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MAX235H105-O - Equipment Case wasserdicht, orange, 235x180x106mm

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eBay-Artikelnr.:232125412049
Zuletzt aktualisiert am 26. Okt. 2021 12:02:32 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu mit Etikett: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. ...
Marke
Adam Hall
Produktart
Flightcase
Herstellernummer
Nicht zutreffend
Material
Hartplastik
EAN
4424396414450

Artikelbeschreibung

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Galore-Flightcase OHG
Lars Lüder
Lange Straße 5
31547 Rehburg Loccum
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT215000373050
:xaF315 0003 - 73050
:liaM-Eed.esacthgilf-erolag@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 223596460
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
I. Allgemeines
Unsere sämtlichen Leistungen und Lieferungen - auch Vorschläge, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen einschließlich vertraglicher bzw. vorvertraglicher Verhandlungen - sowie alle sonstigen Geschäfte liegen ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen einschließlich der jeweils gültigen Preislisten, Zahlungs-, Vorführungs-, und Ersatzteil-Lieferkonditionen zugrunde. Soweit die nachstehenden Bedingungen in Klammern gesetzt sind, gelten sie nur für den Verkauf und die Lieferung von Ersatzteilen.
Änderungen und mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, soweit sie von uns schriftlich bestätigt sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht akzeptiert und zwar auch dann nicht, wenn sie unsere folgenden Bedingungen lediglich ergänzen.
Der Besteller erkennt mit Eingehen der Bestellung und durch eine Bestellung bzw. die Annahme der bestellten Ware trotz eines eventuellen Hinweises auf eigene Geschäftsbedingungen an, dass allein unsere nachfolgenden Bedingungen gelten.
Der Vertrag kommt erst durch einen schriftlichen Auftrag oder Bestellung des Kunden oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Besteller ist an seinen Auftrag bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung, längstens jedoch sechs Wochen gebunden. Bei Bestellung und Lieferung von Einzelstücken oder Sonderanfertigungen ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt eine Auslieferung vor Auftragsbestätigung, so kommt der Vertrag zu unseren Bedingungen mit der Annahme der Bestellung zustande.
Angaben in Offerten, Kostenvoranschlägen und Werbeschreiben sowie alle Angaben über Maße und Gewicht sind nur annähernd und binden uns nicht. Leistungen und Betriebskosten gelten ebenfalls als annähernde und unverbindliche Angaben. Konstruktion, Farb- und Formänderungen bleiben vorbehalten.
Teilelieferungen sind zulässig.
Die Firma Galore-Flightcase GbR strebt an, bei einem erfolgreichen Verlauf, den Geschäftspartner als Referenz nutzen zu können und geht davon aus, dass - sofern dieser nicht schriftlich widerspricht - sich hiermit einverstanden erklärt.
II. Lieferbedingungen
Die Angabe der Lieferfrist gilt als annähernd. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und sonstigen Angaben sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Angabe der Lieferfristen bezieht sich auf die Versandbereitschaft. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat, die gekaufte Ware in ein eventuelles Händlerlager eingestellt oder die Versandbereitschaft an den Besteller signalisiert wurde.
Im Falle höherer Gewalt, Zulieferprobleme oder anderer nicht von uns zu vertretender oder verschuldeter Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrags in Frage stellen können, insbesondere bei Lieferverzögerungen seitens unserer Vorlieferanten, bei Arbeitskämpfen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohmaterial - oder Energiemangel, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne dass der Besteller irgendwelche Ersatzansprüche geltend machen kann. Den Rücktritt kann er nur gemäß der §325 und §326 BGB erklären, wenn Lieferung unmöglich wird oder die von uns bestimmte Fristverlängerung unangemessen ist.
Verzug bei der Erfüllung von Nebenpflichten begründet keinen Verzug bei der Lieferung der Hauptleistung.
Tritt der Besteller wirksam vom Vertrag zurück, so kann er lediglich die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen verlangen. Den Ersatz von unmittelbarem oder mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig.
III. Annahmeverzug des Bestellers
Kommt der Besteller nach der Versendung oder der Versandbereitschaftsanzeige mit der Abnahme des Kaufgegenstandes, der Erteilung der Versandanweisung, dem Nachweis einer Versicherung, der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder der Gestellung von Sicherheiten in Verzug, so sind wir nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen zur Erledigung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, 15% des Lieferpreises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren,+ oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist. Bei Sonderanfertigungen und speziellen Größen, Formen und Farboberflächen ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet.
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass eine im Händlerlager befindliche Ware dort nicht länger als 90 Tage nach Rechnungsstellung verbleibt. Kommt der Besteller seiner Verpflichtung zur Disposition der Ware innerhalb von 90 Tagen nicht nach, so kommt der Besteller nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist in Annahmeverzug und hat die Kosten der Aufbewahrung und Versicherung zu tragen. In diesem Fall geht außerdem die Gefahr der Verschlechterung oder Beschädigung der Ware ab dem Verzugszeitpunkt an den Besteller über.
