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Komplett schnurlose 4G (LTE) Türsprechanlage bis 4 Klingeltasten

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eBay-Artikelnr.:256390030941

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Farfisa
Farbe
Silber
Produktart
Komplettset
Modell
1MCAB4
Herstellungsland und -region
Italien
Spezifikation
Funk
Funknetz
4G LTE
EAN
8015934011574

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Rocom Energie- und Kommmunikationssysteme GmbH
Kommunikationssysteme GmbH Rocom Energie- und
Lessingstr., 20
63110 Rodgau
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT000666016 94+
:liaM-Eed.hbmg-mocor@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 113581990
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen. Ist ein Vertrag abgeschlossen worden ohne daß beiderseitige schriftliche Vertragsvereinbarungen vorliegen, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, bzw. sind unsere Lieferbedingungen maßgebend.
 
2. Eine Einhaltung geltender VDE-Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften wird nur dann garantiert, wenn dieses schriftlich vereinbart wurde und gesetzlich vorgesehen ist.
 
3. Auf sämtliche Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und Beschreibungen, behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen an Dritte nur nach unserer vorheriger Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
 
4. Abweichungen zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.
 
II. Preise
 
1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei Haus, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich handlesüblicher Verpackung, sofern die vorgesehene Mindestbestellmenge erreicht wird. Eine Aufstellung oder Montage vor Ort ist nicht beinhaltet.
 
2. Preisanpassungen bleiben vorbehalten für tariflich vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie von uns nicht vertretbare Erhöhungen der Lieferantenpreise oder der entsprechenden offiziellen Wechselkurse des EURO. Die vereinbarten Preise können an die am Tage der Lieferung gültige Preisliste angepaßt werden bei Bestellungen, die ganz oder teilweise mehr als drei Monate nach der Auftragsbestätigung geliefert werden sollen.
 
III. Zahlungsbedingungen (nur für gewerbliche Kunden Deutschland)
 
1. Die Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten.
 
2. Die Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen vom Rechnungsdatum an gerechnet mit 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen vom Rechnungsdatum an gerechnet rein netto zu leisten.
 
3. Wenn nach unserem beliebigen Ermessen aufgrund von Auskünften oder sonstigen Tatsachen die Gewährung eines Kredits an den Besteller in Rechnungshöhe nicht unbedenklich ist, so erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
 
Die Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Die Weiterveräußerung unserer Ware ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum befindlichen Ware ist untersagt. Alle Forderungen, in Höhe unserer Rechnung inkl. MWSt, des Bestellers aus dem Weiterverkauf bzw. Werkleistung unter Verwendung unserer Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Wir können vom Besteller verlangen, daß er uns den Abnehmer bekannt macht und alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellt, sowie die Abtretung seinem Schuldner mitteilt. Soweit der Wert der eingeräumten Sicherungsrechte die Forderungen um mehr als 25% übersteigt, so sind wir auf Wunsch des Bestellers zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet.
 
V. Gefahrenübergang
 
1. Bei Lieferungen ohne Montage oder Inbetriebnahme geht die Gefahr mit der Absendung ab Lager oder Werk auf den Besteller über, und zwar auch bei frachtfreien Lieferungen. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung von uns gegen Bruch, Transport- und Feuerschäden versichert.
 
2. Bei Lieferungen mit Inbetriebnahme oder Montage geht die Gefahr am Tage der Übernahme dem Besteller über. Es wird dabei vorausgesetzt, daß die Übernahme in eigenen Betrieb unverzüglich an die Montage und Inbetriebnahme anschließt. Wenn der Besteller das Angebot für die Übernahme nicht annimmt, geht nach Ablauf von 14 Tagen nach diesem Angebot die Gefahr auf dem Besteller über. Wenn der Versand, die Montage und die Inbetriebnahme auf Wunsch oder zu vertretenden Gründen des Bestellers verzögert wird, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung dem Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird, in diesem Fall, die Lieferung von uns gegen Bruch, Transport- und Feuerschäden versichert..
 
