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Fujitsu PR08 USB 3.0 Port-Replikator (S26391-F6007-L400)

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Zuletzt aktualisiert am 04. Dez. 2023 10:38:11 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
EAN
4051554306229
Breite
40 mm
Anschlüsse
DisplayPort, DVI, Ethernet (RJ-45), USB 3.0, USB 2.0
Herstellernummer
S26391-F6007-L400
Farbe
Weiß
Marke
Fujitsu
Kompatible Produktlinie
Universal
Produktart
Port-Replikator
Modell
PR08
Modellkompatibilität
Universal
Markenkompatibilität
Für Fujitsu
Länge
78 mm
Höhe
190 mm

Über dieses Produkt

Produktkennzeichnungen

Marke
Fujitsu
Herstellernummer
S26391-F6007-L400
EAN
4051554306229
Modell
PR08
eBay Product ID (ePID)
4017237945

Produkt Hauptmerkmale

Kompatible Produktlinie
Universal
Produktart
Port-Replikator
Markenkompatibilität
Für Fujitsu
Anschlüsse
DisplayPort, DVI, Ethernet (RJ-45), USB 3.0, USB 2.0
Modellkompatibilität
Universal
Farbe
Weiß

Maße

Höhe
190 mm
Breite
40 mm
Länge
78 mm

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Arados GmbH
Gerhard Egelseer
Eisenhämmerstr. 36
92237 Sulzbach-Rosenberg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT09937116690
:xaF4999871/16690
:liaM-Eed.sodara@yabe
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
USt-IdNr.:
  • DE 131832904
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Gekürzte Form der AGB. Vollständige AGB und Geltende AGB unter http://www.arados.de/images/pdf/agb.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der arados GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der arados EDV –Beratung GmbH (arados), wenn der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
2. Lieferungen und Leistungen der arados erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese können durch schriftliche produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen der arados bzw. des Herstellers ergänzt werden. Die den Produkten beiliegenden Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller werden in die Überlassungsbedingungen der arados mit einbezogen.
3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den produkt- und leistungsspezifischen Lieferantenbedingungen und den Lizenzbedingungen des Herstellers abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
4. Die Auswahl der Liefergegenstände ist nicht Gegenstand des Liefervertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein, ohne den der Kunde die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Liefergegenstände, insbesondere der Software, und deren Eignung für die beabsichtigten Verwendungen und Anwendungen trägt. Die Software ist ablauffähig auf den von arados ausdrücklich benannten Geräten. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Software bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen, wie z.B. über Kompatibilität mit Geräten bzw. Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Arados kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden oder mit der vertraglichen Leistung begonnen wird.
2. Angebote der arados sind unverbindlich.
§ 3 Liefer- und Leistungsgegenstand
1. Der Liefer- und Leistungsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Bestellschein oder der Auftragsbestätigung.
2. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Einbeziehung in den Vertrag Vertragsbestandteil und stellen keine Beschaffenheitsoder Haltbarkeitsgarantie dar, es sei denn, die arados gibt schriftlich eine ausdrückliche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ab. Die in den Beschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen und Unterlagen behält sich die arados das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Die Beschaffenheit der von arados zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Unterlagen. Zur Beschaffenheit gehören nicht Eigenschaften, die aufgrund von Prospektmaterial oder Werbeaussagen erwartet werden können, es sei denn, arados hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und in den
Vertrag mit einbezogen.
4. Die arados kann ihre Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
§ 4 Rücktritt
Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten steht arados ein vertragliches Rücktrittsrecht zu nach folgender Maßgabe:
Die arados kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
– der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder– die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist oder– arados infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl die arados alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit die arados sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt. Höhere Gewalt oder bei der arados oder deren Vorlieferanten eintretende Betriebsstörungen infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die arados oder deren Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Liefergegenstände zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, oder die Leistung zu erbringen, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Liefer- bzw. Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag über den betreffenden Liefergegenstand bzw. die betreffende Leistung zurücktreten unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung gemäß § 275 Abs. 4 BGB.
2. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
3. Der Kunde kann acht Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die arados schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die arados in Verzug.
4. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen zumindest zehn Werktage betragen.
5. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Kunden zum Rücktritt von Vertrag oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise berechtigen, so muss der Kunde diese Konsequenz des fruchtlosen Fristablaufs schriftlich zusammen mit der Fristsetzung ausdrücklich androhen.
6. Ist arados in Verzug und ist ihr nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen, ist der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Vermögensschadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei einfacher Fahrlässigkeit der arados auf höchsten 10 % des Preises
bzw. der Vergütung des Liefer- bzw. Leistungsteils beschränkt, der wegen des Verzugs nicht oder nicht vertragsgemäß
genutzt werden kann.
§ 7 Übergabe und Abnahme
1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäße Ware zu übernehmen und, soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet,
die Lieferung und Leistung abzunehmen.
2. Sind im Vertrag Teilwerke definiert, so ist der Kunde verpflichtet, die von arados zur Verfügung gestellten Teilwerke
abzunehmen.
Bei der Abnahme der später ausgeführten und erbrachten Leistungen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen
Teile auch mit den Teilen korrekt zusammenwirken.
3. Bleibt der Kunde mit der Annahme bzw. Abnahme der Liefergegenstände bzw. der Leistung länger als vierzehn Tage
ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige der arados in Verzug, so kann die arados dem Kunden eine Nachfrist
von vierzehn Tagen zur Annahme des Liefergegenstandes bzw. der Leistung setzen.
4. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die arados berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn der Kunde die Nichtannahme der Liefergegenstände
bzw. der
Leistung zu vertreten hat.
5. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig
auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht imstande ist.
6. Verlangt die arados Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Preises der Liefergegenstände bzw. der Leistung. Der
Schadensbetrag ist höher, wenn arados einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden wird seinerseits ausdrücklich
gestattet, den Nachweis zu führen, dass arados ein geringerer Schaden entstanden ist, der dann nur zu ersetzen ist.
7. Die arados kann im Fall des Annahmeverzuges des Kunden Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die sie für die
erfolglose Bereitstellungsanzeige sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Liefergegenstände machen musste.
§ 8 Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Liefergegenstände an den Transporteur auf den Kunden über, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder die arados noch andere Leistungen, z. B. Versendung und Installation, übernommen
hat oder bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung.
2. Auf Wunsch des Kunden werden auf seine Kosten die zu versendenden Liefergegenstände durch die arados gegen
Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Transportschäden
sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
3. Verzögert sich der Versand infolge vom Kunden zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr vom Tage der
Versendungsbereitschaft auf den Kunden über. Die arados ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die
Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Ist im Bestellschein bzw. der
Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß
Preisliste der arados. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz der arados. Zu den Preisen kommen
die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung
sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu.
In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung,
Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
2. Die Rechnungen der arados sind sofort ab Ausstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlt der Vertragspartner
nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, gerät er in Verzug; spätestens jedoch mit Zugang einer
Mahnung der arados. Teilleistungen werden mit ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt. Bei Mitnahmekäufen ist der
Rechnungsbetrag sofort bar fällig.
3. Stimmt die arados nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden
auf ein Leasingunternehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ablieferung des Liefergegenstandes
bis zum Zustandekommen der Eintrittsvereinbarung zwischen der arados und dem Leasingunternehmen
Zinsen in entsprechender Anwendung von § 9 Abs. 6 zu leisten.
5. Alle Forderungen der arados werden sofort fällig, wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne Grund nicht
eingehalten werden oder der arados eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
bekannt wird. Die Bestimmung gemäß § 4 bleibt unberührt.
6. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen
Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet, wenn der Kunde Kaufmann ist. Ist der Kunde Verbraucher sind 5
% p.a. über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank fällig. Die Verzugszinsen sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn die arados eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere
Belastung nachweist.
7. Der Kunde darf gegen Preis- bzw. Vergütungsforderungen der arados nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den
Fällen
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die arados behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den
Kunden aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche vor. Wenn der Wert aller Sicherungsrechte, die der
arados zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt,
insoweit Freigabe zu verlangen.
2. Der Kunde wird die im Eigentum der arados befindlichen Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung
versichern.
§ 11 Nutzungsrechte des Kunden
1. arados stehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, auch an Beratungsergebnissen, im Verhältnis zum Kunden
ausschließlich zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden oder seiner
Mitarbeiter entstanden sind. Dies gilt insbesondere für das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie
technische Schutzrechte.
2. Der Kunde hat an dem Arbeitsergebnis ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, wenn nichts anderes
schriftlich vereinbart ist. An Änderungen und Ergänzungen von Standardsoftware, die arados hergestellt oder
geliefert hat, hat er dieselben Befugnisse wie an dieser Standardsoftware.
§ 12 Nacherfüllung
1. Die arados gewährleistet, dass von ihr gelieferte Liefergegenstände bzw. durchgeführte Leistungen nicht mit
Mängeln behaftet sind und dass am Übergang der vereinbarten Nutzungsbefugnis an den Kunden keine Rechte
Dritter entgegenstehen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht garantiert werden. Die arados übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
2. Der Kunde hat jeden Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Ein Nacherfüllungsanspruch
besteht nicht, wenn offensichtliche Mängel nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Liefergegenstandes
