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Zackenleiste mit Abkantung, Edelstahl 1000 mm lang

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Neu
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eBay-Artikelnr.:224601607011
Zuletzt aktualisiert am 09. Okt. 2023 18:47:56 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Stärke
2mm
Besonderheiten
blank
Marke
WfW
Material
Edelstahl
Herstellernummer
V208581
Angebotspaket
Nein
Form
Profil
Produkttyp
Blech
Ausländisches Produkt
Nein
Ausgewählte Suchfilter
Zackenleiste
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Deutschland
Verarbeitung
walzblank
Materialstärke
2mm
Profil-Form
L-Profil
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

WFW Umformtechnik GmbH
Jana Ohlsen
Klopstockweg 25
06484 Quedlinburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT08111864930
:xaF5181118 )64930(
:liaM-Eed.kinhcetmrofmu-wfw@ofni
Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
USt-IdNr.:
  • DE 156407134
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
(Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen)
der WFW Umformtechnik GmbH, Klopstockweg 25, 06484 Quedlinburg
Stand 07/2014
 
 
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die WFW Umformtechnik GmbH (im Folgenden: WFW) für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
 
 
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die AGB legen die Rechte und Pflichten der WFW und des Kunden hinsichtlich der Kauf- und Lieferverträge für alle Produkte und mit diesen verbundene zusätzliche Materialien sowie die Leistungen, Beratung und sonstigen Dienstleistungen fest, die die WFW für den Kunden erbringt.
2. Diese AGB gelten unabhängig von der medialen Form (telefonisch, fernschriftlich, schriftlich und per E-Mail) der Bestellung sowie der Lieferzusage der WFW, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
3. Unsere AGB gelten auch dann als vereinbart, wenn der Kunde eigene Einkaufsbedingungen verwendet. Solchen Einkaufbedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Für ihre Wirksamkeit bedarf es der schriftlichen Bestätigung seitens der WFW.
4. Spätestens mit der Auftragsbestätigung der WFW erkennt der Kunde die AGB an.
 
II. Vertragspartner, Vertragsschluss
1. Vertragspartner im Rahmen der folgenden AGB sind die WFW Umformtechnik GmbH, Klopstockweg 25, 06484 Quedlinburg und der Kunde. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung der WFW finden Sie in der Anbieterkennzeichnung (Impressum).
2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck ausweislich der beiliegenden Beschreibung oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Angaben zu den Produkten, die Produktbeschreibungen, die Abbildungen und die technischen Daten, wie Maße, Gewicht, etc. sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.
3. Unsere Angebote und Produktdarstellungen in unserem Onlineshop verstehen sich immer als freibleibend. Für die Standartprodukte stellen diese eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, gegenüber der WFW ein Kaufangebot abzugeben. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit ihm zu schließen. WFW ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen. Schweigen auf ein solches Angebot stellt keine Annahme dar. Gleiches gilt für die Eingangsbestätigung der Bestellung des Kunden.
Bei Kundenanfragen zu individuellen Anfertigungen, die der Kunde im Onlineshop zusammenstellen kann, übersendet die WFW ein eigenes Angebot. Soweit der Kunde dieses Angebot schriftlich gegenüber der WFW bestätigt, kommt mit diesem ein entsprechender Vertrag zustande.
4. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter der WFW, werden erst durch die ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung seitens der WFW bzw. ihres Geschäftsführers verbindlich.
5. Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 4 Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten, einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie die Versand- und Zahlungsart aus. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf 'Bestellung absenden' an uns absenden.
 
