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Navigationslaterne aqua signal LED, 3 Farben

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eBay-Artikelnr.:254496895398
Zuletzt aktualisiert am 21. Sep. 2023 17:50:39 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
aqua signal
Herstellernummer
3806051000
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

M. u. H. Kainz Elektro u.  Nautic GmbH & Co. KG
Matthias Kainz
Wöhrdstrasse 28 - 30
93059 Regensburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT6850651490
:xaF25575-1490
:liaM-Eed.etoob-zniak@yabe
Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
USt-IdNr.:
  • DE 133688428
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§ 1 Auftrag
1. Unsere Lieferungen und Leistungen auch aus künftigen Geschäfts-beziehungen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Evtl. AGB des Bestellers sind für uns unverbindlich.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch die Leistungserbringung rechts- wirksam. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3. Der Käufer kann Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen. Ab-tretungen sind nur wirksam, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.
 
§ 2 Preise, Fälligkeit, Zahlung
1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns freibleibend. Die Preise verstehen sich netto ab Firma bzw. Lagerort ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen, zuzüglich der jeweils am Tag der Lieferung geltenden MwSt. Verpackungs-, Verlade- und Transportkosten werden gesondert be-rechnet.
2. Die Zahlung erfolgt - wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist - spätestens bei Lieferung in bar ohne jeden Abzug. Allfällige Reparaturen oder Ersatzlieferungen gewähren dem Käufer kein Zurückbehaltungs-recht hinsichtlich der Zahlung.
3. Bei Teillieferungen und Reparaturen ist der Preis netto in bar ent-sprechend dem Umfang der jeweiligen Lieferungen in Teilzahlungen zu entrichten, der Restbetrag ist fällig bei Anzeige der Versandbereitschaft der letzten Teillieferung oder bei Fertigstellung der Reparatur.
4. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden sind wir berechtigt, Verzugs-zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
5. Zweifelhafte Kreditwürdigkeit des Bestellers befreit uns ohne weite-res von der Pflicht zur Vertragserfüllung, auch wenn diese zur Zeit des Vertragsabschlusses schon vorhanden war.
6. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig titu-lierten oder von uns unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.
 
§ 3 Lieferung/Abnahme
1. Die von uns angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Wir kommen nur in Verzug, wenn uns der Käufer sechs Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordert, innerhalb ange-messener Frist zu liefern. Der Käufer kann mit eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten, wenn wir eine uns gesetzte Nachfrist un-genutzt verstreichen lassen.
2. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn es der Käufer unterlässt, Angaben zu machen, die für die Vertragserfüllung von uns wesentlich sind oder wenn er dieser Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach-kommt. Das Rücktrittsrecht entfällt ferner, wenn die Fertigstellung durch einen von uns nicht zu vertretenden Umstand verzögert wird, beispielsweise durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen Streiks in der eigenen
Firma oder in Zulieferfirmen usw.
3. Die Lieferfrist beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Verlangt der Be-steller vorab Lieferung eine andere Ausführung des Vertragsgegen-standes, so wird der bisherige Lauf der Frist unterbrochen bei gleich-zeitigem Anlauf einer neuen Frist.
4. Bei Lieferungsverzug bzw. Vertragsauflösung hat der Käufer außer dem oben unter Ziffer 1 benannten Rücktrittsrecht keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keinerlei Schadensersatzansprüche.
5. Unsere Angaben über Gewichte, Geschwindigkeiten, Betriebsstunden und Kosten usw. stellen nur ungefähre Angaben ohne Gewähr dar.
6. Das bei der Reparatur anfallende Altmaterial geht in unser Eigentum über. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden aufzufordern, dieses Altmaterial auf eigene Kosten zu entfernen.
7. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme unserer Leistungen, so gelten diese als abgenommen,
- sobald der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Werkleis-tung bzw. den Kaufgegenstand in Besitz nimmt, benutzt, verwendet etc. oder
- mit Ablauf von drei Tagen nach Mitteilung durch uns über die Fertig-stellung der Werkleistung.
8. Im Übrigen hat der Besteller das Recht, innerhalb von drei Tagen nach Anzeige der Fertigstellung den Vertragsgegenstand in der Firma oder am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen. Eine gewünschte Probefahrt wird in den Grenzen üblicher Probefahrten durchgeführt. Aufwendungen längerer Probefahrten hat der Kunde zu tragen. Über das Ergebnis der Probefahrt können wir ein Protokoll aufnehmen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Verzichtet der Besteller auf die Prüfung des Vertragsgegenstandes bzw. auf eine Probefahrt ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Vertragsgegenstand ebenfalls als abge-nommen .Ein solcher stillschweigender Verzicht wird insbesondere angenommen, wenn der Besteller Versandauftrag erteilt, die Sache benutzt oder die Probefahrt nicht innerhalb der dreitägigen Frist durchgeführt wird.
 