VI. Lieferfrist
 
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Dieses setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, die Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung von vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen voraus. Die Lieferfrist kann angemessen verlängert werden, wenn infolge von Mobilisierung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, verzögerter Anlieferung von Roh- oder Hilfsmaterialien, verspäteter Lieferung durch unseren Lieferanten oder ähnliches, diese nicht eingehalten werden kann. Eine dauernde Behinderung berechtigt uns in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag mit Ausschluß jeder Schadenersatzverpflichtung. Wenn auf Wunsch des Bestellers der Versand verzögert wird, werden wir beginnend mit dem zweiten Kalendermonat ab Versandsbereitschaft für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Bestellwertes erheben. Wenn keine höheren Kosten entstanden sind, die mit Nachweis dem Kunden verrechnet werden, wird das Lagergeld auf 5% des Rechnungswertes beschränkt.
 
VII. Montage und Inbetriebnahme
 
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten für jede Art von Montage und Inbetriebnahme folgende Bestimmungen.
 
Alle Kosten für:
 
1. Facharbeiter wie Maurer, Schlosser, Zimmerleute, sonstige Fachkräfte und dessen Werkzeug;
 
2. Nebenarbeiten wie Bau-, Maler-, Verputz-, Elektriker- oder sonstige Arbeiten;
 
3. Sonstige Baustoffe und Bedarfsgegenstände die für die Montage und Inbetriebnahme sich als erforderlich erweisen;
 
werden vom Besteller getragen;
 
Alle erforderlichen Vorarbeiten müssen vor dem Eintreffen der Lieferung und des Montagepersonals an Ort und Stelle beendet sein. Für Arbeiten des Montagepersonals oder derensonstigen Hilfen, die vom Besteller veranlaßt und nicht mit der vereinbarten Lieferung, Montage und Inbetriebnahme abhängen, wird nicht gehaftet.
 
VIII. Gewährleistung
 
Für alle Mängel, die wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung auf neue Produkte zurückzuführen sind, haften wir für 24 (Vierundzwanzig) Monate vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet. Als Datum des Gefahrübergangs wird das Datum des letzten Übergangs festgelegt. Dieser muß mit einer entsprechenden Rechnung belegt werden. Bei Geräten mit Seriennummern muß der letzte Übergang innerhalb von 6 (Sechs) Monaten ab Produktionsdatum erfolgen. Ab dieser Zeit wird das Produktionsdatum als Grundlage der Gewährleistung gelegt. Für Reparaturen haften wir für 24 (Vierundzwanzig) Monate. Die Feststellung dieser Mängel muß unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Mangelhaftes Material oder Lieferungen werden nach unserem Ermessen unentgeltlich nachverbessert oder ausgetauscht, die Gewährleistungsfrist verlängert sich dabei nicht. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere der Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wenn diese nicht unserem Vorsatz oder unserer groben Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Geringe Abweichungen in den Dimensionen, Ausführungen oder technischen Merkmalen der Produkte gelten nicht als Mangel. Für Fehler oder Änderungen in der technischen Dokumentation wird nicht gehaftet. Für Mängel wird nicht gehaftet bei:
 
