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FUJITSU ESPRIMO G9012 i5-12500T 16GB 512GB W11P VFY:G912EPC51MIN B-Ware

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B-WARE, Kundenrückläufer, Messe- oder Ausstellungsstücke, OVP beschädigt oder geöffnet, Geräte ... Mehr erfahrenÜber den Artikelzustand
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eBay-Artikelnr.:225514641315
Zuletzt aktualisiert am 08. Aug. 2023 15:12:15 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“B-WARE, Kundenrückläufer, Messe- oder Ausstellungsstücke, OVP beschädigt oder geöffnet, Geräte ...
Grafikprozessor
Intel UHD Graphics 770
Festplattenkapazität
512 GB
Prozessorgeschwindigkeit
4,40 GHz
Festplattentyp
SSD (Solid State Drive)
Produktart
Esprimo G9012
Besonderheiten
Eingebauter Bluetooth-Adapter, Eingebauter Wi-Fi Adapter, Ultra-Slim
SSD-Festplattenkapazität
512 GB
Passend für
Büro, Gelegentliche Computerarbeiten
Prozessor
Intel Core i5 (12. Gen.) 12500T
Betriebssystem
Windows 11 Pro
Herstellergarantie
3 Jahre
Gewicht
2,48 kg
Formfaktor
Small Form Factor (SFF)
Herstellernummer
VFY:G912EPC51MI
Marke
Fujitsu
Maximale Arbeitsspeichergröße
16 GB
Farbe
Schwarz
EAN
4065221853930
Modell
Fujitsu Esprimo
Konnektivität
HDMI, USB 2.0, USB-C, DisplayPort, USB 3.2
Arbeitsspeichergröße
16 GB
Grafikprozessortyp
Integrierte / On-Board-Grafik
Serie
FUJITSU ESPRIMO

