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Original Volkswagen Fahrradträger Compact II 3C0071105B, klappbar

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eBay-Artikelnr.:225962016408
Zuletzt aktualisiert am 16. Jan. 2024 12:27:25 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Steckdosenart
13-polig
Produktart
Fahrradträger
Besonderheiten
Faltbar
Einbauposition
Anhängerkupplung
Befestigungsart
Anschnallbar
Gewicht
14 kg
Höhe
64cm
Breite
64cm
Herstellernummer
3C0071105B
Im Lieferumfang enthalten
Transporttasche
Hersteller
Volkswagen
Marke
Volkswagen
Farbe
Silber
EAN
4039378476564
Maximale Anzahl Fahrräder
2
Maximale Traglast
60 kg

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Deisenroth & Söhne GmbH & Co. KG
Niclas Deisenroth
Schwabenröder Str. 64
36304 Alsfeld
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT5970044715194
:liaM-Eed.htornesied-suahotua@htornesied.salcin
USt-IdNr.:
  • DE 245616301
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Deisenroth & Söhne GmbH & Co. KG
Schwabenröder Str. 64
36304 Alsfeld, Deutschland
 
Telefon: 06631/7960
 
E-Mail: teiledienst.alsfeld@autohaus-deisenroth.de
Website: https://deisenroth-soehne.de/
Geschäftsführer:
 Werner Deisenroth, Niclas Deisenroth
Handelsregister: AG Giessen HRA 3678
Ust.-Ident-Nr.: DE 245 616 301
Steuernummer: 001 311 300 94
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile sowie Zubehörartikel
 
Stand: 05/2021
 
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
 
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schaden-ersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
 
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegen-stand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Um-stände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktritts-rechte bleiben davon unberührt.
 
III. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen-stand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I. „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
V. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes.
Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
2. Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
 
 
 
 
VI Haftung für sonstige Schäden
1. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
 
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
 
 
VI. Widerrufsbelehrung
Sofern Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, gilt das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Deisenroth & Söhne GmbH & Co. KG, Schwabenröder Str. 64, 36304 Alsfeld, Deutschland Telefonnummer: 06631 796 0, E-Mail-Adresse: teiledienst.alsfeld@autohaus-deisenroth.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen fünf Werktagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von fünf Werktagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
deisenroth.soehne

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a***k (252)- Bewertung vom Käufer.
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Produktbewertungen & Rezensionen

4.7
23 Produktbewertungen
  • 19 Nutzer bewerten dieses Produkt mit 5 von 5 Sternen
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Relevanteste Rezensionen

  • Relevanteste positive Rezension

    Gute Qualität aber nicht gleich X21

    Der Träger wird von Uebler für VW als abgesteckte Version des X21 gefertigt. Die Kupplungsaufnahme ist identisch. Ebenso die Beleuchtung. Die Befestigungsarme sind nicht abnehmbar. Auch die Plastikhebel der Schnellverschlüsse am Bügel sind deutlich kleiner und einfacher gehalten. Auch die Klammern an den Befestigungsarmen sind einfacher, wie am X21. Ebenso sind die Radschienen kleiner und kürzer. Aber der Träger tut was er soll, einfache Bedienung, sehr klein faltbar, leicht und hält mein E-Bike bombenfest. Echter Nachteil: Die 125cm max. Radstand werden bei großen E-Bikes knapp. Der original X21 hat 130cm. Die Montage auf der Kupplung funktioniert kinderleicht. Mit der Tasche ist das Preis-Leistungsverhältnis top! Alles in Allem bin ich für den Preis zufrieden.

    Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: der-audi-zentrum-essen-shop

  • Naja...

    Der Träger ist zwar von Uebler - aber zum aktuellen Uebler Träger gibt es schon ein paar deutliche Unterschiede. -Rahmenhalter sind nicht "abnehmbar"... Schade, weil das macht einen großen Unterschied... -Max. Radabstand 125 statt aktuell 130 cm. Auch das ein wichtiges Kriterium... - .... Dieser Träger ist wohl ein von Uebler speziell für VW entwickeltes Produkt und nicht 1:1 mit den Uebler eigenen Produkten vergleichbar. Trotzdem entscheidet am Ende jeder selber. Das soll hier nicht in Frage gestellt werden. Ich fand das "missverständlich" und bin froh, dass ich vor Kauf nochmal "genau" quer geschaut habe. Mehr Detailinformation auf dieser Seite wäre hilfreich gewesen...So musste ich das selber rausfinden...

    Zustand: NeuVerkauft von: der-audi-zentrum-essen-shop

  • VW als Original - Zubehörteil

    Es handelt sich um das Vorgängermodell, siehe Homepage von UEBLER. Ausgepackt, aufgeklappt und fertig. Sieht stabil aus und ist sofort einsatzbereit. Preis/Leistung ist eine glatte 1. Meine Bedenken zur Stabilität... Die Aufnahme bzw. Befestigung am Kugelkopf der AHK selbst ist aus Alu Hoffentlich bilden sich bei großer Belastung hier keine Risse und das Teil fällt dann ab... Vielleicht mache ich mir aber auch nur unnötig Gedanken. Schließlich soll das ein mehrfacher Test-Sieger sein und "MADE IN GERMANY". Und jetzt geht´s in die Testphase...

    Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: toefi-shop

  • Der mehrfache Testsieger versteckt sich hier bei VW als Original - Zubehörteil !!!

    Ein kompakter Fahrradträger führ zwei Fahrräder bzw. E - Bikes. Gut zu bedienen und sogar die Schutztasche, die sonst separat gekauft werden muss, war hier mit im Preis enthalten. Wen es stört, dass hinten Volkswagen dran steht, muss halt ca. 140,- bis 150,- Euro mehr bezahlen. Das geringe Gewicht ist in dieser Klasse wohl unübertroffen, die Konkurrenz hat immer so 3 - 4 Kilo mehr auf den Rippen, selbst der Anbau durch nicht ganz kräftige Personen, gelingt problemlos. Also, wer etwas tolles in dieser Preisklasse sucht, sollte auch mal bei den entsprechenden Auto- häusern auf die Suche gehen.

    Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: vw-dortmund

  • !! Wichtiger Hinweis !!

    Der Träger ist zwar von Uebler, aber zum aktuellen Uebler Träger X21S gibt es ein paar Unterschiede. Die Rahmenhalter sind nicht abnehmbar, dafür können Fahrräder mit einem größeren Rahmenprofil befestigt werden (80x45 statt 75x45). Der max. Radabstand beträgt bei dem VW Fahrradträger 125cm statt 130cm bei Uebler. Wollte nur darauf hinweisen, da die Informationen für den einen oder anderen vielleicht schon wichtig sind.

    Zustand: NeuVerkauft von: audizentrumingolstadt