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Fetra / Kistenroller für Eurokästen / 250 kg / 405 x 605 mm / anthrazitgrau

lagertechnik-becker
  • (3407)
  • Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
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    eBay-Artikelnr.:266296699454
    Zuletzt aktualisiert am 20. Aug. 2024 23:39:15 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
    Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
    Marke
    FETRA
    Gewicht
    9 kg
    Kapazität Eurokästen
    1 Stk.
    Material
    Stahl
    Max. Tragfähigkeit
    250 kg
    Produktart
    Kistenroller
    Raddurchmesser
    125 mm
    Traglast
    250 kg
    Farbe
    RAL 7016 Anthrazitgrau
    Anzahl Etagen
    1 Stk.
    Anzahl Lenkrollen
    4 Stk.
    Anzahl Radfesteller
    2 Stk.
    Bereifung
    TPE
    Angebotspaket
    Nein
    Modifizierter Artikel
    Nein
    Herstellernummer
    13580/7016
    EAN
    4017976948805

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    Lagertechnik Becker GmbH
    Stephan Sebastian Bloch
    Widdersche Straße 125
    47804 Krefeld
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT097016315120
    :xaF1970163 - 15120
    :liaM-Eed.rekceb-kinhcetregal@ofni
    Geschäftsführer: Stephan Sebastian Bloch, Carsten R. Gries - Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
    USt-IdNr.:
    • DE 275051033
    Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    § 1 Allgemeines – Geltungsbereich
    Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die die Lieferung und den Verkauf von neuen oder gebrauchten Produkten aus dem Bereich der Lagertechnik betreffen. Sie gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern. Sie gelten dabei ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Sofern nachstehend ausdrücklich benannt, gelten sie auch im Verkehr gegenüber Verbrauchern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB. Standardmäßig versenden wir unseren Schriftverkehr auf elektronischem Weg. Auf Kundenwunsch versenden wir gerne auch gedruckte Schriftstücke (Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, usw.).
    § 2 Angebot – Angebotsunterlagen
    Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, die Bestellung des Kunden innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden. Verträge, die mit Lagertechnik Becker über Online-Auktionshäuser wie eBay abgeschlossen werden, kommen mit Ablauf der Aktionszeit mit dem Höchstbietenden, oder durch Sofortverkauf zustande. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte zu den von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurück zu geben.
    § 3 Preise und Zahlungsbedingungen
    Der angegebene Preis versteht sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung-, Fracht- und Versicherungskosten sowie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausgenommen davon sind Produkte die in unserem Katalog mit einem „Freizeichen“ versehen sind und Produkte, die über Versteigerungsplattformen (wie eBay) gehandelt werden. Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise aufgrund von eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere von Tarifverträgen, Frachtsätzen, Energiekosten, Mehrwertsteuer, Zölle etc., vorzunehmen. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Unsere Preiskalkulation erfolgt grundsätzlich in EURO, wobei der Preis in EURO auch dann bindend ist, wenn eine Zahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung als EURO vereinbart wird. Nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen des Wechselkurses zum EURO, bezogen auf den Wechselkurs zum Datum des Vertragsabschlusses, gehen zu Lasten des Käufers. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Kaufpreis zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach Erteilung der Rechnung, innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto, danach rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind unsere Rechnungen innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Gewähr für Protest und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an. Diskontspesen berechnen wir vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrags an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Auftraggeber zu tragen. Der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher) hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind. Wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden schließen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises oder zur Stellung von ausreichenden Sicherheiten zu setzen. Die Lieferung der gekauften Ware erfolgt in diesem Fall Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises oder Vorkasse. Falls eine Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, den noch offenen Kaufpreis sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Zahlungsrückstand gerät.
    § 4 Selbstbelieferungsvorbehalt
    (I) Gegenüber Unternehmern gilt:
    Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware unterrichten und dem Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen. Im Falle des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
    (II) Gegenüber Verbrauchern gilt:
    Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits die Ware nicht erhalten; die Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware unterrichten und dem Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen. Im Falle des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
    § 5 Lieferzeit
    Ist Vorkasse vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Versandkosten. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind (insbesondere Angaben zum Bestimmungsort der Ware). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug und ist ein Versand durch ein Speditionsunternehmen vereinbart, hat der Kunde die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Als Kosten für den Rücktransport trägt der Kunde 150% der für den Hintransport vereinbarten Frachtkosten. Für die Dauer des Annahmeverzuges werden dem Kunden Lagerkosten mit 10,00 € brutto pro Palettenplatz (80X120 cm Grundfläche) oder je qm Grundfläche und Woche in Rechnung gestellt. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Wird die Lieferung oder Leistung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder storniert, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Aufwendungen als Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen und entstandene Kosten, wie z.B. Lagergeld pro Palettenplatz (80X120cm Grundfläche) oder qm Lagerfläche pro Woche i.H.v. 10 € brutto oder Wiedereinlagerungsgebühren des Lieferanten zu berechnen.
    § 6 Lieferverzögerungen
    (I) Gegenüber Unternehmern gilt:
    Wir haften bei Verzögerungen der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, durch uns, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und S. 2 wird unsere Haftung wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    (II) Gegenüber Verbrauchern gilt:
    Wir haften bei Verzögerungen der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, durch uns, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 15% und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    § 7 Gefahrübergang – Lieferkosten
    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist gegenüber Unternehmern Lieferung ab Werk des Herstellers oder Lager Krefeld vereinbart. Sofern der Unternehmer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde (Unternehmer). Der Verbraucher trägt die Kosten der Versendung ab Lager Krefeld, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
    § 8 Sicherheitsvorschriften
    Für den Verwendungszweck und die Handhabung der Ware sind die jeweiligen Produktbeschreibungen sowie Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen maßgeblich. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die gekaufte Ware anders als in der beschriebenen Weise oder zu einem anderen Zweck einsetzt, ist jegliche Haftung unserseits ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen sowie die allgemein gültigen und bekannten Sicherheitsvorschriften und Vorkehrungen beachtet werden. Im Falle der Weiterveräußerung hat er seine Kunden auf diese Vorschriften und Vorkehrungen ausdrücklich hinzuweisen.
    § 9 Mängelhaftung
    (I) Gegenüber Unternehmern gilt:
    Die Mängelrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich und spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Lieferung zu erfolgen. Den Kunden (Unternehmer) trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Der Kunde (Unternehmer) stellt uns von allen Ansprüchen frei, die unser Kunde aufgrund von Werbeaussagen des Herstellers im Sinne des § 4 I oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen würden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zwei Mal durchzuführen. Danach ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
    (II) Gegenüber Verbrauchern gilt das Folgende:
    Hinsichtlich der Mängelansprüche des Verbrauchers gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zwei Mal durchzuführen. Danach ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
    § 10 Gesamthaftung
    (I) Gegenüber Unternehmern gilt:
    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    (II) Gegenüber Verbrauchern gilt:
    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
    § 11 Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt diese Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten und gemäß den jeweils geltenden Wartungs- und Inspektionsanweisungen regelmäßig durchzuführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Eine Verarbeitung, Einbau, Verbindung oder Umbildung (§§ 946, 947,950 BGB) der noch im Eigentum von Lagertechnik Becker stehenden Ware ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück/Gebäude eingebaut, so tritt der Verkäufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grundstückes/Gebäude in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf die Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen eines echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungen usw., auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung diese Auskünfte zu gestatten. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
    § 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
    (I) Für Unternehmer gilt:
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, unser Geschäftssitz. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung und sonstigen Verpflichtungen des Kunden ist unser Geschäftssitz.
    (II) Für Verbraucher gilt:
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    § 13 Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Für Verbraucher gilt:
    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (Hierzu gehört auch der Eingang einer E-Mail in das E-Mail-Postfach des Kunden), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Lagertechnik Becker GmbH Widdersche Straße 125 47804 Krefeld Fax: +49 2151 3610791 E-Mail: info@lagertechnik-becker.de
    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.
    Ausschluss des Widerrufsrechts
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation stellt auch dar, wenn der Verbraucher aus einem Katalog oder einem Prospekt einen Artikel in einer gestalterischen Ausführung wählt, die in dem Katalog oder Prospekt nicht abgebildet ist.
     
