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Lenovo ThinkPad Ultra Docking Station 135W (40AJ0135EU) Laptop Notebook USB-C

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eBay-Artikelnr.:196341590391
Zuletzt aktualisiert am 29. Mai. 2024 10:44:32 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
EAN
0192076019854
Kompatible Produktlinie
Für Lenovo ThinkPad
Produktart
Computer-Gehäusehalter/Halterung
Besonderheiten
Eingebauter USB-Anschluss
Markenkompatibilität
Für Lenovo
Material
Kunststoff
Höhe
54,1 mm
Breite
378 mm
Anschlüsse
DisplayPort, DVI, HDMI, Ethernet (RJ-45), USB 3.0, USB-C
Herstellernummer
40AJ0135EU
Farbe
Schwarz
Marke
Lenovo
Modell
40A0
Modellkompatibilität
L580, P580p, T480s, P52s, L480, ETC, ThinkPad, X280, X1 Carbon Gen 6, T480, T580

Über dieses Produkt

Produktkennzeichnungen

Marke
Lenovo
Herstellernummer
40AJ0135EU
EAN
0192076019854
Gtin
0192076019854
Modell
40A0
eBay Product ID (ePID)
1081213382

Produkt Hauptmerkmale

Kompatible Produktlinie
Für Lenovo ThinkPad
Produktart
Computer-Gehäusehalter/Halterung
Markenkompatibilität
Für Lenovo
Anschlüsse
DisplayPort, DVI, HDMI, Ethernet (RJ-45), USB 3.0, USB-C
Modellkompatibilität
L580, P580p, T480s, P52s, L480, ETC, ThinkPad, X280, X1 Carbon Gen 6, T480, T580
Besonderheiten
Eingebauter USB-Anschluss
Material
Kunststoff
Farbe
Schwarz

Maße

Höhe
54,1 mm
Breite
378 mm

Zusätzliche Produkteigenschaften

Herstellerfarbe
Schwarz

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

CSN-Germany GmbH
Peter Schmidt
Homburger Weg 2a
97877 Wertheim
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.ynamreg-nsc@selas
Homburger Weg 2a 97877 Wertheim
USt-IdNr.:
  • DE 250405079
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CSN Germany GmbH
 
1. Allgemeines
 
1.1 (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Für diesen Vertrag
sowie für künftige Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Wir sind berechtigt,
diese AGB für künftige Verträge zu ändern. Andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenab-
reden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher
schriftlicher Bestätigung berufen.
 
1.2 (Änderungsvorbehalt, Datenerfassung) Unsere Angebote sind freibleibend.
Technische Verbesserungen unserer Lieferwaren bleiben vorbehalten. Wir können
die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten auf EDV speichern.
 
1.3 (Aufrechnung, Zurückbehaltung) Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den
Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
zulässig.
 
1.4 (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort ist unser Firmensitz in
Wertheim. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Wertheim/Mosbach oder das für den
Sitz des Kunden zuständige Gericht. Anwendbar ist das Deutsche Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
2. Gefahr, Versandkosten
 
2.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser Lager oder
ihren derzeitigen Aufstellungsort verlässt, auch wenn wir Versand, Ausfuhr oder
Aufstellung übernehmen. Das gleiche gilt, wenn wir die Lieferung durch Dritte
ausführen lassen und die Lieferware das Werk des Dritten verlässt.
 
2.2 Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
 
2.3 Bei Annahmeverzug können wir die Lieferware unter Aufrechterhaltung unseres
Erfüllungsanspruchs auf Kosten des Kunden einlagern lassen oder nach vorheriger
Androhung und Fristsetzung für Rechnung des Kunden anderweitig veräußern.
 
3. Lieferfristen, Verzug, Vertragsstrafe, Verspätungsschäden
 
3.1 Lieferfristen beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen
technischen Fragen und Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie
Zeichnungen, Genehmigungen und/oder zu leistender Anzahlungen sowie Produkti-
onsfreigaben.
 
3.2 Gerät der Kunde mit der Erfüllung vorgenannter Pflichten in Verzug, können wir
vom Vertrag zurücktreten und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25
% des Kaufpreises verlangen. Uns bleibt vorbehalten, einen nachweislich höheren
tatsächlichen Schaden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,
der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
 
3.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferware unser
Lager oder sonstige Absendestelle verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist.
 
3.4 Höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebs-
störungen, Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch
Vorlieferanten oder vom Kunden geforderte zusätzliche oder geänderte Leistungen
verlängern die Lieferfristen entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter
Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Wenn die Verzögerung länger als drei Monate
dauert, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Liefervertrag zurück-
treten. Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener
Nachfrist voraus.
 
3.5 Wir haften für Verspätungsschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist auf den bei Vertragsschluss von uns voraussehbaren Schaden
begrenzt. Der Kunde hat uns über drohende Verzugsfolgen unverzüglich schriftlich zu
informieren.
 
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Vertragsstrafe, Sicherheitsleistung
 
4.1 Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab
unserem Lager/dem bisherigen Aufstellungsort. Liegen zwischen Abschluss und
Lieferung mehr als 4 Monate, so können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen
Ermessens einen angemessenen Preisaufschlag verlangen, der unserer Kostenstei-
gerung bis zur Lieferung entspricht.
 
