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BALDR WHEELS 0.01 Copper Brushed Tinted 8,5 x 20 ET 43 5 x112 66,6

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eBay-Artikelnr.:226010512263
Zuletzt aktualisiert am 17. Apr. 2024 17:37:48 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Wintertauglichkeit
Nein
Herstellernummer
0018520435112666BBT
Felgenbreite
8,5
Hersteller
BALDR Wheels
Zollgröße
20
Lochkreis
112
Felgenmaterial
Aluminium
Felgenaufbau
Flowforged
Maximale Traglast
650 kg
Lochzahl
5
Farbe
Bronze
Einpresstiefe (ET)
43 mm
Modell
BW0.02
Mittenlochbohrung
66,6
Herstellungsland und -region
Deutschland
Im Lieferumfang enthalten
Bolzen, Nabendeckel, Radnaben-Zentrierring
Kompatibler Radschraubentyp
Kegelförmige Radschraube
Oberflächenbeschaffenheit
Glänzend
Marke
BALDR Wheels
EAN
735654420996

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

TS-Cardesign
Timo Schaufler
Steinrück 6
97638 Mellrichstadt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT501490767790
:liaM-Eed.ngisedrac-st@ofni
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 267729225
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Bestimmungen
 
§1 Leistungsbeschreibung
 
1.Die eBay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Mitgliedskonto angemeldet haben (nachfolgend: „Mitglied“), Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an, gibt keine Gebote ab und nimmt Gebote und Annahmen nicht entgegen. eBay wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die eBay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.
 
2.eBay bewirbt den eBay-Marktplatz selbst und stellt auch Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Daten und Informationen der angebotenen Artikel zur Verfügung, damit diese die Artikel auf ihrer eigenen Website, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können.
 
3.Die eBay-Website bietet Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von eBay zur Verfügung gestellten Rahmen, die eBay-Website zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung von Inhalten auf der eBay-Website gilt der Grundsatz für von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte. Die auf der eBay-Website von Mitgliedern veröffentlichten Inhalte werden von eBay grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von eBay dar. Inhalte, die Mitglieder auf der eBay-Website veröffentlichen, kann eBay auch an andere eBay-Gesellschaften zur Darstellung auf ihrer Website weitergeben.
 
4.Die Angebote und Inhalte von Mitgliedern können auch auf den eBay-Websites anderer Länder abgerufen werden. Bestimmte Ausschnitte eines Angebots können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden.
 
5.eBay stellt den Mitgliedern Online- und Offline-Softwaretools sowie besondere Programme zur Verfügung, deren Nutzung von der Zustimmung zu separaten Nutzungs- oder Lizenzbedingungen abhängig ist. Eine Liste dieser Tools und Programme finden Sie hier.
 
6.eBay hat das Recht, Angebote und Inhalte von Mitgliedern technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Kaufentscheidung den vollständigen Inhalt eines Angebots auf der eBay-Website einzusehen, wenn die Gebotsabgabe oder der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt.
 
7.Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt eBay nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen, ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Mitgliedskonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.
 
8.Auf der eBay-Website veröffentlichte Angebote und Inhalte von Mitgliedern werden grundsätzlich nicht von eBay auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
 
§2 Anmeldung und Mitgliedskonto
 
1.Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
 
2.Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.
 
3.Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdienste-Rufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma und einen Vertretungsberechtigten.
 
4.Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).
 
5.Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.
 
6.Bei der Anmeldung wählen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
 
7.Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
 
8.eBay wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.
 
9.Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.
 
10.Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch §10 Abs. 6
 
11.Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
 
12.eBay behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
 
§3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
 
1.eBay stellt den Mitgliedern die eBay-Website mit den in §1 beschriebenen Funktionen zur Verfügung. eBay kann die Nutzung der eBay-Website oder einzelner Funktionen der eBay-Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen, öffentliches Bewertungsprofil, Nutzung der Startzeitplanung oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise.
 
2.eBay behält sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von Angeboten und Inhalten auf der eBay-Website aus Sicherheitsgründen verzögern. Näheres wird im entsprechenden Grundsatz geregelt.
 
3.Der Anspruch von Mitgliedern auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. §19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
 
4.Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, das Sofort-Kaufen oder andere Funktionen behindert, werden entsprechende Informationen als System-News veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz für Systemausfälle.
 
5.Auf die unter §3 Abs. 3 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter §3 Abs. 4 nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.
 
§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung
 
1.eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:
 
 
Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten
Verwarnung von Mitgliedern
Be-/Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
Aberkennung des PowerSeller-Status
Vorläufige Sperrung
Endgültige Sperrung
Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.
 
2.eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es
im Bewertungssystem gemäß §6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist.
falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.
sein Mitgliedskonto überträgt.
andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht.
ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Nachdem ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils.
 
3.Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
 
4.Mitglieder können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner oder eine E-Mail an den Kundenservice. Weitere Informationen
 
5.eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
 
§5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren, Provisionen und Aufwandsentschädigungen
 
1.Die Anmeldung als Mitglied bei eBay ist kostenlos. eBay verlangt keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln.
 
2.Für das Anbieten von Artikeln erhebt eBay von dem Anbieter eine Angebotsgebühr. Je nach Ausgestaltung des Angebots oder des Inserats hat der Anbieter weitere Gebühren für Zusatzoptionen zu zahlen. Kommt es über die eBay-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von eBay eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt eBay Gebühren für die Nutzung verschiedener Services, Funktionen und Tools, die eBay den Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
 
3.Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden, insbesondere Kreditkarte oder Einzugsermächtigung. Gebühren, die für die Nutzung einer dauerhaften Leistung berechnet werden, z.B. für den Verkaufsmanager oder einen eBay Shop, werden im Voraus für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu vertreten hat.
 
4.eBay schickt den Mitgliedern per E-Mail Rechnungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem in Mein eBay im Abschnitt "Verkäuferkonto" bekannt gegeben.
 
5.Mitglieder kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags im Verkäuferkonto in Verzug.
 
6.Anbietern wird die Verkaufsprovision unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben. Weitere Informationen. Darüber hinausgehende Rückerstattungsansprüche bestehen nicht.
 
7.Mitglieder dürfen gegen eBay-Gebühren und/oder eBay-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
 
8.Anbietern ist es verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind im entsprechenden Grundsatz dargestellt.
 
9.eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder Inhalten oder für die Sperrung von Mitgliedern wegen Verstoßes gegen die AGB oder die eBay-Grundsätze eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit das Mitglied den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Mitgliedskontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.
 
10.eBay kann die Gebühren jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der eBay-Website mitgeteilt.
 
§6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole
 
1.Die eBay-Website ermöglicht es Mitgliedern, sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig zu bewerten. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Mitglieder von anderen Mitgliedern veröffentlichte Inhalte danach bewerten, ob sie hilfreich, relevant oder nützlich sind. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein
 
2.Mitglieder sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
 
3.Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
unzutreffende Bewertungen abzugeben.
Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem eBay-Marktplatz.
 
 
4.Für die Entfernung von Bewertungen gilt der Grundsatz für die Rücknahme und Entfernung von Bewertungen.
 
5.Die von eBay vergebenen Symbole wie das PowerSeller-Symbol oder das Symbol Geprüftes Mitglied dienen ausschließlich dazu, den Handel auf der eBay-Website zu erleichtern. Sie dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.
 
6.Auf den Angebotsseiten, den Mich-Seiten und in den eBay Shops dürfen keine Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten verwendet werden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit von Mitgliedern verstärken sollen und die von diesen Dritten zur Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn, eBay autorisiert solche Symbole.
 
§7 Verbotene Artikel und Inhalte
 
1.Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf eBay anzubieten oder Suchanzeigen dafür aufzugeben. Bei einigen Artikeln müssen bestimmte Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Verkauf eingehalten werden. In Einzelfällen behält eBay sich vor, strenger als die gesetzlichen Vorschriften zu sein. Es gelten die Grundsätze für unzulässige Artikel.
 
2.Es ist verboten, auf der eBay-Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Es gilt der Grundsatz für von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte.
 