schriftlich angezeigt werden. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Bestimmung für Ansprüche wegen
erkennbarer Mängel gleichfalls. Nacherfüllungsansprüche eines Kaufmannes wegen verborgener Mängel sind
ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich
angezeigt wird.
3. Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, bessert die arados nach ihrer Wahl nach oder liefert
Ersatz, es sei denn, die arados hat in den produktspezifischen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende
Nachbesserung. Ersetzte Liefergegenstände oder Teile gehen in das Eigentum der arados über.
4. Der Nacherfüllungsanspruch entfällt, wenn der Kunde an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen
oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen, während der Gewährleistungsfrist Datenträger,
Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau
des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf diese
Maßnahmen nicht zurückzuführen ist.
5. Die arados leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und
Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und
Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung,
Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener
Wartungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Der Nacherfüllungsanspruch entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-
, Herstellerbezeichnung oder andere den Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht worden sind.
6. Bei Fehlschlagen mehrfacher Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt auch, wenn die arados zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit ist oder sich diese über angemessene Fristen hinaus aus von der arados zu vertretenden Gründen verzögert. Sind abtrennbare Leistungen von arados betroffen, beschränken sich die oben genannten Rechte auf diesen abtrennbaren Leistungsgegenstand, ohne dass der Vertrag im übrigen berührt wird. Dies gilt auch, wenn arados berechtigt ist, die Leistung zu verweigern, weil diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Dabei ist zu berücksichtigen, ob arados das Leistungshindernis zu vertreten hat.
7. Die weitergehenden Rechte des Kunden bestimmen sich nach § 14. 8. Der Nacherfüllungsanspruch verjährt in
einem Jahr von der Ablieferung des Liefergegenstandes an bzw. bei der Durchführung von Installationsarbeiten mit
deren Abnahme.
9. Die arados hat die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
10. Ist ein Mangel nicht feststellbar, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.
12. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt die Bestimmung unter
§ 14.
13. Die vorstehenden Bestimmungen über die Nacherfüllung gelten auch für separate Dienstleistungen und
Beratungen, die arados aufgrund gesonderter Verträge für den Kunden erbringt.
§ 13 Herstellergarantien
Ist die arados nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet keinerlei Garantie.
§ 14 Haftung
1. Die arados haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der
Nichterfüllung übernommener Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
von arados oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von arados beruhen.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet die arados auch in
diesen Fällen nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
3. Die arados haftet darüber hinaus, soweit sie gegen aufgetretene Schäden versichert ist, im Rahmen der
Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
4. Ist der Kunde Kaufmann, ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Im übrigen ist die Haftung der arados ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem
Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten.
6. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines
Jahres nach Übergabe bzw. Abnahme.
7. Die vorstehenden Bestimmungen über die Nacherfüllung gelten auch für separate Dienstleistungen und Beratungen,
die arados aufgrund gesonderter Verträge für den Kunden erbringt.
§ 15 Ausfuhrgenehmigungen
Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-hows kann in- und ausländischen – insbesondere
US-amerikanischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen
Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls
aufzuerlegen.
§ 16 Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung
kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
§ 17 Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der arados zuständige Gericht,
nämlich Amberg.
2. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über inter-nationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980
ist ausgeschlossen.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 18 Salvatorische Klausel
1. Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder
teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder
unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich
beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
3. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der
gemäß § 18 Abs. 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
§ 19 Allgemeine Bestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von arados in Amberg.
2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit
schriftlicher Zustimmung der arados übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
3. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft
verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer der arados bekannt zu geben und
die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der
Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht an die arados zu erteilen.
4. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im
Sinne des Datenschutzgesetzes von der arados gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des
Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Kunden
zu berücksichtigen sind.
Ergänzend für die nachstehenden Leistungen und Lieferungen gelten die folgenden Bedingungen zusätzlich:
§ 22 Besondere Bedingungen für Hardware-Service
1. Geltungsbereich
1.1 Die Durchführung von technischen Serviceleistungen an EDV Geräten nebst Peripheriegeräten während der
Vertragsdauer durch die arados erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
22 Ziffer 2.1
aufgeführten Leistungen mit folgenden Änderungen erbracht:
1. Instandsetzungen werden auf Anforderung des Kunden ohne vereinbarte Reaktionszeit an den im Bestellschein
bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführten Geräten durchgeführt, die er auf seine Kosten und Gefahr bei arados
abliefert und nach Instandsetzung abholt bzw. abholen lässt.
2. Instandsetzung gemäß § 22 Ziffer 2.1 Nr. 2 wird nicht geleistet.
2.3 Werden defekte Geräte oder Teile im Rahmen der Störungsbeseitigung auf Dauer durch andere ersetzt, so geht
das Eigentum an den ersetzten Geräten bzw. Teilen auf die arados, das Eigentum an den Austauschgeräten bzw. -
teilen auf den Kunden über, es sei denn, der Kunde ist mit der Zahlung der Vergütung in Verzug. Der Kunde stellt
sicher, dass Rechte Dritter diesem Austausch und Eigentumsübergang nicht entgegenstehen. Der Austausch kann
durch gebrauchte, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüfte Geräte bzw. Teile erfolgen.
2.4 Die Leistungen der arados werden nach Arbeitsmethoden durchgeführt, wie sie von der arados für technisch
notwendig erachtet werden. Der Kunde erklärt sich mit den von arados für erforderlich erachteten Maßnahmen
einverstanden,
andernfalls trägt der Kunde die Mehrkosten der arados.
2.5 Die arados ist berechtigt – jedoch nicht verpflichtet –, Änderungen zur Verbesserung der Gerätefunktion bzw.
der Zuverlässigkeit der Geräte vorzunehmen.
2.6 Reinigungs- und Pflegearbeiten, die ohne technische Kenntnisse vom Kunden erbracht werden können, wie z.B. die Säuberung der äußeren Teile der Geräte, sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
2.7 Die Wiederherstellung zerstörter oder die Korrektur fehlerhafter Daten und Software ist nicht Gegenstand der
Leistungen.
2.8 Die technischen Serviceleistungen dienen der Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Geräte, schließen jedoch
keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der Geräte ein.
3. Leistungen gegen gesonderte Vergütung
3.1 Nachfolgende Leistungen erbringt die arados infolge gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden gegen
gesonderte Vergütung entsprechend ihren Möglichkeiten nach Zeit- und Materialaufwand zu den Preisen gemäß
jeweils gültiger Preisliste der arados und unter Anwendung der vorliegenden Bedingungen:
2. Beratung bei Fragen zur eingesetzten Systemsoftware.
4. Störungsanalyse und Beseitigung von Störungen und Schäden an den Geräten in angemessener Frist, die ihre
Ursache nicht in der Funktionsweise der Geräte selbst haben. Hierzu zählen z. B. Störungen und Schäden, die auf
einer der folgenden Ursachen beruhen: höhere Gewalt, Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung, technische
Eingriffe seitens des Kunden oder Dritter, Änderungen an den Geräten, die nicht von der arados durchgeführt
worden sind, Nichtbeachtung der Installationsbedingungen der arados bzw. des Geräteherstellers oder der
allgemein üblichen Installations- und Betriebsrichtlinien von DV-Geräten, unsachgemäßer Transport, Verschmutzungen,
die ihre Ursache außerhalb der Geräte haben, Verwendung von Betriebsmitteln und Verbrauchsmaterialien,
die nicht den Spezifikationen der arados bzw. des Geräteherstellers entsprechen und Störungen und Schäden
angeschlossener Geräte, die nicht in den Hardware-Servicevertrag einbezogen sind.
5. Behebung von Störungen, Beseitigung von Schäden einschließlich Feststellung der Ursachen an den Geräten,
deren Ursache im Ausfall von Geräteteilen liegt, die bei einer Instandsetzung auf Wunsch des Kunden nicht überholt
bzw. ausgetauscht wurden.
6. Durchführung von Serviceleistungen bzw. Bereitschaftsdienst außerhalb der oben genannten üblichen Geschäftszeit
der arados.
7. Lieferung und/oder Einbau von Betriebsmitteln wie z. B. Papierwaren, Farbbänder, magnetische Datenträger,
Schreib- und Druckwalzen, Druckketten, Druckbänder, Druckköpfe, Typenräder, bei Seitendruckern Entwicklerstation,
Fixierstation, Übertragslader, Lampen, Ozonfilter, OPC-Trommeln und Tonern, Abdeckscheiben bei Scannern,
Bildröhren, LCD-Beleuchtung, Maus und Zubehör (z. B. Schlüssel, Abdeckhauben, Beschriftungen, zusätzliche
Kabel, Tastaturkappen) sowie Lieferung und/oder Einbau von Batterien und Akkus, ausgenommen solche, die in
elektronischen Baugruppen fest integriert sind und ohne besondere Fachkenntnisse nicht ausgewechselt werden
können.
4. Leistungsbeschränkungen
4.1 Die arados ist zur Beseitigung einer Störung nicht verpflichtet, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen
an den Geräten ohne Zustimmung der arados vornimmt oder Eingriffe in die Geräte von nicht durch die arados
autorisiertes Personal vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Störung auf derartigen
Umständen nicht beruht.
4.2 Vom Kunden veranlasste Änderungen und Erweiterungen der von arados zu wartenden Geräte bzw. Änderungen
des Aufstellungsortes dürfen nicht zu Leistungsänderungen, insbesondere Mehraufwand, führen.
4.3 Mit Erreichen der vom Hersteller des Gerätes angegebenen technischen Verwendbarkeitsgrenze erlischt die
Verpflichtung der arados zur Leistung bezüglich des betreffenden Gerätes.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Im Fall der Leistungen
gemäß Ziffer 3 gelten die im Zeitpunkt der jeweiligen Vereinbarung gültigen Preise gemäß Preisliste der arados als
vereinbart. Die Preise gelten ab Sitz der arados.
5.4 Zu der Vergütung kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische
Abgaben bei Auslandsleistungen hinzu. 5.5 In den vorgenannten Vergütungen sind Vergütungen für
Datenträger, Betriebs- und Verbrauchsmittel und Zubehör nicht enthalten und werden gesondert berechnet
entsprechend den jeweils geltenden Preislisten der arados.
6. Vertragsdauer
6.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtige Kündigungsgründe
der arados sind insbesondere, – wenn sie infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung von neuen
Hardware-Komponenten durch einen Vorlieferanten nicht leistungsfähig ist, obwohl die aradosalle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die neuen Hardware-Komponenten zu beschaffen; – wenn derKunde an der zu pflegenden Hardware Eingriffe durchgeführt hat bzw. durch Dritte hat durchführen lassen; – wennder Kunde mit einem Monatsbeitrag oder einem nicht unerheblichen Teils eines Monatsbetrages länger als zweiMonate im Verzug ist.6.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Stand 09/2008
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
BRN-Nummer:
  • HRB 1060
arados

