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Blinkerschalter HANS PRIES 103 332

X10 Car Parts Solutions GmbH
  • (5425)
  • Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
EUR 15,01
(inkl. MwSt.)
Artikelzustand:
Neu
5 verfügbar
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Standort: 22041|Hamburg|DE, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:315125049164
Zuletzt aktualisiert am 30. Okt. 2024 18:23:26 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Produktart
Lenksäulen
Länge
Nicht zutreffend
Höhe
Nicht zutreffend
Breite
Nicht zutreffend
Gtin
9533600000015
Herstellernummer
HP103 332
Marke
HANS PRIES
Hersteller
HANS PRIES
Farbcode
01C
EAN
9533600000015
Herstellungsland und -region
Unbekannt
Schalterfunktion
mit Blinker-Funktion, mit Lichthupe, mit Fernlicht-Funktion
Andere Artikelnummer
9533600000015
Vergleichsnummer
B009KAACOU, 103 332, 103 332 755, 100 890 0022, 430661, 293619, V
Produkttyp
Lenksäulen
Produktgruppe
Lenksäulen
OE/OEM Referenznummer(n)
Andere

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

X10 Car Parts Solutions GmbH
Wahab Esmalzada
Veddeler Damm 36-40
20457 Hamburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT048826395040
:xaF57267653040
:liaM-Estrap.rac01x@troppus
Die Europäische Kommission unterhält eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (OS-Plattform). Die Plattform erreichen Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
USt-IdNr.:
  • DE 349799246
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1. Allgemeines – Geltungsbereich
 
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der X10 Car Parts Solutions GmbH und ihren Kunden.
 
1.2. Der Begriff "Kunde" umfasst sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
 
1.3. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung für alle zukünftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung oder die zuletzt in Textform mitgeteilte Version.
 
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die X10 Car Parts Solutions GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird, und selbst wenn die X10 Car Parts Solutions GmbH die AGB des Kunden kennt.
 
1.5. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, in einem schriftlichen Vertrag oder in der schriftlichen Bestätigung der X10 Car Parts Solutions GmbH maßgebend.
 
2. Vertragsschluss
 
2.1. Durch die Bestellung der Ware gibt der Kunde verbindlich seine Absicht zum Erwerb der bestellten Ware bekannt.
 
2.2. Wir verpflichten uns, Bestellungen des Kunden gemäß den Bestimmungen der AGB anzunehmen. Ausnahmen gelten, wenn der Bestellung ein Schreib-, Druck- oder Rechenfehler auf unserer Website zugrunde liegt. In solchen Fällen unterbreiten wir dem Kunden umgehend ein korrigiertes Angebot.
 
2.3. Bei Bestellungen der Ware durch Verbraucher auf elektronischem Wege bestätigen wir unverzüglich den Eingang der Bestellung.
 
2.4. Preisangaben auf der Website sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden. Verbindlich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Abbildungen oder Zeichnungen in Prospekten, Anzeigen (einschließlich unserer Internetpräsenz) und anderen Angeboten sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
 
2.5. Eilige Bestellungen und Fixgeschäfte müssen ausdrücklich in Textform (gemäß §126b BGB) als solche gekennzeichnet werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten (Eilboten, Express, etc.) werden separat berechnet.
 
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert, und die Gegenleistung wird sofort zurückerstattet.
 
3. Liefertermine
 
3.1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Andernfalls erfolgt die Lieferung so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Lieferbestätigung.
 
3.2. Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Besteller angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) behalten wir uns vor, sofern nicht anders festgelegt.
 
3.3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.
 
3.4. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen auf dem Versandweg begründen keine Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer.
 
3.5. Bei Speditionsversand ist die Ware bei Erhalt zu überprüfen. Transportschäden sind dem Fahrer sofort mitzuteilen und auf der Empfangsquittung zu vermerken. Verweigert der Speditionsfahrer das Auspacken oder quittiert vorhandene Schäden nicht, sollte die Annahme verweigert werden.
 
3.6. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
 
3.7. Überschreiten wir die Lieferfrist, kann der Kunde uns fünf Tage nach deren Ablauf in Textform (gemäß §126b BGB) eine angemessene Nachfrist setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Zugang dieser Aufforderung geraten wir in Verzug.
 
3.8. Bei Annahmeverzug des Kunden oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
 
 
 
4. Höhere Gewalt
 
4.1. Bei Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten der betroffenen Vertragspartei für die Dauer und im Umfang des jeweiligen von außen eingetretenen Ereignisses. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: schwerwiegende Beeinträchtigungen im Gesundheitssektor (z.B. Pandemien, Epidemien, Seuchen), Naturkatastrophen (z.B. Stürme, Hochwasser, Erdbeben), Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen oder Handlungen terroristischer Gewalt; Betriebsstörungen aller Art.
 
