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Original Volvo Penta Impellersatz 21951348 für 3.0,4.3,5.0,5.7,7.4,8.1,Liter

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eBay-Artikelnr.:322836926912
Zuletzt aktualisiert am 03. Jan. 2024 13:41:46 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Volvo Penta
Herstellernummer
21951348
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Motoren Bauer GmbH & Co. KG
Klaus Bauer
Paradeisstraße 56
82362 Weilheim
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.reuab-nerotom@reuaB.leahciM
USt-IdNr.:
  • DE 812591349
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Präambel
Die nachfolgenden Bedingungen stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motoren Bauer GmbH & Co. KG dar (nachfolgend „Motoren Bauer“) und gelten ausschließlich für alle von Motoren Bauer mit ihren Kunden geschlossenen Verträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Systematisch sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Allgemeinen Teil unter Abschnitt I „Rah-menbestimmungen“ und einen Besonderen Teil, Abschnitte II – IV, aufgeteilt. Speziellere Regelungen im Be-sonderen Teil gehen allgemeineren Regeln in den „Rahmenbestimmungen“ vor.
 
I. Rahmenbestimmungen
§ 1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Verträge zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Sie kommen daher erst mit Unterzeichnung beider Vertragspartner zustande.
(2) Die von Motoren Bauer abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Motoren Bauer ihnen nicht widerspricht oder den Vertrag durchführt.
 
§ 2. Lieferung, Termine, Gefahrenübergang
(1) Ort und Zeitpunkt der Lieferung von Produkten und der Erbringung von Leistungen werden einvernehmlich festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen, einschließlich Rücklieferungen und Zahlungen der Sitz von Motoren Bauer in Weilheim.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall von Motoren Bauer in Text-form als verbindlich bestätigt worden sind.
(3) Der Beginn der Lieferzeit setzt voraus, dass der Kunde rechtzeitig und ordnungsgemäß allen seinen ihm oblie-genden Verpflichtungen, wie Leistung einer Anzahlung, Information oder sonstige Voraussetzungen, die zur Bearbeitung und Erfüllung der Leistung notwendig sind, nachgekommen ist. Befindet sich der Kunde mit sei-nen Verpflichtungen in Verzug, verlängert sich die Lieferzeit um diesen Zeitraum. Das Recht Ansprüche aus Verzug geltend zu machen, bleibt unberührt.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, hat er den vollständigen Kaufpreis und für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % - jedoch nicht mehr als 5 % - vom Wert der Gesamtlieferung zu entrichten. Den Parteien bleibt es unbenommen höhere oder nied-rigere Lagerkosten nachzuweisen.
(5) Die Gefahr des Untergangs geht mit Übergabe der Kaufsache auf den Kunden über. Bei Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.
 
§ 3. Verzug
(1) Der Kunde kann 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Motoren Bauer zur Lieferung auffordern. Mit Zugang der Aufforderung kommt Motoren Bauer in Verzug.
(2) Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Motoren Bauer auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises
Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlan-gen, muss er Motoren Bauer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Kunde darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kunde eine juristische Per-son des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird Motoren Bauer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vor-stehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Motoren Bauer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei recht-zeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(3) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Motoren Bauer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach (2) Satz 3 und (3) dieses Abschnittes.
(4) Motoren Bauer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsge-schäftes aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen von ihrem Zulieferer nicht beliefert wird.
(5) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers (Motoren Bauer), seines gesetz-lichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen berufen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Ge-sundheit.
 
§ 4. Eigentumsvorbehalt
(1) Motoren Bauer behält sich das Eigentum an der gekauften oder gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
(2) Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegen-standes geworden sind, behält sich Motoren Bauer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auf-trag von Motoren Bauer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Motoren Bauer nicht gehörenden Gegenstän-den verarbeitet wird, erwirbt Motoren Bauer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objekti-ven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Motoren Bauer anteilmäßig Miteigentum über-trägt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Motoren Bauer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an Motoren Bauer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Motoren Bauer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
(3) Ist der Kunde ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen von Moto-ren Bauer gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammen-hang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Kunden ist Motoren Bauer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar er-füllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Siche-rung besteht.
(4) Ist der Kunde ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, ist er berechtigt, den Kaufgegenstand als Vorbehaltsware im ordnungsge-mäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund be-züglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an Motoren Bauer ab. Diese Abtretung gilt un-abhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Motoren Bauer ermächtigt den (Vorbehalts-)Käufer widerruflich, die an Motoren Bauer abgetretenen Forderungen für des-sen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Befugnis von Moto-ren Bauer, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Motoren Bauer wird jedoch die Forde-rung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nach-kommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge-stellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Der Kunde hat Motoren Bauer von drohenden oder erfolgten Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen der Rechte von Motoren Bauer durch Dritte unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Motoren Bauer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
(6) Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20 %, so wird Moto-ren Bauer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in dieser Höhe freigeben.
 
