Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Energy Saving Solutions
Stand: 01.01.2014
I Allgemeines
1. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird.
2. Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II Angebot, Auftragsbestätigung
1. Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben.
2. Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir keine Haftung. Bestellungen des Kunden bei uns sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Auf überlassene Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; außerdem dürfen diese Unterlagen Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zugängig gemacht werden.
4. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
5. Auftragsänderungen nach Fertigung der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und uns eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit zugebilligt wird.
6. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so verzichtet der Kunde bereits jetzt auf eine Zugangsbestätigung unsererseits. Wir nehmen den Verzicht hiermit an.
7. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bei uns bestellt hat, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
8. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
9. Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung, insbesondere durch Bauserienwechsel oder Änderung der technischen Spezifikationen, bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
III Preise / Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Auslieferlager in 59609 Anröchte, Dieselstraße 15a. Für Dienstleistungen gelten unsere jeweils gültigen Preislisten. Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw., werden zusätzlich entsprechend abgerechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und werden als solche nach den Preislisten abgerechnet.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Euro zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die Geldschuld während des Verzuges mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges können von uns sämtliche Lieferungen ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückgehalten werden. Wurde der Kunde schriftlich gemahnt und befindet er sich 14 Tage in Verzug, so sind wir darüber hinaus berechtigt, die betroffenen Verträge zu stornieren und Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, 60 % des Vertragspreises bei auslieferbereiter Ware, ansonsten 30 %. Der Nachweis, dass im Einzelfall ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Die vorgenannten Rechte stehen den Parteien auch dann zu, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Stornierungsrecht und Schadenersatzpflicht werden jedoch nur ausgelöst, wenn der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen 14 Tagen 60 % der Vergütung im Voraus bezahlt.
6. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.7.Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV.Lieferung / Ausführung / Abnahme
1. Liefer-/Ausführungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Wir sind, auch wiederholt, zu Teillieferungen berechtigt.
2. Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, etwa erforderlicher Genehmigungen, Freigaben, Plänen und Klarstellungen sowie die rechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungsverpflichtungen voraus. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Maurer-, Putz- und Stemmarbeiten kundenseits durchzuführen. Der Kunde hat vor Beginn der Instandsetzungs-/Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse,für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Kunde zum Schutz unseres Besitzes und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde, Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
Verzögern sich die Instandsetzungs-/ und Montagearbeiten durch nicht von uns zu vertretene Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang unsere Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen zu tragen.Termine und Fristen sind eingehalten, wenn die Instandsetzungen/Montagen innerhalb der vereinbarten Termine und Fristen ausgeführt worden sind. Sie gelten auch als eingehalten, wenn noch kleinere Nacharbeiten erforderlich sind, sofern die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt ist. Ist die Nichteinhaltung von Fristen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch unseren Zulieferer oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, insbesondere auch darauf, dass die Arbeiten umfangreicher sind, als zunächst angenommen wurde, so verlängern sie sich angemessen.
3. Geraten wir in Liefer-/Ausführungsverzug, so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn er uns zuvor unter Ablehnungsandrohung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.
4. Bei der Instandsetzung ausgebaute oder ersetzte sowie als Muster überlassene schadhafte Teile gehen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, in unser Eigentum über.
5. Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Ist eine Abnahme vereinbart, melden wir dem Kunden schriftlich die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme ist sodann innerhalb einer Frist von 3 Tagen durchzuführen. Sie darf nicht wegen solcher Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit des instandgesetzten bzw. montierten Gegenstandes nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Meldung der Abnahmebereitschaft, so gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als erfolgt.
Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde den instandgesetzten bzw. montierten Gegenstand in Benutzung genommen hat. Die Kosten der förmlichen Abnahme trägt der Kunde.
V Versand und Verpackung
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden und vorbehaltlich besonderer Weisung des Kunden nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für sicherste Verfrachtung. Bei unbeanstandeter Übernahme gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.
VI Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befindet.
VII Betrieb von Kühl- und Kälteanlagen
Der Kunde ist im Interesse der Schadengeringhaltung verpflichtet, in kühl-/kälterelevanten Bereichen ununterbrochen eine Temperaturüberwachung zu betreiben.
VIII Mängelhaftung
1. In Bezug auf die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe, es handelt sich dabei nicht um vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware. Dies gilt insbesondere für DIN-Angaben.
2. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
3. Mängelansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichem Verschleiß unterworfenen Gegenstände, wie Gummi, Sicherungen, Batterien etc. sowie vom Kunden oder Dritten vorgenommener Eingriffe in den Liefergegenstand.
4. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bieten wir im Rahmen der Nacherfüllung dem Kunden als Austauschgerät ein vergleichsbares, mangelfreies, aber gebrauchtes Gerät an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er ein neues Gerät will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder das gebrauchte Gerät nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für Gebrauchsvorteile. Im Übrigen tragen wir im Fall der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
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