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Handtuch Duschtuch Aquanova London 443 Ochre 70x130cm gelb

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eBay-Artikelnr.:225619515586
Zuletzt aktualisiert am 15. Jun. 2023 17:58:46 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu mit Etikett: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. ...
Größe
70x130
Zimmer
Badezimmer
Farbe
Gelb
Marke
Aquanova
Präzise Farbe
Ochre gelb
Produktart
Handtücher
Abteilung
Erwachsene
Weichheit
Extra weich
Material
100% Baumwolle
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Peter Handrick GmbH
Mandy Handrick-Pollner
Rathausstr. 42a
09337 Callenberg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT08889522730
:xaF8188895|22730
:liaM-Eed.kcirdnah@yabe
Ein Angebot der Peter Handrick GmbH Geschäftsführer: Rüdiger Pollner, Peter Handrick Rathausstraße 42a 09337 Callenberg/OT Falken Telefon: 03723 41040 Telefax: 03723 410432 E-Mail: ebay@handrick.de Unser Badstudio in Limbach-Oberfrohna Chemnitzer Straße 34 09212 Limbach-Oberfrohna Tel.: 03722598880
USt-IdNr.:
  • DE 191563754
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
I. Geltungsbereich
(1) Aufträge werden von der Firma Peter Handrick GmbH nur zu den nachfolgenden
Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers
verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluss
ausdrücklich widersprechen. Von uns bisher anerkannte Verkaufs- und Lieferbedingen anderer
Lieferer und Besteller, verlieren mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ihre Wirksamkeit
mit uns. Etwaige Verkaufs- und Lieferbedingungen die im Rahmen der Materialannahme etc.
auf Lieferscheinen und ähnlichen unterschrieben werden, werden von uns nicht anerkannt.
Diese Unterschriften beziehen sich nur auf die Annahme und die Vollständigkeit des gelieferten
Materials. Mündliche Nebenabreden bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch uns. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
II. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Lieferungs-, Kosten- und Preisangebote sind unverbindlich und freibleibend.
Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung für uns verbindlich.
(2) Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Planungen, Berechnungen sowie
sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Wir behalten an ihnen Urheberrechte und Eigentum.
(3) Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung
ausschlaggebend. Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farben, Warenmuster,
Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen etc. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten
und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und für uns
unverbindlich; das gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten.
(4) Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine
wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein
könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller Sicherheit nicht leistet, von
einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
(5) Bei Abschluss eines Werkvertrages gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Ein Ausschluss
der VOB im Ganzen oder in Teilen bedarf für jeden Vertrag die Schriftform. Ein mündlicher
Ausschluss der VOB im Ganzen oder in Teilen ist nicht verbindlich.
III. Preise
(1) Vereinbarte Preise sind, sofern nicht eine anderweitige, ausdrückliche Regelung getroffen
wurde, ab Werk und schließen Kosten für die Verpackung und den Versand nicht ein. Preisund
Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben,
Lohnerhöhungen usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferungen berechtigen uns zu
einer Preiserhöhung.
 
IV. Lieferzeit - Lieferung
(1) Unsere Lieferzeitangaben sind nicht als Fixtermine zu verstehen. Bei den in den Angeboten
und Verträgen genannten Lieferfristen handelt es sich um annähernde Angaben.
Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhalten von Lieferfristen sind ausgeschlossen.
(2) Teillieferungen sind zulässig und berechtigen uns zu gesonderten Rechnungsstellung.
(3) Wird der von uns unverbindlich bestätigte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten,
sind beide Vertragspartner nur berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses
Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn innerhalb der unverbindlich bestätigten Lieferzeit die
Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt und ohne Verschulden die
Absendung unmöglich ist.
(4) Wir werden von unserer Lieferverpflichtung befreit, wenn wir unverschuldet selbst nicht
rechtzeitig mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert werden.
V. Höhere Gewalt - Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, auch im Lieferwerk oder bei Unterlieferern, verlängern die Lieferfrist
angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten. Das gleiche
gilt, wenn behördliche und sonstige, für die Ausführung von Lieferungen erforderlichen
Genehmigungen Dritter und Unterlagen nicht rechtzeitig eingehen. Bei nachträglicher
Änderung der Bestellung oder nicht rechtzeitiger Mitteilung der für die Ausführung der
Lieferung erforderlichen Angaben durch den Kunden tritt ebenfalls eine angemessene
Verlängerung der Lieferfrist ein.
(2) Sollte es aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen (oben Ziff. (1)) nicht möglich sein,
die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, stehen dem Kunden und uns
das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt für den Fall der
von uns nicht zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Vertragserfüllung.
Schadensersatzansprüche wegen solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der
Rücktrittsberechtigte vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis
der Tragweite des Ereignisses unverzüglich mitzuteilen.
VI. Rücktritt vom Vertrag
(1) Tritt der Besteller vom Vertrag zurück oder lehnt er die Abnahme der Ware endgültig ab,
sind wir berechtigt, 20 % des empfohlenen Verkaufspreises zzgl. Rückholkosten als
Schadensersatz zu verlangen, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, oder 20 % des
empfohlenen Verkaufspreises zu verlangen, wenn die Ware noch nicht ausgeliefert aber
hergestellt worden ist, ohne dass es des Nachweises eines uns entstandenen Schadens
bedarf.
(2) Tritt der Besteller vom Vertrag zurück oder lehnt er die Abnahme der Ware endgültig ab,
sind wir, bei Sonderanfertigungen und Ware die speziell für den Besteller gefertigt wurde,
berechtigt, 50 % des empfohlenen Verkaufspreises zzgl. Rückholkosten als Schadensersatz zu
verlangen, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, oder 50 % des empfohlenen
Verkaufspreises zu verlangen, wenn die Ware noch nicht ausgeliefert aber hergestellt worden
ist, ohne dass es des Nachweises eines uns entstandenen Schadens bedarf.
VII. Eigentumsvorbehalt
(1) An allen von uns gelieferten und Waren, Leistungen und Werkleistungen behalten wir uns,
bis zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen, das Eigentum vor.
Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten, erwerben wir
gemeinschaftliches Eigentum mit diesen. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware,
 
insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübertragungen, ist der Besteller nicht berechtigt.
Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Falls wir von
unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind
wir berechtigt die Ware freihändig zu verkaufen oder zu versteigern zu lassen. Die Rücknahme
der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten
Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen
Gewinn, behalten wir uns vor.
VIII. Zahlungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bei Werkleistungen zahlbar
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich
der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung.
(2) Bei Lieferungen und im Onlinehandel sind unsere Rechnungen per Nachnahme oder
Bankeinzug bei Versand ab Lager zahlbar.
(3) In Abgestimmten Fällen ist als Sicherheit eine Bankbürgschaft von den
Landeszentralbanken des Bestellers notwendig. Bei Lieferungen an juristische Personen und
außerhalb der BRD, wird der Betrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung 100 % per Vorkasse
sofort fällig.
(4) Werden Zahlungen gestundet oder befindet sich der Kunde in Verzug, so sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank in Anrechnung zu bringen. Der konkrete Nachweis eines geringeren oder höheren
Schadens durch eine der Parteien wird davon nicht berührt. Im Falle des Verzuges des
Bestellers werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen Ihn sofort fällig. Forderungen
des Bestellers gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Besteller besteht ein
Rückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist
ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Unsere Beauftragten sind zum Inkasso berechtigt.
IX. Gewährleistung
(1) Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängel die bei
sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche
nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei versteckten Mängeln beginnt die
Rückfrist mit der Entdeckung und endet spätestens mit dem Ablauf der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht. Die vorstehende Regelungen gilt für Beanstandungen von Gewicht
und Stückzahl entsprechend.
(2) Galvanisierte Teile können in Badeeinrichtungen durch zugesetzte Chemikalien oder bei
bestimmten, vor allem neutralisiertem Wasser, schwarz werden oder die galvanisierte Schicht
kann abplatzen; diese Erscheinungen stellen keinen Mangel dar, wir leisten insoweit keinen
Ersatz.
(3) Mängel für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten uns nur, die mangelhaften Teile
nachzubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern; die mangelhaften Teile sind uns auf
Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferungen binnen angemessener Frist kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung
oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Zusicherungen von
Eigenschaften erfolgen von uns nur schriftlich. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind
wir zum Ersatz mittelbarer Folgeschäden im Rahmen der §§ 463,480 Abs. 2, 635 BGB nur dann
verpflichtet, wenn unsere Zusicherung den Besteller gegen diese Schäden im Einzelfall
absichern sollte.
(4) Schadensersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Mangelfolgeschäden wegen
positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.
 
(5) Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben der Verlust aller
Gewährleistungsansprüche zur Folge.
(6) Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Rechnungsdatum. Weitergehende Fristen
von Herstellern werden weitergegeben.
X. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
(1) Sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs- , Liefer- und Zahlungsbedingungen zum
Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird.
XI. Haftungsausschluss Onlineangebot
(1) Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder
Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich
auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung
der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des
Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges verschulden vorliegt. Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile
der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung einzustellen.
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XII. Erfüllungsort
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Streitigkeiten, auch Urkunden. Und Scheckprozesse ist Hohenstein-Ernstthal. Für alle
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XIII: Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht davon berührt.
Stand 01.6.2003
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