Kundenorientierung ist für uns auch beim Verwenden von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selbstverständlich. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, dem
DilltalCarnivoren
Am Jägershof 16
35708 Haiger
und unseren Kunden.
Unsere AGB sind wie folgt gegliedert:
Versandbedingungen:
Der Mindestbestellwert umfasst einen Warenwert von 15,- € (Euro).
Die Versandkosten betragen bei Lieferung per Post lediglich anteilig nur 3,90 € (Euro) (bis max. 2,0 kg/Päckchen). Die Versandkosten betragen bei Lieferung per Post 7,00 € (Euro) (bis max. 5,0 kg/Paket), bis 10,0 kg. 10,50 € (Euro), bis 20,0 kg. 14,00 € (Euro).
Ab einem Warenwert von 150,- € (Euro) Versandkosten pauschal nur noch 5,00 € (Euro), oder bei direkter Abholung bei der Fa. DilltalCarnivoren entfallen die Versandkosten. Andere Versandkonditionen nur nach Rücksprache. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Alle Preise sind in € (EURO) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle früheren Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit (Änderungen vorbehalten). Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr / Haftung des Bestellers. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. DilltalCarnivoren. Des weiteren gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte, insbesondere Lieferungen, zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages.
§ 2 Richtigkeit der Angaben
Für die Richtigkeit der Angaben über Produkte, Veranstaltungsdaten und -kosten etc. übernehmen wir keine Gewähr. Angaben, wie insbesondere Abbildungen und Beschreibungen sind unverbindlich. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Auftragserteilung und -Bestätigung
Telefonisch erteilte Aufträge sowie Bestellungen über das Internet sind für den Besteller verbindlich (verbindliche Auftragserteilung). Die Auftragsbestätigung erfolgt mit der Lieferung der bestellten Ware in Form der Rechnung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Versandstelle. Alle Preise und Nebenkosten, insbesondere Versandkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels (14 Tage ab Rechnungsdatum) berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 0,09 % pro Tag auf den jeweiligen Rechnungsbetrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder und nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen.
b) Liefertermine und -fristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Unvorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle unseres Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Firmenleitung vor. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich bei Verzug oder verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch 10 % unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befunden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist. Die Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Sollte der Besteller bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen oder bei Lieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereit halten, befindet er sich in Zahlungsverzug.
§ 6 Rückgaberecht
Ab den 1.7.2000 besteht für Waren, die über das Internet oder telefonisch bestellt wurden, ein 14-tägiges Rückgaberecht (ab Erhalt der Ware), gemäß § 3 des Fernabsatzgesetzes. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, BEVOR Sie vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass wir nur original verpackte und unversehrte Ware zurücknehmen können. Unfrei zugestellte Rücksendungen können wir nicht annehmen. Nach Erhalt der Ware, erstatten wir Ihnen die Versandkosten wieder zurück.
§ 7 Versendung – Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
§ 8 Mängel
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen es sei denn, sie beruhten auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei uns detailiert in schriftlicher Form eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Bei begründeter Mängelrüge steht Ihnen das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Nachlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu.
Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Fehlt einer Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir auch Schadensersatz. Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn unsere Kunden gerade durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollten. In diesem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, das die mangelhafte Ware und eine genaue Fehlerbeschreibung mit einer Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert wird. Die Einsendung bzw. Anlieferung ist frei an uns auszuführen. Ansonsten behalten wir uns das Recht der Nichtannahme bzw. die In Rechnungstellung vor. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Artikeln haben zur Folge, das der Gewährleistungsanspruch erlischt.
§ 9 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, das die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Dilltalcarnivoren. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und dem Verkäufer die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus weichem Rechtsgrund, gegen den Kunden zusteht. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt. Weiter ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware noch nicht bei uns bezahlt hat.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, auch für die Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden ist ausschließlich Haiger. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Haiger zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.