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Domstrebe Vorderachse Porsche 911 - 996 - 997 - 986 - 987

Sehr leicht und stabil aus Carbonrohr
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eBay-Artikelnr.:224032190881
Zuletzt aktualisiert am 23. Jan. 2024 09:04:39 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
10317
Hersteller
Cartronic Motorsport
Herstellungsland und -region
Deutschland
Tuning- & Styling-Teil
Ja

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Cartronic Motorsport Ingenieurgesellschaft mbH
Thomas Kirchhoefer
Poststr. 2
51643 Gummersbach
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT119511916220
:xaF219511916220
:liaM-Emoc.srotom-cinortrac@beirtrev
Cartronic Motorsport Ing. GmbH AG Köln HRB 39237 · Ust. Ident.Nr.: DE 121 966 878 Steuer Nummer : 212/5715/0625 Geschäftsführer: Thomas Kirchhöfer Poststraße 2 · D-51643 Gummersbach
USt-IdNr.:
  • DE 121966878
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von Cartronic-Motorsport abgeändert oder
ausgeschlossen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachstehenden Regelungen abweichen, gelten auch dann nicht, wenn ihnen Cartronic-Motorsport nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann, wenn Sie von Cartronic-
Motorsport schriftlich bestätigt werden.
 
1. Allgemeines
Allen Kauf-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen mit Cartronic-Motorsport liegen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen.
Verbraucher im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluß keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluß im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die Leistungen von Cartronic-Motorsport nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden Geschäftspartner.
 
2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertage gültigen Preise. Diese gelten ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden
erst durch schriftliche Bestätigung von Cartronic-Motorsport verbindlich. Soweit Angestellte von Cartronic-Motorsport oder sonstige für Cartronic-Motorsport tätige Personen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über
den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch Cartronic-Motorsport. Die etwa zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- oder
sonstige technischen Angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
 
3. Preise
Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager Cartronic-Motorsport incl. ges. MwSt. Maßgebend sind die am Tage des Vetragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin mehr als vier Monate, ohne daß Cartronic-
Motorsport in Verzug ist, gilt der am Liefertag gültige Listenpreis.
 
4. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert Cartronic-Motorsport "ab Werk". Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt
worden ist. Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das Verstreichen der Lieferfrist nicht von
der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung befreit, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nur dann nicht, wenn Cartronic-Motorsport eine Frist oder einen Termin zur Leistung
ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Lieferfristen verlängern sich, auch soweit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, soweit diese Cartronic-Motorsport
nicht zu vertreten hat. Treten solche Hindernisse auf, kann der Käufer von Cartronic-Motorsport die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich Cartronic-Motorsport hierüber nicht erklärt, kann der Käufer
zurücktreten.Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen
haftet Cartronic-Motorsport nicht. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Cartronic-Motorsport gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
 
5. Abnahme
Erfolgt die Übernahme von Fahrzeugen oder Teilen vereinbarungsgemäß im Betrieb von Cartronic-Motorsport, so kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung
der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt.
Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behält Cartronic-Motorsport sich vor, als Standgeld die ortsüblichen Gebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Auf den Rechnungsbetrag erhebt Cartronic-
Motorsport von Nichtkaufleuten Verzugszinsen von 5%, von Kaufleuten von 8%, jeweils über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank.
Bleibt der Kunde auch nach Anzeige der Bereitsstellung mit der Übernahme des Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im Rückstand, so ist Cartronic-Motorsport nach Setzung einer Nachfrist
von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist Cartronic-Motorsport einen berechtigten Grund für die unterbliebene Übernahme nach. Die Höhe
des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des vereinbarten Preises, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Schaden geringer ist. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
 
6. Warenrücknahmen und Lieferungen
Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die
Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer
15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie
Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
 
6.1 Rücksendekosten für Waren im Falle des Widerrufs
Für Verbrauer gilt: „Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren“
 
7. Reparaturen
Für vom Kunden angelieferte Ersatzteile und daraus resultierende Folgeschäden wird keine Gewährleistung übernommen. Für entstandene Schäden aus vom Kunden bereitgestellten Schmiermitteln für Motoren wird ebenfalls keine Gewährleistung
übernommen. Wird die Durchführung von Reparaturen in Auftrag gegeben, liegt die Entscheidung, ob die Reparatur in eigener oder in fremder Werkstatt erfolgt, im Ermessen von Cartronic-Motorsport.
Die obigen Gewährleistungsvorschriften finden entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort fällig.
 
