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Brumberg HYBRIDE LED-Bodeneinbauleuchte, V4A, IP67, schaltbar 14662223

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Neu
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EUR 299,99
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eBay-Artikelnr.:186393765590
Zuletzt aktualisiert am 16. Apr. 2024 13:45:57 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Lichtfarbe
Weiß
Marke
Brumberg
Farbe
edelstahl
Beleuchtungstechnik
LED
Produktart
Bodeneinbauleuchte
Material
Edelstahl / Aluminium / Glas
Schutzart
IP67
EAN
4251433917311

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Elektro Beckhoff GmbH
Arnold Beckhoff
Westweg 6
33415 Verl
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT126700764250
:liaM-Eed.ffohkceb-ortkele@efueakrevnetsoptser-rednos
USt-IdNr.:
  • DE 814538366
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Elektro Beckhoff GmbH
Westweg 6
33415 Verl
Tel.: 05246/7007621
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro Beckhoff GmbH
 
Die nachfolgenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
 
unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als
 
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Ausführung von Bauleistungen gelten die VOB/B als Ganzes für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und das Werk- sowie Bauvertragsrecht nach BGB bei Dienst- und Bauleistungen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
2. Angebot, Vertragsschluss und Kosten
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
c) Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen seitens Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Elektro Beckhoff GmbH sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Elektro Beckhoff GmbH bestätigt worden sind.
d) Wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler nicht festgestellt werden konnte; der Kunde den Termin schuldhaft versäumt; der Auftrag während der Durchführungszeit zurückgezogen wurde; die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben ist, wird der zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Preise
a) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an unsere angebotenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die bei der Auftragsvergabe vereinbarten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
b) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager.
4. Liefer- /Leistungszeit und Gefahrübergang
a) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
b) Die Gefahr geht auf Kunden, die Unternehmer i.S. des § 14 BGB sind, über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
c) Bei Kunden, die Verbraucher i.S. des § 13 BGB sind, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung erst mit dem Eintreffen der Ware beim Kunden über.
5. Gewährleistung
a) Die Mängelansprüche von Kunden, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind, verjähren in 2 Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache, bei Werkverträgen mit der Abnahme. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Mängelansprüche bei einem Bauwerk oder bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (Baustoffe), verjähren in 5 Jahren.
b) Mängelansprüche bestehen bei Kunden, die Kaufleute i.S. des HGB sind, nur, soweit der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB nachgekommen ist.
c) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so haben wir nach unserer Wahl Nacherfüllung zu leisten (Mangelbeseitigung, Neuerstellung bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache). Das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung steht jedoch dem Kunden zu, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Bei Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, tragen wir nur die angemessenen Aufwendungen der Nacherfüllung, max. bis zur Höhe des Kaufpreises.
d) Eine Haftung für normale Abnutzung besteht nicht. Für Schadensersatzansprüche, die nicht gem. Ziffer 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen sind, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, ebenso für das Recht des Kunden auf Rücktritt, soweit der Mangel von uns zu vertreten ist (nur maßgeblich für Kunden, die Unternehmer sind).
e) Verlangt der Kunde, wenn er Unternehmer (§ 14 BGB) ist, die Nacherfüllung, so hat er innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Ablauf der Frist, die der Kunde uns für die Nacherfüllung gesetzt hat, zu erklären, ob er weiter Erfüllung verlangen will oder ob er die Vergütung mindern oder, soweit nicht ausgeschlossen, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen will.
f) Hat der Käufer die bei Gefahrübergang mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann er vom Verkäufer gem. § 439 Abs. 3 BGB Aufwendungsersatz für Aus- und Einbaukosten verlangen. Dieser Anspruch gilt nur, wenn die Ware durch Fachpersonal oder durch Personal mit notwendigen elektrotechnischen Kenntnissen und Erfahrung eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde. Ein Vorschussrecht des Käufers für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Sind die vom Käufer für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig, ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. Ein- und Ausbaukosten werden übernommen, die auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und vom Käufer durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden. § 377 HGB bleibt unberührt.
g) Soweit der Kunde, wenn er Unternehmer i.S. des § 14 BGB ist, Mängelansprüche gegen uns aufgrund von öffentlichen Äußerungen durch uns, durch den Hersteller unserer Produkte oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB), trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war.
h) Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter wird, wenn der Kunde Unternehmer ist, nicht gehaftet.
i) Im Falle eines Lieferregresses gem. § 478 BGB gelten die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln ohne die in den vorstehenden Absätzen dieser Bestimmung (Ziff. 5 dieser Geschäftsbedingungen) genannten Einschränkungen der Mängelansprüche mit Ausnahme der Schadenersatzansprüche. Der Kunde muss uns wegen des von dem Letztverbraucher geltend gemachten Mangels die sonst erforderliche Frist nicht setzen. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
j) Sofern in Ziff. 5 a) bis i) die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt wird, gilt Ziff. 8 b) entsprechend.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach
 
10 % übersteigt.
b) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
c) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist und seine sonstigen Pflichten erfüllt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehung zur Ermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 6 d) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. Zahlung, Verzugszinsen, Gegenansprüche, Leistungsfähigkeit
a) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
b) Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen. Bei Unternehmern (§ 14 BGB) können wir Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
c) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde, wenn er Unternehmer i.S. des § 14 BGB ist, nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Dieses gilt nicht, soweit die Gegenansprüche des Kunden auf einer mangelhaften Leistung durch uns beruhen. Des Weiteren gilt dieses für das Zurückbehaltungsrecht nicht, wenn dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
d) Erhalten wir, sofern wir vorleistungspflichtig sind, nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden - z. B. durch Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Zahlungseinstellung, Geschäftsauflösung oder wenn der Kunde fällige Rechnungen mehrmals trotz Mahnung nicht bezahlt - können wir, wenn die Tatsachen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises, zu gefährden, die uns obliegende Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Wir können eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach unserer Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Soweit die vorgenannten Ereignisse durch den Kunden verschuldet sind, sind wir berechtigt die gesamte Restschuld aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
8. Haftungsbeschränkung, Aufwendungsersatz, Rücktritt
a) Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
b) Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit für die Beschaffenheit der Leistung eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für sonstige Schäden gilt der Haftungsausschluss darüber hinaus nicht, sofern die Schäden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, so gilt der Haftungsausschluss auch dann nicht, wenn fahrlässig gehandelt wurde; die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Ansprüche aus Produkthaftung bleiben vom Haftungsausschluss ebenfalls unberührt.
c) Soweit der Kunde anstelle von Schadensersatz statt der Leistung von uns Ersatz der Aufwendungen verlangt, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB), sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte, es sei denn, eine Haftungsbegrenzung ist nach Ziff. 8 b) unzulässig.
d) Ist der Kunde Unternehmer, so ist er bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung durch uns nur bei einem Verschulden unsererseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Gütersloh, Deutschland und der Erfüllungsort Verl, Deutschland. Der Kunde ist jedoch berechtigt, im Einzelfall als Gerichtsstand auch Klage vor anderen kraft Gesetzes zuständigen Gerichten zu erheben.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
 
 
Stand: 01.01.2018
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