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Saunaaufguss Duft Konzentrat 200ml - FRISCHE Düfte

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eBay-Artikelnr.:293557014839
Zuletzt aktualisiert am 23. Aug. 2021 04:41:22 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Produkt
Duftkonzentrat
Produktgruppe
Aufguss
Marke
Warda
Produktart
Sauna-Aufgüsse
Herstellungsland und -region
Deutschland
Herstellernummer
nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Thomas Hulverscheidt
Thomas Hulverscheidt
KH EDV SYSTEME
Georgstr. 10
58089 Hagen
Germany
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:nofeleT0410813320
:xaF44-4108-13320
:liaM-Eed.4002hk@yab-e
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
USt-IdNr.:
  • DE 273123888
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von KH EDV Systeme, Georgstr.10, 58089 Hagen, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt worden sind.
 
V e r t r a g s a b s c h l u ß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungs¬erteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
2. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbe¬dingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungs-bestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
3. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzie¬rungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank.
Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so können wir vom Angebot bzw. Auftrag zurücktreten.
4. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Pro¬dukten z. T. in englischer Sprache abgefaßt. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischspra¬chige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
5. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ(FZZ) Zulassung der Anschluß an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben.
Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
 
 
L i e f e r u n g
1. Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
2. Liefertermine und –fristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
3. Lieferfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Ver¬tragspflichten erfüllt.
 
 
V e r l ä n g e r t e r E i g e n t u m s v o r b e h a l t
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbe¬halt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei
anderslautender Bestimmung des Kunden.
2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Mit¬eigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sachen, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
3. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungs¬übereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ord-nungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterver¬kaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisfor-derung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
4. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
5. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
6. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
 
G e w ä h r l e i s t u n g
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands (insbesondere Hard- und Software) sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefer-gegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen.
2. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte Liefer¬gegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns bei Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
4. Haftung für Folgen von seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausge-schlossen.
5. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags verein¬bart, daß ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, mit Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit
funktionsunfähig wird.
6. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, daß Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder
Nachweispflicht frei.
7. Bei der von uns gelieferten Software haften wir nicht für eine evtl.
Verletzung von Urheberrechten.
 
 
S c h a d e n s e r s a t z
1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbe¬sondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verlet¬zung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren
Schadens beschränkt.
3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Daten-sicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete
technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig,
wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahr¬lässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten not¬wendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
4. Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, daß wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benach¬richtigen und ohne diese zu sichern – löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
5. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch Origi¬naldisketten der Softwarehersteller von sog. Computervieren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kun¬dengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Muta¬tionen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wie wir diesen vorsätzlich ver¬breitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
 
 
S o n s t i g e V e r e i n b a r u n g e n
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
2. Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbe¬ziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe in verbundenen Unternehmen, verwenden.
 
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.