    Anschrift und Kontakt
    Einfache Anschrift
     
    Lagertechnik Becker GmbH
    Widdersche Straße 125
    47804 Krefeld
     
    Erweiterte Anschrift
     
    Lagertechnik Becker GmbH
    Widdersche Straße 125
    47804 Krefeld
    Amtsgericht Krefeld
    HRB 13252
    USt-IdNr.: DE 275051033
     
    Geschäftsführer: Stephan Sebastian Bloch, Carsten R. Gries
     
    Kontakt
    Telefon: +49 2151 3610790
    Telefax: +49 2151 3610791
    E-Mail: info@lagertechnik-becker.de
     
    Bankverbindung
    Volksbank Krefeld
    IBAN-Code DE48 3206 0362 1033 2990 16
    BIC-Code GENODED1HTK
    Konto-Nr. 10 33 29 90 16
    BLZ 320 603 62
     
    Impressum
    Lagertechnik Becker GmbH
    Widdersche Straße 125
    47804 Krefeld
     
    Telefon: +49 2151 3610790
    Telefax: +49 2151 3610791
    E-Mail: info@lagertechnik-becker.de
     
    Geschäftsführer: Stephan Sebastian Bloch, Carsten R. Gries
     
    Homepage: lagertechnik-becker.de
    Registergericht: Amtsgericht Krefeld
    Registernummer: HRB 13252
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 275051033
    Globale Lokationsnummer: 43 99902 02363 4
    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Stephan Sebastian Bloch (Anschrift wie oben)
     
     
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    Stand: 31/03/2023
    Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
    BRN-Nummer:
    • HRB13252