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eBay-Artikelnr.:324379278770
Zuletzt aktualisiert am 26. Apr. 2022 18:27:06 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Modifizierter Artikel
Nein
Marke
NovaStar
Herstellernummer
Nicht zutreffend
Angebotspaket
Nein
Herstellergarantie
3 Jahre
Herstellungsland und -region
China
EAN
0759430798390

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

JC Eventtechnik GmbH
Jacek Krawczyk
Anna-Vandenhoeck-Ring 5
37081 Göttingen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT443942941550
:liaM-Eed.ketdel@beirtrev
LEDTEK® ist eine Marke von JC Eventtechnik GmbH - Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt JC Eventtechnik keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ oder unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 286441725
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JC Eventtechnik GmbH, Göttingen, gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) des Kunden gelten nicht, es sei denn, JC Eventtechnik GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn JC Eventtechnik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
 
Das Angebot ist ausschließlich für Industrie, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Eine Lieferung erfolgt nur an Abnehmer in Deutschland.
 
1.
VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 JC Eventtechnik GmbH verkauft dem Kunden die im Kaufvertrag (nachfolgend: ”Vertrag”) bezeichneten Sachen (nachfolgend: “Produkte”).
 
1.2 Aufstellung, Installation, Wartung und Reparatur von Produkten sind nicht Gegenstand des Kaufvertrags. Diesen Leistungen liegen ggf. Besondere Vertragsbedingungen zugrunde.
 
1.3 Für das Produkt erhält der Kunde die vom Hersteller vorgesehene technische Dokumentation (Montage bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung).
 
1.4 Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen unterliegen im Allgemeinen fortlaufenden Veränderungen. Sie sind für JC Eventtechnik GmbH bindend, soweit sie Teil eines von JC Eventtechnik GmbH verbindlichen Angebotes bzw. Teil des Vertrages sind. Nicht bindende technische Dokumentationen werden durch JC Eventtechnik GmbH als nicht bindend bezeichnet (“ungefähr”, “Abbildung ähnlich”, “ca.”). Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Webseiten. Technische Änderungen in Katalogen, Webseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.
 
1.5 An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen behält sich JC Eventtechnik GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von JC Eventtechnik GmbH.
 
2.
GARANTIEN
2.1 Leistungsbeschreibungen über die verkauften Produkte stellen als solche keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar.
 
2.2 Soweit dem Kunden eine GARANTIEERKLÄRUNG überlassen wird, begründet diese gegenüber Endkunden nur die sich aus dieser Garantieerklärung ergebenden Rechte.
 
2.3 JC Eventtechnik GmbH lässt gegen sich die Garantiebedingungen des Herstellers bzw. des Dritten aus vorstehendem Absatz insofern gelten, als zum einen die Verjährungsfrist für die Haftung wegen eines Sach- und/oder Rechtsmangels erst mit Kenntnis im Rahmen der Garantiebedingungen beginnt und zum anderen diese Frist durch die Untersuchung, Behebung und Austausch-Handhabung seitens des Herstellers bzw. des Dritten bis zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen gehemmt ist.
 
3.
ANGEBOTE, ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
3.1 Vertragsangebote von JC Eventtechnik GmbH, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend.
 
Beabsichtigt der Kunde, auf deren Grundlage ein Vertragsverhältnis mit JC Eventtechnik GmbH einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch JC Eventtechnik GmbH (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird.
 
3.2 JC Eventtechnik GmbH ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen.
 
3.3 Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.
 
4.
LIEFERUNG
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden an die im Angebot/im Vertrag angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Kosten des Transports.
 
4.2 Mit Übergabe der Produkte an den von JC Eventtechnik GmbH bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. JC Eventtechnik GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
 
4.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer von JC Eventtechnik GmbH. Ist eine eventuelle Nichtlieferung von JC Eventtechnik GmbH zu vertreten, beruft sich JC Eventtechnik GmbH auf diesen Vorbehalt nicht. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
 
4.4 JC Eventtechnik GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit für den Kunden Teillieferungen nicht unzumutbar sind. Die aus solchen Teillieferungen für den Kunden entstehenden Mehrkosten trägt JC Eventtechnik GmbH Wünscht der Kunde eine oder mehrere Teillieferungen, so trägt er die Mehrkosten.
 