III. Preise
1. Es gelten die von der WFW schriftlich bestätigten Preise. Diese verstehen sich in Euro (€) und sind in dieser Währung an die WFW zu zahlen.
2. Alle genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise ab Werk bzw. Lager, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
3. Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet. Jeder Artikel hat seine individuellen Versandkosten, die im direkten Bezug zu Artikelart, Größe, Gewicht, Versandunternehmen und Wert des Produktes stehen.
4. Für den Fall der Selbstabholung (Bestellung ab Werk bzw. ab Lager) entfallen die Versandgebühren. Für diesen Fall hat der Kunde unverzüglich nach der Bestellung mit der WFW Kontakt unter
Tel.: 03946 – 811180
Fax.: 03946 – 8111815
E-Mail: info@wfw-umformtechnik.de
aufzunehmen und dies der WFW mitzuteilen.
5. Für den Fall der Selbstabholung besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass die Produkte unverpackt übergeben werden, so dass die Kosten für Verpackung entfallen. Für diesen Fall hat der Kunde unverzüglich nach der Bestellung mit der WFW Kontakt unter
Tel.: 03946 – 811180
Fax.: 03946 – 8111815
E-Mail: info@wfw-umformtechnik.de
aufzunehmen und dies der WFW mitzuteilen.
6. Der Kunde trägt in jedem Fall die anfallenden Kosten, Gebühren, Abgaben für Fracht, Zoll, Steuern oder Transport inklusive der Kosten für die zur Vertragserfüllung erforderlichen Dokumente und Unterlagen. Darüber hinaus können hierbei in Abhängigkeit vom beauftragten Transportunternehmen zusätzliche Service- und Bearbeitungsgebühren anfallen, auf die wir keinen Einfluss haben und die ebenfalls vom Kunden zu tragen sind. Für Lieferungen ins Nicht-EU Ausland erstellt die WFW die Rechnung netto (ohne deutsche Umsatzsteuer).
7. Tritt bei Verträgen mit Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten eine Erhöhung der Lohn-, Material-, Energiekosten sowie bei sonstigen wesentlichen Kalkulationsbestandteilen ein, die bei der Preisgestaltung nicht berücksichtigt werden konnten, so ist die WFW berechtigt, die Preisänderungen zulasten des Kunden durchzuführen.
8. Eine nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge bedingt eine Erhöhung des Stückpreises.
9. Der Mindestbestellwert beträgt, gemessen am Nettowarenwert, 40,00 Euro.
10. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, der Nettowarenwert mehr als 250,00 € beträgt und die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt, entfallen die Verpackungs- und Transportkosten. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihren gewerblichen noch ihren selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
 
V. Fristen für Lieferung bzw. Leistungen
1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Ansonsten sind Angaben zu Lieferzeiten und -terminen annähernd. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der WFW und gelten bei Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden der WFW nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
2. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk bzw. ab Lager maßgebend.
3. Alle Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit den erforderlichen Materialien und, soweit geringe Komplettierungsmengen aus Zukäufen vereinbart und branchenüblich sind, unter dem Vorbehalt von Lieferfähigkeit und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
4. Die Einhaltung der Fristen für Lieferungen und/oder Leistungen durch die WFW setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Hierzu zählen insbesondere der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, die Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, die Eröffnung eines Akkreditivs, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne/technischen Zeichnungen sowie die Einhaltung derjenigen sonstigen Verpflichtungen, die für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Lieferung und/oder Leistung durch WFW erforderlich sind.
5. Werden die vorbenannten Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen entsprechend, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
6. Ist die Nichteinhaltung der Fristen für Lieferungen und/oder Leistungen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung oder auf den Eintritt anderer unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen entsprechend, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Zu Fällen höherer Gewalt gehören auch alle hoheitlichen Verfügungen, wie das Nichterteilen einer notwendigen behördlichen Genehmigung trotz ordnungsgemäßer Antragstellung, Transportbeschränkungen aber auch allgemeiner Mangel an Rohstoffen und Versorgungsgütern, sowie sonstige Gründe wie die Nicht- oder Spätbelieferung durch Lieferanten, die WFW nicht zu vertreten hat.
7. Hält ein Fall höherer Gewalt länger als sechs Monate an, steht jeder Partei das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind jedoch ausgeschlossen.
8. Die WFW gerät nicht in Verzug, solange der Kunde sich selbst in Verzug befindet. Rechtzeitig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls ist die WFW berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach ihrer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen – notfalls im Freien – zu lagern und als sofort geliefert zu berechnen.
 
VI. Lieferung / Abnahme
1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Werk oder ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
2. Spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst bestimmten Transportpersonen, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Ware ab Werk oder ab Lager, geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme und des zufälligen Untergangs, auf den Kunden über. Nur auf schriftliche Weisung und auf Kosten des Kunden sorgt die WFW für eine Transportversicherung (versicherter Versand).
3. Die vertragsmäßigen Lieferungen und/oder Leistungen sind – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – vom Kunden entgegenzunehmen bzw. abzunehmen, wenn eine Abnahme vereinbart ist.
4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist und WFW nach Fertigstellung die Abnahme der vertragsmäßigen Lieferungen und/oder Leistungen verlangt, hat der Kunde sie unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Soweit der Kunde nicht fristgemäß eine Abnahme durchführt oder diese unberechtigt verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferungen in Gebrauch genommen worden sind.
5. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und ihm zu berechnen.
6. Werden Produkte und Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten, die Transportschäden sofort und direkt beim Versanddienstleister zu reklamieren, diese auf dem Lieferschein vermerken zu lassen und mit WFW Kontakt unter:
Tel.: 03946 – 811180
Fax.: 03946 – 8111815
E-Mail: info@wfw-umformtechnik.de
aufzunehmen. Das Versäumen der Reklamation oder Kontaktaufnahme im Falle von Transportschäden hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Jedoch helfen Sie uns dabei, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen zu können.
7. Die WFW liefert grundsätzlich nach Deutschland. Die Lieferung in andere Länder als Deutschland kann telefonisch erfragt werden.
8. Bei Lieferungen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde der WFW seine Umsatzsteuer – Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der die Erwerbsbesteuerung durchführt wird.
 
