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SK15 Werkzeugmagazin für 13 Werkzeuge Variante1: 13mm Variante2: 22mm

jk-tec
  • (246)
  • Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
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eBay-Artikelnr.:303140458659
Zuletzt aktualisiert am 21. Sep. 2023 00:40:01 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Seriennummer
JK-TEC
Betriebsstunden
0
Besonderheiten
Bausatz, Variante1:Hals Maß 13mm, Variante2:Rinspannsystem 22mm
Marke
JK-TEC
Maschinengewicht (kg)
1200g
Leistungsbedarf (kW)
Bis 3kW AMB/Usovo VorsatzwechslerMafellund co.
Herstellernummer
11021/11022
Angebotspaket
Nein
Raumbedarf
500mm Y Werkzeugrechen einstellbar bis 30mm
Produktart
Fräsmaschine
Funktion
Werkzeugwechsel/Werkzeug halten
Steuerungsart
CNC
Herstellungsland und -region
Deutschland
Hals Maß 13mm -0.1
SK15 Aufnahme mit Hals Maß 13-0.1mm
Herstellungsjahr
2021
Ringspannsystem
Sk15 Aufnahme mit Ringspannsystem 22mm
Modell/Typ
Werkzeugbrücke
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Jürgen Knickhoff
Jürgen Knickhoff
Albert-Schweitzer-Straße.5
Modelltechnik,Knickhoff
72175 Dornhan
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT43353355470
:liaM-Eed.enilno-t@cet-kj-ofni
USt-IdNr.:
  • DE 301715749
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
 
 
§ 1 Geltungsbereich:
 
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen, der Firma JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik, Albert-Schweitzer-Str.5, 72175 Dornhan, nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
 
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
 
(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
 
§ 2 Vertragsschluss:
 
(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und JK-TEC kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung oder durch Zustimmung zum Kauf im Online shop und oder durch /über ebay zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
 
(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch JK-TEC Modelltechnik Knickhoff /Portalanlagentechnik ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Herstellers erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
 
(3) Angebote von JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
 
§ 3 Leistungsumfang:
 
(1) JK-TEC Modelltechnik Knickhoff /Portalanlagentechnik bietet folgende Leistungen an:Konstruktion und Verkauf von RC-Modellen /Und oder Maschinenbauteile zum anbauen an Portalfraesmaschinen , Planung von Projekten, Produktion für Fremdfertigungen.
 
(2) JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik erbringt ihre Dienstleistungen nach den Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von JK-TEC, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
 
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann JK-TEC dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik schriftlich darauf hingewiesen hat.
 
 
 
§ 4 Preise und Zahlung:
 
(1) Es gilt der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält im Online shop und oder über ebay .
 
(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein.Umsatzsteuerfreie Leistungen nach §19 UStG. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,bei Fremdfertigung -CNC Programme
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen,
e. auftragsgemäß außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
 
(3) Der Kunde muss damit rechnen, dass JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
 
(4) JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/Portalanlagentechnik ist berechtigt, für fertiggestellte Teile oder Programmierleistungen eine Abschlagszahlung zu verlangen, wenn diese für den Kunden einen eigenständigen Nutzen haben. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Wert der Teilleistung für den Kunden.
 
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse:
 
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.Sollte der Liefertermin nicht eigehalten werden ,wird JK-TEC Modelltechnik Knickhoff sich über E-Mail dem Kunden zuwenden und im den Status erklähren .Sollte die Lieferzeit übertriebenrmassen durch Produktionsphasen ,Ausfallzeiten von Maschinen von JK-TEC, abweichen kann im Schriftferker des jeweiligen Kunden ,der Kunde vom Kauf zurück treten, muss dies aber im zeitpunkt des Regelgesprächs dies sofort erwähnen .Ausgeschlossen sind verzögerungen Dritter wie Transport oder Zustellunternehmen zb.DHL / Deutsche Post.
 
(2) Ist für die Leistung von JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
 
(3) Bei Verzögerungen infolge von:
a. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung, soweit sie JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Lieververzug anderer Unternehmen-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
 
(4) Soweit JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für JK-TEC Modelltechnik Knickhoff keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
 
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
 
§ 6 Abnahme:
 
(1) Der Kunde ist nach Mitteilung der Fertigstellung und oder erhalt der Wahre verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern. Der Kunde wird bei der Abnahme die von JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten verwenden.
 
(2) Die Leistungen von JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik gelten als abgenommen, wenn JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 14 Werktagen, die Abnahme unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b. oder der Kunde die Produkte / Das Produkt oder Teile davon für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik damit beauftragt..
 
 
§ 7 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise:
 
 
 
(1) JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere Fremdvertigungen des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
 
§ 8 Gewährleistung:
 
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik unter den gesetzlichen Voraussetzungen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristenauf entsprechende Mitteilung des Kunden nach Wahl von JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik ausgebessert oder ausgetauscht. JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos Korigierte Teile zur Verfügung. Über die Nachbesserung hinausgehende Arbeiten, z.B. Erweiterungen, werden nach Aufwand abgerechnet.
 
(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue gelieferte Teile einbauen und Prüfen) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Elemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
 
(3) JK-TEC Modelltechnik Knickhoff / Portalanlagentechnik kann die Nachbesserung oder den Austausch verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßig großen Kosten möglich ist.
 
(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
 
§ 9 Haftung:
 
(1) JK-TEC Modelltechnik Knickhoff/ Portalanlagentechnik haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
 
 
 
§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung:
 
 
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
 
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. JK-TEC als Hertseller ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
 
(5) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
 
 
§ 11 Kündigung/Rücktritt:
 
 
(2) Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. JK-TEC Modelltechnik Knickhoff ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn
a. der Kunde gegen § 8 – Nutzungsrechte – verstößt oder
b. der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei monatlichen Vergütungen in Verzug gerät.
 
 
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand:
 
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
(2) Gerichtsstand ist Dornhan, soweit er Kunde, Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
 
 
 
§ 13 Salvatorische Klausel:
 
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.
 
(Stand: Dornhan, 01.01.2012)
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
jk-tec

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