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2 CD: Rock -PAVEMENT -WOWEE ZOWEE - SORDID SENTINELS EDITION - Lo-Fi, Indie Rock

this-and-that-shop81
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Beendet: 15. Aug. 2024 09:56:36 MESZ
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    eBay-Artikelnr.:325993215406
    Zuletzt aktualisiert am 28. Feb. 2024 13:02:49 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
    Sehr gut: Artikel, der gebraucht wurde, sich aber noch in einem sehr guten Zustand befindet. Die ...
    Stilrichtung
    Indie Rock, Lo-Fi
    Interpret
    PAVEMENT
    Format
    CD
    Produktart
    Album
    Musiktitel
    WOWEE ZOWEE - SORDID SENTINELS EDITION
    Genre
    Rock
    Musiklabel
    Matador
    EAN
    744861072225

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    Enes Skrijelj
    Enes Skrijelj
    Rubbertweg 2
    44319 Dortmund
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT539018276710
    :liaM-Eed.xmg@18s-sene
    Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
    USt-IdNr.:
    • DE 293750832
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    I. Allgemeines und Geschäftsbeziehungen
     
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Rahmen des eBay-Shops mit dem Händlernamen „this-and-that-shop81“, des Herrn Enes Skrijelj, Rubbertweg 2, D-44319 Dortmund (im nachfolgenden „Verkäufer“ genannt) zustande gekommenen Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und seinen Kunden (im nachfolgenden „Käufer“ genannt).
     
    1. Verträge kommen sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern zustande.
     
    2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
     
    3. Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
     
    II. Zustandekommen des Vertrages
     
    Der Vertragsschluss findet über eBay statt. Hierfür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay Deutschland (siehe § 6 eBay AGB). Dieser ist erreichbar unter der Internetadresse http://pages.ebay.de/help/
    Der § 6 der eBay AGB lautet wie folgt:
     
    § 6 Angebotsformate und Vertragsschluss
     
    1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten.
    2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
    3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern.
    4. Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung“ ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
    5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
    6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
     
    7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
    8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln.
    9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
    10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten.
     
    11. Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
     
    III. Lieferung, Versandkosten, Verpackungskosten sowie Gefahrenübergang
     
    1. Soweit eine Lieferung (Auslieferung an das Versandunternehmen) zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde, erfolgt diese unverzüglich nach Geldeingang. Die Versand- sowie Verpackungskosten und den Liefertermin entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung, bzw. über den dort befindlichen Link „weitere Details“. Dort werden für die jeweiligen Länder, in die die entsprechenden Artikel versendet werden, die Versand- und Verpackungskosten genauestens als Gesamtsumme angezeigt.
     
    2. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so trägt das Versandrisiko ausschließlich der Verkäufer. Ist der Käufer hingegen Unternehmer, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat.
     
    IV. Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
     
    1. Beim Erwerb über eine Online-Auktionsplattform gilt derjenige Preis, zu dem der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Alle angegebenen Preise sind daher Gesamtpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten und Verpackungskosten. Die zuzüglichen Versand- und Verpackungskosten entnehmen Sie der Artikelbeschreibung wie in III. Ziff. 1 beschrieben. Im Übrigen gelten die vereinbarten Preise.
     
    2. Die gewährten Zahlungsarten (PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung) entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung des jeweiligen Angebotes, respektive unter dem Link „Weitere Details“.
     
    V. Mängelhaftungsrecht
     
    Mängelhaftungsrecht/Haftung
     
    Für unsere Waren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nicht hier unter V. davon abgewichen wird.
     