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Systempartner bitcom. Vertriebsgesellschaft mbH
Bettina Wallace
Im Höhberg 5
54344 Kenn
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT8110892056 94+
:xaF4129920560
:liaM-Eul.moctib@scp
USt-IdNr.:
  • DE 188181508
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
I.
1.Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-/bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
2.Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich von der Firma SP bitcom. VGmbH zu bestätigen.
3.Die SP bitcom. VGmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
4.Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne daß es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
II.
1.Die Angebote der SP bitcom. VGmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten.
2.Ein Vertrag kommt mit der Erteilung der Auftragsbestätigung durch die Firma SP bitcom. VGmbH, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
3.Die SP bitcom. VGmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, aus denen sich ergibt, daß in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird.
III.
1.Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen die SP bitcom. VGmbH hergeleitet werden können.
2.Das Recht zumutbarer Teillieferungen und deren Fakturierungen bleibt der Firma SP bitcom. VGmbH ausdrücklich vorbehalten.
3.Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Firma SP bitcom. VGmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
5.Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma SP bitcom. VGmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma SP bitcom. VGmbH oder beim Hersteller ein-
treten. Dies betrifft insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während des bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden eingesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die SP bitcom. VGmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
6.Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit aus-geschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Die Firma SP bitcom. VGmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der oben genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der Firma SP bitcom. VGmbH zu vertreten ist.
7.Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Firma SP bitcom. VGmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall behält sich die Firma SP bitcom. VGmbH vor, 6 % der Liefersumme als Schadensersatz geltend zu machen.
IV.
1.Die jeweils gültigen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungen, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Wasserbillig und zwar unabhängig von der Lieferform. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
2.Die Fälligkeit ergibt sich ohne Abzug aus den Rechnungen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma SP bitcom. VGmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Die Firma SP bitcom. VGmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen älteste Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Firma SP bitcom. VGmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von der Firma SP bitcom. VGmbH nicht anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
4.Sofern von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Firma SP bitcom. VGmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die SP bitcom. VGmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
5.Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Firma SP bitcom. VGmbH an die in ihren Angeboten enthaltenden Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma SP bitcom. VGmbH genannten Preise.
V.
1.Die SP bitcom. VGmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Firma SP bitcom. VGmbH hinzuweisen und die Firma SP bitcom. VGmbH unverzüglich zu unterrichten.
2.Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Firma SP bitcom. VGmbH nicht gehörender Ware erwirbt die Firma SP bitcom. VGmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma SP bitcom. VGmbH als Hersteller ohne die Firma SP bitcom. VGmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der Firma SP bitcom. VGmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmung.
3.Bei Zahlungsverzug auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Firma SP bitcom. VGmbH an Kunden oder Vermögensverfall des Kunden, darf die Firma SP bitcom. VGmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
4.Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die SP bitcom. VGmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Dessen ungeachtet ist auch die Firma SP bitcom. VGmbH im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. Sie wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzuges oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden Gebrauch machen. Auf Verlangen der Firma SP bitcom. VGmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die Firma SP bitcom. VGmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit die Abtretung offenlegen.
5.Sobald eine Übersicherung von 20 % eingetreten ist, kann der Kunde von der Firma SP bitcom. VGmbH die Freigabe der nicht benötigten Sicherheiten verlangen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der SP bitcom. VGmbH. Dabei ist grundsätzlich der Rechnungsbetrag der abgetretenen und der zu sichernden Forderungen zugrundezulegen. Sind die zur Sicherung abgetretenen Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich, so sind Abschläge in Höhe des uneinbringlichen Betrages und der voraussichtlichen Beitreibungskosten in Abzug zu bringen.
6.Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der SP bitcom. VGmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der SP bitcom. VGmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
VI.
1.Die SP bitcom. VGmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
2.Die SP bitcom. VGmbH gewährleistet ferner, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein und zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
Die Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der SP bitcom. VGmbH schriftlich bestätigt wurden.
3.Die Firma SP bitcom. VGmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Hardwarespezifikationen und Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
4.Die Firma SP bitcom. VGmbH übernimmt keine Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleißteile jeglicher Art.
5.Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß/unsachgemäßen Gebrauch/Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden. Betrieb mit falscher Stromart, -stärke oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen/Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen/ Feuchtigkeit aller Art/ falsche oder fehlerhafte Programmsoftware- und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind.
6.Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus uner-laubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
8.Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma SP bitcom. VGmbH Nachbesserung oder Nachlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma SP bitcom. VGmbH über. Falls SP bitcom. VGmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängmachung des Vertrages oder aber eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9.Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Firma SP bitcom. VGmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SP bitcom. VGmbH berechnet.
10.Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
11.Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen SP bitcom. VGmbH-Fachhandelspreis-iste zu beachten.
VII.
1.Die SP bitcom. VGmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die SP bitcom. VGmbH von
allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die SP bitcom. VGmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussenFür Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die SP bitcom. VGmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Rechtsprechung des BGH, sogenannte Kardinalpflichten verletzt werden.Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. D.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Dies gilt nicht für Sicherungskopien von Programmen, soweit diese lediglich beim Kunden archiviert und keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den entstandenen Schaden
VIII.
1.Die SP bitcom. VGmbH übergibt ihren Kunden nach entsprechender Prüfung der Berechtigung Schlüssel (Passwörter) zum elektronischen Informationsabruf und/oder zur Bestellungsabwicklung (z.B. via Internet). Dieser Schlüssel ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt und nicht übertragbar.
2.Der Empfänger ist verpflichtet, diesen Schlüssel mit besonderer Sorgfalt zu verwahren und bei Verlust den Verdacht des möglichen Mißbrauchs die SP bitcom. VGmbH unverzüglich in der Art zu informieren, daß der ordnungsgemäße Empfang dieser Information bei der SP bitcom. VGmbH sichergestellt ist.
3.Der Empfänger haftet für alle Schäden, die durch eine mißbräuchliche Verwendung des Schlüssels entstehen. Es sei denn, der Empfänger weist nach, daß er für den entstehenden Schaden nicht verantwortlich ist.
4.Um Schäden dieser Art möglichst auszuschließen, behält sich die Firma SP bitcom. VGmbH das Recht vor, einzelne Aufträge, die elektronisch übermittelt wurden, gesondert auf Ordnungsmäßigkeit mit dem Besteller zu überprüfen bzw. eine gesonderte schriftliche Bestätigung vom Besteller einzuholen.
5.BITCOM S.A. ist jederzeit berechtigt, den Zugang zum elektronischen Bestellsystem für einzelne oder insgesamt, ohne Angabe von Gründen zu sperren.
6.BITCOM S.A. haftet nicht für Schäden, die aufgrund von fehlenden oder fehlerhaften Informationen im elektronischen Informations- und Bestellsysteme entstanden sind oder entstehen können, wenn diese Schäden auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt nicht, soweit Kardinalpflichten betroffen sind.
IX.
1.Alle Daten werden von der SP bitcom. VGmbH gemäß der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert. Soweit zur Geschäftsabwicklung oder nach andren Gesetzen und Vorschriften notwendig oder angemessen, gibt die SP bitcom. VGmbH die Daten unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen auch an Dritte weiter.
2.Die vollständige oder teilweise Datenweitergabe erfolgt, soweit erforderlich oder zweckmäßig, insbesondere an unsere Steuer- und Wirtschaftsberater, Rechenzentren und Bankinstitute.
X.
1.Von der SP bitcom. VGmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in den dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig davon, daß der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigener Verantwortung ggf. die Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
2.Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis der SP bitcom. VGmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bestimmungen gegenüber SP bitcom. VGmbH.
XI.
1.Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die SP bitcom. VGmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich seiner Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die SP bitcom. VGmbH zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr- der bei der SP bitcom. VGmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
2.Jegliche Haftung der SP bitcom. VGmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten der SP bitcom. VGmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt
 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Gerichtsstand ist Kenn bei Trier, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
 
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
BITCOM-GMBH

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