§ 4 Rücktritt
1. Werden uns Umstände bekannt, die den Käufer in einer ungünstigen Vermögenslage erscheinen lassen, können wir ausreichende Sicherheit für unsere Gegenleistung verlangen. Unbeschadet hiervon haben wir das Recht, unter Anrechnung unserer bisherigen Aufwendungen von dem Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn sich die Vermögenslage des Käufers im Laufe einer längeren Vertragsbeziehung verschlechtert.
 
§ 5 Gewährleistung
1. Beim Verkauf neuer Waren beträgt die Gewährleistung privat 2 Jahre und geschäftlich 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Liegt ein Mangel vor, der nachweislich durch unser Verschulden oder einen Fehler des Werkstoffes entstanden ist, besteht zunächst lediglich ein Recht auf Nachbesserung. Eventuell ausgetauschte schadhafte Teile werden unser Eigentum. Reise- und Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung steht dem Verkäufer ein weiterer Nachbesserungsversuch zu. Schlägt auch ein zweiter Nachbesserungsversuch fehl, ist der Käufer berechtigt, neben der Nachbesserung Wandelung (Rückgängigmachung) des Vertrages oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
2. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne unser Einverständnis von dritter Seite. Veränderungen oder Reparaturen am Kaufgegenstand vorgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn der Kunde unsere Vorschriften über die Behandlung des Vertragsgegenstandes nicht befolgt.
3. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Bei Geräten, deren Leistung nach Betriebsstunden gemessen wird, erstreckt sich die. Zeit höchstens auf die vom Lieferwerk angegebene Stundenzahl.
5. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich zu überprüfen und Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Eine weitere Verwendung, Bearbeitung oder Einbau der Sache führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs und schließt eine eventuelle Verpflichtung aus.
6. Für den Fall, dass die Nachbesserung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
7. Eine evtl. Gewährleistung/Nachbesserung erfolgt am Firmensitz. Der Kunde hat den Kaufgegenstand auf eigene Kosten zu überbringen bzw. anzuliefern.
8. Die Gewährleistung beginnt am Tag des Kaufabschlusses.
9. Diese Leistung gilt nicht für Boote, die nicht mehr im Besitz des Erstkäufers sind sowie auch nicht für Bruch von Windschutzscheiben, Gelcoatkratzer, -ausbleichen und -spinnen oder -blasenbildung, Polsterschäden, -kratzer und -risse. Leckbildung um die Windschutzscheiben, Luken u. Planenmaterial Boote, die zu gewerblichen oder Rennsportzwecken im Einsatz sind oder Boote und Bootsteile, die verändert oder missbräuchlich bzw. nachlässig behandelt wurden.
Die Gewährleistungspflicht der von uns vertriebenen Boote und Motoren dieser verschiedenen Hersteller im Rahmen dieser. Bestimmungen beschränkt sich auf Reparaturen bzw. Ersatz von Teilen, die von diesem Hersteller als defekt erachtet werden. Kosten des Transports bzw. Wegegeld zur Anbringung werden nicht anerkannt.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer (auch Saldo) Forderungen samt Nebenkosten (Zinsen, Frachtkosten etc.) unser Eigentum.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt (EV) besteht, darf der Käufer nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung über die Waren durch Veräußerung, Sicherungsübereignung etc. verfügen. Dasselbe gilt für die Vermietung oder anderweitige Überlassung der Sachen an dritte Personen.
3. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen oder bei der Ausübung eines Unternehmerpfandrechts hat uns der Käufer dies sofort schriftlich mitzuteilen und gegenüber dem Dritten sofort auf unseren EV hinzuweisen. Kosten zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Ware trägt der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne gerichtliche Hilfe sofort zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen den Dritten zu verlangen. Der Käufer erteilt bereits heute seine Einwilligung, dass wir bzw. unsere Beauftragten jederzeit die Grundstücke und Räume, in denen unsere Ware vermutet wird, betreten und diese abholen können.
5. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt, wird die gesamte Restschuld fällig. Damit erlischt auch das Gebrauchsrecht des Käufers an den Kaufgegenständen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, sofort die Herausgabe des Vorbehaltsguts zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Vorbehaltsguts liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet davon sind wir jedoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche durch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf oder auf andere Weise bestmöglichst zu verwerten.
6. Neben dem Werkunternehmerpfandrecht steht uns ein Zurückbehal-tungsrecht an sonstigen vom Käufer uns überlassenen Gegenständen bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen zu.
 
§ 7 Rücktritt/pauschalierter Schadensersatz
Bei Rücktritt bzw. Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Käufer ist er uns zum vollen Schadensersatz verpflichtet. Statt Ansprüche nach dem konkret entstandenen Schaden geltend zu machen, haben wir das Recht, im Falle des Rücktritts durch den Kunden von diesem 20% der vereinbarten Vertragssumme als pauschalierten Schadensersatz für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns kein bzw. ein geringerer Schaden/Wertminderung entstanden ist.
 
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort ist Regensburg.
2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Haupt-sitzes des Lieferanten zuständig.
3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
kainz-boote

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Schneller Versand, alles bestens. Ich danke sehr!