Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Verpackungskosten trägt der Käufer. Versicherung erfolgt nur auf besondere Anordnung und auf Kosten des Käufers.
2. Die Preise gelten ab Lieferwerk bzw. ab Lager Neuss ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Eine Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
3. Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Der Verkäufer legt fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Weicht der Verkäufer dabei von §§ 366, 367 BGB ab, so teilt er dies dem Käufer unverzüglich mit. Ist der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB - zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Der Skontoabzug auf nicht verfallene Rechnungen ist unzulässig, wenn gleichzeitig verfallene Rechnungen noch unbeglichen sind. Wird eine Zahlung nicht oder nur teilweise erbracht, so werden alle Forderungen fällig. Der Käufer ist zur Anfechtung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche, die dem Verkäufer aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere aus früherer oder zukünftiger Lieferung zustehen, im Eigentum des Verkäufers, auch wenn Zahlungen von dem Käufer auf bestimmte Verpflichtungen geleistet wurden. Bei einer Veräußerung der Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges durch den Käufer tritt dieser bereits jetzt sämtliche Ansprüche im voraus an den Verkäufer ab. Die Abtretung der Forderung ist im Erwerb auf Verlangen des Verkäufers mit der Aufforderung unmittelbar zu zahlen, mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Pfändungen der gelieferten Ware und der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware und der Forderung geltend machen, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und den Vollstreckungsgläubiger auf die Rechte des Verkäufers hinzuweisen. Kosten und Schäden trägt der Käufer, soweit diese auf Umständen beruhen, die der Käufer infolge der Verletzung der vorerwähnten Sorgfaltspflichten zu vertreten hat. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, dem Verkäufer jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sofern und solange der Käufer sich aus irgendwelchen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge in Verzug befindet, ist der Verkäufer berechtigt, alle Lieferungen zurückzuhalten. Der Verkäufer ist auch in diesem Fall zur Nachnahmelieferung, oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, außerdem zur Zurücknahme bereits erbrachter Lieferungen, und zwar zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss.