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Insektenentferner Insektenlöser Insektenreiniger NIGRIN Evo Tec Auto 2 x 500ml

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eBay-Artikelnr.:234596690262
Zuletzt aktualisiert am 22. Sep. 2023 19:09:29 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Produkttyp
Insekten- & Teerentferner
Viskosität
Flüssig
Herstellernummer
123456789
Referenznummer(n) OEM
4008153729263
Anwendungsbereich
Außenreinigung & -pflege
Fahrzeugmarke
VW
Hersteller
Nigrin
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Unbekannt
Personalisieren
Nein
Referenznummer(n) OE
4008153729263
Farbe
Transparent
EAN
4008153729263

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

KFZ Handel & Reifenservice Jahn
Mathias Jahn
Rodegasse 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT409352711510
:liaM-Eed.bew@nhaj.ecivresnefier-lednah-zfk
USt-IdNr.:
  • DE 339625211
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeines:Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeugteile, Pflegeprodukte und Neu Teile (im Folgenden: Kaufgegenstand). Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, inbesondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
Preis:
Die Preise des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
 
Zahlungen:
Zahlungen sind bei Abnahme Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind bei Abnahme in bar und bei Paketversand per Vorkasse (Überweisung) zu leisten.
 
Eigentumsvorbehalt:
der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
 
Gewährleistung:
Die Garantie bzw. Gewährleistung setzt voraus, dass die erworbenen Teile in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen Einbau im Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann. Beruft sich auf die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen (siehe unten).
 
Haftung:
Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
 
Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
 
Gerichtsstand:
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war.
 
Veränderte oder extra angefertigte Waren sowie preisreduzierte Sonderposten, welche in unserer Auktionen als solche gekennzeichnet sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
 
++ Mit Abgabe eines Gebotes akzeptieren Sie folgende Garantie- und Gewährleistungsbedingungen ++
 
§1 Die der Gewährleistung unterliegenden Teile:
Die Gewährleistung bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile mit Ausnahme von glashaltigen Teilen und elektronischen Bauteilen (z.B. sämtliche Steuergeräte, Lichtmaschinen, Anlasser usw.). Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 12 Monaten (ggf. bei nichtbeschädigung der Plombe/Plomben, Versiegelung).
 
Keine Gewährleistung besteht für:
 
a) normalen Verschleiß und normale Abnutzung
 
b) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind
 
c) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit und sonstige Schmiermittel
 
d) Alle nicht direkt auf der Rechnungs bzw. im Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppe gehören wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Zundkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate und Anbauteile.
 
§2 Inhalt der Gewährleistung, Ausschlüsse:
Rostet ein Karosserieteil durch (es sei denn, dass Ersatzteil wird ausschließlich mit schon vorhandenen Roststellen angeboten) bzw. verliert ein garantiertes Teil innerhalb der Gewährleistungsdauer unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht gewährleisteter Teile seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur in dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Umfang.
 
++ Keine Gewährleistung besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden ++
 
a) durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
 
b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
 
c) durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung
 
d) die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurden
 
e) für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat
 
f) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
 
g) die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion der Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind
 
h) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, daß der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht
 
Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn:
 
a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der gewährleisteten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und auf Verlangen belegt worden sind
 
b) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind
 
c) am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde
 
d) der gewährleistungspflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde
 
e) gegen die Bestimmungen zur Abwicklung (§5) verstoßen worden ist
 
f) der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann
 
g) beim Einbau die Betriebsstoffe des gewährleisteten Bauteils (z.B. Motor- Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.) nicht erneuert worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpe/n nicht erneuert worden sind
 
§3 Geltungsbereich der Gewährleistung:
 
Die Gewährleistung gilt auf dem Gebiet der europäischen Wirtschaft- und Währungsunion, bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieses Gebietes auch für Europa im geographischen Sinne
 
§4 Umfang der Gewährleistung, Kostenbeteiligung:
 