§ 5. Abnahme
(1) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt bei Motoren Bauer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungs-/Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzunehmen. Im Falle der Nicht-abnahme kann Motoren Bauer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(3) Bei Abnahmeverzug kann Motoren Bauer Lagergeld gemäß § 2 (4) berechnen. Kosten und Gefahren der Auf-bewahrung gegen zu Lasten des Kunden.
 
§ 6. Entgelte
(1) Die Entgelte werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
(2) Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Liefer- und Versandkosten, einschließlich einer von Motoren Bauer abgeschlossenen Transportversicherung, gehen zu Lasten des Kunden.
 
§ 7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind Entgelte nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
(2) Der Kunde zahlt die fälligen Entgelte spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Kommt der Kunde, der Unternehmer ist, mit seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen von der Deutschen Bundes-bank bekannt gegebenen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen, soweit nicht Motoren Bauer einen höheren Schaden nachweist. Zusätzlich hat Motoren Bauer einen Anspruch auf die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 V BGB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden oder Rücktrittsrechte bleibt vor-behalten.
(4) Gerät der Kunde mit Zahlungen länger als einen Monat in Verzug, ist Motoren Bauer berechtigt, die entspre-chenden Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Rückstände auszusetzen.
(5) Zahlt der Kunde das fällige Entgelt nicht oder nicht vertragsgemäß, kann Motoren Bauer vom Vertrag zurück-treten, wenn sie dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt ge-wordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, kann Motoren Bauer die weitere Ausführung des Vertrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarungen, entweder eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten ver-langen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
Bei Nichterfüllung des Zahlungsanspruchs in Höhe von 70 % des Gesamtbetrages oder bei Eintritt von Um-ständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen, werden alle Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Sie berechtigten Motoren Bauer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, die Weiterveräu-ßerung der Lieferung zu untersagen und diese wieder in Besitz zu nehmen.
(6) Gegen Ansprüche von Motoren Bauer kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 8. Kostenvoranschlag
(1) Auf Verlangen des Kunden vermerkt Motoren Bauer im Vertrag auch unverbindlich die Entgelte, die bei der Durchführung des Auftrages vermutlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im jeweiligen Vertrag können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei Motoren Bauer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
(2) Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Entgelten zu versehen. Motoren Bauer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Ab-gabe gebunden.
(3) Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
(4) Wird aufgrund eines Kostenvoranschlages ein Vertrag geschlossen, so werden etwaige Kosten für den Kos-tenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Gesamtentgelt darf bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden um mehr als 10 % überschritten werden.
(5) Wenn im Vertrag Entgeltangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
 