    1. Handelt der Kunde als Verbraucher, wird die Verjährung der Mängelhaftungsansprüche für gebrauchte Waren auf ein Jahr ab Ablieferung der Sache begrenzt. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, bleibt unberührt. Weiterhin bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, unberührt. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen ebenfalls unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    Darüber hinaus bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
     
    2. Für Unternehmer gilt hinsichtlich der Gewährleistung und der Haftung folgendes:
     
    a)
    Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt gegenüber Unternehmern sowohl bei neu hergestellten Sachen als auch bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, bleibt unberührt. Weiterhin bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, unberührt. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen ebenfalls unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    Darüber hinaus bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
     
    b)
    Der Käufer hat die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Haltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.
     
    VI. Eigentumsvorbehalt
     
    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers.
     
     
    VII. Weitere Informationspflichten für Verträge in Fernabsatz sowie für den elektronischen Geschäftsverkehr
     
    1. Informationen über die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
     
    Für einen Vertragsabschluss stehen über eBay vier unterschiedliche Verfahren zur Verfügung. Zum einen das Auktionsverfahren das „Angebot an unterlegene Bieter“-Verfahren, das „Sofort-Kaufen“-Verfahren, und das „Preis-Vorschlagen“-Verfahren. Zum Vertragsschluss führen jeweils die folgenden Angebotsschritte und Annahmeschritte eines bei Ebay angemeldeten Mitgliedes.
     
    a) Auktionsverfahren
     
    Das Angebot liegt im Einstellen der Ware auf eBay durch den Verkäufer zum Verkauf im Wege des Auktionsverfahrens. Die Annahme liegt in der Abgabe des im Zeitpunkt der Beendigung der Auktion höchsten Gebots durch den Kunden. Zur Abgabe eines Gebotes führen folgende Schritte:
     
    Zunächst gibt der Kunde auf der Angebotsseite des Verkäufers den Betrag seines Maximalangebots in das Eingabefeld „Ihr Maximalangebot: EUR“ ein. Anschließend betätigt der Kunde die Taste „Bieten“. Sodann öffnet sich für den eingeloggten Kunden eine Browserseite, welche die wesentlichen Merkmale des Angebots sowie die des Gebots des Kunden zusammenfasst. Im letzten Schritt betätigt der Kunde die Taste „Gebot bestätigen“. Das Gebot ist nun bindend und kann nicht mehr korrigiert werden. Der im Zeitpunkt der Beendigung der Auktion Höchstbietende, erhält von eBay eine Nachricht an seine bei eBay hinterlegte E-Mail-Adresse.
     
    b) „Angebot an unterlegene Bieter“- Verfahren
     
    Das Angebot liegt im Anbieten der Ware auf eBay durch den Verkäufer zum Verkauf im Wege des „Angebot an unterlegene Bieter“- Verfahrens. Der Kunde erhält das Angebot als Nachricht mit dem Betreff „Angebot an unterlegene Bieter“ per E-Mail an seine bei eBay hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese kann er unter der Schaltfläche „Meine Nachrichten“ auf der Seite „Mein eBay“ abrufen. Folgende Schritte führen innerhalb der vom Verkäufer gesetzten und in der Nachricht an den Kunden angezeigten Frist zur Annahme:
     
    Zunächst betätigt der Kunde den Link „Artikel aufrufen“ oder die Schaltfläche „Jetzt antworten“. Auf der folgenden Browserseite betätigt der eingeloggte Kunde dann die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“. Die nun folgende Browserseite enthält eine Zusammenfassung der Angebotsdetails. Zuletzt betätigt der Kunde die Schaltfläche „Kaufen“ und gibt damit eine bindende und nicht mehr korrigierbare Kauferklärung ab.
     
    c) „Sofort-Kaufen“- Verfahren
     
    Das Angebot liegt im Einstellen der Ware auf eBay durch den Verkäufer zum Verkauf im Wege des „Sofort- Kaufen“- Verfahrens. Zur Annahme des Angebotes führen folgende Schritte:
     
