Allgemeine Geschäftsbedingungen Ebay Marketplace
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung regeln abschließend die Geschäftsbeziehung zwischen dem Betreiber des Ebay-Händlershops isoshop-trade, das Unternehmen Iso Trade Spółka z o.o., ISO TRADE (DPD Depot), Gewerbegebiet 1, 09337 Callenberg, Deutschland, (im Folgenden „Verkäufer“ genannt), und dem jeweiligen Käufer. Als Geschäftsbeziehung sind sämtliche Vertragsabschlüsse auf dem Ebay Marketplace über dort vom Verkäufer angebotene Waren (nachfolgend „Marketplace-Artikel“ genannt) zu verstehen, auf deren Grundlage der Verkäufer zu Lieferungen und Leistungen an den Käufer verpflichtet ist. Der Käufer bestätigt mit der Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er die nachfolgenden AGB des Verkäufers zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
1.2 Käufer können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf von Marketplace-Artikeln durch den Verkäufer an den Käufer über die Internethandelsplattform ebay.de.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Vertragssprache, technische Schritte zum Vertragsschluss, Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern
2.1 Der Käufer kann auf der Internetseite ebay.de vom Verkäufer angebotene Marketplace-Artikel auswählen und bestellen. Das Angebot der Marketplace-Artikel durch den Verkäufer stellt dabei lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, ein Kaufvertragsangebot gegenüber dem Verkäufer abzugeben. Voraussetzung ist, dass der Käufer sich bei Ebay registriert und ein entsprechendes Nutzerkonto angelegt hat.
2.2 Der Käufer kann Marketplace-Artikel des Verkäufers aus der Ergebnistrefferliste von Ebay auswählen und diese durch Anklicken der jeweiligen Ware und Betätigen des Buttons „In den Einkaufswagen“ in dem virtuellen Einkaufswagen von Ebay sammeln. Durch Anklicken des Buttons „Einkaufwagen“ gelangt der Käufer zu den bereits von ihm in den Einkaufswagen gelegten Waren und hat auf dieser Übersichtsseite die Möglichkeit, die Anzahl der dort vorhandenen Warenartikel zu ändern oder diese wieder zu entfernen. Nun kann der Käufer entweder weitere Waren aus dem Produktangebot von Ebay oder andere Marketplace-Artikel des Verkäufers seinem Einkaufswagen hinzufügen, oder er klickt auf die Schaltfläche „Zur Kasse gehen“. Wenn der Käufer nicht auf seinem Ebay-Konto eingeloggt ist, muss er sich zunächst auf seinem Ebay-Konto anmelden, um den Bestellvorgang fortsetzen zu können. Auf der Bestellseite „Ihre Bestellung“ kann der Käufer folgende Bestelloptionen festlegen:
Versandadresse: Die vom Käufer bevorzugte Versandadresse wird dem Käufer angezeigt. Der Käufer kann durch Klick auf „Ändern“ eine andere seiner gespeicherten Versandadressen auswählen oder eine neue Versandadresse eingeben. Gespeicherte Versandadressen können über die entsprechenden Schaltflächen bearbeitet oder gelöscht werden. Alternativ kann auch eine Abholstation gesucht und ausgewählt werden oder an mehrere Adressen versendet werden.
Zahlungsart: Vom Ebay-Bestellsystem ist bereits eine Zahlungsart des Käufers voreingestellt. Alternativ kann der Käufer eine andere bereits gespeicherte Zahlungsart auswählen, neue Zahlungsarten hinzufügen, Gutschein- und Aktionscodes eingeben oder für die Zahlung auf Rechnung ein Rechnungskonto hinzufügen. Durch Klick auf „Rechnungsadresse“ lässt sich eine zur Lieferadresse abweichende Rechnungsadresse festlegen.
Artikel und Versand überprüfen: Der Käufer kann die Bestelldetails nochmals überprüfen und die Versandart festlegen. Eine Änderung der zu bestellenden Ware(n) kann nur über den Einkaufswagen erfolgen.
§ 3 Vertragsabwicklung und Lieferung
3.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Abschluss des Kaufvertrages und Übermittlung der Bestellung durch Ebay, die Ware unverzüglich je nach ausgewählter Versandart an den Käufer zu übersenden.
