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Burgerpresse Patty Maker Hackfleischformer Aluminium oval 105 x 75 mm Blueline

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Zuletzt aktualisiert am 17. Nov. 2023 11:08:29 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Adelmann
EAN
4251249701692

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Adelmann GmbH
Mathias Endlich
Wilhelm-Leonhard-Strasse 5
77694 Kehl-Goldscheuer
Germany
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:nofeleT09338945870
:xaF9393389-45870
:liaM-Eten.nnamleda@yabe
Amtsgericht Freiburg HRB371774 Geschäftsführer: Mathias Endlich, Bodo Schlegel USt-Id-Nr.: DE 219534026
USt-IdNr.:
  • DE 219534026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ADELMANN GmbH Stand : 01.12.2007 1. Geltungsbereich 1.1 Für alle geschäftlichen Beziehungen/Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte gelten, auch in Zukunft und auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, unsere „Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen“ (Geschäftsbedingungen). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter haben keine Gültigkeit, auch wenn ihrer Geltung unsererseits nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, dass Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen den Verkauf und die Lieferung vorbehaltlos ausführen. 1.2 Abänderungen und Ergänzungen gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden. 2. Angebot; Zustandekommen des Vertrages 2.1 Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Für den Umfang und die Durchführung aller Rechtsgeschäfte ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von uns mit unseren Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung. 2.2 Ihre Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde. 2.3 „Käufer“ im Sinne unserer Bedingungen ist bei Werkverträgen auch der „Besteller“. 2.4 Unsere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Beschreibungen, Montageskizzen, usw. sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5 Unsere Muster, Zeichnungen usw. und Unterlagen bleiben unser Eigentum. Unser Urheberrecht daran bleibt vorbehalten. Alle Muster, Zeichnungen usw. und Unterlagen sind auf unser Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages vollständig zurückzugeben. Eventuell gefertigte Kopien sind zu vernichten. Sie dürfen diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich mache, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. 2.6 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Insoweit haften wir lediglich für die sachgemäße Verarbeitung. 3. Lieferung 3.1 Unsere Lieferung erfolgt ab Lager an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Die Art des Versandes erfolgt nach unserem besten Ermessen (Versandwege und -mittel sowie Spediteure und Frachtführer usw.). Bei Transportschäden haben sie ohne schuldhaftes Verzögern den Spediteur/Frachtführer zu informieren und uns zu benachrichtigen. Der Versand incl. Verpackung erfolgt auf ihre Rechnung. Die Ware wird von uns auf Ihre Anweisung hin, jedoch ausschließlich für ihre Rechnung, gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer, Wasser oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Ohne unsere Genehmigung erfolgte Rücksendungen gehen zu ihren Lasten und auf ihre Gefahr. 3.2 Sind Sie Verbraucher gem. § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs spätestens mit der Übergabe der Ware auf Sie über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir sonstige Leistungen, z.B Aufstellung übernommen haben oder bei Nachlieferung oder Nachbesserung. Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme sind. Sind Sie kein Verbraucher gem. § 13 BGB, so geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Ware (Verlassen des Lagers) auf Sie über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir sonstige Leistungen z. B. Versendung oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben oder bei Nachlieferung oder Nachbesserungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf Sie über. Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme sind. 3.3 Sind Sie kein Verbraucher gem. § 13 BGB, so erfolgt der Versand stets durch ein Transportmittel unserer Wahl und auf Ihr Risiko. 3.4 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich dadurch keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. 3.5 Versandbereite gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens oder innerhalb von vier Tagen, abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach eigener Wahl zu versenden und die Ware in Rechnung zu stellen. Wird eine Versandanweisung nach Anzeige durch uns nicht innerhalb einer Woche erteilt, so sind wir zudem berechtigt, den Liefergegenstand auf ihre Kosten und ihre Gefahr einzulagern. Für diesen Fall gilt der Fristablauf der Versandbereitschaftsanzeige als Übergabe und Abnahme. 3.6 Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese wurden von uns schriftlich und ausdrücklich als verbindlich zugesichert. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich einer richtigen, rechtzeitigen und ausreichenden Selbstlieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Sind Sie kein Verbraucher gem. § 13 BGB und wird der vereinbarte Lieferzeitpunkt bzw. die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so sind wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits zu Schadenersatz verpflichtet. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. 