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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:302443761188
Zuletzt aktualisiert am 19. Sep. 2023 21:43:49 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

REPROKOM - Der Copy Shop
Uwe Uhlmann
Augustusburger Str. 37
09111 Chemnitz
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT01573721730
:liaM-Eed.enilno-mokorper@liam
USt-IdNr.:
  • DE 814914562
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen REPROKOM – Digitaldruck
 
Stand Juli 2010
 
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber (AG). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. AG im Sinne dieser AGB sind Unternehmer nach § 19 BGB oder Privatpersonen.
1.3. Etwaige entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Eine etwaige Darstellung im Internet stellt kein Angebot dar, sondern ist eine unverbindliche Bitte an Sie, an uns heranzutreten.
2.2. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.3. Maße, Abbildungen, Zeichnungen und Beschaffenheitsangaben sind für die Ausführung jeweils nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich erklärt und bestätigt worden sind. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe, Maße oder Ausführungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.4. Auch bei Erteilung des Auftrages auf elektronischem Wege, sind in jedem Falle unsere AGB rechtswirksam einbezogenen. Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit des AG unsere AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern („Download").
3. Preise/Zahlung
3.1. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2. Alle Zahlungen erfolgen in bar. Andere Zahlungsarten, insbesondere Rechnungen mit Zahlungsfristen sind bei Auftragserteilung zu vereinbaren.
3.3. Der AG hat das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der AG kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Vorliegens von Mängeln steht dem AG ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem AG steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der AG nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
3.4. Befindet sich der AG mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, auch von anderen nicht ausgeführten Verträgen mit dem AG zurückzutreten. Bei Verzug fallen gleichfalls alle Stundungs- und Prolongationsabreden fort. Unsere weiteren Rechte aufgrund Zahlungsverzugs des AG sind hierdurch unberührt.
4. Vorarbeiten
4.1 Skizzen, Entwürfe, Entwicklungen, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom AG veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
4.2 Im Kundenauftrag hergestellte Druck-, Satz- oder andere Datenvorlagen verbleiben, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, grundsätzlich in unserem Eigentum.
5. Lieferpflicht/Rücktritt
5.1. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- oder Liquiditätsverhältnissen des AG ein und wird dadurch unser Anspruch gefährdet oder werden solche bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so können wir die sofortige Zahlung in bar oder Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der AG diesem Verlangen nicht nach, können wir vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Als eine solche Verschlechterung ist insbesondere anzusehen: Zahlungseinstellungen. Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse sowie Pfändungen, egal aus welchem Grund und von welchem Gläubiger veranlasst.
5.2. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss einer Schadenersatzpflicht gegenüber dem AG steht uns auch für den Fall zu, dass sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages wesentlich abhängt, erheblich verändert.
5.3. Werden wir selbst nur teilweise rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert, sind wir nicht gehalten, die bei uns eingegangenen Waren auf Lieferansprüche mehrerer AG zu repartie-ren, sondern können nach unserem Ermessen von dem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziff. 5.2. Gebrauch machen.
5.4. Kommt der Vertrag auf Wunsch des AG kulanzhalber zur Aufhebung oder wird die Ausführung verschoben oder wird der Vertrag geändert, so sind wir berechtigt, für Material, Fertigung, Transport, Maschinenstillstand und ähnliche Vertragskosten entstehende Aufwendungen als Schadensersatz zu verlangen. Wir sind berechtigt. mindestens 25 % des Auftragswertes pauschal als Schadensersatz zu verlangen, falls der AG nicht einen geringeren Schaden nachweist. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hiervon unberührt.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
6.2. Wir haften dem AG bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist unsere Haftung ausgeschlossen.
6.3. Beruht der von uns zu vertretende Lieferzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
6.4. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
7. Gefahrübergang
7.1. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Sofern es auf die Übergabe ankommt, steht es der Übergabe gleich, wenn der AG in Annahmeverzug gerät.
7.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des AG verzögert, so lagern wir die Lieferungen und Leistungen auf Kosten und Gefahr des AG ein. In diesem Fall steht die Anzeige unserer Lieferbereitschaft der Übergabe bzw. der Auslieferung gleich.
8. Gewährleistung
8.1. Den AG trifft die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
8.2. Sind Freigabeerklärungen seitens des AG vorhanden, richtet sich unsere Gewährleistung danach, ob Abweichungen von der Freigabeerklärung des AG vorhanden sind.
8.3. Wird eine Teillieferung beanstandet, so ist sie ohne Einfluss auf die Erfüllung des Vertrages und für weitere Lieferungen.
8.4. Auch im Falle rechtzeitiger Untersuchung und Mängelrügen verliert der AG die Gewährleistungsansprüche, wenn er die Ware weiterveräußert oder weiterverarbeitet, bevor eine Einigung zwischen ihm und uns erzielt ist oder bevor wir die angemessene Möglichkeit zur Besichtigung oder Beweissicherung hatten.
