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Agria 5300 Keilriemen Satz

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eBay-Artikelnr.:325730116003
Zuletzt aktualisiert am 18. Mai. 2024 17:46:51 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
48174, 48175
Marke
Markenlos

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Service Technik Kramer
Andreas Kramer
Finkenweg 2
31535 Neustadt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT931610923050
:xaF7277109.23050
:liaM-Emoc.liamg@lednahkinhcetorga
> Einzelunternehmer
USt-IdNr.:
  • DE 359280804
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB`s
 
1.Geltungsbereich
Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Reparaturleistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, welche der Besteller / Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäften mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Bedingungen oder Vereinbarung des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn wie diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns nur bei schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die in Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen angeboten Leistungen, Abbildungen, Angaben, techn. Daten und Normen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.
 
2.Lieferfristen und Termine
Alle Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Ihre Einhaltung setzt eine schriftliche Erklärung unsererseits voraus. Zugesagte Lieferzeiten gelten als eingehalten, wenn der LIefergegenstand innerhalb der zugesagten Frist versandt worden ist oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet., Bei von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen oder anderen Umständen wie insbesondere Betriebsstörung, Streiks, höhere Gewalt, Krieg, Aussperrung oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen verlängerte sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei Verzögerungen, die bei unseren Unterlieferanten eintreten. Der Besteller ist bei einer unzumutbaren Verzögerung unter Ausschluss von jeglichen weiteren Ansprüchen insbesondere auf entgangenen Gewinn zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und die Nicht Leistung oder nicht vertragsgemäße Leistung auf einer von uns zu vertretende Pflichtverletzung beruht. Hiervon ist das Rücktrittsrecht des Bestellers auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsrechte nicht betroffen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen aufzubewahren. Umgekehrt sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Befinden wir uns in Verzug, so ist der Besteller nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung er lehnt nach Fristablauf die Annahme der Leistung ab, zum Rücktritt berechtigt, wenn wir die Nachfrist nicht eingehalten haben.
 
3. Preise
Alle Preise werden in EURO angegeben und sind freibleibend. Der Preis für Lieferungen und Leistungen bestimmt sich nach dem zum Liefertag gültigen Preis gemäß unserer Preisliste bzw. -vorgabe. Montagen und Reparaturen werden dem Besteller gemäß Aufwand zzgl. Reiskosten und Wegzeiten berechnet. Alle Preise gelten ab Sitz des Auftragnehmers zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, etwaiger Zölle sowie Versendungskosten. Nachliquidation bleibt stets vorbehalten. Skonto wird nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in ausgewiesener Höhe gewährt.
Jede Rechnung wird innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfristen spätesten 10 Tage nach Rechnungsdatum zu den dort genannten Konditionen sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart bestimmen wir. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, erhebt der Auftragnehmer eine Verwaltungsgebühr je Mahnschreiben in Höhe von 5 Euro und ist berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Besteller berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist oder der Auftragnehmer den Gegenanspruch anerkennt. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn der Gegenanspruch anerkannt wird und auf demselben Rechtsgrund beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, insbesondere wenn er in Verzug gerät, sind wir berechtigt, noch ausstehenden Lieferungen und/oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden diese auch nach angemessener Nachfristsetzung nicht erbracht, kann der Auftragnehmer unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
 
4. Versand und Gefahrübergang
Falls vom Besteller keine Bestimmungen getroffen wurden, erfolgt die Versendung der Ware auf einem angemessenen Versendungswege mit handelsüblicher Verpackung. Der Gefahrübergang auf den Besteller, der Kaufmann ist, erfolgt bei Übergabe an das Transportunternehmen oder direkt an den Besteller. Die Kosten der Aufstellung und Inbetriebnahme werden zusätzlich berechnet. Versandvorschriften des Bestellers sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich vereinbart wurden. Behälterpaletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über. Sie sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons oder Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Verzögert sich der Versandt aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, trägt dieser mit Eintritt der Versandbereitschaft die Gefahr. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosem Ablauf können wir den Liefergegenstand anderweitig verwenden und den Besteller aus neuer Produktion beliefern. Die Versendung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers mit einer Versicherung.
 
5. Lieferungen zur Probe
Liefern wir zur Probe, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Bestellers. Zur Probe gelieferte Erzeugnisse gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über und sind nach Ablauf der vereinbarten Probezeit an uns zurückzugeben, wenn der Besteller nicht endgültig die Übernahme erklärt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird eine Probezeit von längstens vier Wochen vereinbart. Wenn der Besteller nicht innerhalb der vereinbarten Probeaufstellungszeit die Übernahme verweigert, gilt der Kauf als zu Stande gekommen
 