IV. Preise und Zahlungsarten
Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto, zuzüglich geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung bzw. der Einstellung der Ware im Händlerlager gültigen Preise zuzüglich Umsatzsteuer (nach diesem Tag gültigen Satz) und sonstigen Zahlungsbedingungen.
Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen und Forderungsabtretungen werden stets nur zahlungshalber angenommen und zwar nur unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Als Zahlung gilt erst deren Einlösung und, soweit wir zum Beispiel als Aussteller oder Wechselbürge Eventualverbindlichkeiten übernommen haben, die endgültige Befreiung von solchen Verpflichtungen. Sind Wechsel auf Nebenplätze ausgestellt, so haften wir nicht für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung. Zur Einklagung abgetretener Forderungen sind wir nicht verpflichtet.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechen, die schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
Wir behalten uns vor, bei Lieferungen, die mit einer Kreditinanspruchnahme von über einem Monat verbunden sind, für die Mehrwertsteuer eine besondere Zahlungsfrist zu bestimmen, die kürzer als die Dauer der Kreditinanspruchnahme ist.
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können wir unbeschadet weitergehender Rechte, beginnend mit dem Tag des Eintritts der Fälligkeit, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Kommt der Besteller mit Zahlung oder Teilzahlung oder, soweit dies vereinbart ist, mit der Zahlung durch Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Das gilt auch dann, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt oderüber sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen angelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung beziehungsweise den Geschäftsverbindungen gegenüber dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Grund, vor.
Dazu gehören auch Kontokorrent-Solden und Eventualverbindlichkeiten, die wir zum Beispiel im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung als Wechselaussteller oder Wechselbürge für einen Besteller übernehmen.
Der Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand ab Verlassen unseres Geländes während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Reparaturen in einer von uns anerkannten Werkstatt durchführen zu lassen oder den Kaufgegenstand zur Reparatur auf eigene Kosten an uns zurückzusenden.
Der Besteller trägt die Gefahr einer Verschlechterung, des Unterganges und einer anderweitigen Unmöglichkeit der Herausgabe. Der Besteller hat die Pflicht, den Kaufgegenstand beginnend mit dem Tage des Versandes aus unserem Werk gegen Feuer, Wasser, Bruch und sonstige Risiken bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist auf Wunsch durch Vorlage des Versicherungsscheines nachzuweisen. Wir sind berechtigt, die Versicherung von uns aus auf Kosten des Bestellers zu veranlassen, die Versicherungsprämie zu verauslagen und dem Besteller in Rechnung zu stellen.
Leistungen des Versicherers sind nach unserer Weisung zur Wiederherstellung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Bei Totalschaden werden die Versicherungsleistungen auf die Restkaufpreisforderung verrechnet.
Der Besteller darf den dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Kaufgegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges mit anderen ihm gehörenden Sachen verbinden. Falls die mit dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand verbundene Sache als Hauptsache anzusehen ist, daher der Eigentumsvorbehalt mit Verbindung zugunsten des Bestellers untergeht, überträgt der Besteller dem Lieferer Miteigentum an der Hauptsache in Höhe des Wertes des eingebauten Kaufgegenstandes und erklärt sich insoweit zur ordnungsgemäßen Verwahrung für den Lieferer bereit. Das gleiche gilt auch, wenn der Besteller durch Verarbeitung des Kaufgegenstandes eine neue Sache herstellt.
Dem Besteller ist widerruflich die Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes im gewöhnlichen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt gestattet. Dieses Recht erlischt bei Eintritt eines der im Abschnitt IV., Ziffer 6. aufgeführten Ereignisse.
Der Besteller tritt uns schon jetzt alle, ihm aus der Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. (Werden die uns gehörenden Waren zusammen mit anderen Waren weiterverkauft oder sind wir lediglich Miteigentümer der weiterverkauften Ware, so ist uns die Kaufpreisforderung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen mitverkauften Gegenstände abtreten.)
Der Besteller ist ermächtigt, im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges die Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung können wir jederzeit widerrufen; sie erlischt außerdem ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn eines der im Abschnitt IV., Ziffer 6, aufgeführten Ereignisse eintritt. Wir sind befugt, die Vorausabtretung der Forderung gegenüber dem Kunden des Bestellers offen zu legend. Auf unser Verlangen hat der Besteller jederzeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er unsere Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen und uns die zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Unterlagen zu übergeben. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum (oder Miteigentum) stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt, Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns (ganz oder teilweise) gehörenden Gegenstände einzuleiten. Sollte dieses schon der Fall sein, ist uns dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Hat der Besteller im Rahmen einer Weiterveräußerung uns (ganz oder teilweise) gehörender Waren einen anderen Gegenstand in Zahlung genommen, so wird uns dieser Gegenstand in demselben Verhältnis (ganz oder teilweise) zur Sicherheit übergeben und insoweit für uns verwahrt.
