Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Leistungen und Lieferungen der Firma
Rubuka Internethandel , Inh. Chris Roux
Burkhardtstr 19
64342 Seeheim-Jugenheim
Deutschland
I. Allgemeines
1. Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen, Reparaturen und Dienstleistungen, gelten die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe. Ansonsten haben unsere Vertreter und Mitarbeiter keine Befugnis, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.
3. Kostentragungsvereinbarung bei Ausübung des Widerrufsrechtes
Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.
II. Angebot, Vertragsschluss und Muster
1. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.
2. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die, in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen - Fabrikationstoleranzen - zulässig.
III. Preise und Lieferung
1. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anwendung.
2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Preise Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zu entrichten hat.
3. Die Preise schließen eine handelsübliche Verpackung ein. Im Einzelnen gelten folgende Bedingungen:
Inland: Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lager.
Ausland: Für Lieferungen ins Ausland behalten wir uns besondere Liefervereinbarungen vor.
4. Teillieferungen sind zulässig.
IV. Lieferzeit
1. Bei Lieferfristen und -Terminen, die nicht ausdrücklich als fest vereinbart worden sind, kann uns der Kunde nach Ablauf dieser Lieferfrist / des Liefertermins eine angemessene Frist zur Lieferung setzen, die jedoch mindestens eine Woche betragen muss. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
2. Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit - gleich aus welchem Grunde - haften wir für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art nur nach Maßgabe von Abschnitt XI dieser Bedingungen.
3. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Materialbeschaffungs-Schwierigkeiten, sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, gleich aus welchem Grunde, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Liefervertrag, Hindernisse vorübergehender Natur nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
V. Gefahrenübergang
1. Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an sie den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
2. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt der Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden.
VI. Gewährleistungs- und Rügepflicht
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach dem Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen.
Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen sieben Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist.
2. Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
3. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl eine kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen. Bei Fehlschlagen dieser Maßnahmen steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung des Kaufpreises, Wandlung oder Rückabwicklung zu.
4. Ergibt sich im Rahmen der Bearbeitung des vom Kunden behaupteten Gewährleistungsfalles, dass eine Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, so sind wir berechtigt, etwaige Versand- oder Entsorgungskosten sowie eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware zu berechnen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Waren, insbesondere haften wir nur nach Maßgabe von Abschnitt XI für alle sonstigem dem Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder fehlen zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Waren etwa zustehenden Schadensersatzansprüche.
6. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit etwaige Mängel darauf zurückzuführen sind, dass unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet worden sind, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere in den Fällen von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei fehlerhaftem Umgang mit der gelieferten Ware.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren - nachstehend Vorbehaltswaren - das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls beim Vertragsabschluß sonst bestehende oder danach noch entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gezahlt hat.
2. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schluss-Saldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung berechtigt, auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu Sicherungszwecken zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn sich der Kunde in Bezug auf die Vorbehaltsware vertragswidrig verhält.
VIII. Zahlung
1. Soweit nicht ein anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechungsstellung - Das Datum der Rechnung ist hierfür entscheidend - ohne Abzug zu erfüllen – soweit nicht weiter schriftlich vereinbart.
2. Trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden können wir Zahlungen zunächst auf ältere Schulden von ihm nach unserer Bestimmung verrechnen.
3. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z. B. Mahnspesen von EUR 4,-- pro Mahnung) ab der 3. Mahnstufe fallen dann Verzugszinsen von 5% über dem Basiszins der EZB pro Tag ab dem Tag der Fälligkeit an.
4. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer gesamten Forderung - einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln - ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsschluss vorliegen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX. Warenrücknahme
Bei Warenrücknahme erteilen wir Gutschriften, oder wenn gewünscht den Kaufpreis zurück.
X. Schadensersatzansprüche
1. Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, u. a. Verzug, mangelhafte Leistung - mit Ausnahme von Abschnitt VI Ziffer 5 -, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlungen, Produkthaftpflicht - ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz-, haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Im Falle einer Haftung nach Ziffer 1 sowie bei einer etwaigen Haftung ohne Verschulden haften wir in jedem Fall nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftungsregelung gemäß Ziffer 1 und 2 gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
XI. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht, sowie etwaige sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefer- oder sonstigem Geschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Darmstadt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist nach unserer Wahl Darmstadt oder der Sitz des Kunden, für Klagen des Kunden ausschließlich Darmstadt. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
XIII. Erfassung von Kundendaten
Unsere Buchhaltung wird über eine EDV-Anlage geführt. In diesem Zusammenhang speichern wir die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten. Diese werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.