6. Gewährleistung und sonstige Pflichten
Unsere Gewährleistungspflichten und sonstige Haftung auf Grund von Mängeln an unseren Lieferungen oder Leistungen einschließlich Falschlieferung bestimmen sich nach diesen Bedingungen. Dies gilt auch für Montagen, selbstständige Reparaturaufträge oder sonstige werkvertragliche Leistungen. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit kann in der zur Beschreibung der zum jeweiligen Liefergegenstand mitgelieferten Dokumentation abschließend beschrieben sein. Nur unwesentliche Abweichungen von der maßgeblichen Dokumentation gelten nicht als Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Überlassene Dokumentation enthalten keine Garantien oder Beschaffenheitsbeschreibungen des Liefergegenstandes. Gewährleistungsrechte des Besteller setzten voraus, dass der Liefergegenstand nach Übergabe unverzüglich überprüft und Mängel unverzüglich jedoch spätestens zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich unter Vorlage der Kaufbelege mitgeteilt werden. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Uns steht ein Besichtigungs- und Prüfungsrecht zu. Wahlweise können wir verlangen, dass der Besteller die Sache auf unsere Kosten an uns versendet. Die Versagung dieser Rechte führt zu einem Verlust des Gewährleistungsrechts. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff HGB. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die nach Gefahrübergang eintreten und für Mängel, Mangelfolgeschäden und Schäden, die aufgrund Missbrauchs, unsachgemäßer Verwendung und/oder Wartung, fehlerhafter nicht von uns vorgenommen Aufstellung oder fehlerhafter Inbetriebnahme, unsachgemäßen Einbaus, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und natürlicher Abnutzung eintreten. Gleiches gilt für beigestellte Teile des Bestellers. Wir leisten durch kostenlose Nachbesserung oder dem Ersatz fehlerhafter Erzeugnisse oder Teile Gewährleistung. Der Besteller ist verpflichtet, uns ausreichend Gelegenheit zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung zu geben. Bei unsachgemäßen Reparaturversuchen oder eigenmächtigen Veränderungen sowie bei Nichteinhaltung von Wartungs- bzw. ein Bauvorschriften erlischt die Gewährleistung und sonstige Haftung. Serviceleistungen beinhalten keine Erfolgsgarantie und werden nach Stunden abgerechnet. Produkteigenschaften die ein Pflichtenkriterium sind, müssen schriftlich zugesichert werden. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grobfahrlässig und unberechtigt, so ist er uns zum Ersatz der in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen wie z. B. Fahrt- oder Versandkosten verpflichtet. Sind im Falle eines gewährleistungspflichtigen Mangels Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer von dem Besteller gesetzten angemessenen Frist erfolgreich oder dem Besteller nicht zuzumuten oder von uns verweigert worden, so kann der Besteller nach seiner Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften von dem den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen und Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neugeräten innerhalb von zwei Jahren nach Gefahrübergang. Die Verjährung von Reparaturleistungen bemisst sich nach den Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Ansprüche des Bestellers gegen den Hersteller aus Garantien bleiben unberührt. Im Fall des Unternehmerrückgriffs gem. § 478 BGB gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsvorschriften. Die Beschränkung der Haftung für Schäden ergibt sich nach gesonderter Regelung. Bei überprüften, überholten oder reparierten nicht neu hergestellten Gegenständen kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche auf entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 
7. Produkthaftung
Veräußert der Besteller die Liefergegenstände unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so stellt er uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
 
 
8. Schadenersatz
Wir haften nur begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragsverhältnisse durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie bei Übernahme einer Garantie. Der Besteller ist verpflichtet angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und - Minderung zutreffen.
 
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte einschließlich die zur Reparatur gelieferten, bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller in unserem Eigentum. Bei laufender Rechnung dient das Vorbehaltseigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderungen. Der Besteller ist zur Abtretung oder Weiterveräußerung im üblichen Geschäftsgang nicht berechtigt. Er ist uns gegenüber verpflichtet, die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben zu machen und die hierzu notwendigen Unterlagen auszuhändigen, wenn er vereinbarungsgemäß oder unter Verstoß gegen diese Bestimmungen Rechte aus der Bestellung oder Lieferung abgetreten oder anderweitige Verfügungen über den Gegenstand getroffen hat. Der Besteller ist auf unser Verlangen zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder eine Unsicherheit seiner Vermögenslage oder einer Verschlechterung seiner finanziellen Situation eintritt. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir den Rücktritt nichts ausdrücklich erklären. Bei Gefährdung des Eigentumsvorbehalts hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen wird der Besteller alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen, auch wenn die Lieferung, Abtretung oder Veräußerung schriftlich vereinbart wurde. Auf Verlangen hat der Besteller unser Produkte angemessen zu versichern und jederzeit einen Versendungsnachweis zu erbringen oder die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns abzutreten.
 
10. Reparatur und Wartung
Für Reparaturleistungen erstellen wir Kostenvoranschläge. Alle Angaben sind Richtwerte, die auf Grund der Angaben des Auftraggebers und nach Prüfung des Gerätes ermittelt werden. Sollten während des Reparaturprozesses nicht erkennbare weitere Mängel festgestellt werden, können wir den Betrag des Kostenvoranschlages um 15 Prozent der vorher kalkulierten Kosten ohne Rücksprache überschreiten, den Auftrag durchführen und den entsprechenden Mehraufwand abrechnen. Stellt sich ein höherer Aufwand heraus, ist ein neuer Kostenvorschlag zu erstellen. Wenn der Auftraggeber auf Grund des neuen Kostenvoranschlages von der Durchführung oder Fortsetzung der Reparatur Abstand nimmt, können wir den Aufwand für den Kostendruckvoranschlag und für bis dahin erbrachte Leistungen einschließlich aller Reisekosten in Rechnung stellen. Wir sind berechtigt, für die Reparatur auch Dritte einzuschalten. Wartungsleistungen werden separat vereinbart und vergütet. Bei Zahlungsverzug mit Bezug auf Reparatur- bzw. Wartungsleistungen sind wir kraft Werkunternehmerpfandrecht berechtigt, die betroffenen Sachen einzubehalten.
 
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Besteller Kaufmann ist. Wir sind abweichend berechtigt, den Besteller an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.
 
12 Speicherungen des Vertragstextes
Wir speichern Ihre Bestellung und die Ihrerseits eingegebenen Bestelldaten ausschließlich zu Vertragszwecken.
 
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.
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