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AdBlue® - 20 Liter (2x 10 Liter) | Harnstofflösung für Dieselmotoren

32,5% | ISO 22241 | mit praktischem Ausgießer
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eBay-Artikelnr.:226093709101
Zuletzt aktualisiert am 24. Apr. 2024 19:42:51 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
5430000319041
Marke
Van Raak
Produktart
AdBlue®
Menge
20 L
EAN
nichtzutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Tributech GmbH
Holger Reiff
Windhauser Weg 2
41366 Schwalmtal
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT66839433612 94+
:xaF6543988 36120
:liaM-Eed.hcetubirt@yabe
Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr Unsere E-Mail lautet: ebay@tributech.de. Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer. Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
USt-IdNr.:
  • DE 257472841
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Tributech GmbH
 
1. Vertragsschluss
 
Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen, soweit sie auch durch Vermittler oder Vertreter entgegengenommen werden, erst aufgrund unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam zustande. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich. Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen stets eventuellen Einkaufsbedingungen des Käufers vor, es sei denn, wir anerkennen die abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich.
 
2. Lieferung auf Kredit / Rücktritt
 
Grundlage von Lieferungen auf Zahlungsziel ist stets die unverminderte Kreditwürdigkeit des Käufers. Vorgenommene Lieferungen auf Kredit verpflichten uns nicht, auch auf künftige Lieferungen Zahlungsziele einzuräumen. Wir sind berechtigt, jederzeit auf Vorauskasse zu bestehen. Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, insbesondere bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens, bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Verletzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns oder Dritten, u. dgl. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
 
3. Liefertermin / Lieferverzug / Höhere Gewalt / Rücktritt
 
Genannte Liefertermine sind nur im Rahmen unserer Liefermöglichkeit verbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir sind immer bemüht, alle Liefertermine pünktlich einzuhalten. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist des § 326 BGB ist auf mindestens 4 Wochen zu bemessen. Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Blockaden, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns, u.ä.) sowie unvorhersehbare oder unbeeinflussbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Lieferungen nach Wegfall des hindernden Ereignisses kann der Käufer dann ablehnen, wenn er nachweist, dass die spätere Lieferung für ihn nicht mehr von Interesse ist.
 
4. Annahmeverzug
 
Der Käufer hat für termingerechte Abnahmebereitschaft Sorge zu tragen. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug (Annahmeverzug), so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.
Nimmt der Käufer die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Bereitstellung, bzw. bei avisiertem Versand umgehend ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen oder die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur
einzulagern.
 
5. Erfüllungsort / Gefahrübergang
 
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Kunden ist Viersen. Die Gefahr für Lieferungen und Leistungen durch uns geht, auch bei frachtfreier Lieferung, spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem die Ware unser Haupt- oder Auslieferungslager verlässt bzw. die Leistung an unserem Sitz oder an
unserer Niederlassung oder an unserem Auslieferungslager erbracht ist. Erfolgt eine Lieferung / Leistung aus einer Niederlassung / Auslieferungslager, so bleibt die Festlegung des Erfüllungsortes gem. lt. a hiervon unberührt.
 
6. Preise
 
Unsere Angebotspreise verstehen sich netto in EURO (sofern entsprechend
gekennzeichnet oder gesetzlich vorgeschrieben) und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Hauptlager. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet.
Wir behalten uns vor Kleinmengen mit einem Versanddienstleister (DPD oder ähnliche) kostenpflichtig zu versenden. Pakete bis zu 30 kg werden pauschal mit 6,95 € berechnet.
Von uns ausgelieferte Mengen unter 200 Liter / KG berechnen wir mit einen
Frachtkostenanteil als Pauschale in Höhe von 6,80 €. Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtag gültigen Preisen. Für jeglichen Transport erheben wir eine Versicherungspauschale in Höhe von 2,40 €, sowie eine anteilige Mautpauschale von 1,80 € pro Lieferung – diese Pauschalen, Behältnisse oder Gerätschaften auf Pfand, sowie die Belieferung von AdBlue sind nicht skontierfähig.
AdBlue IBC werden dem Kunden mit 150,- € Pfand zur Verfügung gestellt.
Die dem Käufer zur Verfügung gestellten AdBlue IBC, ausgenommen des Inhaltes, sind Eigentum der Tributech GmbH und werden in einem Wertschöpfungskreislauf gehalten. Dieser sieht vor entsprechende AdBlue IBC einer Mehrfachverwendung zuzuführen. Für eine gleichbleibende Qualität werden alle bei der Tributech GmbH wieder eingehenden
AdBlue IBC einer Überprüfung auf Mängel unterzogen und gereinigt.
Die Erstattung des entrichteten Pfandes erfolgt nach der Rückgabe und positivem Eingangsbefund bei der Tributech GmbH. Sollte die Plombe beschädigt oder der Container in einem nicht wieder verwendbaren Zustand sein, erfolgt keine Rückerstattung des Pfands.
Eine separate Abholung von AdBlue IBC, ohne eine direkte Neubestellung, wird mit 100,- € pro IBC berechnet.
Bestätigte Preise gelten, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, jeweils für 30 Tage ab Vertragsschluss, wenn der Käufer Kaufmann ist und jeweils für 120 Tage, wenn der Käufer kein Kaufmann ist. Nach Ablauf der Frist sind neue Vertragsvereinbarungen zu treffen.
Preisänderungen bleiben in jedem Falle, auch bei einer Festpreisvereinbarung, jederzeit vorbehalten, wenn sich für die Mineralölwirtschaft insgesamt fiskalische Abgaben (z.B.
Mineralölsteuer, Abgaben, u. dgl.) Frachten, Rohstoffpreise und sonstige Kosten ändern.
 