§ 9. Sachmängelhaftung
(1) Die Leistungen von Motoren Bauer bei Kauf- und Werkverträgen haben zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus den im jeweiligen Vertrag genannten Produktbeschreibungen und Benutzerdokumentationen.
Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, gewährleistet Motoren Bauer die Eignung der Leistung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung. Ist eine Eignung zu einer bestimmten Verwendung im Vertrag nicht besonders vorgesehen, haftet Motoren Bauer nur dafür, dass sich die Leistungen zur gewöhnlichen Verwendung eignen und eine Beschaffenheit mittlerer Art und Güte aufweisen.
(2) Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekt- und Werbeaussagen, gleich welcher Art, sind freibleibend, so-fern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen auch keine Zusicherung oder Garan-tiezusage, welcher Art auch immer, dar.
Motoren Bauer übernimmt auch keine Haftung für Aussagen Dritter bezüglich bestimmter Eigenschaften eines Produktes.
(3) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauch-ten Teilen in einem Jahr, jeweils ab Zeitpunkt der Übergabe des Leistungsgegenstandes.
Wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbststän-digen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Leistungsgegenstandes, bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmän-gelhaftung ausgeschlossen.
(4) Motoren Bauer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die fahr-lässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinal-pflichten).
(5) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses wie dem vorliegenden typischerweise gerechnet werden kann. In diesen Fällen beträgt der Haftungshöchstbetrag bei Sach- und Vermögensschäden 250.000 €. Eine Änderung der Be-weislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
(6) Soweit die Haftung von Motoren Bauer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Motoren Bauer.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt (9) dieses Abschnit-tes entsprechend.
(7) Treten Mängel auf, wird der Kunde diese Motoren Bauer unverzüglich schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) mitteilen. Motoren Bauer wird die dargestellten Mängel unverzüglich prüfen und innerhalb angemessener Frist mit der Nacherfüllung beginnen.
(8) Werden Leistungen zur Mängelbehebung im Auftrag des Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Motoren Bauer erbracht, kann hierfür eine gesonderte Vergütung nach Aufwand festgelegt werden.
(9) Die Haftungsbeschränkungen des Absatzes (4) und Absatzes (5) gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; bei Arglist oder bei Übernahme einer Garantie seitens Motoren Bauer.
Die Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft ist nur dann gegeben, wenn diese von Motoren Bauer ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wird. Insbesondere übernimmt Motoren Bauer keine Haftung für Garantien Dritter bezüglich bestimmter Eigenschaften eines Produkts
 
§ 10. Haftung für sonstige Schäden
(1) Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht unter § 9 „Sachmängelhaftung“ geregelt sind, verjähren in der re-gelmäßigen Verjährungsfrist.
(2) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 3 „Verzug“ abschließend geregelt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 9 „Sachmängelhaftung“.
(3) Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen Motoren Bauer (z.B. aus Rechtsmängelhaftung) gelten die Rege-lungen in § 9 „Sachmängelhaftung“ entsprechend.
 
§ 11. Höhere Gewalt
(1) Kann Motoren Bauer durch Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die Leistung wesentlich erschweren oder un-möglich machen, die vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß er-füllen, ist sie nach dem Umfang der Ereignisse berechtigt, ihre Leistungen um eine angemessene Frist hinaus-zuschieben.
(2) Wenn Motoren Bauer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt ohne eigenes Verschulden nicht ein-halten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs. Motoren Bauer ist jedoch verpflichtet, den Kunden über die Verzöge-rung zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
(3) Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Feuer, unvorhersehbarer Stromausfall, Wasserschaden und ähnliche, unabwendbare Ereignisse, von denen Motoren Bauer oder deren Subunternehmer unmittelbar be-troffen sind und die sie nicht zu vertreten haben, gleich. Gleiches gilt für Störungen oder Ausfälle von genutz-ten Leitungsnetzen oder Leistungen Dritter, derer sich Motoren Bauer bedienen muss, um ihre Leistungen zu erbringen.
(4) Das gleiche gilt in entsprechender Weise auch für den Kunden.
 
§ 12. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbe-schreibung geregelten Pflichten ergibt.
(2) Der Kunde hat Motoren Bauer alle für die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis er-forderlichen Angaben, Unterlagen und sonstige auftragsbezogene Informationen in geeigneter Form zur Ver-fügung zu stellen.
(3) Unterlässt der Kunde diese Maßnahmen und verzögert sich dadurch die Leistung, hat der Kunde die bei Moto-ren Bauer dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
 
§ 13. Ausfuhr von Produkten
Beabsichtigt der Kunde, von Motoren Bauer gelieferte Pro¬dukte zu exportieren, wird er die einschlägigen Aus-fuhrbestimmungen beachten und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einholen.
 
