|Eingestellt in Kategorie:
Sie haben so einen Artikel?

⭐ Steelforce Pro 300 ⭐| PREMIUM Schreibtisch Elektrisch höhenverstellbar

Artikelzustand:
Neu
Mehr als 10 verfügbar / 1 verkauft
Versand:
Ggf. kein Versand nach USA. Für Versandoptionen lesen Sie die Artikelbeschreibung oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Weitere Detailsfür Versand
Standort: Nienburg, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahmen:
Zahlungen:
     

Sicher einkaufen

eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. 

Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:204099457796
Zuletzt aktualisiert am 23. Sep. 2022 12:52:26 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Dicke der Tischplatte
2,5 cm
Min. Höhe
71,5 cm
Marke
Actiforce
Max. Höhe
121,5 cm
Herstellernummer
nicht zutreffend
Ausgewählte Suchfilter
Schreibtisch höhenverstellbar
Herstellungsland und -region
Malaysia
Höhenverstellbar
Ja

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Actiforce Europe GmbH
Holger Fricke
Rudolf-Diesel-Str. 29-31
31582 Nienburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT05778812050
USt-IdNr.:
  • DE 242875039
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§1
Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von §310 Abs. 1 BGB.
(4) Die mit Ware befüllte Verkaufsverpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt, wird gem. § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung erstmals durch den Kunden in Verkehr gebracht. Der Kunde verpflichtet sich, zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen, an einem oder mehreren der in § 6 Abs. 3 Verkaufsverpackung genannten dualen Systemen zu beteiligen.
§2
Angebot-Annahme
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als ,,vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§3
Produktbeschreibung/zugesicherte Eigenschaft
Eigenschaften von Mustern / Probemodellen sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Soweit die Beschaffenheit des Produktes nicht gesondert zugesichert wurde, ist das gelieferte Produkt von mittlerer Art und Güte.
§4
Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§5
Preisänderung / Sicherheiten
(1) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, u.a. aufgrund von Änderungen des Marktpreises, öffentlicher Abgaben und/oder sonstiger preisbildender Komponenten eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(2) Alle Änderungen der auftragsgemäßen Vereinbarung, insbesondere, wenn diese dadurch verursacht wurde, dass die erteilten Informationen nicht mit
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der Actiforce Europe GmbH, Sorenkamp 2a, 31582 Nienburg
der tatsächlich möglichen Ausführung übereinstimmen, müssen, wenn daraus zusätzliche Kosten entstehen, als zusätzliche Kosten vergütet werden.
§6
Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 1,5% des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§7
Höhere Gewalt und andere Erfüllungshindernisse
Durch Fälle höherer Gewalt ruhen die Liefer - und Abnahmeverpflichtungen für die Dauer ihrer Auswirkung. Das gleiche gilt für sämtliche unvorhergesehenen, von uns nicht zu vertretenen Störungen, Hindernisse und Schwierigkeiten, wie Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Arbeitskampf/Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfall der Liefer-, Bezugsquellen, Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden o.ä.. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern.
§8
Gefahrübergang - Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung «ab Werk» vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§9
Mängelhaftung
(1) Handelsüblich zugelassene und technisch unvermeidbare Abweichungen, Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
(2) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (4) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Keine Sachmängelhaftung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Nichtbeachtung der Montage, Betriebs- und Wartungsanleitung sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten.
(8) Der Verkäufer gibt insbesondere den Hinweis, dass die Vorschriften des Marken-, Patent- und Geschmacksmustergesetzes sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter zu beachten sind. Der Kunde steht dafür ein, dass er und sein Abnehmer bei Maßanfertigungen, welche insbesondere auf der Basis der von dem Kunden gelieferten Muster, Modelle, Zeichnungen u.ä. hergestellt oder montiert werden, alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und insbesondere keine Verstöße gegen das Marken-, Patent- und Geschmacksmustergesetz vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen durch sein oder seiner Abnehmer Tun oder Unterlassen ausgelösten Marken-, Patent-, Geschmacksmusterverletzungen bzw. sonstigen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten Dritter freizuhalten.
(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(11) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(12) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§10
Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 9 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
actiforce_europe_gmbh

actiforce_europe_gmbh

100% positive Bewertungen
30 Artikel verkauft
Mitglied seit Nov 2015
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (5)

d***0 (355)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
super ware schnelle lieferung immer wieder
r***r (229)- Bewertung vom Käufer.
Letzte 6 Monate
Bestätigter Kauf
Alles super, danke!
u***r (1038)- Bewertung vom Käufer.
Letzte 6 Monate
Bestätigter Kauf
Alles TOP, Versand schnell, Rückfragen schnell beantwortet, Produkt gut.