3.2 Der Käufer zahlt den Kaufpreis für den bestellten Marketplace-Artikel des Verkäufers über das von Ebay angebotene Zahlungssystem und die dort akzeptieren Zahlungsarten. Weitere Hinweise über Zahlungen, Rückerstattungen von Zahlungen und weitere Punkte der Vertragsabwicklung ergeben sich ergänzend aus den Ebay Marketplace Teilnahmebedingungen.
3.3 Angaben zur Lieferzeit kann der Käufer vor Abschluss der Bestellung (Klick auf „Jetzt kaufen“) auch der Bestellübersichtsseite („Ihre Bestellung“) entnehmen.
§ 4 Haftung
4.1 Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
4.2 Der Verkäufer haftet unbeschränkt, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
4.3 Sofern der Verkäufer gemäß vorstehendem Absatz für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
4.4 Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder den Mangel der Ware arglistig verschwiegen hat. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
4.5 Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie zugunsten sonstiger Dritter, deren sich der Verkäufer zur Vertragserfüllung bedient.
4.6 Die gesetzlichen Regelungen, die den Verkäufer wegen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen einer Haftung ohne Verschulden unterwerfen, werden von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nicht berührt.
§ 5 Gewährleistung
Für Mängel der Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, gelten zusätzlich die dort geregelten Verpflichtungen, insbesondere die §§ 377 ff. HGB.
§ 6 Verzug und Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Käufer gerät, sofern er kein Verbraucher ist, in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
6.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
6.3 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr geht das Eigentum an der gekauften Ware erst vom Verkäufer auf den Käufern über, wenn der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer beglichen hat (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
6.4 Erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers an einer im kaufmännischen Geschäftsverkehr erworbenen Ware durch Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung der gekauften Ware durch den Käufer, dann tritt an die Stelle der gekauften Ware, die neue Sache oder die durch eine der bezeichneten Handlungen entstehende Forderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
§ 7 Rücksendekosten im Falle des Widerrufs
Widerruft der Käufer, der Verbraucher ist, den mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag und sendet die Ware, auf die sich sein erklärter Widerruf bezieht, an den Verkäufer zurück, hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Ist der Käufer Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2 Sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Geschäftssitz des Verkäufers in Igersheim als Gerichtsstand vereinbart.
§ 9 Informationen zum Portal der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung, Alternative Streitbeilegung
9.1 Die EU-Kommission stellt ein Online-Portal zur Streitbeilegung („OS-Plattform“) zur Verfügung, die über den Link //ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Sofern der Käufer ein in der europäischen Union wohnhafter Verbraucher ist, besteht die Möglichkeit, zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertraglichen Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen diese Plattform zu nutzen.
9.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach dem ElektroG
1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen.
2. Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten: Batterietyp [bitte ergänzen] (z.B. Knopfzellen oder AAA+) mit den chemischen Elementen [bitte ergänzen] (z.B. Lithium oder Mangan).
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.
Für Vertreiber: Die Rücknahme hat kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes zu erfolgen. (1:1 Rücknahme) Unabhängig davon, gibt es die Möglichkeit, die Altgeräte kostenlos an den Vertreiber zurückzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme).
Einzelhandel: Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem zur Rücknahme verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Fernabsatzmarkt: Vertreiber, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre Produkte verkaufen, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen.
B2B-Hersteller: Im Fall von B2B-Geräten muss die Rücknahme nicht kostenlos angeboten werden.
4. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
5. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE32973053 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.
6. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMU finden Sie weitere Informationen hierzu.
Mitteilungspflichten nach dem ElektroG
Je nachdem ob Sie B2B- oder B2C-Geräte in Verkehr bringen, gibt es unterschiedliche Mitteilungspflichten. Im Rahmen unseres Services zur Meldung & Registrierung bei der stiftung ear informieren wir Sie über bevorstehende Fristen. Einen Überblick finden Sie auf der Homepage der stiftung ear.
Anzeigepflichten nach dem ElektroG
Die Anzeigepflicht für Rücknahmestellen entfällt mit dem Inkrafttreten des ElektroG3.