1. Natürlicher Abnutzung
 
2. Schäden von fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung
 
3. Übermäßiger Beanspruchung
 
4. Chemische, elektromagnetische oder elektrische Einflüsse die nicht vertraglich berücksichtigt worden sind
 
5. Unsachgemäß vorgenommene Änderungen, Eingriffe oder Reparaturen, die nicht mit unserer Zustimmung durchgeführt wurden
 
6. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Bestellers
 
IX. Reparaturen
 
Alle Reparaturen, während oder außerhalb der Gewährleistungsfrist, erfolgen grundsätzlich in unserem Hauptsitz. Die fehlerhaften Teile, Geräte oder Baugruppen müssen für Rocom kostenfrei unserem Lager eingesandt werden. Alle Rücksendung MÜSSEN mit einer von Rocom ausgegebene Ticketnummer versehen sein. Unfreie oder ohne Ticketnummer versehene Sendungen zur Reparatur werden nicht angenommen und zum Versender zurückgesendet.Nach unserem Ermessen erfolgt die Reparatur durch Instandsetzung oder Austausch des defekten Teils oder Gerätes. Ein Reparaturbericht wird nicht erstellt. Die Reparaturen werden mit den jeweiligen gültigen Reparaturpauschalen verrechnet. Im Falle einer Reparatur während der Gewährleistungsfrist erfolgt diese ohne Entgeld. Geräte die zur Reparatur während oder ausserhalb der Gewährleistung eingesendet wurden und keinen Fehler aufweisen, werden mit der Berechnung eines pauschalen Betrages für die erneuten Prüfung zurückgesendet. Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Neuverpackung. Die Neuverpackung erfolgt automatisch bei Geräten oder Baugruppen, die als Lager eigen bezeichnet wurden, immer kostenpflichtig, sofern sich das Gerät nicht innerhalb der Gewährleistung befindet. Der Rückversand erfolgt portofrei nur bei Gewährleistungen. Bei Reparaturen ausserhalb der Gewährleistung, erneuten Prüfung und Neuverpackungen erfolgt der Rückversand unfrei. Ein Vorausersatz kann nach Vereinbarung erfolgen. Der Vorausersatz wird immer mit Vorbehalt eines Kaufvertrages zugesandt. Spätestens 30 Tage nach der Gefahrenübergabe des Vorausersatzes muß das entsprechende defekte Teil, portofrei, in unserem Lager eingetroffen sein. Wenn dies nicht erfolgt ist, wird das im Vorausersatz gelieferte Teil mit dem jeweiligen gültigen Listenpreis und Konditionen verrechnet. Die Portokosten für den Vorausersatz werden dem Besteller verrechnet.
 
X. Leihgaben
 
Für Test oder Untersuchungszwecke können kurzfristige Leihgaben vereinbart werden. Die Leihgaben erfolgen immer unter Vorbehalt eines Kaufvertrages. Spätestens 30 Tage nach Ablauf der im Vertrag vereinbarte Leihgabezeit muß das geliehene Gerät, portofrei, in unserem Lager eingetroffen sein. Die Rücksendungen von Leihgaben oder Mustergeräte müssen für Rocom versandkostenfrei erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen und zum Versender zurückgesendet. Wenn dies nicht erfolgt ist, wird das als Leihgabe gelieferte Teil mit dem jeweiligen gültigen Listenpreis und Konditionen verrechnet. Die Portokosten für die Leihgabe werden dem Besteller verrechnet. Als Leihgabegeräte werden nach unserem Wunsch neue oder Testgeräte ausgeliefert. Das Gerät muß im perfektem Zustand, funktionstüchtig, komplett und in der Originalverpackung zurückgeliefert werden. Eventuelle Kosten für die Reparatur, Instandsetzung oder Austausch des Gerätes werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
 
XI. Rückgaberecht
 
An Endkunden gelieferte Erzeugnisse können innerhalb von 15 Tagen nach der Gefahrenübergabe zurückgegeben werden. Dies ist aber nur bei Lieferungen dessen Wert 1.000,00 EURO (zzgl. MWSt.) nicht überschreitet und 40,00 EURO (zzgl. MWSt.) nicht unterschreitet. Lieferungen mit einem Rechnungswert außerhalb dieses Bereiches sind von dem Rückgaberecht ausgeschlossen Ebenfalls ausgeschlossen vom Rückgaberecht sind Produkte die spezifisch für den Kunde hergestellt werden müssen. Spätestens 20 Tage nach der Gefahrenübergabe muß das Gerät, für Rocom versandkostenfrei, in unserem Lager eingetroffen sein. Alle Rücksendung MÜSSEN mit einer von Rocom ausgegebene Ticketnummer versehen sein. Unfreie oder ohne Ticketnummer versehene Sendungen zur Reparatur werden nicht angenommen und zum Versender zurückgesendet. Auf Anfrage und nur wenn der Wert des Produktes die 40,00 EURO (zzgl. MWSt.) nicht unterschreitet kann eine kostenfreie Abholung vereinbart werden. Das Gerät muß im perfektem Zustand, komplett in der Originalverpackung und funktionstüchtig zurückgeliefert werden. Eventuelle Kosten für die Reparatur, Instandsetzung oder Austausch des Gerätes werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Gewerbliche Kunden sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
 
XII. Sonstige Schadenersatzansprüche
 
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertagsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
 
XIII. Verbindlichkeit des Vertrages
 
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teile erhalten.
 
XIV. Gerichtsstand
 
Gerichtstand ist Seligenstadt. Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlung und für alle Verbindlichkeiten, auch Wechsel- und Scheckzahlungen ist Rodgau. Für die vertragliche Beziehungen gilt deutsches Recht.
 
ROCOM Energie- und Kommunikationssysteme GmbH
 
Rodgau, April 2018
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE26075572
rocom_gmbh

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Top Verkäufer ,superschneller Versand, gerne wieder