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Oktoberfest O´zapft is! Maskottchen Wiesn Bär

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eBay-Artikelnr.:285182887394
Zuletzt aktualisiert am 12. Okt. 2023 11:13:47 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine ...
Produktart
Plüschbär
Anlass
Oktoberfest
Bärenfarbe
Braun
Tierart
Bär
Antik
Nein
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Heike Müller
Heike Müller
Schmidtshof 34
14469 Potsdam
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT141709781330
:xaF603007202330
:liaM-Eed.rosnopsmaet@relleum
"Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr"
USt-IdNr.:
  • DE 242016714
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
MMP Marketing & Management Potsdam Inh. Heike Müller Schmidtshof 34, 14469 Potsdam
Allgemeine Geschäftsbedingungen onlineshop Teamsponsor
I. Vertragsabschluss
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber (Verbraucher/ innen) widerspricht ausdrücklich. Der Widerspruch ist als
solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer (MMP Marketing & Management) geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der
Bedingungen anerkannt. Bei personalisierten Produkten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Mit Bestätigung des Layouts wird auf eine Rückgabe der Ware verzichtet.
2. Einer Bezugnahme oder Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 72
Stunden nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Die Angebotspreise des Auftragnehmers werden brutto ausgewiesen und enthalten die Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und
schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Vom Auftraggeber nach Angebotsannahme veranlasste Änderungen, können dem Auftraggeber berechnet werden. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen
von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von seiner Vorlage verlangt werden. (außer Weberstellung auf teamsponsor.de)
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN, E-Mail usw.).
III. Lieferung
1. Auf Veranlassung des Auftraggebers wird die Ware auf Gefahr des Auftraggebers versendet, auch wenn der Transport durch Angestellte des Auftragnehmers erfolgt. Bei frachtfreier Lieferung
trägt der Auftraggeber ebenfalls die Gefahr. Für Verbraucher gilt diese Regelung nicht.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teilleistungen zu erbringen.
3. Bei personalisierten Waren wird der Kunde nach Übersendung des Layout per Mail nach Prüfung die Freigabe erteilen.
4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten pünktlich nachkommt. Produkte welche
nicht personalisiert werden müssen werden in der Regel innerhalb 10 Tagen versendet. Personalisierte Waren nach Layoutfreigabe innerhalb 3 Wochen.
5. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361
BGB bleibt unberührt.
6. Betriebsstörungen – sowohl im Bereich des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers –, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (z. B. Kriege und
Naturkatastrophen) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
7. Beim beiderseitigen Handelsgeschäft gilt, dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen (insbesondere Filmen), Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen
Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
8. Verpackungen aller Art werden nicht zurückgenommen.
IV. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Der vereinbarte Preis ist in jedem Fall sofort mit Bestellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, Paypal oder auf Rechnung über Paypal. Im Fall Rechnung über Paypal wird die Entgeldforderung an Paypal abgetreten und Paypal führt eine Bonitätsprüfung durch.
2. Sollten Anderes vereinbart werden kommt der Auftraggeber ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 14 Kalendertage nach dem Fälligkeitstag in Verzug.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen.
V. Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
2. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.
3. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
4. Im Übrigen bleiben die Rechte des § 320 BGB erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und ein angemessenes Verhältnis zwischen
Erfüllungsanspruch des Auftraggebers und dem Zahlungsanspruch des Auftragnehmers besteht.
VI. Leistungsstörung
1. Der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Auftraggeber die Zahlung des Anspruchs endgültig verweigert. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen
auch ohne Setzung einer Nachfrist und ohne Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Vertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigungen für
Wertminderung verlangen.
2. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihm geeignet erscheinenden
Weise auf Rechnung des Auftragnehmers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers. Bei Pflichtverletzung, ist der
Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist zu Leistung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Herausgabe der Ware berechtigt. Der gesetzliche
Fall der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleibt unberührt.
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen und unternehmerischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller
zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt
seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 10 %, so
ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des
Auftragnehmers verpflichtet.
3. Bei Be- und Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem
Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VIII. Mängelrüge
1. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden vom Auftragnehmer infolge Unleserlichkeit des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche
Abänderungen, insbesondere Besteller und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
2. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäß gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das
Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
3. Für Verbraucher gilt: Beanstandungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Der Mangel ist so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese
Regelung stellt keine Ausschlussfrist dar. Im kaufmännischen und unternehmerischen Verkehr gilt: Der Auftraggeber ist verpflichtet die gelieferte Ware auf Mängel, die ohne weiteres auffallen, zu
untersuchen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter Beschaffenheit können nur unverzüglich spätestens 14 Tage nach Empfang schriftlich geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel müssen
innerhalb 14 Tage nach ihrer Entdeckung, spätestens aber 1 Jahr nach Ankunft der Ware schriftlich gerügt werden. Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Ware in Ansehen des Mangels als
genehmigt.
4. Im kaufmännischen und unternehmerischen Verkehr gilt: Das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung steht dem Auftragnehmer zu. Im Falle verzögerter, unterlassener oder
misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen
(z. B. Digital, Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Für hohe Lichtbeständigkeit der Druckfarben übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall
ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den
Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftrag-nehmers,
die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen über
1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 6 % über 2000 kg auf 7,5 %.
IX. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung
ausgeschlossen, sofern keine vertrags- wesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von betroffenen Menschen oder Garantien oder
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Ansprüche Aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung gleich aus welchem Rechtsgrund sind beschränkt auf die Höhe des vertragstypischen
und vorhersehbaren Schaden.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
MMP Marketing & Management Potsdam Inh. Heike Müller Schmidtshof 34, 14469 Potsdam
Allgemeine Geschäftsbedingungen onlineshop Teamsponsor
X. Herausgabe von Unterlagen und Zwischenerzeugnissen
1. An Kostenvoranschlägen, Layouts, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor.
Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind sie dem Auftragnehmer unverzüglich
zurückzugeben.
2. Die vom Auftragnehmer zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten und bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten etc., bleiben, auch wenn sie
gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben.
3. Der Auftraggeber hat die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Arbeitsmittel bei Beendigung des Auftrages zurückzunehmen.
XI. Archivierung
Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
XII. Kündigung
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten oder Zahlungen, können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Jahres gekündigt werden. MMP verzichtet ausdrücklich
auf ein ordentliches Kündigungsrecht, das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind unter anderem unseriöses
Geschäftsverhalten und Übervorteilung von Kunden, üble Nachrede und Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Zahlung des Kostenbeitrages innerhalb der Frist von 14 Tagen.
XIII. Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2. Entstehen durch die Auftragsausführung beim Auftragnehmer Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte, so werden diese an den Auftraggeber nicht mit übertragen. Der Auftragnehmer
ist insbesondere berechtigt, diese Rechte auch für Aufträge Dritter zu verwerten.
XV. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund
verweigert werden.
Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht für Verbraucher/ innen (nicht für Firmen)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird auch durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. (Bestätigung dieser AGB mit Widerrufsbelehrung) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Marketing & Management Heike Müller, Schmidtshof 34, 14469 Potsdam, per mail an info@teamsponsorshop.de
de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise
herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften
und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft
möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der
Sache], für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.
XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB oder diesem nach § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellt ist oder im Inland
keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel und Urkundenprozesse. Auf das Vertragsverhältnis findet
deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Februar 2013
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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d***o (2042)- Bewertung vom Käufer.
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Bestätigter Kauf
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