§ 14. Datenschutz
(1) Motoren Bauer verpflichtet sich, die für sie geltenden Anforderungen des Datenschutzrechtes zu beachten und die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten nur entsprechend den Weisungen des Kunden zu verar-beiten. Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung, insbesondere Weitergabe von Daten an Dritte, er-folgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder nach Anweisung des Kunden.
(2) Motoren Bauer wird alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Auftrages betraut sind, ver-pflichten, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten.
(3) Motoren Bauer ist berechtigt, die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden zu speichern und für die Vertragsdurchführung im erforderlichen Umfang an von Motoren Bauer beauftragte Dienstleister weiter zu geben.
(4) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen In-formationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte wei-terzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwenden.
(5) Die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden von Motoren Bauer elektronisch auf Datenträgern gespeichert. Hierzu zählen alle Daten, die zur ordnungsge-mäßen Abwicklung des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages erforderlich sind, also insbe-sondere Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse). Die Datenverarbeitung erfolgt zu vorvertraglichen und vertraglichen Zwecken nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO, für bestimmte Daten ggf. aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO). Die personenbezogenen Daten werden durch Motoren Bauer vertraulich behandelt. Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne Zurverfügungstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten kann der gewünschte Vertrag jedoch nicht geschlossen und durchgeführt werden.
(6) Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten von Motoren Bauer lauten wie folgt: Frau Ingrid Wegele, E-Mailadresse: datenschutz@motoren-bauer.de.
(7) Der Kunde kann der Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten jederzeit widersprechen. Hier-zu kann er auch die E-Mailadresse gemäß Abs. (6) nutzen. Legt er Widerspruch ein, wird Motoren Bauer die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche den Interessen, Rechten und Freiheiten des Betroffenen überwie-gen.
(8) Ferner hat der Kunde das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Recht-mäßigkeit der auf der Einwilligung beruhenden Datenverarbeitungen bis zum Erhalt des Widerrufs bleibt hier-von jedoch unberührt.
(9) Der Kunde hat jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über seine bei Motoren Bauer gespeicherten perso-nenbezogenen Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren oder löschen zu lassen. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesba-ren Format zu erhalten und seine Daten durch Motoren Bauer auf jemand anderen übertragen zu lassen. Wei-terhin hat der Kunde das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
(10) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit Motoren Bauer hierzu nach geltendem Recht ver-pflichtet oder berechtigt ist. In diesem Zusammenhang involviert Motoren Bauer verbundene Unternehmen, insbesondere als Auftragsverarbeiter, für die technische Datenverarbeitung. Motoren Bauer kontrolliert diese Unternehmen im Hinblick auf die personenbezogenen Daten und erteilt entsprechende Weisungen.
(11) Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die dem Kunden zuzurechnenden personenbezogenen Daten nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (6-10 Jahre) gelöscht. Sind die Daten als Beweismittel erforderlich, erfolgt die Aufbewahrung im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsregelungen bzw. bis zum Abschluss des gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens. Nach §§ 195 ff BGB können die Ver-jährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist nach 3 Jahren endet.
 
§ 15. Gerichtsstand
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ein-schließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Motoren Bauer.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Ver-tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei An-sprüchen von Motoren Bauer gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
§ 16. Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Kfz-Schiedsstellen
Motoren Bauer erklärt sich bereit, auf Aufforderung des Kunden an einem Schlichtungsverfahren vor der Kfz-Schiedsstelle der Kfz-Innung München-Oberbayern teilzunehmen.
(2) Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Motoren Bauer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sin-ne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
 
§ 17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht und Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Mündliche Nebenabreden sind nichtig.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen be-rührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Vertragspartner werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen eine wirksame Vereinbarung treffen. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
 
II. Service und Reparatur
§ 1. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Service- und/oder Reparaturleistungen durch Motoren Bauer. Die konkret zu erbrin-genden Leistungen sowie der voraussichtliche Fertigstellungstermin sind im jeweiligen Vertrag anzugeben.
(2) Die Service- und Reparaturentgelte werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
(3) Der Kunde ermächtigt Motoren Bauer Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahr-ten durchzuführen.
(4) Übertragung von Rechten und Pflichten von Motoren Bauer aus dem jeweiligen Vertrag bedürfen der schriftli-chen Zustimmung des Kunden.
 
III. Motoren Service / Mobiler Service
§ 1. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Dienst- und Werkleistungen im Bereich Motoren Service / Mobiler Service durch Mo-toren Bauer.
(2) Der Leistungsgegenstand sowie das Entgelt werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
(3) Der Kunde ermächtigt Motoren Bauer Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahr-ten durchzuführen.
 
IV. Ersatzteilhandel
§ 1. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Ersatzteilen sowie Motoren und Aggregate durch Motoren Bauer an Kunden.
(2) Die Ersatzteile (Kaufgegenstand) sowie der Kaufpreis werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
 
V. Fernabsatzverträge
(1) Für alle im Rahmen des Online-Handels und bei telefonischer/Email/Fax-Bestellung zwischen Motoren Bauer und dem Kunden geschlossenen Verträge gelten nachfolgende Regelungen für den Widerruf bei Fernabsatz-verträgen.
(2) Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm im Rahmen des Online-Handels nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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