VII. Zahlungsbedingungen / Rücktrittsvorbehalt / Aufrechnung
1. Sie können die Waren entweder per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus), per Rechnung oder per Nachnahme bezahlen.
2. Bitte beachten Sie, dass Ihnen möglicherweise nicht alle Zahlungsarten zur Verfügung stehen, da die angebotenen Zahlungsarten abhängig von der Bestellsumme, dem Bestellweg, der Lieferart, dem Versandziel, der Kontoverbindung, den Einstellungen im Kundenkonto und den Geschäftsbeziehungen zur WFW sind. Die verschiedenen Bezahlmöglichkeiten können Sie im Bestellprozess auswählen. Dort sind diese auch beschrieben.
3. Die WFW behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten, auch nach Ihrer Bestellung, auszuschließen.
4. Abzüge von Transaktionsgebühren und Ähnliches, die beispielsweise bei Begleichung durch internationale Banken entstehen, werden von WFW nicht akzeptiert.
5. Bei einer Zustellung innerhalb Deutschlands in Verbindung mit der Zahlungsart „Nachnahme“ zahlen Sie bei der Übernahme der Sendung den Nachnahmebetrag in bar an den Auslieferungsfahrer.
6. Abhängig vom Transportunternehmen kann zusätzlich eine Nachnahmegebühr fällig werden. Dieser Aufschlag wird vom Transportunternehmen für die Dienstleistung der Nachname erhoben. Diese Nachnahmegebühr wird seitens der WFW für den Kunden verauslagt und von dieser an das Transportunternehmen ausgekehrt. Die Nachnahmegebühr ist auf der Rechnung der WFW vermerkt.
7. Soweit der Kunde „Vorkasse“ wählt, wird die Ware bei Eingang der Bestellung für den Kunden reserviert, aber erst nach dem Eingang des Geldbetrages auf dem Geschäftskonto der WFW versandt. Die entsprechende Bankverbindung wird Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Kunde wird daher gebeten, dies bei seiner Bestellung zu berücksichtigen und die vereinbarte Vorkasse rechtzeitig zur Anweisung zu bringen. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und nicht innerhalb von 14 Kalendertagen (Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto), ist die WFW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Bei der Zahlungsoption „Per Rechnung“ gilt Folgendes:
a. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 20 Wochentage nach Rechnungslegung ohne Abzug. Maßgeblich ist hierbei der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der WFW (Zeitpunkt der Wertstellung)
b. Skontoabreden sind nur dann zulässig, wenn diese ausdrücklich mit der WFW vereinbart wurden.
c. Zahlungen unter Skontoabzug, die nach Ablauf der vereinbarten Frist nach Rechnungslegung auf dem Geschäftskonto der WFW eingehen, werden nicht akzeptiert.
d. Bei einem Bestellwert von mehr als 5.000,00 € behält sich die WFW vor, vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Warennettowertes vom Kunden zu verlangen.
9. Für den Fall, dass sich der Kunde im Verzugsfall befindet, ist die WFW berechtigt, ohne besonderen Nachweis, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins (§ 247 BGB) geltend zu machen, sofern der WFW nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zustehen. Die Geltendmachung weiterer verzugsbedingter Ansprüche behält sich die WFW vor.
10. Die Überschreitung des Zahlungsziels hat außerdem die sofortige Fälligkeit unserer übrigen Forderungen gegenüber dem Kunden zur Folge. Die WFW ist in solch einem Fall berechtigt, vor weiteren Lieferungen bzw. Leistungen aus der Geschäftsverbindung Vorauszahlungen vom Kunden zu verlangen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Umstände eintreten, anhand derer erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der WFW durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist.
11. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
 