8.5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, der ordnungsgemäß gerügt worden ist, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.6. Der AG ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel geltend zu machen, wenn der AG fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängel behafteten Lieferung bzw. Arbeiten steht.
8.7. Mängelansprüche bestehen nicht bei branchenüblichen Toleranzen bezüglich Stand-, Maß- und Farbgenauigkeit sowie unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
8.8. Bei Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendrucken.
8.9. Will der AG Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem 2. erfolglosen Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
8.10. Die zu dem Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der AG, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als den vertraglichen Lieferort verbracht werden.
8.11. Bei Materialbereitstellung des AG wird keine Garantie oder Gewährleistung für Haltbarkeit und Verarbeitung des bereit gestellten Materials übernommen. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
8.12. Eine Gewährleistung besteht nicht für technische und inhaltliche Mängel, die in der Druckvorstufe des AG hergestellt worden sind.
8.13. Ebenfalls ist eine Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäßer Behandlung Lagerung zurückzuführen sind.
8.14. Wir geben unseren AG keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Wir bzw. unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir jedoch nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypische, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 9.1. Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
9.2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des AG. z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
9.3. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 9.1.und 9.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 9.4. die Haftung für Unmöglichkeit Ziff. 9.5.
9.4. Wir haften bei Verzögerung der Leistung bei fehlendem Vorsatz oder fehlender grober Fahrlässigkeit durch uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 9.1. aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 20 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zu leisten, ausgeschlossen. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.5. Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in den Fällen Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 9.5 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des AG zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
10. Verjährung
10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferung/Leistung — gleich aus welchem Rechtsgrund — beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB. 438 Abs. 1 Nr. 2. 479 Abs. 1 BGB oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
11.2. Der AG hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der AG unverzüglich anzuzeigen.
11.3. Der AG hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen nach Ziff. 11.2. und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
12.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziff. 11.2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
12.5. Sofern der AG die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der AG zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der AG seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
12.6. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
13. Lagergeld
13.1. Wird die Lieferung auf Wunsch oder auf Verschulden des AG um mehr als 1 Woche nach der vereinbarten Lagerzeit oder nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach unserer Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat ein Lagergeld, höchstens jedoch 5 % des Warenwerts berechnen.
14. Urheberrecht u.a.
14.1. Sofern keine anderen Rechte entgegenstehen, behalten wir uns an allen Abbildungen. Zeichnungen, Fotos, Mustern, Layout- und Satz- und anderen graphischen Daten und sonstigen Unterlagen die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Die Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nur mit Zustimmung von uns an Dritte weitergegeben werden.
14.2. Werden durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter (z. B. Warenzeichen, Urheber-, Patentrechte) verletzt, so ist der AG verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, falls durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter verletzt werden.
15. Impressum
15.1. Wir können auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen,wenn nicht der AG an der Unterlassung des Hinweises ein erhebliches Interesse hat.
15.2. Hat der AG ein erhebliches Interesse, teilt er uns das mit seinem Auftrag mit. Diese Mitteilung ersetzt nicht die jeweilige Prüfung, inwieweit tatsächlich das Interesse des AG erheblich ist.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
16.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Chemnitz.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrags mit unserem AG einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit die üblichen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
 
ENDE der AGB
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
reprokom

reprokom

100% positive Bewertungen
327 Artikel verkauft
Mitglied seit Jan 2002
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (236)

e***r (918)- Bewertung vom Käufer.
Letzte 6 Monate
Bestätigter Kauf
Schnelle Lieferung, alles Bestens, DANKE !!! :-)
g***j (729)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Sehr schneller und kostengünstiger Versand, guter Preis, vielen Dank und gern wieder *****
d***l (1708)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
alles perfekt,Danke