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LED PAR-38 E27 Strahler Fluter Reflektor Lampe 14 W Birne Leuchtmittel dimmbar

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eBay-Artikelnr.:256375538603
Zuletzt aktualisiert am 05. Feb. 2024 14:20:03 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Energieeffizienzklasse
A+
Glühbirnensockel
E27
Produktart
LED
Form
Reflektor
Besonderheiten
CRI 90, Dimmbar
Sockel
E27
Angebotspaket
Nein
Lumen
1100 lm
Leistung der Glühbirne
14 W
Spannung
230
Passend für
Fluter
Glühbirnenform
PAR 38
IP-Schutzart
IP20
Ausländisches Produkt
Ja
Herstellernummer
754791
Marke
Viribright
Modifizierter Artikel
Ja
Beleuchtungstechnik
LED
Leistung
14W
Abstrahlwinkel
91°-120°

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

MAXSEL GmbH
Michael Piéla
Hauptstr. 83
53619 Rheinbreitbach
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT560891942220
:xaF460891942220
:liaM-Eed.yubexam@yabe
Hinweis zu Beschwerden/Streitschlichtung Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS / ODR) bereit:https://ec.europa.eu/consumers/odr/Anbieterinformationen MAXeBuy - eine Marke der MAXSEL GmbH
USt-IdNr.:
  • DE 312021566
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB
 
Hinweis zu Beschwerden/Streitschlichtung
 
Die EU-Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS / ODR) bereit.
 
Die Plattform finden Sie unter //webgate.ec.europa.eu/odr/
 
-------------------------------------------------------
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma MAXSEL GmbH
 
-------------------------------------------------------
 
I. Geltungsbereich
 
Für alle Bestellungen über unsere Vertriebskanäle gelten die nachfolgenden AGB. Ein Vertrag kommt nur auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma MAXSEL GmbH, Hauptstr. 83, 53619 Rheinbreitbach, Deutschland, nachfolgend „MAXSEL“ genannt, zustande. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, MAXSEL hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAXSEL gelten auch dann, wenn MAXSEL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Verkaufsbedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Die Geschäftsbedingungen von MAXSEL gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller/Käufer, auch wenn bei diesen Vertragsabschlüssen hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
 
 
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
 
1. Der Käufer ist an seine Bestellung für vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande durch die von MAXSEL innerhalb dieser Frist vorgenommene Auftragsbestätigung oder eine unmittelbar auf die Bestellung vorgenommene Lieferung. Auftragsbestätigung mittels webbasierender Art und/oder Telefax genügen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder mündliche Abänderungen oder Ergänzungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch MAXSEL. MAXSEL ist berechtigt, von der Auftragsbestätigung eventuelle, dem Käufer zumutbare Abweichungen von der Bestellung mitzuteilen. Diese Abweichungen sind für beide Teile verbindlich, falls der Käufer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Absendung der Auftragsbestätigung deren Inhalt schriftlich widerspricht. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist MAXSEL berechtigt, innerhalb einer weiteren Frist von vierzehn Tagen durch Absendung einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
 
2. Vertragliche Änderungen nach einem wirksam zustande gekommenen Auftrag sind nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig.
 
3. MAXSEL ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise sofort zurückzutreten,
a) wenn durch Einwirkung von höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Unruhen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen) die Durchführung des Vertrages nachhaltig gestört wird;
b) wenn über das Vermögen des Bestellers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach lokalem Recht gleichartigen Verfahrens gestellt wird.
 
 
III. Erfüllungsort, Teillieferungen
 
1. Erfüllungsort ist der Sitz von MAXSEL. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgen ab dem Auslieferungslager auf Kosten des Käufers, sofern der Versand nicht als kostenlos angegeben wurde. MAXSEL ist berechtigt, dem Besteller einen anderen Ort als vereinbarten Erfüllungsort (Auslieferungsort) bekanntzugeben. Bei der Wahl eines ausländischen Erfüllungsortes verbleibt es für das anwendbare Recht und den Gerichtsstand bei der Regelung in XIV. und XV.
 
2. MAXSEL ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert zu fakturieren.
 
 
IV. Lieferzeit
 
1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, MAXSEL hat die Verzögerungen zu vertreten.
 
2. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Tag maßgebend, an dem die Ware an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wird. Wenn infolge des Verschuldens des Bestellers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, hat MAXSEL nach seiner Wahl das Recht, nach Setzung einer Nachfrist von zehn Tagen entweder unter Wegfall des Zahlungsziels die sofortige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen (Rechnungsrückstand), oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen oder bei Verzögerung in der Anlieferung von wesentlichem Vormaterial, wenn die Dauer der Behinderung länger als eine Woche andauert. Die Lieferfrist wird um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um vier Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. MAXSEL ist verpflichtet, dem Besteller unverzüglich Nachricht vom Grund der Behinderung zu geben, sobald zu erkennen ist, dass die vereinbarten Lieferfristen nicht eingehalten werden können. Bei einer Behinderung von mehr als vier Wochen Dauer besteht ein wechselseitiges Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht des Bestellers muss jedoch mindestens zwei Wochen vor dessen Ausübung schriftlich angekündigt werden.
 
 
 
 
 
 
V. Freiwilliges 30 Tage Rückgabeangebot bei allen von MAXSEL gekauften Artikeln.
 
Für alle Einkäufe bei MAXSEL gewähren wir Ihnen neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgabeangebot von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt. Mit diesem Rückgabeangebot können Sie sich auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung) vom Vertrag lösen, indem Sie die Ware innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) an uns, und zwar konkret an die am Ende dieser Ziffer genannte Adresse, zurücksenden. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Voraussetzung für die Ausübung des freiwilligen Rückgabeangebot ist jedoch, dass Sie die Ware lediglich zur Probe, wie in einem Ladengeschäft, verwendet haben und die Ware vollständig, in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und ohne Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung zurückschicken. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Rücksendung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Das freiwillige Rückgabeangebot besteht nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen.
 
 
Bitte senden Sie Artikel an:
 
MAXSEL GmbH
TOR 2
Hauptstr. 83
53619 Rheinbreitbach
Deutschland
 
Die Rückzahlung erfolgt bei Ausübung des freiwilligen Rückgabeangebots auf das von Ihnen zur Zahlung verwendete Konto. Bei Zahlung auf Rechnung, sowie Überweisung bei Vorkasse, wird die Rücküberweisung an das Konto angewiesen, von dem die Überweisung getätigt wurde. Haben Sie per Paypal / Kreditkarte gezahlt, erfolgt die Rückerstattung auf das damit verbundene Paypal- / Kreditkartenkonto. Haben Sie über Amazon bestellt, erfolgt die Rückerstattung an das damit verbundene Amazonkonto.
 
Ihr gesetzliches Widerrufsrecht wird von der Einhaltung unserer Regeln zum ergänzenden vertraglich eingeräumten (freiwilligen) Rückgabeangebot nicht berührt und bleibt unabhängig hiervon bestehen. Bis zum Ablauf der Frist für das gesetzliche Widerrufsrecht gelten ausschließlich die dort aufgeführten gesetzlichen Bedingungen. Das vertraglich eingeräumte (freiwillige) Rückgabeangebot beschränkt zudem nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen uneingeschränkt erhalten bleiben.
 
 
 
VI. Nachlieferungsfrist und Verzugsschaden
 
1. Nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist wird ohne weitere Erklärung eine Nachlieferfrist von vierzehn Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachlieferfrist ist der Käufer berechtigt, MAXSEL schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er diesen bei Setzung der Nachfrist angedroht hat. Fehlt eine derartige Erklärung bei der Setzung der Nachfrist, wird MAXSEL nach Ablauf dieser Frist nach seiner Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn sich der Besteller auf Anfrage hin innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.
 
2. Fixgeschäfte werden keine getätigt.
 
3. Für vom Besteller behauptete Schäden im Falle der Lieferverzögerung, zu denen auch Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB gehören, haftet MAXSEL nur, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verstoß gegen rechtsverbindliche Zusicherungen sowie bei arglistigem Verhalten und groben Verschulden. Im Übrigen sind Ersatzansprüche bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50 Prozent des vorhersehbaren Schadens, es sei denn, MAXSEL ist bei der Bestellung auf die Möglichkeit eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden.
 
 
 
VII. Abnahmeverpflichtung
 
Falls der Besteller die Ware nicht abnimmt, die Abnahmeverweigerung bereits vor der Auslieferung angekündigt hat oder ausgelieferte Ware unberechtigt zurückschickt oder MAXSEL gemäß XI. zur Nichtlieferung berechtigt ist, hat MAXSEL das Recht, den Besteller mit einer Frist von vierzehn Tagen zur Vertragserfüllung aufzufordern. Nach Ablauf dieser Frist ist MAXSEL berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen.
 
 
 
VIII. Mängelhaftung
 
1. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung des Kaufgegenstandes oder Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
 
2. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen deshalb entstanden sind oder sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung an einen anderen Ort als dem Ort der Übergabe verbracht worden ist; es sei denn, die Verbringung entspricht einem vertragsgemäßen Gebrauch.
 
3. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen aus der mangelhaften Lieferung gegenüber MAXSEL nicht erfüllt hat, ist MAXSEL berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
 
4. Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilt MAXSEL nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen.
 
 
IX. Haftungsbeschränkung
 
1. Über die in VII. eingeräumten, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem – auch deliktischem – Rechtsgrund ausgeschlossen. MAXSEL haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
 
2. Soweit die Haftung von MAXSEL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen von MAXSEL.
 
3. Die Haftungsbeschränkung gemäß der Ziffer 1 und 2 gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und wenn MAXSEL eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen bzw. deren Eigenschaft zugesichert hat. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche aus §§ 1, 4, 14 des Produkthaftungsgesetzes. Sofern MAXSEL fahrlässig eine Hauptpflicht oder vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50 Prozent des vorhersehbaren Schadens. Ziffer 2 gilt auch für diesen Fall.
 
 
X. Widerruf
 
Im Falle eines Widerrufs durch den Käufer hat dieser die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, es sei denn, dass eine gelieferte Ware nicht der Bestellten entspricht.
 
 
XI. Zahlung
 
1. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Rechnung am Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar binnen zehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug.
 
2. Bei Scheckzahlungen ist das Datum der Einlösung des Schecks, bei Überweisung der Tag, der Gutschrift auf das Konto von MAXSEL maßgeblich. Die Annahme von Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung.
 
3. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verrechnet.
 
4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist MAXSEL berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
 
 
XII. Zahlungsverzug
 
1. Bei Zahlungsverzug ist MAXSEL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz oder einen nachweisbar höheren Verzugsschaden zu verlangen.
 
2. Bei Zahlungsverzug durch Überschreitung des Zahlungszieles stehen MAXSEL folgende weitere Rechte zu:
a) MAXSEL ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen zu verweigern. Lieferfristen für laufende, noch nicht erfüllte Verträge, werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung bedarf, rückwirkend um die Zeit ab Zahlungsverzug bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen.
b) MAXSEL ist berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen aus sämtlichen laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungszieles sofortige Bezahlung vor Lieferung der Ware zu verlangen
c) MAXSEL kann die in XIII. vereinbarten Rechte (Eigentumsvorbehaltssicherung) ausüben und/oder von allen bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
 
3. Dieselben Rechte stehen MAXSEL zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt (z.B. anderweitige Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Scheck- oder Wechselproteste, Geschäftsaufgabe).
 
4. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer die bei MAXSEL anfallenden Kosten und Gebühren zu tragen. Außerdem hat der Käufer für sämtliche Kosten aufzukommen, die MAXSEL durch die Beauftragung eines deutschen oder ausländischen Rechtsanwaltes, einschließlich eines Korrespondenzanwaltes, entstehen.
 
 
XIII. Aufrechnung und Zurückbehaltung
 
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, sofern der Käufer Kaufmann ist. Ist dies nicht der Fall, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
XIV. Eigentumsvorbehalt
 
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln im Eigentum von MAXSEL. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
 
2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für MAXSEL vor, ohne dass für MAXSEL hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Verarbeitung, Verwendung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, MAXSEL nicht gehörenden Waren, steht MAXSEL der Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktorenwertes zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verwendung oder Vermischung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Besteller MAXSEL im Verhältnis des Faktorenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache eingeräumt und diese unentgeltlich für MAXSEL verwahrt.
 
3. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt MAXSEL jedoch bereits jetzt die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. MAXSEL nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Besteller ermächtigt.
 
4. Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen von Globalabtretungen an Finanzierungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen zu verwenden oder sonst wie zu verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller/Käufer MAXSEL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese in der Lage sind, ihre Rechte nach § 771 ZPO geltend zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MAXSEL die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den hieraus entstandenen Schaden.
 
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MAXSEL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Der Käufer stimmt dem bereits jetzt zu.
 
 
XV. Anwendbares Recht
 
Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
 
 
XVI. Teilunwirksamkeit und Nebenabsprachen
 
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht geltend sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der unwirksame oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich zulässigen am besten entspricht oder im Falle der Lücke das berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt überdacht hätten.
 
2. Nebenabsprachen mit Personen, deren Vertretungsbefugnis für MAXSEL sich nicht aus dem Handelsregister ergibt, sind unwirksam, sofern diese nicht ausdrücklich von MAXSEL schriftlich bestätigt werden.
 
3. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
 
-------------------------------------------------------
 
ENDE
 
-------------------------------------------------------
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE63788701
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