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Sachen (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) bleiben Eigentum von WFW bis zur Erfüllung sämtlicher, WFW gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender, Forderungen und Ansprüche (einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent), soweit dies nach dem Recht des Landes, in dessen Geltungsbereich sich die Vorbehaltsware vertragsgemäß befindet, zulässig ist.
2. Lässt das Recht des Landes, in dessen Geltungsbereich sich die Vorbehaltsware vertragsgemäß befindet, den Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware nicht zu, gestattet jedoch dem Vorbehalt ähnliche Rechte, so ist WFW berechtigt, diese Rechte geltend zu machen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zum Schutz des Eigentums oder der Sicherheitsinteressen an der Vorbehaltsware zu unterstützen. Mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und vom erweiterten Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen erlischt dieser.
4. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind WFW und der Kunde sich bereits jetzt einig, dass der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache an WFW überträgt. Dies jeweils im Verhältnis des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. WFW nimmt diese Übertragung an. Etwaige Kosten, die WFW in Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche als Miteigentümer entstehen, trägt der Kunde.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu üblichen Geschäftsbedingungen weiter zu veräußern.
Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent in Höhe der WFW zustehenden Forderungen und Ansprüche an WFW ab. WFW nimmt die Abtretung an.
6. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber WFW erfüllt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WFW berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Der Kunde darf diese Forderungen jedoch nicht abtreten, um sie im Wege des Factoring einziehen zu lassen, es sei denn, er verpflichtet den Factor unwiderruflich dazu, die Gegenleistung solange unmittelbar an WFW zu bewirken, als noch Forderungen von WFW gegen den Käufer bestehen.
7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde WFW unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese nicht durch Dritte ersetzt werden.
 
IX. Gewährleistung
1. Der Kunde hat Sachmängel gegenüber der WFW unverzüglich schriftlich und detailliert anzuzeigen.
2. Sofern Lieferungen und/oder Leistungen einen Sachmangel aufweisen, werden sie nach Wahl von WFW unentgeltlich nachgebessert, neu geliefert oder neu erbracht (nachfolgend: „Nacherfüllung“), sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
3. Die WFW trägt die Kosten der Nacherfüllung im gesetzlichen Umfang. Die Kosten für den Ausbau fehlerhafter Teile und den Einbau nachgelieferter Teile trägt die WFW GmbH nur bis zu einem angemessenen Betrag.
4. WFW ist stets Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Sachmängelansprüche bestehen nicht
a. bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit;
b. bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel) oder bei natürlicher Abnutzung der Sachen;
c. bei Schäden, soweit diese auf Grund besonderer äußerer - wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer - Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder
d. soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vom Kunden oder von Dritten verändert werden.
6. Soweit nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart worden ist, stellen alle Angaben über die Produkte der WFW, insbesondere in Prospekten und Katalogen enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, technische Angaben und Bezugnahmen auf Normen und Spezifikationen, keine Garantien im Sinne von § 434 BGB dar, sondern sind nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Entsprechendes gilt für die Lieferung von Mustern oder Proben.
7. Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Ablieferung bzw. der Abnahme gemäß Punkt VI der AGB. Das gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen von Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder des Nichteinhaltens einer Beschaffenheitsgarantie.
 
X. Haftungsbeschränkung
1. Die WFW haftet für vorsätzlich verursachte Schäden, für schriftlich abgegebene Garantien sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit. Die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt.
2. Im Übrigen ist die Haftung der WFW gegenüber dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Verzug – auf insgesamt fünfzehn Prozent (15 %) der vereinbarten Vergütung beschränkt.
3. Unbeschadet der Haftung gemäß Punkt X.1 der AGB haftet WFW nicht für Vermögens- oder Folgeschäden, Aufwendungsersatz, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertragliche Ansprüche Dritter, entgangene Nutzungen, Finanzierungsaufwand, Zinsverluste und Ansprüche aus einem getätigtem Deckungskauf.
4. Eine weitergehende Haftung seitens der WFW ist ausgeschlossen.
 
XI. Gerichtsstand / anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
2. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten wird Magdeburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. WFW ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
 
XII. Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gilt, dass an ihrer Stelle dasjenige Zulässige tritt, das die Parteien bei Kenntnis dieses Umstandes gewollt hätten.
2. Alle vertraglichen Vereinbarungen – einschließlich Nebenabreden – bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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l***z (376)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
super Qualität…schnellste Lieferung!
l***u (630)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Sehr scharfe Zacken, ich hoffe das niemand mehr über meine Pforte steigt !!!
b***2 (866)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
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