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Jung Pumpen Pumpstation PKSB 800-32 mit MultiCut 08/2M + BasicLogo Steuerung

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eBay-Artikelnr.:262888977669
Zuletzt aktualisiert am 16. Nov. 2023 12:37:26 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellungsland und -region
Deutschland
Produktart
Abwasserpumpe
Herstellergarantie
2 Jahre
Marke
Jung Pumpen
Kabellänge
9 m
EAN
nichtzutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

AAT Abwasser- und Anlagentechnik UG
Thomas Fruehauf
Max-Planck-Str. 2
21502 Geesthacht
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT87834117040
:xaF2817017040
:liaM-Eed.enilno-t@gu.a-wba
USt-IdNr.:
  • DE 269761258
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Abwasser- und Anlagentechnik UG
 
allegemeine Geschäftsbedingungen
 
I. Angebot
Die zu den Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben
sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An
Kostenanschlägen, Zeich-nungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht
vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lie-ferer ist verpflichtet, vom
Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Die Verfügbarkeit unserer Artikel ist abhängig von der Disposition unser Lieferanten, daher kann es aufgrund der momentan am Markt vorhandenen Materialknappheit in Einzelfällen zu Lieferverzögerungen kommen. Der im Shop angegebene Lagerbestand und die angegebene Zustellung kann daher im Einzelfalle große Abweichungen haben und stellt somit kein verbindliches Lieferdatum dar.
II. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, im Falle
eines Angebots des Lieferers mit zeitlicher Bind-ung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine
rechtzeitige Auf-tragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schrift-lichen
Bestätigung des Lieferers.
III. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verpackung im Werk, jedoch
ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu
leisten und zwar 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt
ist, daß die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines weiteren Monats.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener
Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der
vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Ge-nehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat
oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen vor Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt un-vorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
4. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschul-dens des Lieferers
entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Aus-schluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 v. H., im ganzen
aber höchstens 5 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in-folge der Verspätung nicht
rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt wer-den kann.
5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, be-ginnend einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v.H. des Rechnungs-betrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den
Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten
oder Anfuhr übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den
Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasser-schäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu ver-treten hat, so geht die
Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf
Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. 3. Angelieferte
Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel auf-weisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte
aus Abschnitt VII entgegenzu-nehmen.
4. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Ein-gang aller Zahlungen aus
dem Liefervertrag vor.
2. "Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die dem Lieferer gegen den
Besteller im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (z.B. aufgrund von Reparaturen,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistun-gen) nachträglich anfallen. Ist der Besteller eine juristische
Person des öffent-lichen rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervormögen oder ein Kaufmann, bei dem der
Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die
Forderungen, die uns aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller zustehen,
einschließlich der künftigen Forderungen.
Bei Erlöschen des Vorbehaltseigentums durch Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seinen
Kunden.Das Eigentumsrecht wird durch Verarbeitung und/oder Verbindung nicht aufge-hoben, sondern
setzt sich an den durch Verarbeitung und/oder Verbindung ge-schaffenen Sachen fort. Die Lieferer erwirbt
an diesen Sachen das Miteigentum zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von ihm
gelieferten Sache und des Wertes der durch die Verarbeitung und/oder Verbindung ge-schaffenen Sache
ergibt. Der Besteller tritt insoweit hiermit eventuell ihm zu-stehende Rechte gegen Dritte aus §§ 946 bis 951
BGB an den Lieferer ab".
3. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-,
Feuer-, Wasser- und sonstigen Schäden zu ver-sichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung
nachweislich mit der Maßgabe abgeschlossen hat, daß die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem
Lieferer zustehen.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine
Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereig-nung, Vermietung oder anderweilige den Sicherungszweck
beeinträchtigende Überlassung des Vertragsgegenstandes sowie dessen Veränderung zulässig.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs-verzug, ist der Lieferer zur
Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Be-steller zur Herausgabe verpflichtet.Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefer-gegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
6. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Verlangen des Bestellers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen
zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Lieferers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu
sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
VII. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicher-ten Eigenschaften gehört,
haftet der Lieferer unter Ausschluß weiterer An-sprüche unbeschadet Abschnitt IX, 4 wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers
auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb
von 3 Monaten) seit Inbetrieb-nahme infolge eines von dem Gefahrübergang liegenden Umstandes -
insbeson-dere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Aus-führung als
unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beein-trächtigt herausstellen. Die Feststellung
