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Harley Davidson Sportster 1200 UMBAU

Artikelzustand:
Gebraucht
Sehr guter Zustand, top Umbau
Beendet: 26. Apr. 2024 09:46:02 MESZ
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Standort: Ostfildern-Kemnat, Deutschland
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Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht
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Hinweise des Verkäufers
“Sehr guter Zustand, top Umbau”
Antriebsart
Riemen
Marke
Harley-Davidson
Streetname
UMBAU
Farbe
Schwarz
Modell
Sportster
Kilometerstand
8100
Straßenzulassung
Ja
Anzahl der Gänge
Fünfganggetriebe (manuell)
Leistung
49kw
Hubraum
1202
Startertyp
Elektrostarter

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Kemnater Hof GmbH
Elke Heim -Kemnater Hof GmbH-
Kemnater Hof 1
73760 Ostfildern
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT05401541170
:xaF096-
:liaM-Eed.foh-retanmek@mieh
USt-IdNr.:
  • DE 815698452
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen kemnaterhof.de
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Kemnater Hof GmbH, kurz KHG genannt
 
 
 
I. GELTUNGSBEREICH
 
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments, Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Kemnater Hof GmbH, im folgenden KHG genannt
 
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KHG
 
Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 
 
 
II. VERTRAGSBEDINGUNGEN
 
Als Gast und Vertragspartner der KHG gilt der Besteller, auch wenn er für andere Personen bestellt oder mitbestellt hat. Der Besteller gibt mit seiner Anmeldung ein Angebot ab, dass die KHG annehmen kann. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Gäste.
 
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch KHG zustande. Es erfolgt keine schriftliche Bestätigung.
 
KHG kann die Annahme des Angebots des Bestellers ohne Angabe von Gründen ablehnen.
 
Der Vertrag kommt durch die Reservierung des Mieters und der schriftlichen Bestätigung der KHG zustande.
 
Vertragspartner sind die KHG und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter reserviert, haftet er der KHG gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag.
 
Alle Ansprüche gegen die KHG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KHG beruhen.
 
 
 
III. LEISTUNGEN; PREISE; ZAHLUNGEN; AUFRECHNUNG
 
Die KHG ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
 
Der Mieter ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise bei Mietantritt (Check-in) der KHG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen der KHG an Dritte.
 
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der KHG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
 
Die Preise können von der KHG ferner geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung der KHG oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die KHG dem zustimmt.
 
Rechnungen der KHG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KHG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die KHG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die KHG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, dem Mietern der Nachweis eines niedrigeren Schadens.
 
Die KHG ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Etwaige Vorauszahlungen und Fälligkeiten müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
 
Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der KHG aufrechnen oder mindern.
 
Es gilt die jeweils gültige Hausordnung, die sich in den Apartmentmappen in den jeweiligen Apartments befindet.
 
 
 
IV. RÜCKTRITT DES MIETERS
 
Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen
 
Ein Rücktritt des Mieters von dem mit der KHG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der KHG. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der KHG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
 
Sofern zwischen der KHG und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der KHG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der KHG ausgeübt wird, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Mieters gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
 
Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die KHG die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
 
Der KHG steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten Übernachtungen als Schadensersatz zu zahlen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 
 
 
V. RÜCKTRITT DER KHG
 
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die KHG in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, es sei denn, der Mieter verzichtet auf Rückfrage der KHG auf sein Recht zum Rücktritt.
 
Die KHG ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung des Hausrechtes den Gast oder die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der KHG geschadet wird. Hiervon machen wir insbesondere Gebrauch, wenn Gäste bereits stark alkoholisiert anreisen oder die Hausordnung nicht beachten (z.B. nächtliche Ruhestörung)
 
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom KHG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das KHG ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
Ferner ist die KHG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
 
- höhere Gewalt oder andere von der KHG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 
- Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden;
 
- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
 
Bei berechtigtem Rücktritt der KHG entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.
 
 
 
VI. Kaution
 
6.1 Zur Absicherung gegen eventuelle auftretende Schäden und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis / der Buchung wird für ein Apartment eine Kaution spätestens bei Schlüsselübergabe in Höhe von 300,00 Euro (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro) gestellt.
 
6.2 Die Kaution ist innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses / der Buchung auf ein noch von dem Mieter bekannt zu gebendes Konto zurück zu überweisen, soweit sie nicht in Anspruch genommen wurde.
 
 
 
VII. APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE, -RÜCKGABE
 
Der Mieter erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung seiner gewählten Apartmentkategorie oder der nächstbesten, wenn gewählte nicht bereitgestellt werden kann.
 
Gebuchte Apartments stehen dem Mieter ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
 
Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments der KHG spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
 
Danach kann die KHG aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Mieter in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass der KHG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
 
 
 
VIII. HAFTUNG DER KHG
 
Die KHG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die KHG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KHG beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der KHG beruhen. Eine Pflichtverletzung der KHG steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der KHG auftreten, wird die KHG bei Kenntnis oder auf Rüge des Mieters unverzüglich bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten (Schadensminderungspflicht).
 
Für eingebrachte Sachen haftet die KHG dem Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch
 
€ 2.500,00 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 500,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Mieter nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der KHG Anzeige macht (§ 703 BGB).
 
Der Mieter hat die Sorgfaltspflicht bei Verlassen des Apartments die Fenster fest zu verschließen und die Zimmertür mit dem Zimmerschlüssel zweimal abzuschließen. Bei Verlust des Schlüssels werden dem Mieter EUR 400,00 für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung gestellt.
 
Ruhezeiten sind in Rücksichtnahme auf die anderen Mieter einzuhalten.
 
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Die KHG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
 
 
 
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die KHG müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
 
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der KHG.
 
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Esslingen, sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Esslingen.
 
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die KHG unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende ersetzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
 
 
OSTFILDERN, im Juli 2017
 
Kemnater Hof GmbH, kurz KHG genannt
 
Mit Erscheinen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
kemnaterhof

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