4.2. Falls durch die Aussetzung von Vertragspflichten eine Störung des ursprünglichen Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung entsteht, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag so anzupassen, dass das ursprüngliche Gleichgewicht möglichst wiederhergestellt wird.
 
4.3. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehend ist, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
 
5. Eigentumsvorbehalt
 
5.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Der Kunde hat uns einen Besitzwechsel der Ware sowie einen Wohnsitzwechsel unverzüglich mitzuteilen.
 
5.2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Das Eigentum geht erst mit Gutschrift ein, wenn Schecks zur Bezahlung übergeben werden.
 
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
 
5.4. Waren unter Eigentumsvorbehalt dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden, solange die gesicherten Forderungen nicht vollständig beglichen sind. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
 
5.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, behalten wir uns das Recht vor, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Diese Rechte können wir nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
 
6. Vergütung
 
6.1. Der in der Bestellbestätigung genannte Kaufpreis ist verbindlich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Kaufpreis enthalten und wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe separat ausgewiesen.
 
6.2. Alle Preise gelten ab Lager. Verpackung, Versand oder andere Vereinbarungen werden separat berechnet. Beim Versandkauf werden neben dem Kaufpreis auch die Versandkosten in Rechnung gestellt. Dem Kunden entstehen bei einer Bestellung über Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
 
6.3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsstellung und Lieferung zu begleichen. Wir behalten uns jedoch vor, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Diesen Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Bestellbestätigung.
 
6.4. Gerät der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Bei Unternehmern sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu erheben. Ein höherer Schaden bleibt vorbehalten.
 
6.5. Bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 35,00 Euro für den Mehraufwand der stornierten Bankbuchung zu verlangen. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Betrag fällt zusätzlich zu den von der Bank erhobenen Gebühren an.
 
6.6. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
7. Gewährleistung (Hinweise)
 
7.1. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die Kaufsache unsachgemäß verwendet wurde oder über das normale Maß hinaus beansprucht wurde, beispielsweise im Motorsport, oder wenn die Herstellervorgaben, wie beispielsweise in der Betriebsanleitung, nicht eingehalten wurden.
 
7.2. Bei Verkauf von gebrauchten Teilen ist der natürliche Verschleiß von der Gewährleistung ausgenommen. Für gebrauchte Teile beschränkt sich die Gewährleistung bei Sachmängeln auf die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen oder höherwertigen gebrauchten Bauteils. Falls ein Ersatzteil nicht verfügbar ist, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Rückerstattung des Kaufpreises und gegebenenfalls der angefallenen Frachtkosten.
 
7.3. Anbauteile, die sich noch am gekauften Gebrauchtwagenteil befinden und nicht von uns demontiert wurden, werden als unentgeltliche Zusatzteile ohne Gewähr mit übergeben.
 
7.4. Der Erwerb von gebrauchten sicherheitsrelevanten Teilen erfolgt auf eigenes Risiko, und wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für ihre einwandfreie Funktion. Solche Teile müssen zwingend von einer Fachwerkstatt eingebaut werden.
 
7.5. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn die gelieferten Teile von einer Fachwerkstatt gemäß unseren Einbauvorschriften eingebaut werden und alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten nachweislich durchgeführt wurden. Bei Nichtbeachtung unserer Einbauvorschriften und Selbstmontage erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
 
7.6. Bei Waren mit digitalen Elementen (gemäß § 327a Abs. 3 Satz 1 BGB) besteht keine Verpflichtung unsererseits, diese Elemente selbst oder durch Dritte bereitzustellen. Die digitalen Elemente sind nicht Gegenstand des Kaufvertrags, sondern werden unentgeltlich und ohne jegliche Gewähr übergeben.
 
7.7. Alle Teile werden ohne Betriebs(Anbauteile)- und Schmiermittel verkauft. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Befüllung mit Betriebs- und Schmiermitteln während des Einbaus. Bei unsachgemäßer Befüllung entfällt jegliche Gewähr.
 
8. Gewährleistung, Haftung (Verbraucher)
 
8.1. Für Verbraucher gelten folgende Regelungen zur Mangelbehebung der Ware unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen: Bei Produkten unter einem Wert von 100,00 Euro kann der Verbraucher zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen. Liegt der Wert der Ware über 100,00 Euro, steht uns zunächst ein Nachbesserungsversuch innerhalb einer angemessenen Frist von 20 Werktagen zu. Falls die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Nachbesserung nicht gegeben ist, erfolgt die Mangelbehebung durch Ersatzlieferung. Bei Ersatzlieferung muss das ursprüngliche Teil innerhalb von 5 Tagen bei uns eingehen, andernfalls wird das gelieferte Ersatzteil nachberechnet. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des mangelhaften Zustands in Textform (gemäß § 126b BGB) melden. Der Zeitpunkt der Meldung ist maßgeblich. Bei Unterlassung dieser Meldung erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, der Verkäufer handelte arglistig. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Mangelentdeckung liegt beim Verbraucher. Bei Gebrauchtware trägt der Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit.
 