8. Gefahrübergang
Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von Cartronic-Motorsport erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit
der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma. Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
 
9. Gewährleistung/Nacherfüllung
9.1 Gegenüber Unternehmern
Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12 Monate ab Aus- oder Ablieferung. Unternehmer haben offensichtliche Fehler von Cartronic-Motorsport innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang
der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist Cartronic-Motorsport unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Unternehmer haben zu beweisen, daß der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig festgestellt und angezeigt wurde. Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von Cartronic-Motorsport durch kostenlosen
Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber ausgetauschte Teile wird bis zum Anlauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.
Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von Cartronic-Motorsport sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht
Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt.
Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels gefordert werden.
Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es
sei denn, Cartronic-Motorsport hätte den Vertrag arglistig verletzt. Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn
dem Auftraggeber ein 10% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist. Die Beseitigung vom Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten
hat, nicht nachkommt oder wenn er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro ungeachtet mindestens
zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
Cartronic-Motorsport ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Mit Unternehmern vereinbart Cartronic-Motorsport, daß als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen
Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
9.2 Gegenüber Verbrauchern
Verbraucher als Kunden müssen Cartronic-Motorsport innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offenstichtliche Mängel schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung
ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Monate nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, Cartronic-Motorsport hätte
arglistig gehandelt. Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluß veranlaßt, trifft sie die Beweislast für diese Ursache.
Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht Cartronic-Motorsport binnen angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst
ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist Cartronic-Motorsport die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängern
ohne Funktionsbeeinträchtigung, steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen
zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines Sachmangels.
 
9.3 Verjährung
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, Cartronic-Motorsport wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen oder es handelte sich um einen Personenschaden.
 
10. Versand und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt stets auf Rechung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und Versandmittel der Wahl von Cartronic-Motorsport überlassen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der
Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von Cartronic-Motorsport auf den Käufer über.
Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar,
mit Bankscheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen inh. von 10 Tagen seit Rechnungsdatum
zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann Cartronic-Motorsport von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
 
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis zur vollständigen Bezahlung der Cartronic-Motorsport aus dem Vertrag zustehenden Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten,
Zinsen) Eigentum von Cartronic-Motorsport. Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Vertragsschluß offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von Cartronic-Motorsport.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Cartronic-
Motorsport unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Waren sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus
dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Cartronic-Motorsport die Versicherung auf seine Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.
Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten und zu versichern, kann Cartronic-Motorsport vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung
mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch von Cartronic-Motorsport hat der Kunde unverzüglich
nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen
Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist Cartronic-Motorsport verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.
Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere
oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.
Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist Cartronic-Motorsport dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich
den Dritten sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung des Eigentums entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
12. Pfandrecht und Zurückbehaltung
An dem Gegenstand, der aufgrund eines Auftrags in den Besitz von Cartronic-Motorsport gelangt ist, steht ihr wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, sofern diese in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem
Herausgabeanspruch des Kunden stehen, ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht zu. Cartronic-Motorsport ist zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsaandrohung genügt die Absendung einer
schriftlichen Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des Kunden.
 
13. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Cartronic-Motorsport auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet Cartronic-Motorsport bei leicht fahrlässiger oder nicht arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine
Ansprüche wegen eines Personenschadens.
 
14. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
14.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa. CARTRONIC MOTORSPORT ING. GmbH angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen
am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate
und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und
Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Fa. CARTRONIC MOTORSPORT ING GmbH bietet deshalb
die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Fa. CARTRONIC MOTORSPORT ING. GmbH nur insoweit, als sie durch von Fa. CARTRONIC
MOTORSPORT ING. GmbH eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Fa. CARTRONIC MOTORSPORT ING. GmbH damit ausdrücklich nur
für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen;
14.2 Fa. CARTRONIC MOTORSPORT ING. GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
14.3 Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss
das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung
durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert
14.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu
tragen. Er stellt die Fa. CARTRONIC MOTORSPORT ING. GmbH insoweit von jeder Haftung frei.
14.5 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
 
15. Teilnichtigkeit, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
15.1 Sollte einer der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so ist die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine solche treten, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
15.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. CARTRONIC MOTORSPORT ING. GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr,
die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
 
17. Verbraucherinformation gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013:
An dieser Stelle finden Sie den Link zur OS-Plattform der EU-Kommission mit weiteren Informationen:
 
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
 
Unsere E-Mail Adresse lautet: vertrieb@cartronic-motors.com
 
18. Schlußbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht in 51643 Gummersbach.
 
Datenschutz
1. Datenschutzbeauftragter
Name, Adresse: Thomas Kirchhöfer, Geschäftsführer Cartronic Motorsport Ing. GmbH, Poststr. 2, 51643 Gummersbach
Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist unter der o.g. Anschrift bzw. unter info@cartronic-motors.com erreichbar.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
2.1 Beim Besuch der Webseite
Beim Aufrufen unserer Webseite werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem so genannten Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
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8.2 Berichtigung/Löschung/Einschränkung der Verarbeitung
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• Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden (Recht auf Berichtigung);
• Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden (Recht auf Löschung) und
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8.3 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
8.4 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
8.5 Widerspruchsrecht
Ist die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO) oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO) erforderlich, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.
8.6 Beschwerderecht
Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Stand 25. Mai 2018
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