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Bio Trockenseifenspender für feste Seife nova herba - Gras

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eBay-Artikelnr.:266694786576

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Durchmesser
9,0
Abteilung
Erwachsene
Stil
Modern
Produktart
Seifenspender
Trockenseifenspender
Biokunststoff mit Grasfasern
Besonderheiten
Manuell, C02 neutrales Produkt, zirkuläres Produkt, Ersatzteilbezug und Reparaturmöglichkeit, nachhaltiges Produkt, Bio Produkt, Trockeseifenspender, Raspelspender, Seifenmühle, DB Spender, Spender für feste Gespirrspülseife
Montage erforderlich
Ja
Beschreibung des Paketinhalts
Trockenseifenspender mit Seife
Anzahl pro Packung
1
Breite
5,6
Herstellernummer
1000011
Zimmer
öffentlicher Waschraum, Wohnmobil, Schiff, Eisenbahn, Hotel, Bus, Gastronomie, Kommunen, Badezimmer, Drinnen/Draußen, Küche
Installationsart
Bohren oder Kleben
Montage
zum Dübeln oder Kleben, abnehmbare Rückwand, Wandmontage
Angebotspaket
Ja
Material
Recyclingkunststoff PCR mit 75% Grasfasern
Länge
22,2
Marke
sapor
Modell
sapor nova herba
Herstellungsland und -region
Deutschland
Thema
Essen/Küche, Neuheit
Set enthält
Dübelpäkchen, 2 sapor Bio neutral Stangenseife, Seifenspender
Anzahl der Teile
3

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

sapor GmbH
Constanze Schweizer
Heinrich-Imig-Str. 10c
45141 Essen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT5229897210294
:xaF42298972-102 94+
:liaM-Eed.ropas@ofni
Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB 23247 Geschäftsführerin: Constanze Schweizer
USt-IdNr.:
  • DE 815301226
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
I. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
 
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Leistungen, die überwiegend die Lieferung von Waren an den Kunden zum Gegenstand haben.
 
2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringen oder Leistungen des Kunden annehmen.
 
3. Von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Andernfalls behalten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen ihre Wirksamkeit.
 
 
II. Abschluss des Vertrages, Geltung der Angebote
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend und nur für eine angemessene Frist gültig.
 
2. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung und unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verbindlich.
 
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. Konstruktive Änderungen im Interesse des technischen Fortschritts behalten wir uns vor.
 
4. Die Eignung unserer Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck ist in vollem Umfang vom Kunden sicherzustellen. Soll die bestellte Ware nicht ausschließlich im Rahmen der gewöhnlichen Verwendung genutzt oder unter unüblichen, besonders sicherheitsrelevanten oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt werden, ist der Kunde verpflichtet, uns dieses vor Abschluss des Vertrages mitzuteilen.
 
 
III. Pflichten der sapor GmbH
 
1. Wir sind verpflichtet, hinsichtlich Art, Qualität und Verpackung unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen zu liefern.
 
2. Die von uns genannten Liefertermine sind voraussichtliche Termine und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auslieferung, d. h. abgehend ab Werk Essen.
 
3. Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, vorausgesetzt, dass der Kunde zu beschaffende Unterlagen oder Freigaben rechtzeitig beibringt, Anzahlungen vereinbarungsgemäß leistet und alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Wir sind berechtigt, vertragliche Pflichten nach dem vorgesehenen Liefertermin zu erfüllen, wenn der Kunde von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Nacherfüllung mitgeteilt wird, es sei denn, dass die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist oder der Kunde dem Nacherfüllungsangebot innerhalb angemessener Frist widerspricht. Im Falle der Nacherfüllung erstatten wir die als Folge der Terminüberschreitung nachweislich notwendigen Mehraufwendungen des Kunden, soweit wir nach den in Ziffer VI. enthaltenen Regelungen für Schäden einzustehen haben.
 
 
IV. Preise
 
Es gelten die gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigten Preise, ansonsten die am Versandtag gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich ab Werk Essen ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Nebenleistungen (z.B. Fracht-, Verpackungs- oderVersandkosten) werden gesondert berechnet.
 
