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Profi Imbiss Suppenwagen Suppenküche Imbisswagen Imbissanhänger Foodtruck NEU

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eBay-Artikelnr.:254608730333
Zuletzt aktualisiert am 07. Dez. 2022 15:45:55 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
EAN
Nicht zutreffend
Marke
DANSTEP
Produktart
Imbisswagen

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

DANSTEP GmbH
Stephan Hamke
DANSTEP GmbH Liegnitzer Str. 5
DANSTEP GmbH
42489 Wülfrath
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT070287185020
:liaM-Eed.petsnad@gnurheufstfeahcseg
Angaben gemäß § 5 TMG: DANSTEP GmbH Liegnitzer Straße 5 42489 Wülfrath Handelsregister: 29512, Registergericht: Amtsgericht Wuppertal Vertreten durch den Geschäftsführer: Stephan Hamke Kontakt Telefon: 02058-1782070 Telefax: 032121395688 E-Mail: info@danstep.de Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE321425030 Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
USt-IdNr.:
  • DE 321425030
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1.Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
 
1.1. Das jeweils der Auftragserteilung zu Grunde liegende Angebot des Verkäufers ist unverbindlich und freibleibend erstellt worden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Anhängers schriftlich bestätigt. Der Verkäufer behält es sich vor, die Annahme eines Auftrags abzulehnen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller binnen 7 Tagen schriftlich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
1.2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Bei Verstoß oder versuchtem Verstoß gegen diese Regelung kann der Verkäufer durch schriftliche Erklärung ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
1.3 Der Käufer willigt ein, dass die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und verarbeitet werden dürfen. Insbesondere ist der Verkäufer dazu berechtigt, im Falle einer säumigen Zahlung aus dem Vertragsverhältnis, die personenbezogenen Daten gesichert an COEO Inkasso zu übermitteln. Für jede darüber hinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer folgende Kontaktwege nutzen darf: Email, Fax, Whatsapp, und SMS.
Der Käufer ist gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der DANSTEP GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zum Käufer gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO kann der Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jederzeit gegenüber der DANSTEP GmbH die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Der Käufer kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die hiermit erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Mieter kann den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die DANSTEP GmbH übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
 
2. Preise
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung niedergelegt.
 
3. Zahlung
3.1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind entsprechend der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Regelung zu entrichten.
3.2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
4. Lieferung und Lieferverzug
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Erhalt der Anzahlung aus der Auftragsbestätigung.
4.2. Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
4.3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4.4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
4.5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4.6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Anhänger zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnittes genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4.7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Anhängers Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
4.8. Bei individuell gefertigten Aufträgen bestimmt der Verkäufer die Anordnung der Einbauten, insofern der Käufer dem Verkäufer nicht spätestens bis zu 7 Tagen nach Erteilung des Auftrags eine Handskizze übermittelt oder eine Skizze des Verkäufers gegenzeichnet.
4.9. Sollte der Käufer eine Folierung des Kaufgegenstands über den Verkäufer beziehen, so ist das endgültige Design binnen 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich freizugeben. Sollte dies nicht innerhalb dieser Frist geschehen, so verlängert sich die Lieferzeit des Kaufgegenstands um die jeweilige Fristüberschreitung.
 
5. Abnahme
5.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Anhänger innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
5.2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 Prozent des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.3. Ab dem 8. Tage nach schriftlicher Bekanntgabe der Bereitstellung (Fertigstellungsanzeige) durch den Verkäufer fallen tägliche Stellplatzgebühren an. Die Stellplatzgebühren sind direkt an den Verkäufer zu entrichten und betragen 7,50 EUR zzgl. Umsatzsteuer je Kalendertag.
 
6. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss
6.1 Die DANSTEP GmbH fertigt das Produkt entsprechend der Auftragsbestätigung. Sollte der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages weitere Änderungswünsche haben, so wird der zusätzliche Aufwand jeder Anpassung der Auftragsbestätigung pauschal mit 125,00 EUR netto durch den Verkäufer an den Käufer fakturiert.
6.2 Sollte die Anpassung eine neue Zeichnung durch den Verkäufer samt Freigabe durch den Käufer erfordern, so wird für die Anpassung / Erstellung der Zeichnung eine Aufwandspauschale von 85,00 EUR netto durch den Verkäufer an den Käufer fakturiert.
 
7. Beklebung / Folierung (Wrapping)
7.1 Die DANSTEP GmbH beauftragt, nach Erhalt des Auftrages durch den Käufer, ein Fachunternehmen mit der Anbringung einer Außen-/ Innen Folierung des gewünschten Produkts. Der Käufer nimmt eigenständig Kontakt mit dieser Fachfirma auf. Die Machart und das Design der Folierung wird direkt zwischen Käufer und der beauftragten Fachfirma abgestimmt und durch den Käufer an die Fachfirma freigegeben. Die DANSTEP GmbH weißt darauf hin, dass es bei der Beauftragung einer Außen Folierung in den Farben „schwarz, anthrazit, dunkelgrau“ durch starke Hitzeeinwirkung zu Blasenbildungen im GFK an der Außenhaut des Anhängers / Fahrzeuges kommen kann. Die Anbringung einer solchen Folierung wird auf kundeneigenes Risiko durch die Fachfirma durchgeführt.
 
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Anhänger sowie der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bleiben bis zum kompletten Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Anhänger im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
8.2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Anhänger wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Anhängers im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Anhängers geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln.
Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Anhängers.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 15 Prozent des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
8.3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Anhänger weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 
9. Haftung für Sachmängel
9.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Anhängers. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
9.2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
9.4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9.5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Erfüllungsort zur Mängelbeseitigung ist der Firmensitz des Verkäufers.
b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Anhängers Sachmängelansprüche aufgrund des Anhängers geltend machen.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
9.6 Durch Eigentumswechsel am Anhänger werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
 
10. Haftung für sonstige Schäden
10.1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
10.2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
 
11. Gerichtsstand
11.1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
11.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
12. Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung speichern. Er ist ferner damit einverstanden und hat davon Kenntnis, dass wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren und nicht in herkömmlicher Urkundenform aufbewahren. Alle auf dieser Webseite erhobenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. Eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
 
13. Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
13.1 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist.
13.2 Soweit nicht anders vereinbart ist die Kreisstadt Mettmann Gerichtsstand für etwaige Streitfälle.
13.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
 
14. Widerrufsrecht
14.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
14.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Abschlusses des beidseitigen verbindlichen Kaufvertrags.
14.3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DANSTEP GmbH, Liegnitzerstr.5 in 42489 Wülfrath, info@danstep.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14.4. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
14.5. Sollten Sie bereits Waren von uns erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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