3.7 Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den mit dem Transport beauftragten Dritten. 3.8 Sind wir nicht in der Lage, die Gesamtnachfrage zu erfüllen, sind wir berechtigt, die verfügbaren Mengen aufzuteilen. Die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen ist im Umfang von bis zu 10 % des Netto Auftragswertes zulässig. Wir können Teillieferungen vornehmen, Lieferungen stornieren oder früher eingegangenen Verpflichtungen den Vorrang einräumen. In letzterem Fall sind Sie berechtigt, von dem Vertrag, nach erfolgter schriftlicher Nachfristsetzung von 3 Wochen, durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. 3.9 Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns, die Lieferung und die Dauer der Behinderung unter einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit er nicht erfüllt ist, zurückzutreten. Sie können von uns innerhalb einer Frist von drei Wochen die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, so können Sie vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns oder einem Vorlieferanten eintreten. 3.10 Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, egal aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. 3.11 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus, zB Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistungen von Anzahlungen usw. 4. Preise; Zahlung; Verzug 4.1 Alle aufgeführten Informationen zu Preisen dienen zur unverbindlichen Information, Irrtümer bleiben vorbehalten. Die von uns in unseren Angeboten abgegebenen Preise sind freibleibend. Unsere Preise gelten verbindlich für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise sind Nettopreise und gelten ab Lager ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und sonstigen Versandspesen, Versicherung und Zoll. Diese werden zusätzliche in Rechnung gestellt. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. 4.2 Alle Zahlungen sind sofort bei Übergabe ohne jeden Abzug rein netto fällig und spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Übergabe zu leisten. Sind Sie Verbraucher gem. § 13 BGB, so werden bei verspäteter Zahlung, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedarf, Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank geschuldet. Sind Sie kein Verbraucher gem. § 13 BGB, so werden bei verspäteter Zahlung, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedarf, Verzugszinsen von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank geschuldet In besonderen Fällen kann Vorauskasse verlangt werden. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4.3 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 4.4 Für jede Mahnung berechnen wir Ihnen einen pauschalen Aufwendungsersatz von 7,50 Euro als Mahngebühren. 4.5 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefertermin ab Vertragsschluss von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen unter Materialpreissteigerungen oder einer Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage zu erhöhen. Sind sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so haben Sie ein Kündigungsrecht, welches innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung er Preiserhöhung schriftlich ausgeübt werden muss. 4.6 Treten sie unberechtigt von einem Kaufvertrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, bis zu 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 4.7 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Wir können in diesen Fällen auch die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder eine Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen. Bis zur Stellung der Sicherheit sind wir berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen. 5. Gewährleistung; Haftung 5.1 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so gelten für Sie, wenn Sie Verbraucher gem. § 13 BGB sind, die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Sind Sie kein Verbraucher gem. § 13 BGB, so erfolgt nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung, wobei wir Ihnen ausdrücklich das Recht einräumen, bei fehlgeschlagener Nachbesserung den Kaufpreis entsprechend zu mindern. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Erfüllungsort verbracht wurde. Beanstandungen können nur schriftlich erhoben werden. 5.2 Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ausgetauschte Teile werden unser Eigentum. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 5.3 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch sie oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch sie oder durch Dritte. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung nur unerheblich mindern. 