7. Gewährleistung / Haftung / Schadensersatz
 
Wir bemühen uns um ordnungsgemäße Lieferung. Eine Gewährleistung unsererseits wird ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware beim Käufer nicht ordnungsgemäß gelagert und gewartet ist oder dem Zugriff Dritter ausgesetzt war. Bei Maschinen führt jeder betriebsfremde Eingriff zum Verlust des Rügerechts. Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden wir die gelieferte Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern oder gegen
ein fehlerfreies Produkt austauschen. Nur bei endgültigem Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Besondere Garantieerklärungen des Herstellers geben wir in vollem Umfang weiter. Maßgebend sind insoweit die dafür bestehenden Bedingungen des
Vorlieferanten (Herstellers), einschließlich der technischen Beschreibung, auch insoweit diese bei Vertragsabschluss mit uns nicht vorgelegen haben. Die Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller Ersatz leistet; eine eigene Verbindlichkeit gegen uns wird nicht begründet.
Alle Angaben über Maße und Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten sind unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben des Lieferanten (Herstellers). Gebrauchte Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, (wie beschrieben und /oder besehen) soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ist der Käufer Kaufmann, so sind alle weitergehenden Ansprüche als die vorstehend genannten, also auch solche, die keine Gewährleistungsansprüche sind, ausgeschlossen.
Sollten wir zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, beschränkt sich dieser in allen Fällen (insbesondere auch im Falle des Verzugs oben gem. Ziffer 3), soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der einzelnen Lieferung. Jegliche Schadensersatzansprüche sind auf jeden Fall auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist in allen Fällen ausgeschlossen.
 
8. Qualitätsbeanstandungen / Mängelrüge
 
Der Käufer ist verpflichtet, alle erkennbaren und alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 3 Tagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort und vor deren Verwendung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen den Transportführer zu sorgen. Ferner sind uns alle notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beanstandung vor Ort zu ermöglichen.
 
9. Zahlungsbedingungen / Barzahlung
 
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Eingang fällig und sofort zu begleichen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wechsel nehmen wir grundsätzlich nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an, wobei Gebühren, Kosten sowie fiskalische Abgaben und Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern können, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur Folge, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel. Wir übernehmen auch keine Haftung für recht-zeitige Vorlegung, Protest,
Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung. Die Geltend-machung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
Für alle Zahlungen des Käufers gilt, unabhängig von dessen Bestimmung, § 367 Abs. 1 BGB.
 
10. Eigentumsvorbehalt
 
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit der Maßgabe der nachstehenden teilweise erweiterten Bedingungen:
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der
Geschäftsverbindung bestehen-der Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die sofortige Rücklieferung aller noch beim Käufer befindlichen und unbezahlten Waren auf Kosten des Käufers zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers an unserem Eigentum ist ausgeschlossen.
Erfolgt die Rücklieferung nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist, so sind wir befugt, die in unserem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Käufers abzuholen oder abholen zu lassen (Wegnahmerecht).
Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zu einer – auch nachrangigen – Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht befugt.
Alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums sind vom Käufer im Voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber uns nachkommt. Er verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung auf Kredit seinerseits das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten. Die daraus sich ergebenden dinglichen Ansprüche gelten schon jetzt als an uns abgetreten.
Die vorstehenden Abtretungen nehmen wir hierdurch an. Von Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten.
Bei Zuwiderhandlungen des Käufers hinsichtlich lit. c, Satz 2 und lit. d, sind wir befugt, sofort alle noch offenen Kaufpreisforderungen fällig zu stellen und unabhängig von einer ggf. zuvor getroffenen Fälligkeitsabrede.
Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm ohne Einschränkung zustehen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
Vermischung, Verbindung und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Namen, so dass das Miteigentum gem. § 947 ff. BGB unmittelbar auf uns übergeht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für alle Sachen, die in unserem Miteigentum stehen.
 
11. Geltung / Rechtsanwendung
 
Die vorliegende Fassung gilt ab 01.07.2020 und tritt an die Stelle aller früheren Bedingungen. Diesen Bestimmungen gehen weder Handelsbrauch noch abweichende gesetzliche Regelungen vor. Soweit diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen keine besondere Regelung enthalten, gelten die deutschen Gesetze.
 
12. Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
13. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand für Streitigkeiten unter den Vertragsparteien aus dem vorliegenden Vertrag ist Viersen sofern der Kunde Kaufmann ist oder wenn der Kunde keinen allg. Gerichtstand in Deutschland hat (§ 38 Abs. II ZPO).
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Tributech GmbH

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