Wir sind jederzeit befugt, die Hersausgabe der uns gehörenden Waren unter Ausschluss jeden Zurückbehaltsrechts zu verlangen und den Kaufgegenstand auf Kosten des Bestellers zurückzuholen, wenn einer der im Abschnitt VI., Ziffer 6, genannten Fälle eintritt. Dazu bedarf es keines Rücktritts vom Vertrag. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Wir sind berechtigt, den in Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändiges Verkaufen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten einschließlich angemessener Provision wird dem Besteller auf die unberührt gebliebene Restkaufpreisschuld gutgebracht; ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.
VI. Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr geht spätestens mit Versand des Kaufgegenstandes (Übergabe an Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer in unserem Werk) auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie die zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt, aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Wir sind in diesem Fall unbeschadet der Vorschrift von Abschnitt II berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlung des Kaufpreises zu verlangen, und/oder bei Lieferung auf Kredit die Lagerzeit auf die Laufzeit des Kredites anzurechnen.
Wird die Kaufware an ein Händlerlager überstellt, ist der Gefahrenübergang auf den Käufer mit entsprechender Mitteilung vollzogen bzw. übernimmt der Händler die Pflicht des Bestellers, soweit dieser nicht der eigentliche Besteller ist.
VII. Gewährung, Haftung
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, zu denen auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften zählt, hat er uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen.
Versteckte Mängel, d. h. solche, die sich erst beim Gebrauch nach Entstehen des Schadens zeigen, sind unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen. Das gleiche gilt auch hier für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Wir leisten für die von uns produzierte Waren Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Fehlerfreiheit.
Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl entweder in der Reparatur des Kaufgegenstandes oder dem unendgeldlichen Ersatz der beanstandeten Teile durch Lieferung von Neu- oder Austauschteilen, beziehungsweise der Entscheidung einer entsprechenden Gutschrift. Das gilt auch bei Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften. Die ersetzten Teile werden unser Eigentum und sind entweder für uns kostenlos zu verwahren oder ordnungsgemäß verpackt zu übersenden. Im übrigen gelten die vereinbarten Gewährleistungsbedingungen bzw. die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des BGB.
Es wird keine Gewähr genommen für natürlichen Verschleiß, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Einsatz unter außergewöhnlichen klimatischen Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung oder Behandlung, Verwendung ungeeigneter Pflegemittel und auf äußere Einwirkung zurückzuführende (z. B. Schläge, Stöße, Wasser, Feuer u. s. w.) Schäden. Von der Gewährleistung sind auch solche Fehler ausgeschlossen, die auf Konstruktions- oder Materialvorgaben der Besteller zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, die Reparatur nicht durch eine von uns autorisierte und anerkannte Werkstatt durchgeführt wurde.
Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, die hier übernommenen Gewährleistungsverpflichtungen zu erfüllen. Ansprüche auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für die von uns nicht erzeugten Teile, Baugruppen, Anbauteile und Zubehörkomponenten u. s. w. des Kaufgegenstandes leisten wir nur in der Art Gewähr, dass wir die uns gegenüber unseren Vorlieferanten zustehende Gewährleistungsansprüche an den Besteller abtreten.
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Ansprüche und Schadensersatzforderungen aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Pflichten und vertraglicher Nebenpflichten, sowie aus unerlaubter Handlung insbesondere aus Produzentenhaftpflicht, sind ausgeschlossen, soweit das rechtlich zulässig ist.
 
Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder des einzelnen Kaufvertrages unwirksam oder anfechtbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus den Vertragsverhältnissen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma Galore Flightcase GbR.
Soweit nichts anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 1. Juli 1964 sind ausgeschlossen.
Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten gelten die vorstehenden Bedingungen insoweit, als das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftbedingungen vom 9. Dezember 1976 keine entgegenstehenden Vorschriften enthält.
Wir behalten uns vor, Daten und Angaben, die sich nicht auf die geschäftliche Abwicklung beziehen, im Rahmen der Gesetze zu speichern und zu verwenden.
( - ) Diese Bestimmungen gelten nur für die Lieferung von Ersatzteilen
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Galore-Flightcase OHG

Galore-Flightcase OHG

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