Die Gewährleistung umfasst die Reparatur gewährleisteter Teile nach Wahl des Gewährleistungsgebers durch Ersatz (kostenlose Lieferung eines gleichwertigen Teils) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließlich der Lohnkosten für den Aus- und Einbau sowie Montage nach den Arbeitswerten des Herstellers. Die Lohnkosten sind jedoch auf 20 % des Kaufpreises des gewährleisteten Ersatzteils (Materialwert inklusive Frachtkosten, evtl. zuzüglich gesetzlicher MWST, nur wenn Frachtkosten auch beim Kauf ausgewiesen und berechnet wurden) beschränkt. Sollte eine Lieferung eines gleichwertigen Teils durch den Verkäufer nicht möglich sein, und eine Zustimmung für einen freien Teilebezug bzw. für eine Instandsetzung erteilt worden sein, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch nur nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Verkäuferfür das Material insgesamt auf den Kaufpreis der gewährleisteten Ersatzteils zuzüglich der oben definierten Lohnkosten. Überschreiten nach Durchführung eines Instandsetzung die Materialkosten den Kaufpreis des gewährleisteten Ersatzteils, so beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des gewährleisteten Ersatzteils. Die bei der Reparatur bzw. bei einer Instandsetzung angefallenen Lohnkosten sind auf 20 % des Kaufpreises des gewährleisteten Ersatzteils beschränkt. Die Gesamtleistungen aus dieser Zusage sind auf 120 % des Kaufpreises des gewährleisteten Ersatzteils (Material maximal 100 % und Lohnkosten Maximal 20 %) beschränkt. Den Differenzbetrag trägt der Käufer als Selbstbehalt.
 
Unter die Garantie und Gewährleistung fallen nicht:
 
a) Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantie- gewährleistungspflichtigen Schaden anfallen
 
b) der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden
 
c) Kosten für Luftfracht
 
Werden gleichzeitig der Garantie bzw. Gewährleistung unterliegende Reparaturen und nicht der Garantie bzw. Gewährleistung unterliegende Reparaturen und/oder Inspektionen durchgeführt, so wird die Dauer der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der Arbeitszeitwerte des Herstellers ermittelt. Die Gewährleistung begründet nicht Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung der Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).
 
§5 Abwicklung der Garantie und Gewährleistung:
 
Der Käufer hat einen Garantie- oder Gewährleistungsschaden unverzüglich und immer vor Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb. Ist eine Reparatur durch den Verkäufer nicht möglich (z.B. bei Auslandaufenthalten), kann die Reparatur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung der Verkäufers durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Die Reparaturrechnung muss dem Verkäufer innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden. Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im einzeln zu ersehen sein.
Der Käufer hat für die Feststellung des Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Der Käufer hat eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis Rechnungsbelege über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen oder zu übersenden. Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Anweisungen der Verkäufers zu befolgen.
 
§6 Gewährleistungsdauer:
die Gewährleistung beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet bei gebrauchten Teilen nach 12 Monaten. Beim Austausch der gewährleisteten Baugruppe während dieses Zeitraums erlischt die Gewährleistung zum Zeitpunkt des Austausches.
 
§7 Veräußerung:
 
Bei Veräußerung des garantierten bzw. gewährleisteten Teiles bzw. des gesamten Fahrzeuges mit dem eingebautem garantierten oder gewährleisteten Teil während der Garantie bzw. Gewährleistungsdauer, kann der Käufer/Garantienehmer, seine Ansprüche aus dieser Garantie-oder Gewährleistungszusage an den Erwerber abtreten.
 
§8 Information zur Batterieverordnung:
 
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden wie folgt zu informieren:
 
a) Achten Sie bitte darauf, Ihre Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (eine Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die Batterieverordnung, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Die Abgabe ist kostenlos. Selbstverständlich können Sie Batterien, die Sie von uns erhalten haben, nach Gebrauch unter der nachstehenden Adresse an uns zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
 
KFZ Handel & Reifenservice Jahn
 
Rodegasse 2
 
37308 Kalteneber
 
b) Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffs z.B. „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.
 
C) Zudem haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.
 
Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmw.de).
 
§9 Hinweis zur Verpackungsordnung
 
Als Händler sind wir gemäß den Regelungen der Vepackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ des Dualen System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
 
a) Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
 
KFZ Handel & Reifenservice Jahn
Rodegasse 2
 
37308 Kalteneber
 
Tel.: 0151/17253904 FAX: 036083/41374
KFZ-Handel-Reifenservice.Jahn@web.de
 
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte die nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung unentgeltlich an uns zu schicken:
 
KFZ Handel & Reifenservice Jahn
Rodegasse 2
 
37308 Kalteneber
 
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet, oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
 
Salvatorische Klausel:
 
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltliche möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
kfz-jahn

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