzieren zu lassen.
b. Wird die Ware nach vom Besteller überlassener Unterlagen angefertigt, haftet der Besteller dafür, dass die Herstellung und/oder die Lieferung nicht die gewerblichen Schutzrechte oder sonstiger Rechte Dritter verletzt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist Reutlingen.
b. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist Reutlingen.
c. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
d. Ausschließlich Deutsches Recht kommt zur Anwendung.
 
Stand Januar 2016
 
Link zur Online-Streitbeilegung für verbraucherrechtliche Streitigkeiten der EU:
 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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