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Original GM Opel OE Bremsbelagsatz 42794673 1684934580 Bremsbeläge Opel Insignia

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:315365061391

Kompatibilität

Teil ist kompatibel mit 40 Fahrzeug(en)
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
OpelInsignia B Country Tourer2017/06-2024/12Z181.51490 ccm, 121 KW, 165 PS
OpelInsignia B Country Tourer2018/06-2024/12Z181.6 Turbo1598 ccm, 147 KW, 200 PS
OpelInsignia B Country Tourer2017/06-2024/12Z182.0 4x41998 ccm, 191 KW, 260 PS
OpelInsignia B Country Tourer2017/06-2024/12Z182.0 CDTi1956 ccm, 125 KW, 170 PS
OpelInsignia B Country Tourer2017/06-2024/12Z182.0 CDTi 4x41956 ccm, 125 KW, 170 PS
OpelInsignia B Country Tourer2018/01-2024/12Z182.0 CDTi 4x41956 ccm, 154 KW, 210 PS
OpelInsignia B Grand Sport2020/04-2024/12Z181.4 Turbo1342 ccm, 107 KW, 145 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z181.51490 ccm, 103 KW, 140 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z181.51490 ccm, 121 KW, 165 PS
OpelInsignia B Grand Sport2020/02-2024/12Z181.5 CDTi1496 ccm, 90 KW, 122 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z181.6 CDTi1598 ccm, 100 KW, 136 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z181.6 CDTi1598 ccm, 81 KW, 110 PS
OpelInsignia B Grand Sport2018/06-2024/12Z181.6 Turbo1598 ccm, 147 KW, 200 PS
OpelInsignia B Grand Sport2020/04-2024/12Z182.01998 ccm, 147 KW, 200 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z182.0 4x41998 ccm, 191 KW, 260 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z182.0 CDTi1956 ccm, 125 KW, 170 PS
OpelInsignia B Grand Sport2020/04-2024/12Z182.0 CDTi1955 ccm, 128 KW, 174 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z182.0 CDTi 4x41956 ccm, 125 KW, 170 PS
OpelInsignia B Grand Sport2017/03-2024/12Z182.0 CDTi 4x41956 ccm, 154 KW, 209 PS
OpelInsignia B Grand Sport2020/04-2024/12Z182.0 CDTi 4x41955 ccm, 128 KW, 174 PS
Einige der in dieser Tabelle aufgeführten Informationen wurden bereitgestellt von autohaus-kramm

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
42794673
Im Lieferumfang enthalten
Belag, Montagezubehör
Hersteller
GM
Produktart
Bremsbelagsatz
Einbauposition
Vorne
OE/OEM Referenznummer(n)
1684934580, 42794673
Anzahl pro Packung
4
EAN
195491297302

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Autohaus Kramm GmbH
Peter Kramm
Hauptstraße 24
13127 Berlin
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT61609474030
:liaM-Eed.mmark-suahotua@yabe
USt-IdNr.:
  • DE 813383838
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Teileverkaufsbedingungen
Stand 01/2022
S. 1
I. Vertragsabschluss/Widerrufsrecht/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf im Autohaus sowie über das Internet. Das Internetangebot der Autohaus Kramm GmbH bzw. der Automobilcenter Kramm GmbH, im Folgenden Verkäuferin, zur Online-Bestellung von Fahrzeugteilen richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Verkäuferin nach Prüfung die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen bestätigt oder spätestens mit Ausführung der Lieferung. Die Verkäuferin ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.
3. Diese Verkaufsbedingungen berühren ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht des Käufers nicht. Hierüber erhält der Käufer eine gesonderte Belehrung im Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen, die ergänzend und vorrangig zu diesen Verkaufsbedingungen gilt. Der Käufer informiert die Verkäuferin umgehend, wenn er eine solche Belehrung nicht spätestens bei Übersendung des bestellten Teiles erhalten hat.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn sie dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefertermine und -fristen sind im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Verkäuferin auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Verkäuferin in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Verkäuferin auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der Verkäuferin nach
Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird der Verkäuferin, während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungs-begrenzungen. Die Verkäuferin haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die Verkäuferin bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts
gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Verkäuferin, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Verkäuferin von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt die Verkäuferin Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Verkäuferin aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Verkäuferin.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist die Verkäuferin zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Ver-zug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt II. „Zahlung“, Ziffer 1 an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt ihn widerruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsver-pflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
VI. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren entsprechend der gesetzlichen Regelungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.
a. Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung in einem gesonderten Dokument in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnitts, sondern die gesetzlichen Regelungen.
b. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages überwiegend in Ausübung seiner gewerblichen
Teileverkaufsbedingungen
Stand 01/2022
S. 2
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf bei gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelansprüche und bei neuen Fahrzeugteilen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
2. Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Verkäuferin, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat die Verkäuferin aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet
die Verkäuferin beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag der Verkäuferin nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Verkäuferin für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden der Verkäuferin bleibt eine etwaige Haftung der Verkäuferin bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer bei der Verkäuferin geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäuferin.
VII. Haftung für sonstige Schäden
1. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck-forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Verkäuferin gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
X. Datenschutz
Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugteils, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Opel bzw. Chevrolet Partner, sowie – wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich – der Isuzu Motors Germany GmbH der Adam Opel AG, der Chevrolet Deutschland GmbH, der General Motors Company (USA), den mit
Opel, Chevrolet, Isuzu und GM weltweit verbundenen Unternehmen sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B. finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt. Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
XI. Adresse
Sämtliche Erklärungen gegenüber der Verkäuferin sind zu richten an:
Autohaus Kramm GmbH
GF. Peter Kramm
Hauptstr. 24
13127 Berlin
Fax: 030/47490698
Mail: info@autohaus-kramm.de
Unternehmererklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich das Fahrzeugteil überwiegend zu meiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwerbe und somit als Unternehmer handele.
(wenn nicht zutreffend, also ein Privatkauf vorliegt, dies bitte streichen)
AGB und Unternehmererklärung vollständig zur Kenntnis genommen:
Berlin, den
Teileverkaufsbedingungen
Stand 01/2022
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.