5.
LIEFERZEIT, HAFTUNG
5.1 Fixe Lieferfristen bestehen nicht, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Der Beginn der von JC Eventtechnik GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
 
5.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
5.3 Wird JC Eventtechnik GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B.: Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird JC Eventtechnik GmbH in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird JC Eventtechnik GmbH von ihren Leistungspflichten befreit.
 
5.4 Lieferverzug: JC Eventtechnik GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 BGB oder von § 376 HGB (Fixhandelskauf) ist. Sie haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von JC Eventtechnik GmbH zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die JC Eventtechnik GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von JC Eventtechnik GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist JC Eventtechnik GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von JC Eventtechnik GmbH zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. JC Eventtechnik GmbH haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von JC Eventtechnik GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
5.5 Im Übrigen haftet JC Eventtechnik GmbH im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
 
5.6 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
 
6.
PFLICHTEN DES KUNDEN
6.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.
 
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und augenscheinliche Unversehrtheit (auch hinsichtlich der Dokumentation) zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Kunde JC Eventtechnik GmbH unverzüglich, möglichst in Textform, mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht).
 
6.3 Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser JC Eventtechnik GmbH und dessen Personal Zutritt zu den entsprechenden Geräten/Räumen bzw. Anlagen.
 
7.
VERGÜTUNG, PREISE
7.1 Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von JC Eventtechnik GmbH richtet sich nach dem Vertrag. Entsprechendes gilt für Zahlungsweise und Fälligkeit.
 
7.2 Skonti sind ausdrücklich zu vereinbaren, wenn sie nicht auf Rechnungen der JC Eventtechnik GmbH bereits eingeräumt werden.
 
7.3 Soweit im Vertrag vereinbart, ist JC Eventtechnik GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung auf die gesamte Vergütung zu verlangen.
 
7.4 Im Übrigen sind alle Rechnungen von JC Eventtechnik GmbH innerhalb von 7 Kalendertagen nach ihrem Zugang fällig und zahlbar.
 
7.5 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist JC Eventtechnik GmbH, soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
7.6 Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von JC Eventtechnik GmbH endgültig verfügbar ist.
 
7.7 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
 
8.
AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
8.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
 
8.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
9.
EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 JC Eventtechnik GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache (verkauftes und geliefertes Produkt) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
 
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, ist JC Eventtechnik GmbH berechtigt, das Produkt zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Produktes durch JC Eventtechnik GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JC Eventtechnik GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Produktes durch JC Eventtechnik GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. JC Eventtechnik GmbH ist nach Rücknahme des Produktes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten und derjenigen Kosten, die JC Eventtechnik GmbH entstehen, indem JC Eventtechnik GmbH das Produkt in einen wiederverkaufsfähigen Zustand versetzt – anzurechnen.
 
9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde JC Eventtechnik GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, JC Eventtechnik GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den JC Eventtechnik GmbH entstandenen Ausfall.
 
9.4 Der Kunde ist berechtigt, das Produkt im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt JC Eventtechnik GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob das Produkt ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. JC Eventtechnik GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von JC Eventtechnik GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. JC Eventtechnik GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann JC Eventtechnik GmbH verlangen, dass der Kunde JC Eventtechnik GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
 
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des Produktes durch den Kunden wird stets für JC Eventtechnik GmbH vorgenommen. Wird das Produkt mit anderen, JC Eventtechnik GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt JC Eventtechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Produktes (Warenpreises einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für das unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkts.
 
9.6 Wird das Produkt mit anderen, JC Eventtechnik GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt JC Eventtechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde JC Eventtechnik GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für JC Eventtechnik GmbH.
 
9.7 Der Kunde tritt JC Eventtechnik GmbH auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von JC Eventtechnik GmbH gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. JC Eventtechnik GmbH nimmt die Abtretung an.
 
9.8 JC Eventtechnik GmbH verpflichtet sich, die JC Eventtechnik GmbH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugeben den Sicherheiten obliegt JC Eventtechnik GmbH.
 
10.
TEAMVIEWER
10.1 Gerne bieten wir Ihnen auch einen Support direkt auf Ihrem PC an. Dazu vereinbaren Sie einen Termin mit uns, an dem wir die Online-Sitzung ausführen sollen. Mit Hilfe der Software TeamViewer QuickSupport kann unser LedTek Serviceteam auf Wunsch direkt Ihren Bildschirm einsehen. Unsere Mitarbeiter können Sie dadurch bei Fragen und Problemen noch komfortabler und besser unterstützen.
 
