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Uponor U 40 Pressbacken U Kontur Presszange Unicor Unipipe

wer690
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    eBay-Artikelnr.:195961416417
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    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
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    Herstellernummer
    Uponor U 40 Pressbacken
    Marke
    Markenlos
    Produktart
    Pressbacke
    Herstellungsland und -region
    Deutschland
    EAN
    Nicht zutreffend

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    halise kazkondu
    Halise Kazkondu
    Herbrechterweg 1
    44329 Dortmund
    Germany
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    :liaM-Eed.oohay@096tahres
    USt-IdNr.:
    • DE 288807756
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
     
    1. Vorbemerkung Die Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Halise Kazkondu wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Änderungen und Ergänzungen der Verkaufsbedingungen bedürfen immer der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
     
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    4. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zur Lieferung entstandener Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Halise Kazkondu. Mit der Bezahlung der Forderung geht das Sicherungseigentum ohne weiteres auf den Kunden über. Andere Verfügungen (z.B. Verpfändung und Sicherungsübereignungen) sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Halise Kazkondu von einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von Halise Kazkondu hinzuweisen.
     
    5. Beanstandungspflicht und Verbot eigenmächtiger Veränderungen Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb der 12-monatigen Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, werden von Halise Kazkondu wahlweise unentgeltlich nachgebessert oder ausgetauscht. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Sie gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Voraussetzung für eine Geltendmachung von Sachmängelansprüchen durch den Kunden ist die ordnungsgemäße Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferwerk oder Lieferstelle offensichtliche Schäden unverzüglich nach bekannt werden anzuzeigen. Aus betriebstechnischen Gründen können nur Beanstandungen berücksichtigt werden, wenn folgendes beachtet wird: a) Die Beanstandungen von Lieferungen müssen unverzüglich beim Lieferwerk oder bei der Lieferstelle erfolgen b) Gelieferte Ware, die beanstandet werden, hat der Kunde deutlich zu kennzeichnen. Vorab ist Halise Kazkondu berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt dies fehl, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises vornehmen. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Halise Kazkondu bestehen nicht.
     
    6. Gewährleistung und Haftung von Halise Kazkondu. Der Kunde erhält eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift in Höhe des berechnenden Betrages. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten sind, gleich auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen, auf den Wert der Lieferung begrenzt. Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn) werden grundsätzlich nicht ersetzt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht worden ist oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht sowie bei zwingender Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil von Halise Kazkondu ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
     
    7. Unabwendbare Ereignisse Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und amtlichen Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen.
     
    8. Lieferung durch Dritte Halise Kazkondu kann die Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen auch durch Dritte ausführen lassen, ohne das dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber der Halise Kazkondu berührt werden.
     
    9. Gerichtsstand Soweit nach § 38 ZPO zulässig, gilt als Gerichtsstand 44329 Dortmund vereinbart.
    Stand April 2013
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