    Der Kunde kann wählen, ob er sich für die Bestellung in sein bereits vorhandenes eBay-Konto einloggt oder für die Bestellung ein neues eBay-Konto anlegt oder die Bestellung ohne Anmeldung bei eBay als "Gast" ausführt. Zunächst betätigt der eingeloggte Kunde oder der Kunde, der als „Gast“ bestellt, auf der Angebotsseite des Verkäufers die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“. Die nun folgende Browserseite enthält eine Zusammenfassung der Angebotsdetails. Zuletzt betätigt der Kunde die Schaltfläche „Kaufen“ und gibt damit eine bindende und nicht mehr korrigierbare Kauferklärung ab. Im Rahmen der Bestellung als "Gast" bestätigt der Kunde den Button "Kaufen und zahlen" und gibt damit eine bindende und nicht mehr korrigierbare Kauferklärung ab.
     
    d) „Preis- Vorschlagen“- Verfahren
     
    Angebotsschritte:
     
    Zunächst betätigt der eingeloggte Kunde auf der Angebotsseite des Verkäufers die Schaltfläche „Preis vorschlagen“. Die nun folgende Browserseite enthält eine Zusammenfassung der Angebotsdetails. Danach gibt der Kunde in das Eingabefeld „Ihr Preisvorschlag: EUR pro Artikel“ seinen Preisvorschlagsbetrag ein. Anschließend betätigt der Kunde die Schaltfläche „Preisvorschlag überprüfen“. Die nun folgende Browserseite enthält eine Zusammenfassung der Angebotsdetails. Zuletzt betätigt der Kunde die Schaltfläche „Preisvorschlag senden“ und gibt damit eine bindende und nicht mehr korrigierbare Kauferklärung ab.
     
    Annahmeschritte:
     
    Je nach den vom Verkäufer getroffenen Voreinstellungen, kann der Preisvorschlag des Kunden im fünften Schritt sofort angenommen, sofort abgelehnt oder überdacht, das heißt innerhalb der auf der Seite angezeigten Frist von maximal 48 Stunden angenommen, abgelehnt oder durch einen Gegenvorschlag abgelehnt, werden. Bei sofortiger Annahme öffnet sich eine Browserseite, auf der dem Kunden bestätigt wird, dass sein Preisvorschlag angenommen wurde. Im Falle der sofortigen Ablehnung öffnet sich eine Browserseite, auf der dem Kunden bestätigt wird, dass sein Preisvorschlag abgelehnt wurde. Mit Betätigung der Schaltfläche „Neuen Preisvorschlag senden“ kann der Kunde nun einen neuen Preisvorschlag machen. Hierbei handelt es sich um die Abgabe eines neuen Angebotes durch den Kunden. Der Verfahrensablauf wiederholt sich entsprechend den oben aufgeführten Schritten. Im Falle des Überdenkens erscheint sodann eine Browserseite, auf der dem Kunden bestätigt wird, dass sein Preisvorschlag gesendet wurde. Der Verkäufer kann dies nun innerhalb der auf der Seite angezeigten Frist von maximal 48 Stunden annehmen, ablehnen oder durch einen Gegenvorschlag ablehnen. Die Entscheidung des Verkäufers kann der Kunde unter „Meine Nachrichten“, „Mein eBay“ oder seiner „Preisvorschlags-Seite“ aufrufen. Mit Annahme des Preisvorschlages kommt ein Vertrag zustande. Bei Ablehnung hat der Kunde die Möglichkeit einen neuen Preisvorschlag durch betätigen der Schaltfläche „Neuen Preisvorschlag senden“ abzugeben. Hierbei handelt es sich um die Abgabe eines neuen Angebotes durch den Kunden. Der Verfahrensablauf wiederholt sich entsprechend den oben aufgeführten Schritten. Die Ablehnung dieses Vorschlages durch einen Gegenvorschlag stellt ein neues Angebot des Verkäufers dar. Der Kunde kann den Gegenvorschlag nun entweder durch betätigen der Schaltfläche „Preisvorschlag annehmen“ annehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt. Der Kunde kann den Gegenvorschlag aber auch durch einen Gegenvorschlag ablehnen, indem er die Schaltfläche „Gegenvorschlag senden“ betätigt. Hierbei handelt es sich um die Abgabe eines neuen Angebotes durch den Kunden. Der Verfahrensablauf wiederholt sich entsprechend den oben aufgeführten Schritten.
     
