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Divevolk - SeaTouch 4 MAX Smartphonegehäuse

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eBay-Artikelnr.:186020639577
Zuletzt aktualisiert am 24. Jan. 2024 17:14:53 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
EAN
4062308069284
Marke
Divevolk

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Tauchschule Neufahrn / Heidi Gündermann
Heidi Gündermann
Fürholzer Weg 6a / Marktplatz 11B
85375 Neufahrn b. Freising
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0969055129894
:xaF9969055129894+
:liaM-Eed.ahcuad-mh@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 815323838
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB`s TS-Gündermann
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ( AGB ) von TS Gündermann (HM-Daucha)
TS Gündermann – HM-Daucha – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@hm-daucha.de – www.hm-daucha.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Reisebedingungen für Tauchreisen von TS Gündermann
(HM-Daucha)
Gültig ab 01.01.2013
 
Präambel
Reisevermittler ist TS Gündermann, Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn.
Für Reisebuchungen mit TS Gündermann - nachfolgend Reisevermittler genannt - gelten die nachstehenden Reisebedingungen.
 
1. Abschluss des Reisevertrags/Buchung
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reisevermittlers zustande. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie seine eigenen einzustehen.
 
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Reiserechnung sind 50% des Reisepreises, bzw. mindestens 25,00 € pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 8 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert auf das angegebene Konto zu überweisen.
2.2 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der volle Reisepreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Reiserechnung zur Zahlung fällig.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisevermittler berechtigt, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 4.4 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Flyern sowie den Beschreibungen auf der Homepage des Vermittlers. Nebenabreden und besondere Vereinbarungen müssen in der Buchung sowie in der Reisebestätigung aufgeführt werden.
3.2 Inhalte von Orts- bzw. Hotelprospekten haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
3.3 Soweit eine Tauchreise in der Ausschreibung nicht anders beschrieben ist, schließt der Preis folgende Leistungen ein: Unterbringung im Doppel- oder Mehrbettzimmer, Verpflegung gemäß Ausschreibung (z. B. Frühstück, Halbpension, etc.) der Reiseleitung.
3.4 Die Anreise zum Reiseziel sowie der Transport des Gepäcks und der Tauchausrüstung ist nicht Bestandteil des Reisevertrags und erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
4. Rücktritt durch den Kunden/Stornierung/Umbuchung
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reisevermittler.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, gelten die unter Punkt 4.4 aufgeführten Stornobedingungen.
4.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
4.4 Stornobedingungen für Tauchreisen von TS Gündermann:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mind. 25,- €
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
7 Tage bis Reiseantritt oder "No show" (Nichterscheinen): 100% des Reisepreises
 
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde am Reiseziel vorgebuchte Reiseleistungen z. B. Tauchpakete, Tagesausflüge, etc., ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Vermittler.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reisevermittler
Der Vermittler kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reisevermittler und seines örtlichen Beauftragten, nachhaltig stört oder sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisevermittler, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
6.1 b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis per Banküberweisung zurück.
6.2 Ferner behält sich der Vermittler das Recht vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die vom Vermittler nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Vermittler alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.
6.3 Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Kunden, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Vermittler als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. Der Vermittler darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
7. Haftung des Reisevermittlers
7.1 Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Der Vermittler ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt.
7.2 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, an Tauchfahrten, etc. beteiligt sich der Kunde stets auf eigene Gefahr.
7.3 Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verant-wortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird vom Vermittler dringend empfohlen. Auf Wunsch ist der Vermittler bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung behilflich.
10. Tauchunfallversicherung
Der Abschluss einer Tauchunfallversicherung, z. B. von Aqua Med wird vom Vermittler dringend empfohlen. Eine Tauchunfallversicherung deckt u. a. die Kosten für eine notfallmedizinische Behandlung sowie Druck-kammerbehandlung und die Rückführung des Tauchers nach Erstbehandlung vor Ort ins Heimatland.
11. Tauchkurse / Tauchprogramme
Der Kunde muss seine Tauchtauglichkeit durch den Besitz einer gültigen Tauchtauglichkeit nachweisen, wenn er an Tauchkursen oder Tauchprogrammen teilnehmen möchte. Während der Tauchkurse und –pro-gramme muss der Kunde den Tauchlehrern und Betreuern Folge leisten. Zuwiderhandlungen haben den so-fortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Kunden, die ein spezielles Tauch-programm (z. B. Non-Limit-Tauchen) buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation ein gebuchtes Tauchprogramm ggf. umzuschreiben oder den Kunden von der Teilnahme auszuschließen. Der Kunde taucht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12.2 In den Flyern und den Ausschreibungen des Vermittlers hinausgehende Zusagen an den Kunden sind unwirksam, sofern sie nicht in der Reisebestätigung enthalten sind.
13. Allgemeines
13.1 Alle Angaben in den Flyern und in den Ausschreibungen auf der Homepage des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung.
13.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten.
13.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Vermittler schriftlich bestätigt wurden.
13.4 Tritt TS Gündermann lediglich als Vermittler einer Reise auf, so gelten die Reisebedingungen des jewei-ligen Veranstalters.
Haftungsausschluss / Copyright:
1. Die auf dieser Web-Seite veröffentlichten Inhalte sind mit größter Sorgfalt recherchiert. TS Gündermann übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Qualität der bereitgestellten Informationen bzw. angegebenen Preise und technische Daten.
 
2. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, sind durch die Nutzung dieser Seite grundsätzlich ausgeschlossen.
 
3. Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten nur solange der Vorrat reicht. Druckfehler und Irrtümer ausgeschlossen.
 
4. TS Gündermann haftet nicht für die Inhalte fremder Seiten, die von TS Gündermann verlinkt sind. Für aus diesen Seiten resultierende Schäden übernehmen wir keine Haftung. Ändert ein Anbieter seinen Inhalt wesentlich, dann senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden diese Seite dann entfernen.
 
5. Für technische Störungen oder Schäden haftet TS Gündermann nicht.
 
6. Alle Warenzeichen sind eingetragene Marken der jeweiligen Hersteller.
 
Tauchreisebedingungen - Stand 01.01.2013
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ausrüstungsverleih
 
TS Gündermann – HM-Daucha – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@hm-daucha.de – www.hm-daucha.de
 
1. Vermieter der Leihausrüstung ist TS Gündermann, Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn „Vermieter“ genannt.
 
2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleih-zeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.
 
3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihaus-rüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.
 
4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemie-tet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
 
5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche füllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 30 bar zurück-gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
 
6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.
 
7. Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneinge-schränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
 
8. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung von Leihausrüstung. Diese kann auf der Internetprä-senz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden, die Preisliste steht auch zum Download bereit.
 
9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände hinterlegt werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurückerstattet wird.
 
10. Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten folgende Tarife:
Tages-Tarif: von der Abholung 24 Std.
Wochenende (WE)-Tarif: 2,5 Tage.
Wochen-Tarif: 6 Werktage
Bei zwei, drei und mehr Wochen wird ebenso verfahren. Bei verlängerten Wochenenden oder einer Verleih-dauer von z. B. 1,5 Wochen, wird eine entsprechende pauschale Vereinbart.
 
11. Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrü-stung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgegeben, so wird eine anteilige Nachberech-nung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung entstanden sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.
 
12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.
 
13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihaus-rüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrü-stung haftbar zu machen.
 
14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz ver-antwortlich und voll haftbar.
 
15. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurückgegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 15,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.
 
16. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
 
17. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite dieses Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TS Gündermann für den Ausrüstungsverleih in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht.
 
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Mietbedingungen - Stand 01.01.2013
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service- und Reparaturdienstleistungen
 
TS Gündermann – HM-Daucha – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@hm-daucha.de – www.hm-daucha.de
 
1. Vertragsgegenstand
 
Der Kunde übergibt TS Gündermann, Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn- nachfol-gend TS Gündermann genannt - zwecks Überprüfung/Reparatur/Revision oder sonstiger Service- und Repa-raturdienstleistungen, Tauchgeräte oder andere Ausrüstungsteile.
 