arados

75% positive Bewertungen
382 Artikel verkauft
Mitglied seit Feb 2014
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (114)

o***t (700)- Bewertung vom Käufer.
Letztes Jahr
Bestätigter Kauf
Alles bestens!
t***n- Bewertung vom Käufer.
Letztes Jahr
Bestätigter Kauf
Bin gerne zu weiteren Geschäften bereit. Danke.
o***a (13)- Bewertung vom Käufer.
Letztes Jahr
Bestätigter Kauf
Zu mehreren Nachfragen an den Verkäufer bezüglich der Bestellung/Versendung des Artikels keine Reaktion. Erst durch Ebay Intervention reagiert der Verkäufer und versendet den Artikel, daher keine positive Bewertung.

Produktbewertungen & Rezensionen

4.3
3 Produktbewertungen
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Erfüllt meine Erwartungen

Hochwertig

Relevanteste Rezensionen

  • Gutes Gerät, works as designed

    Das Gerät wurde unter Windows 10 direkt erkannt und eingerichet. Beim betrieb mit einem Bildschirm am DVI Ausgang wird es auch nicht wam. Die Verarbeitung wird qualitativ gut. Einziger Makel sind die Gebrauchsspuren, auf meinem Gerät sind Stiftspuren und kratzer. Wen das nicht stört, kann gutes Geld sparen!

    Bestätigter Kauf: JaZustand: GebrauchtVerkauft von: 2ndhardware

  • Gutes Produkt

    Produkt funktioniert wie erwartet!

    Bestätigter Kauf: JaZustand: Gebraucht

  • Gut, aber schwierig zu installieren

    Der Port Replikator funktioniert gut, aber damit es dann auch mit dem USB3 Anschluss meines PC funktioniert musste ich den USB Hostcontroller aktualisieren, einige kleine Einstellungen im System ändern und den DisplayLink Treiber installieren (der Original tat es mit dem Windows 10 Anniversary nicht!). Nun schein aber aller ok zu sein. Andere Geräte (die den gleichen Chipsatz haben) dürften die gleichen Probleme aufweisen.

    Bestätigter Kauf: JaZustand: GebrauchtVerkauft von: raini1300