    e) Warenkorbfunktion
     
    Zusätzlich steht dem Käufer die Warenkorbfunktion (sofern verfügbar) bei Festpreisartikeln und Auktionen mit noch nutzbarer Sofortkaufoption zur Verfügung. Das Angebot liegt im Einstellen der Ware auf eBay durch den Verkäufer zum Verkauf im Wege des „Warenkorb“- Verfahrens. Zur Annahme des Angebotes führen folgende Schritte:
     
    Zunächst betätigt der eingeloggte Kunde auf der Angebotsseite des Verkäufers die Schaltfläche „Warenkorb“. Die nun folgende Browserseite enthält eine Zusammenfassung der Angebotsdetails. Zum nächsten Schritt gelangt der Käufer über die Schaltfläche „Weiter zur Kaufabwicklung“. Nach Auswahl der Zahlungsart muss die Schaltfläche „Weiter“ betätigt werden. Zuletzt betätigt der Kunde die Schaltfläche „Kaufen und Zahlen“ und gibt damit eine bindende und nicht mehr korrigierbare Kauferklärung ab.
     
    f) Kauf auf Rechnung über PayPal
     
    Beim Kauf auf Rechnung über PayPal treten wir unsere gegen Sie gerichtete Entgeltforderung in vollem Umfang und unwiderruflich an die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg ab. Sie stimmen zu, dass die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. vor Annahme der Abtretung unter Verwendung der übermittelten Daten eine Bonitätsprüfung durchführt. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung diese Zahlungsart zu verweigern, Sie werden hierrüber in der eBay-Kaufabwicklung informiert. Bei Zulassung des Rechnungskaufes nimmt die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. die Abtretung an, so dass schuldbefreiende Zahlungen nur noch an die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. geleistet werden können. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.
     
    2. Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss sowie Zugänglichkeit für den
    Kunden.
     
    Der Vertragstext in Form des Angebotes wird durch eBay gespeichert. Der Käufer kann den Vertragstext nach Vertragsschluss über sein eBay-Mitgliedskonto abrufen. Im Mitgliedsbereich wird der jeweilige Kauf gelistet. Der Käufer kann das Angebot dort abrufen. Alle wesentlichen Vertragsbestimmungen sind dort enthalten. Da der Vertragstext bei eBay nach Vertragsschluss nur bis zu 90 Tagen gespeichert wird, ist dem Käufer zu raten, den Vertragstext umgehend nach Vertragsschluss selber zu speichern. Dies kann dadurch erfolgen, indem Sie durch die Betätigung der rechten Maustaste die entsprechende Seite auf ihrem Computer speichern. Ferner haben Sie die Möglichkeit über die Druckfunktion Ihres Browsers, den Vertragstext auszudrucken. Vom Verkäufer selbst wird der Vertragstext nicht gespeichert und somit durch den Verkäufer nicht selbst zugänglich gemacht. Die Verbraucherinformation sowie die Information zur weiteren Abwicklungen des Vertrages werden dem Käufer nach Vertragsschluss per E-Mail zugesandt.
     
    3. Möglichkeit der Berichtigung von Eingabefehlern
     
    Vor Abgabe der Bestellung besteht jederzeit die Möglichkeit Ihre Eingaben zu korrigieren. Korrekturen können Sie entweder direkt auf der Angebotsseite in vorhandenen Eingabefeldern oder nach Anklicken des Buttons „sofort kaufen“ bzw. „bieten“ auf der nachfolgenden Bestätigungsseite vornehmen.
     
    Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen
     
    In allen oben genannten Verfahren kann der Kunde seine Eingaben wie folgt erkennen, überprüfen und korrigieren:
     
    a) Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe seiner Bestellung mit den von eBay zur Verfügung gestellten technischen Mitteln korrigieren. Die Korrekturen können mittels den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen direkt auf der Angebotsseite in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen.
     
    b) Nach Anklicken des Eingabe-Buttons (z. B. „Bieten“, „Sofort-Kaufen“, „Preis vorschlagen“, „Preisvorschlag überprüfen“ oder „Neuen Preisvorschlag senden“) kann der Kunde seine Eingaben auf der nachfolgenden Bestätigungsseite nochmals überprüfen. Möchte er nun seine Eingaben korrigieren, kann er entweder durch Anklicken des „Zurück“- Buttons seines Browsers auf die eBay-Artikelseite zurückwechseln oder den Vorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen und die eBay-Artikelseite später erneut aufrufen. Die gewünschten Korrekturen können dann wieder mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen.
     
    4. Vertragssprache
     
    Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
     
    5. Verhaltenskodizes
     
    Der Verkäufer hat sich keinen einschlägigen Verhaltenskodizes unterworfen.
     
    6. Bestellungsbestätigung
     
    Nach dem erfolgten Kauf erhalten Sie eine Bestätigungsemail.
     
    7. Beanstandungen und Gewährleistungen
     
    Beanstandungen, wie insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind an den Verkäufer zu richten.
     
    8. Wesentliche Merkmale der Ware
     
    Die wesentlichen Merkmale der Ware entnehmen Sie der Artikelbeschreibung. Dies gilt auch für die Gültigkeitsdauer etwaiger befristeter Angebote. Weitere Informationen zur Zahlung und Vertragsabwicklung entnehmen Sie ebenfalls dem Angebot.
     
    VIII. Datenschutzhinweis
     
    a) Die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
     
    b) Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut und das mit der Lieferung beauftragte Logistik-Unternehmen. Der Umfang der übermittelten Daten beschränkt sich im Falle der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte jedoch auf das erforderliche Minimum.
     
    c) Datenerhebung und Verarbeitung bei der Zahlungsart Kauf auf Rechnung über PayPal
    Bei Bezahlung über die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung über PayPal“ wird die Kaufpreisforderung an PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) abgetreten. Die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden von eBay an PayPal übermittelt. Zum Zwecke der eigenen Bonitätsprüfung übermittelt PayPal Daten an Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält von diesen Auskünfte sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren (Wahrscheinlichkeits- bzw. Score - Werte), in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Mit der Auswahl der genannten Zahlungsart erklären Sie sich mit der Übermittlung der Daten an PayPal sowie der Durchführung von Bonitätsprüfungen durch PayPal von PayPal zu bestimmenden Auskunfteien einverstanden. Detaillierte Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE von PayPal zu entnehmen.
     
    d) Sie erklären sich mit dem Vertragsschluss mit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten (z.B. Adresse) entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden. Sie haben jedoch die Möglichkeit der Verwendung jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
     
    e) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wir dürfen Sie bitten, sich mit entsprechenden Anfragen an die in der Anbieterkennzeichnung angegebene Adresse zu wenden. Sofern die zu Ihrer Person beim Anbieter gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, erfolgt unverzüglich eine Berichtigung, auf einen entsprechenden Hinweis Ihrerseits hin.
     
    f) Der Datenschutz wird durch das Bundesdatenschutzgesetz garantiert. Eine Nutzung ist daher nur zulässig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine Rechtsvorschrift diese erlaubt oder der Betroffene einwilligt.
     
    IX. Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
     
    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber, „Li“ für Lithium, „Ni“ für Nickel, „Mh“ für Metallhydrid und „Zi“ für Zink. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
    Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
     
     
    Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonnen bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
     
    Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
     
    X. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
     
    Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz „ElektroG“ vom 23.März 2005 verkaufen wir ab dem 25. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.
     
    XI. Schlussbestimmung
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können sich unabhängig von der konkreten Rechtswahl auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
    Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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