 
V. Gewährleistung
 
1. Vorbehaltlich der Rückgriffsregelungen nach §§ 478, 479 BGB verjähren jegliche Ansprüche des Kunden wegen Lieferung mangelhafter Ware ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
 
2. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare Mängel qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen und uns die Beanstandungen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter genauer Bezeichnung der Art und des Umfangs des Mangels mitzuteilen. Kommt der Kunde im Hinblick auf erkennbare Sachmängel seiner unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach,gilt die gelieferte Ware im Hinblick auf erkennbare Sachmängel als genehmigt, womit die Geltendmachung von diesbezüglichen Gewährleistungsansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen ist.
 
3. Soweit der Kunde ohne unser Einverständnis selbst oder durch Dritte Versuche zur Beseitigung von Sachmängeln unternimmt, werden wir von der Pflicht zur Gewährleistung frei, es sei denn, dass diese sachgemäß ausgeführt werden.
 
4. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
 
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen,dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspricht ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
 
6. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, die natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird von uns ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen an der Ware.
 
7. Weitere Ansprüche wegen Sachmängeln sind nach Maßgabe der Ziffer VI. ausgeschlossen. Dies gilt insbesonderefür Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind.
 
 
VI. Allgemeine Haftungsbegrenzung
 
1. Unsere Haftung auf Schadenersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Höhe eines eventuellen Schadensersatzanspruchs ist in diesem Fall begrenztauf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen. Die Haftung für jegliche darüber hinausgehenden Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
 
3. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprücheaus dem Produkthaftungsgesetz und weitere zwingenden haftungsbegründenden Vorschriften.
 
4. Ist Gegenstand des Kaufvertrages eine nur der Gattung nach bestimmte Sache, so bestimmt sich auch in diesem Fall unsere Haftung nach den vorstehendenRegeln; eine vom Verschulden unabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
 
 
VII. Garantien
 
Von Kunden gewünschte Garantien müssen stets in der schriftlichen Auftragsbestätigung als solche besonders ausgewiesen sein. Insbesondere schlagwortartige Bezeichnungen, die Bezugnahme auf allgemein anerkannte Normen, die Verwendung von Waren- oder Gütezeichen oder die Vorlage von Mustern oder Proben begründen für sich allein nicht die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. Bei Sonderfertigungen, die nach Zeichnung oder Vorstellungen des Kunden ausgeführt werden, haften wir nur für Rohstoffmängel und Verarbeitung entsprechend dem Stand der Technik bei Auftragserteilung. Eine Funktionsgarantie ist auch dann ausgeschlossen, wenn wir durch Vorschläge oder Ausarbeitungen auf die Produktentwicklung Einfluss genommen haben.
 
 
VIII. Zahlungsbedingungen
 
1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Kontogutschrift bei uns.
 
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
3. Schecks werden nur unter Vorbehalt zahlungshalber entgegengenommen. Diskont- und/oder Einziehungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
 
4. Bei Zahlungsverzug und Scheckprotesten werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig und wir sind berechtigt, für laufende Lieferungen, die sich auf dem Weg zum Kunden befinden, vom Kunden Vorauskasse zu fordern oder die Lieferung bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
 
 
IX. Eigentumsvorbehalt
 
1. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sie bestehen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
 
2. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur unter der Voraussetzung veräußern, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und er seine aus dem Weiterverkauf gegenüber dem Abnehmer bestehende Entgeltforderung in Höhe der bei uns offenen Forderungen im Voraus abtritt.
 
3. Der Kunde tritt hiermit sicherungshalber die ihm aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in voller Höhe und unwiderruflich an uns ab. Die Vorausabtretung wird von uns mit Auslieferung der Ware an den Kunden angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, den Übergang seiner Ansprüche und Rechte gegen Dritte auf unser Verlangen schriftlich anzuerkennen oder gegenüber Dritten offen zu legen. Zieht der Kunde eine Forderung ein, die uns aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise zusteht, handelt er insoweit nur als Inkassobeauftragter und ist verpflichtet, den eingezogenen Betrag bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen.
 
4. Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns erwachsen. Bei der Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Rechnungswertes der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten oder der neu geschaffenen Waren zu.
 
5. Für den Fall der Bezahlung auf Scheckbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur unwiderruflichen Kontengutschrift bei uns bestehen.
 