solcher Mängel ist dem Lieferer unver-züglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Lieferers.Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Ver-schulden des
Lieferers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Ge- fahrübergang. Für wesentliche
Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferer auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die
ihm gegen den Lieferer des Fremder-zeugnisses zustehen.
2. Das Recht des Bestellers, Anspräche aus Mängeln geltend zu machen, ver-jährt in allen Fällen vom
Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbe-triebsetzung durch den
Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignetnete
Betriebsmittel, Austauschwerk-stoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische,
elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers
zurückzuführen sind.
4. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erschei-nenden Ausbessserungen
und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Ver-ständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer
sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der
Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der
notwendigen Kosten zu verlangen.
5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden un-mittelbaren Kosten trägt der
Lieferer - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes
einschließlich der Ver-sandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner, falls dies
nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen
Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
6. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft
mindestens aber bis zum Ablauf der ursrünglichen Ge-währleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die
Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die
Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers
vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungs-arbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.
8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind aus-geschlossen. Dieser Haftungsauschluß gilt nicht bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter haftet der Lieferer
jedoch nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden,
d.h. von Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenen Gewinn, wird durch die allgemeinen
Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Lieferpreises
und Schadenshöhe, begrenzt. Der Haftungsausschluß gilt ferner nicht in den Fällen, in denen
nach Produk-tionshaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an
privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die
ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
VIII. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertrags-schluß liegender Vorschlägen und Beratungen sowie
anderen vertragslichen Ne-benverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des
Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer
Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ab-schnitte VII und IX entsprechend.
IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt und sonstige Haftung des Lieferers
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor
Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unver-mögen des Lieferers. Der Besteller
kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die
Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an
der Ablehnung einer Teillieferung hat; dies nicht der Fall, so kann der Be-steller die Gegenleistung
entsprechend mindern.
2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller
dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemes-sene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er
nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist
der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschul-den des Bestellers ein, so
bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferer eine ihm ange-messene Nachfrist für die
Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der
Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen läßt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers
be-steht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Er-satzlieferung durch den
Lieferer.
5. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung,
Kündigung oder Minderung sowie Ersatz von Schä-den irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder Angestellter. Er gilt auch nicht beim Fehlen von
Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller
gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Der Ersatz von reinen
Vermögensschäden, d.h. von Produktionsausfall, Produk-tionsminderung oder entgangenem Gewinn, wird
durch die allgemeinen Grund-sätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit
zwischen Höhe des Lieferpreises und Schadenhöhe, begrenzt. Der Haftungs-ausschluß gilt ferner nicht in
den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzen Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften,
die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezwekct hat, den Besteller
gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Die Haftung ist aber in
jedem Fall ausgeschlossen, soweit es sich um vertrags-untypische oder daher nicht vorhersehbare Schäden
handelt.
X. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes IV der Lie-ferbedingungen, sofern sie
die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des
Lieferers erheblich ein-wirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der
Ausführung wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht
dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten Schadenersatzansprüche des
Bestellers wegen eines solchen Rücktritts beste-hen nicht. Will der Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller
mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächtst mit dem Besteller eine Ver-längerung der Lieferfrist
vereinbart war.
XI. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-restliches Sondervormögen ist, die Klage
bei dem Gericht zu er-heben, das für den Hauptsitz zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am
Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Stand: März 2006 (03/06)
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
abwasser-und-anlagentechnik

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Sehr netter Kontakt und Sehr Hilfsbereit. Mir wurde zu meinem Anliegen alle Passende Teile Rausgesucht, so das Ich keine Lange suche nach Ersatzteilen machen musste. Aufjedem falll sehr zu empfehlen!
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Alles prima, gerne wieder, weiter so.
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Kommunikation und Versand hervorragend.Gerne wieder!