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Kabinenanlage Solarium Sonnenstudio

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Gebraucht
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Standort: Aichach, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:202857588949
Zuletzt aktualisiert am 21. Sep. 2023 01:48:36 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
Marke
Schreinerarbeit
Produktart
Kabinen

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Christa Bühlmaier
Christa Bühlmaier
Hauptstrasse 12
86453 Dasing
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT9991969502894
:xaF8991969502894+
:liaM-Eed.enilno-t@neiralos-reiamlheub
USt-IdNr.:
  • DE 301200967
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Bühlmaier Solarienservice (Einzelunternehmen)
 
 
 
I. ALLGEMEINES
1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsverhältnisse
zwischen uns und dem Käufer, wie z. B unsere Angebote und Verkäufe. Kundendienst und
Reparaturarbeiten und Garantieleistungen.
Es gelten ausschließlich unsere Bedingungen, Abweichungen, Ergänzungen, Zusätze
usw. bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Geschäftsbedingungen des Käufers erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn wir uns
Ausdrücklich und schriftlich dazu bereit erklären, den Vertrag zu diesen Bedingungen
auszuführen. In diesem Fall gelten auch unsere Bedingungen, sofern und soweit sie
den Bedingungen nicht widersprechen.
2. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind von uns
Schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften des
Kaufgegenstandes.
3. Mit unseren Mitarbeitern und Vertretern getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Dasselbe gilt zu Zusagen, die von unseren Mitarbeitern und Vertretern abgegeben
Werden sowie für Aufträge, die unseren Mitarbeitern und Vertretern erteilt werden. Für
einfache Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und Vertreter haften wir nicht.
4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und Trägern von öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Aichach. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
6. Eine Überlassung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit unserer Zustimmung
zulässig.
7. An das Kaufangebot ist der Käufer 4 Wochen gebunden.
8. Für Irrtümer sowie Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns Richtigstellung und
Nachfrage vor.
9. Wird ein Auftrag auf Wunsch des Bestellers an dessen Auftraggeber berechnet, so
Übernimmt der Besteller ausdrücklich die Haftung für die Realisierung unserer
Forderung, nachdem wir ihn auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders
hingewiesen haben und er innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang des
Hinweises eine anders lautende, ausdrückliche Erklärung abgegeben hat.
II. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
Träger von öffentlich rechtlichem Sondervermögen, gelangen die am Tage der
Lieferung gültigen Preise zur Berechnung.
Gehört der Käufer nicht zu diesem Kundenkreis, gelangen ebenfalls die am Tage der
Lieferung gültigen Preise zur Berechnung, sofern die Lieferung später als 4 Monate
nach Vertragsabschluss erfolgt.
2. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich
Verpackung. Das Verpackungsmaterial wird gesondert berechnet und nicht
zurückgenommen. Die Kosten der Transportversicherung und des Versandes sowie die
Zollkosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.
Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart
wurden.
In solchen Fällen wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der
Kunde mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug
gerät.
4. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe der jeweiligen Banksätze, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Ist der Käufer mit der Bezahlung älterer Rechnung oder der Abnahme bestellter
Gegenstände im Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorkasse anzuliefern.
Wir sind ferner berechtigt, den Liefergegenstand jederzeit und ohne Anrufung des
Gerichts wieder an uns zu nehmen.
5. Die Zahlungsbedingungen für Exportaufträge lauten, sofern keine schriftliche
Vereinbarung anderen Inhalts getroffen ist, entweder auf Lieferung gegen
unwiderrufliches Akkreditiv oder Kasse gegen Dokumente oder Nachnahme oder
Vorauskasse. Wir treffen im Einzelfall die Auswahl dieser Möglichkeiten.
6. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Diese Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts gilt nur gegenüber einem
Vollkaufmann einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und einem Träger von
öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
III. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des
Käufers aus dem Kaufvertrag unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer, z. B. für Forderungen
aus Reparaturen, aus Lieferungen von Ersatz- und Zubehörteilen usw.
Bis zur vollständigen Erfüllung dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert,
vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht qualifizierten Dritten in Reparatur
gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
2. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im
gewöhnlichen Geschäftsweg unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen
aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des in unserer
Rechnung ausgewiesenen Betrages an uns sicherungshalber Abtritt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch
des Gegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Gegenstand vom Käufer
heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Gegenstand unter
Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften eines nicht als Kaufmann in das
Handelsregister eingetragenen Käufers als Rücktritt.
In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Sämtliche Kosten
Der Rücknahme und der Verwertung des Gegenstandes trägt der Käufer.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Gegenstand oder bei Ausübung
des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt hat der Käufer uns sofort Schriftlich
Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen.
Der Käufer trägt alle Kosten die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer
Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht
von Dritten eingezogen werden können.
Der Käufer hat die Pflicht, den Gegenstand während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen
Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von uns
ausführen zu lassen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, mehr Als
10% übersteigt.
IV. LIEFERUNG UND ABNAHME
1. Die Liefergegenstände werden zu den in unserer Auftragsannahme bestätigten
Leistungsdaten geliefert. Technische Änderungen an unseren Geräten und Anlagen
während der Lieferzeit behalten wir uns vor.
2. Überschreiten wir einen vereinbarten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, ist der
Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Liefern wir auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, kann der Käufer durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
Träger öffentlich rechtlichen Sondervermögen, so stehen im Schadensersatzansprüche
nicht zu.
3. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem wir den uns erteilten Auftrag schriftlich
bestätigt haben, jedoch nicht vor Eingang der vom Käufer zu beschaffenden
Unterlagen und einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer nach Vertragsabschluss
eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes oder einen anderen Kaufgegenstand
verlangt.
4. Der Käufer verpflichtet sich, auf Abruf bestellte Ware bis spätestens 12 Monate Nach
Auftragserteilung abzunehmen. Der Abruf hat 14 Tage vor dem gewünschten
Liefertermin zu erfolgen.
Befindet sich der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, ist er bezüglich der
Zahlung des Kaufpreises voll leistungspflichtig.
5. Die Lieferung erfolgt auf Gefahrenkosten des Käufers, und zwar auch dann wenn wir
ausnahmsweise die Versandkosten und die Anfuhr übernommen haben oder wenn die
Lieferung von einem anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt. Verzögert sich der
Versand aus nicht uns zu vertretenden Umständen, geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
Sendungen des Käufers an uns oder an einen anderen Ort erfolgen ebenfalls nur zu
Lasten und auf Gefahr des Absender, auch wenn wir die Versandkosten und die
Abholung übernommen haben.
Wir schließen auf Kosten des Käufers Transportversicherungen im handelsüblichen
Umfange ab. Vom Käufer gelieferte Antriebsaggregate, Maschinen und Zubehörteile
werden nur auf ausdrückliches Verlangen unter Wertangabe für den Weiterversand mit
0,5% des Warenwertes versichert.
6. Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung hat der Käufer unverzüglich zu
überprüfen.
Eventuelle Unstimmigkeiten sind uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung
schriftlich zu melden.
Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich die bahn- bzw. postamtliche Tat-
Bestandsaufnahme anfertigen zu lassen und uns zu übersenden.
7. Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine
angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den
Gegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessenen verlängerter Nachfrist zu
beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, nach Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
Wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Im Rahmen einer Schadensersatzforderung sind wir berechtigt 20% des vereinbarten
Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern, sofern
nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die
Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schaden bleibt vorbehalten.
Der Käufer ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies
zumutbar ist.
8. Wird der Vertrag vor oder nach Auslieferung des gekauften Gegenstandes auf
Verlangen des Käufers in gegenseitigem Einverständnis aufgehoben, hat der Käufer
20% des Verkaufspreises zu entrichten und die Kosten für eine etwaige Aufarbeitung
der zurückgenommenen Kaufgegenstände zu tragen.
V. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Die Gewährleistung für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 12
Monate ab Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10
Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten wir von der Mängelhaftung
befreit sind.
2. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich
durch Vorlage der Rechnung oder andere Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
3. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind.
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den
Käufer verursacht werden.
Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei
Überbeanspruchung mechanischer oder elektro- mechanischer Teile durch nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch
außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
4. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers
einschließlich etwaige Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden
aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung soweit gesetzlich
zulässig und nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine
Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verschulden bei
Vertragsabschluss, positive Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlungen zu
unseren Gunsten ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
5. Hinsichtlich der von uns Vertriebenen Fremdfabrikate beschränkt sich unsere
Gewährleistungspflicht auf die ggf. noch vorzunehmende Abtretung unserer gegen Den
Erzeuger bestehenden Gewährleistungsansprüche.
Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Käufer ein Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist.
VI. RÜCKTRITT
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir durch höhere Gewalt, Streik,
Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den wir nicht zu vertreten Haben und der
für die Fertigstellung des Gegenstandes von erheblicher Bedeutung ist, die Lieferung nicht
ausführen können.
Wenn der Käufer einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage
überschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen lässt,
wenn der Käufer wahrheitswidrige Angaben über seine Person, seinen Verdienst oder seine
Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
chris-bhlma

chris-bhlma

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