5.4 Schadensersatzansprüche gegen uns und/oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen –gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ist der Ausschluss gesetzlich nicht zulässig, so haften wir auf Schadensersatz -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur in den Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten. Außerdem besteht eine Haftung dem Grunde nach bei grobem Verschulden der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Falle ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, mit dessen möglichen Eintritt wir nach den bei Auftragserteilung bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnten. Eine Haftung besteht nicht, soweit die Lieferung entgegen unserer Spezifikationen genutzt oder fehlerhaft bedient wird, Umfeldbedingungen ausgesetzt wurden, die nicht unseren Spezifikationen entsprechen, mit andere Gegenständen genutzt oder verbunden wird, die nicht von uns stammen oder autorisiert wurden oder soweit sie angemessene Versorgungsmaßnahmen zur Begrenzung etwaiger Schäden unterlassen haben, es sei denn, sie weisen nach, dass diese Umstände für die geltend gemachten Schäden nicht ursächlich waren. Wir haften auch, wenn Sie Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistigen Verschweigens eines Fehlers gelten machen können (§§ 463, 480 Abs. 2 BGB). Die Haftung besteht ferner bei Ansprüchen aus §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Alle weiter gehenden Ansprüche Ihrerseits - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden bei Ihnen, wie zB wegen Ansprüche Dritter oder Datenverlust. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche verjähren bei neuen Sachen innerhalb zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, bei gebrauchten Sachen innerhalb einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 475 Abs. 2 BGB), bei durch uns erbrachten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen. 5.5 Eine Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach Gefahrenübergang eingetretenen, von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Insbesondere entfällt die Gewährleistung für Produkte, die von ihnen entgegen unseren Spezifikationen benutzt, geändert oder erweitert wurden, es sei denn, sie weisen nach, dass diese Handlungen für den geringfügigen Mangel nicht ursächlich waren. 5.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 5.7 Sie sind verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Sachmangel nicht unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich angezeigt wird. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. 5.8 Für Mängel, die im Verantwortungsbereich Dritter liegen, haften wir nur in der Form, dass die Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten abgetreten werden. Liegt ein Abtretungsverbot vor, werden wir den Mangel auf ihre Weisung und für ihre Rechnung geltend machen. Sie sind verpflichtet, uns die entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. 5.9 Sämtliche gegen uns geltend gemachten Ansprüche verjähren, sofern gesetzlich keine kürzere Frist gilt, zwei Monate nach schriftlicher Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche durch uns, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Geltendmachung der Ansprüche. 5.10 Geben sie uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellen sie insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. 5.11 Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Lieferung geben wir nicht, es sei denn, Abweichendes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Einhaltung baurechtlicher und aller anderen gesetzlichen Vorschriften beim Einsatz unserer Lieferung ist ausschließlich ihre Pflicht und ihr Risiko. Angaben zu Güten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherung oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. 5.12 Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist eine Abnahme vereinbart, so gilt die Lieferung/Leistung mit erfolgter Abnahme als genehmigt. 5.13 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 5.14 Allgemeine Haftungsbegrenzung : a. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. b. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. c. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die ihnen gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung/Leistung entstehen, ein Jahr nach Ablieferung/Abnahme. Diese Frist gilt auch für solche Lieferungen/Leistungen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Davon unberührt bleibt unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. 6. Aufstellung und Montage 6.1 Sie haben im Falle der Aufstellung und Monate durch uns, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, auf ihre Kosten rechtzeitig und ausreichend Hilfskräfte und Hilfsmittel im erforderlichen Umfang zum Abladen, Transport zur Verwendungsstelle und bei der Aufstellung und Montage bereitzustellen. 6.2 Vor Beginn der Montage müssen alle ihre erforderlichen Lieferungen und Leistungen insoweit ausgeführt und fortgeschritten sein, dass mit der Aufstellung sofort nach Ankunft der Monteure begonnen und die Montagearbeiten ohne Unterbrechung erfolgen können. 6.3 Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so haben sie in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit und zusätzliche Aufwendungen zu tragen. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen (nachfolgend „Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen, egal aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Dies gilt auch für Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungs-wahl begründet werden. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die unbedingte Einlösung als Tilgung. Entsprechendes gilt bei einer Zahlungsabwicklung im Refinanzierungswege, d.h. unsere Forderungen gelten als so lange nicht erloschen, als eine in diesem Zusammenhang übernommene bzw. uns treffende Haftung, zB aus Wechsel oder einer Bürgschaft, noch fortbesteht. 