6. Bei Zugriffen Dritter auf die von uns gelieferten Waren oder aus der Verbindung oder Vermischung mit unseren Waren neu geschaffenen Waren, insbesondere bei Pfändungen, der Ausübung von Unternehmerpfandrechten oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen sowie Dritte unverzüglich auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Gleiches gilt für Forderungspfändungen Dritter in Forderungen des Kunden, soweit sie nach Ziffer IX. 3 an uns abgetreten sind.
 
 
X. Retouren
 
1. Die Rücknahme von mangelfreier verkaufter Ware (Warenretouren) erfolgt freiwillig und muss gesondert mit uns vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Erklären wir uns mit der Rücknahme einverstanden, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
 
2. Warenretouren müssen generell schriftlich unter Angabe der Artikelnummer und Bestellmenge sowie Lieferschein- und Rechnungsnummer in unserem Auftragscenter angekündigt werden.
 
3. Es werden nur solche Retouren angenommen, die von uns vorher einen Retourenschein mit Retour- Nummer erhalten haben und die bei Rücksendung mit dem Retourenschein versehen sind. Sämtliche mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten sowie die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware trägt der Kunde. Waren, die uns unfrei oder ohne Retourenschein zugehen, werden nicht angenommen und von uns zu Lasten des Einsenders zurückgeschickt.
 
4. Die Möglichkeit von Warenretouren beschränkt sich ausschließlich auf solche Produkte, die der Kunde direkt von uns bezogen hat und deren Lieferdatum nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. Die Nachweispflicht hierfür trägt der Kunde.
 
5. Nicht verkaufsfähige Waren (z.B. Waren, die nichtmehr in unserem Katalog geführt werden, auf Maß gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitliche technische Veränderungen erfahren haben) sind ebenfalls von der Rückgabe ausgeschlossen.
 
6. Die Rückgabefrist für von uns genehmigte Retourenbeträgt 4 Wochen ab Mitteilung der Genehmigungserklärung. Danach eingehende Retouren werden nicht mehr angenommen und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Einsenders zurück.
 
7. Einwandfreie, ordnungsgemäß verpackte, wiederverkaufsfähige und nach den vorstehenden Bedingungen von uns genehmigte Retouren werden dem Kunden abzüglich 25 % auf den Warennettowert gutgeschrieben. Der Ausgleich der Rücksendung erfolgt per Gutschrift. Bei nicht abgestimmtem Rechnungsabzug müssen wir zusätzlich zu den anfallenden Bearbeitungskosten eine Gebühr von EUR 25,00 berechnen. Bei einem Warennettowert von unter EUR 25,00 je Lieferschein oder Rechnungsnummer wird keine Gutschrift erstellt.
 
 
XI. Modellkosten
 
Zahlungen, die der Kunde als Modell- oder Werkzeugkosten an uns leistet, werden als unwiederbringlicher Zuschuss betrachtet und dem Kunden nicht auf seine Zahlungsverpflichtungen angerechnet. Die von uns angefertigten Modelle oder Werkzeuge gehen uneingeschränkt in unser Eigentum über.
 
 
XII. Druckfehler
 
Für Druck- oder Kennzeichnungsfehler in Katalogen oder Preislisten haften wir nicht. Alle Abbildungen und Maßgaben sind unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Gleiches gilt hinsichtlich konstruktiver Änderungen, die im Interesse des technischen Fortschritts vorgenommen werden.
 
 
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes
 
Recht und Aufrechnungsverbot
 
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist Essen.
 
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheck und Wechselprozessen, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart.
 
3. Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
 
4. Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden von uns unbestritten ist oder das Bestehen der Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
 
 
XIV. Salvatorische Klausel / Geltung
 
1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind dann gehalten, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer unerkannten Regelungslücke.
 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
 
25.01.2017
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
BRN Number:
  • HRB 23247
sapor_gmbh

sapor_gmbh

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364 Artikel verkauft
Mitglied seit Okt 2013
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_***o (2889)- Bewertung vom Käufer.
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Bestätigter Kauf
Toller Seifenspender *** tolle Seifen ** sehr guter Kundenservice = Schlüssel ist heute angekommen ** herzlichen Dank und alles Gute 🍀🌷🪻🐞
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