2. Zustandekommen des Vertrages
 
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Repa-raturauftrags. Im Reparaturauftrag wird die Bezeichnung des Reparaturgegenstands sowie die gewünschte Arbeit vermerkt. TS Gündermann erstellt für den Kunden eine Kopie des Reparaturauftrags, der den Erhalt der Tauchgeräte und Ausrüstungsteile bestätigt. Der Kunde kann auch eine dritte vertretungsberechtigte Person zur Abgabe des Reparaturgegenstands beauftragen.
 
3. Zahlungsmodalitäten
 
TS Gündermann führt die gewünschte Arbeit am Reparaturgegenstand zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste aus. Die  aktuelle Preisliste ist auf der Internetseite von TS Gündermann veröffentlicht. Sämtliche Zahlungen sind bei Abholung des Reparaturgegenstands nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht TS Gündermann ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Scha-dens bleibt unberührt.
 
4. Unternehmerpfandrecht
 
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht TS Gündermann wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in dessen Besitz gelangten Repara-turgegenstands zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfand-recht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
5. Abnahme
 
Der Kunde ist zur Abnahme des Reparaturgegenstandes verpflichtet, sobald TS Gündermann diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme hat im Betrieb von TS Gündermann zu erfolgen, soweit nicht aus-drücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Re-paraturgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch TS Gündermann unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges durch den Kunden mit der Abnahme haftet TS Gün-dermann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.
 
6. Sachmängelhaftung
 
TS Gündermann haftet für Sachmängel für die Dauer von 6 Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstan-des an den Kunden.
 
7. Haftung
 
Schadensersatzansprüche gegen TS Gündermann sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von TS-Gündermann selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeit-punkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die ge-setzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für TS-Gündermann zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB‘s. Der Höhe nach ist die Haftung von TS-Gündermann beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorher-sehbar waren. Die Haftung von TS-Gündermann für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positi-ven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Ver-letzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
 
8. Sonstige Bestimmungen
 
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechts-wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
 
9. Salvatorische Klausel
 
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
 
Service- und Reparaturdienstleistungen - Stand 01.02.2013
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse von TS Gündermann (HM-Daucha)
 