7.2 Sie haben Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und auf ihre Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Sie treten ihre entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie sind verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben sie dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 7.3 Verfügungen hinsichtlich der Vorbehaltsware sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung zulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten durch sie - insbesondere bei Zahlungsverzug -sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen. 7.4 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit für uns erwächst. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung. Für den Fall, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung erlischt, übertragen sie uns hiermit schon jetzt ihre (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahren unentgeltlich für uns. Die durch Verarbeitung, Umbildung , Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache (im folgenden „neue Sache“ genannt) bzw. die uns zustehenden bzw. die zu übertragenden (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache dient in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst. Soweit sich aus der nachfolgenden Bestimmung dieser Ziffern nichts Abweichendes ergibt, findet sie auf die neue Sache entsprechende Anwendung. 7.5 Sie dürfen die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsbedingungen und nur, solange sie ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommen, veräußern. Sie sind verpflichtet, ihrerseits die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern und sicherzustellen, dass die Forderungen aus solchen Veräußerungsgeschäften auf uns übertragen werden können. 7.6 Ihre Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretungen dienen in demselben Umfang zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Veräußern sie die Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware, so gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware ergibt. Bei der Veräußerung der Ware gemäß Ziffer 7.4 oder den gesetzlichen Vorschriften über die Verbindung und Vermischung der Sache, die in unserem Miteigentum steht, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Miteigentumsanteils. 7.7 Nehmen sie Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit ihren Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so treten sie einen zu ihren Gunsten sich ergebenden oder anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht. Wir nehmen die Abtretung an. Der vorstehende Absatz findet insoweit entsprechende Anwendung. 7.8 Sie sind ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Eine Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung, auch im Rahmen eines echten Factoringvertrages, ist ihnen nicht gestattet. 7.9 Wir können die Einziehungsermächtigung bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Übergang ihres Geschäftsbetriebes an Dritte, bei beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigung oder Auflösung ihres Unternehmens sowie bei einem Verstoß ihrerseits gegen ihre Vertragspflichten dieses Abschnittes jederzeit widerrufen. Für diesen Fall sind sie verpflichtet, ihre Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem sind sie in diesem Fall verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihnen für Kundenforderungen zustehen, an uns herauszugeben bzw. zu übertragen. 7.10 Sie sind verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen. Sämtliche daraus entstehenden Interventionskostengehen zu ihren Lasten. 7.11 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten durch sie, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieses Abschnittes vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Für diesen Fall erklären sie bereits jetzt ihre Zustimmung dazu, dass wir die bei ihnen befindliche Vorbehaltsware bzw. – soweit wir alleinige Eigentümer sind – die neue Sache – wegnehmen bzw. wegnehmen dürfen. Zur Durchführung dieser Maßnahmen, wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache haben sie uns oder von uns beauftragte Personen jederzeit Zutritt zu gewähren. 7.12 Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf ihr Verlangen verpflichtet, nach freier Wahl entsprechend Sicherheiten freizugeben. 7.13 Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB. 8. Abtretungsverbot, Aufrechnung und Zurückbehaltung 8.1 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen. 8.2 Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt auch bei Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 9. Datenschutz 9.1 Wir erheben für die Ausführung von Lieferungen/Leistungen von Ihnen personenbezogene Daten und verarbeiten und nutzen diese. Wir sind berechtigt, die erhobenen Daten für sämtliche Zwecke im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes zu nutzen, insbesondere sie auszuwerten.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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Sehr gute arbeits Leistung. Qualitativ sehr robust. Macht sehr schöne pattys. Zwar etwas teurer aber wenn ich es mit anderen pressen vergleichen kann lieber einmal mehr zahlen statt mehrmals billig Produkte auszuprobieren.
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  • Sehr gute arbeits Leistung. Qualitativ sehr robust. Macht sehr schöne pattys. Zwar etwas teurer aber wenn ich es mit anderen pressen vergleichen kann

    Sehr gute arbeits Leistung. Qualitativ sehr robust. Macht sehr schöne pattys. Zwar etwas teurer aber wenn ich es mit anderen pressen vergleichen kann lieber einmal mehr zahlen statt mehrmals billig Produkte auszuprobieren.

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