§8 Allgemeine Grundsätze
 
1.Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der eBay-Website sowie anderer Leistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
 
2.Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von eBay unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
 
3.Mitglieder dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.
 
4.eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist.
 
§9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
 
1.eBay stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um auf dem eBay-Marktplatz wirksame Verträge abzuschließen oder Interessenten für von ihnen angebotene Artikel zu finden.
 
2.Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
 
3.Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.
 
4.Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden Sie im Grundsatz für Lieferzeiten.
 
5.Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
 
6.Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht auf eBay angebotene Ware ist unzulässig.
 
7.Die Zulässigkeit von Links regelt der Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.
 
8.Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
 
9.Anbietern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
 
10.Es ist Mitgliedern untersagt, die Suchfunktion der eBay-Website zu manipulieren, z.B. indem missbräuchliche Markennamen oder andere Suchbegriffe in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Grundsätzen für das Anbieten von Artikeln.
 
11.Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, dürfen nur dann Gebote streichen und das Angebot zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind. Weitere Informationen.
 
12.Für Angebote auf dem eBay-Marktplatz ist die offizielle eBay-Zeit maßgeblich.
 
13.Wird ein Angebot vor Ablauf der Auktion oder bevor das Angebot per Sofort-Kaufen erworben wurde von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
 
§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
 
1.Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
 
2.Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde. Weitere Informationen.
 
3.Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht. Weitere Informationen.
 
4.Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.
 
5.Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.
 
6.Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.
 
7.Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Weitere Informationen.
 
8.Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.). Weitere Informationen.
 
9.Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
 
10.Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben. Weitere Informationen.
 
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“
 
1.Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
 
2.In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit. Weitere Informationen.
 
3.Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über PayPal. Weitere Informationen.
 
§ 12 Inseratformat
 
1.Das Inseratformat ermöglicht es Anbietern, Artikel wie im Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung zu bewerben. Das Inseratformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten können sich unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Der Vertragsschluss findet nicht auf dem eBay-Marktplatz statt.
 
2.Sofern der Anbieter ein Inserat vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt des Inserats beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weitere Informationen.
 
§ 13 Suchanzeigen
 
1.Mitglieder, die sich für den Erwerb eines bestimmten Artikels interessieren, können bei eBay eine Suchanzeige schalten. Anbieter bei eBay können dem Interessenten aufgrund der Suchanzeige den Hinweis geben, dass sie einen entsprechenden Artikel bei eBay anbieten. Es gilt der Grundsatz für Suchanzeigen.
 
§ 14 eBay Shops
 
1.Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen auf der eBay-Website einen eBay Shop einrichten. Es gelten die Grundsätze für eBay Shops.
 
2.In einem eBay Shop werden sämtliche Angebote des Shop-Besitzers bei eBay aufgeführt, also Auktionen, Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel. Weitere Informationen.
 
§ 15 Verkaufsagent
 
1.Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen am eBay Verkaufsagenten-Programm teilnehmen. Verkaufsagenten bieten im eigenen Namen für Dritte Artikel auf dem eBay-Marktplatz an. Das Verkaufsagenten-Programm bietet eBay auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Die Teilnahme am Verkaufsagenten-Programm setzt die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufsagenten voraus.
 
2.Die Teilnahme am Verkaufsagenten-Programm ist kostenlos. eBay behält sich jedoch vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten.
 
3.Jede vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbietenden zu entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als Verkaufsagent.
 
4.Die Regelungen in § 10 Abs. 6 dieser AGB gelten für den Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel, die von dem Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, nicht durch den Verkaufsagenten selbst und den Dritten beboten werden dürfen. Der Verkaufsagent hat deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den Verkaufsagenten für Rechnung des Dritten eingestellt werden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
tscardesigncustoms

tscardesigncustoms

100% positive Bewertungen
931 Artikel verkauft
Mitglied seit Apr 2013
Antwortet meist innerhalb 12 Stunden
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (164)

u***h (438)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles Super gelaufen,sehr zu empfehlen!!!
u***l (953)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles bestens, vielen Dank, gerne wieder. 187
o***a (2166)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Schnelle Lieferung, schöne Ware!