10.2 Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht auf Ihren PC sehen und nicht mit Ihnen zusammen arbeiten. Es werden keinerlei Fremdprogramme auf Ihrem PC installiert. Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten von Ihrem PC zu entfernen. Sie können die gemeinsame Sitzung jederzeit beenden.
 
10.3 Die Firma JC Eventtechnik GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für die auf Ihrem Computer installierten Programme, sowie deren Schutzeinrichtungen. Der Kunde ist ausschließlich für seine Datensicherheit verantwortlich, regelmäßige Backups und ein aktuelles Virenschutzprogramm werden von uns vorausgesetzt. Mit dem Starten der TeamViewer Software erkennen Sie den Haftungsausschluss bei der Nutzung von TeamViewer an.
 
10.4 Die JC Eventtechnik GmbH übernimmt keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Mit dem Download bestätigen Sie die Annahme der Vereinbarung zum Online-Support.
 
11.
MÄNGEL, HAFTUNG
11.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
 
11.2 Soweit ein Mangel des Produktes im Sinne von §§ 434, 435 BGB vorliegt, ist JC Eventtechnik GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist JC Eventtechnik GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde.
 
11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
 
11.4 JC Eventtechnik GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von JC Eventtechnik GmbH beruhen. Soweit JC Eventtechnik GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
11.5 JC Eventtechnik GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern JC Eventtechnik GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
 
11.6 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von JC Eventtechnik GmbH auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
11.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
 
11.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
 
11.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
 
11.10 Hat JC Eventtechnik GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie im Sinne des § 443 BGB für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängelhaftung und deren Verjährung unberührt.
 
Unberührt bleibt die Haftung von JC Eventtechnik GmbH für fehlerhafte Produkte nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
 
Ferner bleibt auch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.
 
12.
GESAMTHAFTUNG
12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
 
12.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
 
12.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der JC Eventtechnik GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JC Eventtechnik GmbH.
 
13.
KENNZEICHEN
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, Kennzeichen des/der Hersteller zu beachten, welche auf den Produkten aufgebracht sind. Dies gilt insbesondere für Marken.
 
13.2 Die Lieferung von Produkten unter einem Kennzeichen ist nicht als Zustimmung seitens JC Eventtechnik GmbH zum Gebrauch dieses Kennzeichens für die daraus eventuell durch den Kunden hergestellten weiteren Produkten anzusehen. Entsprechendes gilt für Kennzeichen auf Verpackungen oder in der dazugehörigen technischen Dokumentation oder in Werbematerialien.
 
14.
TECHNISCHE BERATUNG
14.1 Etwaige anwendungstechnische Beratung von JC Eventtechnik GmbH in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von JC Eventtechnik GmbH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
 
14.2 Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von JC Eventtechnik GmbH und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.
 
15.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Rechtsbeziehungen der Kunden und JC Eventtechnik GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Handelsklauseln sind nach den einschlägigen INCOTERMS auszulegen.
 
15.2 Göttingen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung. JC Eventtechnik GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Sitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
 
15.3 Erfüllungsort der Warenlieferung ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – das Auslieferungslager von JC Eventtechnik GmbH in Gotteslager 14 in D-37081 Göttingen und Erfüllungsort für alle sonstigen Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz von JC Eventtechnik GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist.
 
15.4 Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen sollen in Textform erfolgen.
 
15.5 Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Rechtsfolgen im Falle der (Teil-)Unwirksamkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
 
16.
KUNDENDIENST
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Bei Fragen oder Reklamationen hilft Ihnen unser Kundendienst gerne weiter. Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail an:
 
JC Eventtechnik GmbH
Anna-Vandenhoeck-Ring 5
37081 Göttingen (DE)
 
Telefon +49 551 492 493 44
Email: vertrieb@ledtek.de
www.ledtek.de
 
LedTek® ist eine Marke von JC Eventtechnik GmbH, Anna-Vandenheock-Ring 5, 37081 Göttingen (DE)
 
WEEE-Reg.-Nr.: DE38755453
 
Ihr Vertragspartner:
JC Eventtechnik GmbH, Anna-Vandenhoeck-Ring 5, D-37081 Göttingen, Handelsregistereintrag: Göttingen HRB 203908, vertreten d.d. Geschäftsführer Jacek Krawczyk
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE38755453
BRN Number:
  • HRB203908
LedTek by JC Eventtechnik GmbH

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