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BMW Handschuhe GS Rallye Nachtblau 9

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    eBay-Artikelnr.:285630657950
    Zuletzt aktualisiert am 14. Jun. 2024 10:56:40 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
    Neu mit Etikett: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. ...
    Größe
    9
    Marke
    BMW
    Hersteller
    BMW
    Gewicht
    0,18500 kg
    Herstellernummer
    8536391
    Material
    Verschiedene
    EAN
    Nicht zutreffend

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    Motorrad Briel GmbH
    Motorrad Briel GmbH
    Vinckeweg 10 - 14
    Duisburg Ruhrort
    47119 Duisburg
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT56561006302 94+
    :liaM-Eed.leirb-darrotom@lieht
    USt-IdNr.:
    • DE 199561963
    Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Teilen, Zubehör,
    Accessoirs und sonstigen Produkten
    (Stand: 05/2008)
     
    I. Zahlung
    1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
    des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung
    der Rechnung zur Zahlung fällig.
    2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen,
    wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
    oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
    kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
    aus dem Kaufvertrag beruht.
     
    II. Lieferung und Lieferverzug
    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
    vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
    beginnen mit Vertragsabschluss.
    2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen
    Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den
    Verkäufer auffordern zu liefern.
    Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt
    sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
    höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/
    oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
    Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 1 eine
    angemessene Frist zur Lieferung setzen.
    Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung,
    beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
    höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
    juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
    des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
    berufl ichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
    bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
    Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
    Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der
    Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht
    bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
    überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten
    des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
    Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2
    Satz 3, Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts.
    4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
    eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
    Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
    zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
    liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten
    Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände
    bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen
    zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der
    Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
    davon unberührt.
    5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton
    sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers
    bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen
    oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen
    des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der
    Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung
    oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern
    gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
     
    III. Abnahme
    1. Der Käufer ist verpfl ichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von
    8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
    2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetz
    lichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer
    Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der
    Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
    Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer
    nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden
    entstanden ist.
     
    IV. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
    aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
    des Verkäufers.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
    ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
    der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
    oder selbstständigen berufl ichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigen
    tumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Ver käufers
    gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbe ziehung bis
    zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden
    Forderungen.
    Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
    Eigentumsvorbehalt verpfl ichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
    dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen
    unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen
    aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene
    Sicherung besteht.
    2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag
    zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch
    auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand
    wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber
    einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
    Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf
    Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des
    Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des
    Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,
    z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den
    gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche
    Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes.
    Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des
    ge wöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
    wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der
    Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten
    entstanden sind.
    3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
    den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich
    eine Nutzung einräumen.
     
    V. Sachmangel
    1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend
    den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Auslieferung
    des Kaufgegenstandes.
    Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung eines neuen
    Fahrzeugteils ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache
    bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung
    ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.
    Beschränkt auf die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen
    gilt diese Vermutung bei neuen Fahrzeugteilen auch
    dann, wenn sich ein Sachmangel erstmals nach Ablauf eines Jahres,
    aber vor Ablauf von zwei Jahren nach Auslieferung zeigt.
    Bei gebrauchten Teilen und Zubehör verjähren Ansprüche des
    Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des
    Kaufgegenstands.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
    öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
    bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder
    selbständigen berufl ichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf
    von gebrauchten Teilen und Zubehör unter Ausschluss jeglicher
    Sachmängelhaftung.
    Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel
    oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist
    oder dadurch entstanden ist, dass
    – der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung
    angezeigt hat oder
    – der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
    worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder
    – der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer
    erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war,
    unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepfl egt worden ist
    und der Käufer dies erkennen musste oder
    – in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung
    der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand
    oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller
    nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
    – der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und
    Pfl ege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht
    befolgt hat.
    Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer
    aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart
    wird, insbesondere im Fall der Übernahme einer Garantie.
    2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung
    gilt folgendes:
    a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer.
    Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine
    schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
    b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
    3. Abschnitt V. Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz;
    für diese Ansprüche gilt Abschnitt VI. Haftung.
     
    VI. Haftung
    1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für
    einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht
    wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
    Pfl ichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach
    seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren
    Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags
    überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer
    regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf
    den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
    begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden
    Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
    Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur
    für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere
    Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung
    durch die Versicherung.
    2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
    etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des
    Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
    und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
    3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. abschließend
    geregelt.
    4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
    Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers
    für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
    Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden
    Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
    gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftung entsprechend.
    5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei
    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
     
    VII. Gerichtsstand
    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
    Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
    Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
    Verkäufers.
    2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
    Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
    Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
    verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
    Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt
    bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
    Wohnsitz als Gerichtsstand.
    Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
    BRN-Nummer:
    • HRB8044
    Motorrad Briel BMW und Kawasaki

    Motorrad Briel BMW und Kawasaki

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