Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Neuheiten-Vertrieb Alexander Schwarz (nachfolgend Verkäufer genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragsschluss
Für den Vertragsschluss gelten die eBay-AGB (§§ 10, 11). Diese können Sie unter folgender Internet-Adresse einsehen: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
Sie können die §§ 10 und 11 der eBay AGB auch im Anhang dieser AGB nachlesen.
3. Preise
Alle genannten Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung und Versand sind der jeweiligen Artikelbeschreibung zu entnehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Es werden von dem Verkäufer die auf der Angebotsseite angezeigten Zahlungsarten akzeptiert.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von dem Verkäufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum.
6. Lieferung; Versandkosten; Gefahrübergang
6.1 Die Lieferung erfolgt zu den jeweils bei der Artikelbeschreibung ausgewiesenen Versandkosten.
6.2 Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt der Verkäufer unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von dem Verkäufer an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.
7. Gewährleistung, Haftung
Für die Haftung und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von Waren
Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt der Verkäufer nicht.
Die wesentlichen Merkmale der von dem Verkäufer angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Angebotes. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Der Verkäufer speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht ab und er ist dem Kunden auch nicht zugänglich. Der Vertragstext ist dem Kunden aber nach Vertragsschluss über den Onlinemarktplatz eBay zugänglich. Der Vertragstext wird als eBay-Website nach Vertragsschluss vom Onlinemarktplatz eBay gespeichert und ist auf der Website von eBay unter der jeweiligen Artikelnummer erneut abrufbar. Über die Druckfunktion Ihres Browsers kann die maßgebliche Website ausgedruckt werden. Sie erhalten nach Vertragsschluss automatisch eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages. Sie können den Vertragstext auch abspeichern, in dem Sie durch einen Klick auf die rechte Maustaste die Internetseite auf Ihrem Computer abspeichern. Da aber der Verkäufer keinen Einfluss auf die Dauer der Speicherung der eBay-Website hat, wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe von § 8 Ziff. 2 AGB (eBay) Mitglieder selbst dafür verantwortlich sind, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu archivieren.
Sie erhalten nach Vertragsschluss automatisch eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages. Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen. Informationen zur Zahlung, Lieferung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.
Eingabefehler können vor der endgültigen Abgabe eines Angebotes durch Überprüfung des Angebotes auf einer gesonderten Internetseite von eBay erkennen und ggf. nach Betätigen des "Zurück" Button Ihres Browsers auf der vorherigen Seite korrigieren.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zu Gunsten des Verbrauchers bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
9.2 Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Gerichtsstand ist das Gericht des Geschäftssitzes des Verkäufers soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Anhang: §§ 10 und 11 der eBay AGB
§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
2. Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde. Weitere Informationen.
3. Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht. Weitere Informationen.
4. Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.
5. Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.
6. Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.
7. Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Weitere Informationen.
8. Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.). Weitere Informationen.
9. Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
10. Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben. Weitere Informationen.
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und "Sofortige Bezahlung erforderlich"
1. Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang bestätigt.
2. In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option "Preis vorschlagen" versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion "Preis Vorschlagen" oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit. Weitere Informationen.
3. Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über PayPal. Weitere Informationen.
§12 Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
$13 Hinweis zu § 36 VSBG
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.