Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma itcmetalcon.
1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers erkennen wir nicht an.
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich der durch unsere Mitarbeiter bedürfen zur Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung. Die Schriftform kann mündlich nicht ausgeschlossen werden.
Dem Besteller ausgehändigte Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen dürfen von diesem weder zum Nachbau benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind lediglich für den vorliegenden Auftrag um den Betrieb der gelieferten Anlage bestimmt. An den Unterlagen steht uns das Urheberrecht zu. Erfolgen Lieferungen und Zeichnungen oder sonstige Angaben des Käufers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Käufer uns von sämtlichen Ansprüchen frei.
2. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager zuzüglich Fracht und Verpackung und inklusiv Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Bei zwischenzeitlicher Veränderung der heutigen Materialpreise, Löhne und sonstiger Gestehungskosten behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Die Preise gelten in €, wenn nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart und bestätigt wurde.
3. Lieferung, Lieferfristen, Liefertermine
Für den Umfang der Lieferung wie für alle Einzelheiten des Auftrages ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Alle zeitlich vor dieser Bestellungsannahme liegenden schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen werden durch die Auftragsbestätigung überholt und ausgeräumt. Angaben von Vertretern oder mündliche Zusagen bedürfen in jedem Falle zur Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung. Im übrigen sind Auftragsrücknahmen, Warenrücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Im Fall von Kulanzrücknahmen sind wir berechtigt, von der Gutschrift einen angemessenen, von uns zu bestimmenden Abschlag für Wertverlust und Handlungskosten vorzunehmen. Dieser beläuft sich in der Regel auf 10% des Auftragwertes.
Der Liefertermin ist unverbindlich. Ein Verzug durch uns liegt erst dann vor, wenn ein Liefertermin vorsätzlich oder grob fahrlässig um mehr als 2 Monate überschritten wird.
Im Fall des Verzugs ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Sie wird von uns möglichst eingehalten, ist jedoch nur als ungefähr zu betrachten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung wird nicht geleistet.
Streiks, Aussperrungen, Betriebs- und Transportstörungen bei uns oder einem unserer Vorlieferanten verlängern stets die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Ebenso verlängert sich die Lieferzeit bei nachträglichen Änderungen in der Bestellung. Teillieferungen können erfolgen. Höhere Gewalt entbindet uns von jeder Vertragsverpflichtung.
5. Versand, Lieferung
Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer, soweit schriftlich nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist.
Das Material wird in der Regel unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Bei verpackt geliefertem Material übernimmt der Käufer die Verpflichtung des Auspackens und der Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten. Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Das Material ist sofort auf Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Im Fall, dass das Material unvollständig ist oder einen Transportschaden aufweist, ist dies schriftlich vom Fahrer und Empfänger auf dem Lieferschein/Frachtschein zu vermerken und innerhalb 24 Stunden, bei verdeckten Schäden innerhalb 48 Stunden nach Lieferung bei uns per eMail zu melden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
Bei Anlieferung ist seitens des Käufers für die Abladung zu sorgen.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Die hierbei festgestellten Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei berechtigter und unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle neue Ware; wir sind auch berechtigt, stattdessen unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Das Recht des Käufers, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, verjährt nach Ablauf eines Monats nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer, generell nach 6 Monaten ab Ablieferung.
7. Zahlungsbedingungen
Sind keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen, sind unsere Lieferungen und Leistungen wie folgt zu bezahlen:
Material: Bei Versand zahlbar im voraus auf eines unserer Konten.
8. Urheberrecht
Jeder von uns schriftlich niedergelegte Text, insbesondere auch Auszüge aus unseren Angeboten sowie Skizzen und Zeichnungen dürfen nicht vervielfältigt werden. Bei etwaigen Verstößen behalten wir uns die Geltendmachung von Ansprüchen bzw. die Vergütung unseres Zeit- und Arbeitsaufwandes sowie etwaigen Schadens ausdrücklich vor.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager.
Sollte sich ein Teil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen als unwirksam oder nichtig erweisen so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Soweit es rechtlich möglich und zulässig ist, ist in einem solchen Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung so zu ergänzen oder abzuändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Sicherungszweck erreicht wird.
10. Im Fall einer Anzahlung und Restzahlung bei Lieferung / vor Abladung: die Lieferung erfolgt unter erweitertem Eigentumsvorbehalt, d.h. bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware in unseren Eigentum.