4.2 Rechnungen sind ohne Abzug fällig. Wechsel und Schecks nehmen wir nur
erfüllungshalber auf Kosten des Kunden an.
 
4.3 Gerät der Kunde mit einer vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in
Verzug, können wir vom Vertrag zurücktreten und einen pauschalierten Schadenser-
satz in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen. Uns bleibt vorbehalten, einen
nachweislich höheren tatsächlichen Schaden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger
als die Pauschale.
 
4.4 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des
Kunden können wir jede weitere Lieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer
Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.
 
4.5 Ist Ratenzahlung vereinbart, so können wir die Ratenzahlungsvereinbarung
kündigen, wenn der Kunde mit zwei Raten im Verzug ist und wir ihn erfolglos unter
Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben.
 
5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung
 
5.1 Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung
unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt
der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.
 
5.2 Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware - im ordnungsgemäßen Ge-
schäftsgang - nur, wenn seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetre-
ten, verpfändet, sonst wie belastet oder mit Gegenforderungen aufrechenbar sind.
Bei Pfändung sowie Beschlagnahme der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügun-
gen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
 
5.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht mit anderen Sachen verbinden, an denen
Rechte Dritter bestehen. Wird Vorbehaltsware durch Verbindung mit anderen
Gegenständen Bestandteil einer neuen (Gesamt-) Sache, so werden wir an dieser
unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer, auch wenn sie als Hauptsache anzusehen
ist. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswer-
tes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung.
Unseren Miteigentumsanteil verwahrt der Kunde kostenlos.
 
5.4 Eine Verbindung der Lieferware mit einem Grundstück erfolgt bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB).
 
5.5 Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung
von Vorbehaltsware (Ziff. 5.1) und/oder neu gebildeten Sachen (Ziff. 5.3) in Höhe
unserer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im voraus zur Sicherung ab. Bei
Factoring darf der Kunde in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehende Ware
nur veräußern, wenn der Factor die Vorausabtretung an uns kennt und unsere
Lieferrechnung direkt an uns bezahlt.
 
5.6 Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, wenn
und soweit der Nennwert der Sicherheiten 120 % des Nennwerts unserer offenen
Forderungen gegen den Kunden übersteigt.
 
5.7 Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Lieferware in Verzug, so erlischt sein
Recht zum Verkauf der Lieferware und zum Einzug an uns abgetretener Forderun-
gen. Die Abtretung betreffende Erlösanteile darf er nur zur Bezahlung der Lieferware
verwenden. Beim Kunden noch vorhandene Lieferware können wir herausverlangen.
 
5.8 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, beim Kunden
noch vorhandene Vorbehaltsware herauszuverlangen und an uns abgetretene
Forderungen selbst einzuziehen, sowie unsere Vorbehaltsrechte betreffende Unterla-
gen/Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person
einsehen zu lassen.
 
6. Mängel- und Ersatzansprüche
 
6.1 Vorbehaltlich Ziff. 6.7 haften wir dafür, dass unsere Lieferware bei Gefahrüber-
gang mangelfrei ist. Die geschuldete Beschaffenheit, Haltbarkeit, Leistungsfähigkeit
und Verwendung unserer Lieferware richtet sich ausschließlich nach der schriftlich
vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung.
Darüber hinaus gehende Angaben insbesondere in Vorgesprächen, Werbung
und/oder in Bezug genommenen industriellen Normen begründen unsere Haftung
nur, wenn wir diese zusätzlich schriftlich übernehmen.
 
6.2 Unsere Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung (nach unserer Wahl
Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware) beschränkt. Bei Ableh-
nung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen.
 
6.3 Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen gesetzli-
chen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Transportschäden hat der Kunde sofort gegenüber dem Überbringer zu rügen.
 
6.4 Ferner haften wir nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung,
Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seine Gehilfen,
normaler Abnutzung sowie von Verstößen gegen unsere Bedienungsanleitung.
Insbesondere darf der Kunde die Lieferware nicht verändern oder mit unzulässigem
Zubehör ausrüsten.
 
6.5 Für Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn uns der Kunde bei Vertragsschluss
schriftlich auf ihre mögliche Gefahr hinweist und wir im Hinblick darauf schriftlich eine
besondere Einstandspflicht übernehmen. Im übrigen setzen Schadensersatzansprü-
che Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Die Haftung ist auf die von uns bei
Vertragsschluss voraussehbare Höhe begrenzt. Unberührt von diesem Haftungsaus-
schluss bleiben Schadensersatzansprüche aufgrund Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
 
6.6 Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung
der Ware an den Kunden; dasselbe gilt hinsichtlich von Ansprüchen aus Verletzung
von Nebenpflichten und/oder auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.
 
6.7 Die Mängelhaftung für – als solche bezeichnete – gebrauchte Lieferware ist
ausgeschlossen
 
7. Ersatzteile
 
Sofern für uns eine Verpflichtung zur Haltung/Lieferung von Ersatzteilen besteht, ist
diese auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten
unsere jeweiligen Listenpreise.
 
8. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung
 
8.1 Für von uns hergestellte oder beigestellte Konstruktionen, Zeichnungen, Werk-
zeuge und sonstige Vorrichtungen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen,
Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerb-
lichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die
Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in
der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftli-
che Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
 
8.2 Sofern wir Waren nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Modellen oder
Mustern liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung
gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat
uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen.
 
8.3 Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen
hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.
 
AGB Stand 12/2020
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE71122720
BRN Number:
  • HRB 9842
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