8.2. Schlägt die Mangelbehebung fehl oder ist eine vom Kunden gesetzte Frist zur Mangelbehebung erfolglos abgelaufen, kann der Verbraucher nach eigenem Ermessen eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei geringfügigen Vertragsverletzungen, insbesondere bei Bagatellmängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 
8.3. Schadensersatzansprüche von Verbrauchern wegen eines Mangels können erst nach erfolgloser Mangelbehebung geltend gemacht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt und können gemäß den folgenden Absätzen geltend gemacht werden.
 
8.4. Wir haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf schuldhafter Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Sofern das Produkthaftungsgesetz anwendbar ist, haften wir uneingeschränkt gemäß dessen Vorschriften. Auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie haften wir, sofern eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben wurde. Tritt ein Schaden ein, der darauf zurückzuführen ist, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt, haften wir nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens offensichtlich von unserer Garantie erfasst ist.
 
8.5. Bei Schäden aufgrund von Verzug oder Mängeln, die auf einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind – d. h., Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt, wenn Verbrauchern Schadensersatzansprüche statt der Leistung zustehen.
 
8.6. Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche. Diese Haftungsbeschränkungen gelten unbeschadet unserer Haftung nach vorstehenden Absätzen.
 
8.7. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Lieferung bei neuen Waren und 1 Jahr ab Lieferung bei gebrauchten Waren. § 475e BGB bleibt unberührt.
 
9. Gewährleistung, Haftung (Unternehmer)
 
9.1. Unternehmer erhalten Gewährleistung für Mängel neuer Ware nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht, die Gewährleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt. Wir können die Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig machen. Der Unternehmer kann jedoch einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückhalten, der im Verhältnis zum Mangel steht.
 
9.2. Offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) müssen Unternehmer innerhalb von 2 Wochen nach Warenerhalt schriftlich melden; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen.
 
9.3. Entscheidet der Unternehmer nach erfolgloser Nacherfüllung auf Rücktritt vom Vertrag wegen eines Rechts- oder Sachmangels, steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer Schadensersatz nach gescheiterter Nacherfüllung, bleibt die Ware beim Unternehmer, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
 
9.4. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Unternehmers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Unternehmer Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. Eine Eigenschaft gilt nur dann als zugesichert, wenn die Zusicherung ausdrücklich schriftlich erfolgt ist. Bloße Produktbeschreibungen oder mündliche/telefonische Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften.
 
9.5. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt bei neuen Waren 1 Jahr ab Lieferung.
 
9.6. Der Verkauf gebrauchter Waren an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder sonstigen Haftung des Verkäufers, außer für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung. Diese bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 9.7 und 9.8.
 
9.7. Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
9.8. Die in Ziff. 9 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10. Warenrücknahme und Gutschriften
 
Die Rücknahme von einwandfreier, bereits ausgelieferter Ware erfolgt nach eigenem Ermessen und nur in Ausnahmefällen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Vorherige Absprache und Vereinbarung mit dem Kunden sind erforderlich und müssen innerhalb von 1 Monat erfolgen. Dies geschieht ausschließlich als Kulanzleistung. Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn die Ware sich in tadellosem Zustand befindet und frachtfrei in unser Lager zurückgesendet wird. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich gegen Erteilung einer Gutschrift. Bei der Rücknahme einwandfreier Ware wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10 % des Preises berechnet, und es wird eine Gutschrift über 90 % des Kaufpreises ausgestellt. Umtausch von Elektronikteilen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Gutschriften haben eine Gültigkeit von einem Jahr.
 
11. Widerrufsrecht
 
Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie auf unserer Webseite: www.express-teile.de
 
12. Anwendbares Recht
 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
 
13. Hinweis Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
 
Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung bereit, erreichbar über den externen Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
 
14. Hinweis nach § 37 VSBG
 
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und sind dazu weder bereit noch verpflichtet.
 
15. Gerichtsstand
 
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir behalten uns jedoch vor, Klage auch am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB oder einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
 
 
 
16. Datenschutz
 
16.1. Durch die Aufgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen personenbezogenen Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden intern verwendet und ausschließlich für interne Zwecke genutzt. Eine Weitergabe oder der Verkauf an Dritte findet nicht statt.
 
16.2. Personenbezogene Daten (wie Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG), erfasst, verarbeitet und gespeichert.
 
16.3. Zusätzliche Informationen zum Datenschutz, sowie Details zu Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verwendung, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.express-teile.de.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE14708877
BRN-Nummer:
  • HRB 172906
X10 Car Parts Solutions GmbH

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X10 Car Parts Solutions GmbH ist einer der führenden europäischen Anbieter im OEM KFZ-Teile Segment. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, unseren Kunden neue- und gebrauchte OEM KFZ-Teile zu unschlagbar ...
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