TS Gündermann – HM-Daucha – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@hm-daucha.de – www.hm-daucha.de
Kurs- und Zahlungsbedingungen
Mit der Einreichung bzw. Einsendung des Anmeldeformulars verpflichtest du dich (als Teilnehmer) zur
definitiven Teilnahme am näher bezeichneten Kurs. Du erklärst dich dadurch mit den Kursbedingungen und den nachfolgend aufgeführtem Zahlungsmodus einverstanden.
1. Kursbedingungen:
1.1 Eine Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und an uns gesendet wurde. Für die Teilnahme an einem Tauchkurs ist es außerdem erforderlich, die von PADI verlangten Formulare nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
1.2 Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von € 60,00 bzw. 20% des Kurspreises fällig, je nachdem, was der höher zu zahlende Betrag ist.
1.3 Die restliche Kursgebühr ist spätestens bis zum Kursbeginn, ohne weitere Aufforderung zu bezahlen.
1.4 Der Kurs muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
1.5 Fahrten während des Kurses und andere Zusatzleistungen wie z.B. Campingplatzreservierungen,
Hotelreservierungen oder ähnliches sind kein Bestandteil dieses Vertrages. Sie obliegen weder den Pflichten von TS Gündermann, noch wird dafür eine Haftung übernommen. Auch sind anfallende Kosten hierfür nicht Bestandteil dieses Vertrages und müssen vom einzelnen selber getragen werden.
1.6 Du solltest eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden bzw. Materialverlust abschließen. Es besteht seitens des TS Gündermann keine Haftung. Wir weisen hierbei insbesondere auf den Transport und die Lagerung von Ausrüstungsgegenständen hin.
2. Rücktritt vor Kursbeginn:
2.1 Die Einschreibegebühr wird generell nicht zurückgezahlt.
2.2 Der Rücktritt vom Kursvertrag ist nur eine Woche vor Beginn des Kurses, innerhalb von drei Tagen nach der Anmeldung möglich.
2.3 Eine kurzfristigere Stornierung ist nicht möglich, jedoch kann die Teilnahme aus unserer Kulanz auf einen anderen Kurs verschoben werden, der innerhalb der nächsten 12 Monate stattfindet.
2.4 In Stornierungsfällen, bei denen der Kursteilnehmer die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, hat TS Gündermann grundsätzlich den Anspruch auf die ausstehenden Beträge.
3. Terminschwierigkeiten des Teilnehmers / Abbruch eines Kurses / Nachschulungen:
3.1 Bei allgemeinen Terminschwierigkeiten des Teilnehmers kann TS Gündermann nicht gewährleisten, dass der Kurs zum ursprünglich geplanten Termin beendet wird. Es wird versucht, den Teilnehmer auf spätere Kurse zu verschieben, bei denen noch freie Plätze sind. TS Gündermann kann nach Ermessen für jedes zusätzliche Modul 60 € berechnen.
3.2 Termine, die aufgrund einer Krankheit nicht durchführbar sind - bitte Attest vorlegen - können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Teilnahme verschiebt sich dann auf einen späteren freien Kurs. Es entstehen keine weiteren Kosten. Sollte der Kursteilnehmer Termine nicht einhalten können, und diese nicht mind. 48 Std. vorher abgesagt haben, behält sich TS Gündermann das Recht vor, jedes Modul mit 60 € zu berechnen.
3.3 Ausscheiden aus einem Kurs durch längere Krankheit oder Tauchuntauglichkeit ist möglich. Bei
Krankheit/Tauchuntauglichkeit bitte ein Attest eines anerkannten Tauchmediziners vorlegen. In jedem Fall wird zusätzlich zur Anzahlung die in Anspruch genommene Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ist die Kursgebühr bereits bezahlt worden, wird die Differenz mit einem Gutschein erstattet, der zwölf Monate lang gültig ist. Der Betrag kann jedoch nicht in bar oder per Überweisung erstattet werden.
3.4 Bei Nachschulungen und/oder zusätzlichem Unterricht behält sich TS Gündermann das Recht vor, pro Modul 60 € zu berechnen.
4. Pflichten des Kursveranstalters:
4.1 Die von TS Gündermann angekündigten Kurse finden an den abgesprochenen Terminen statt. Die
Anfangs- und Endzeit des Kurses können durch den Kursleiter verändert werden.
4.2 Der Kursleiter hat die Berechtigung, Personen, welche den Kurs stören oder andere Kursteilnehmer behindern, aus dem Kurs auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung des Kurspreises.
4.3 Da für einige Kurse eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, kann der Kurs bei zu geringer
Teilnehmerzahl durch TS Gündermann auf einen späteren Termin verschoben werden. Dies erfolgt nach Ankündigung und/oder persönlicher Absprache mit dem Schüler.
4.4 Während des Kurses sind Zusatzleistungen wie Fahrten, Hotelreservierungen oder ähnliches nicht
Bestandteil dieses Vertrages. Sie obliegen weder den Pflichten von TS Gündermann, noch wird dafür eine Haftung übernommen.
4.5 Bei Schäden durch höhere Gewalt, die das Unterrichten von Tauchkursen unmöglich machen, wird die jeweilige Veranstaltung bis auf weiteres verschoben oder dem Teilnehmer wird eine alternative Möglichkeit geboten. Ist es in einem Fall nicht möglich, die Veranstaltung innerhalb von 21 Tagen nachzuholen oder stehen keine Alternativen zur Verfügung, erhält der Teilnehmer auf Wunsch seine Kursgebühr zurück (abzüglich der in Anspruch genommenen Dienstleistung). TS Gündermann kann nicht für Terminausfälle verantwortlich gemacht werden, wenn diese durch Dritte verschuldet werden (z.B. Hallenbad- Freibadbetreiber, Unwetter).
4.6 Bei Krankheit o. ä. des Tauchlehrers stellt TS Gündermann schnellst möglich Ersatz zur Verfügung.
5. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, SONSTIGES:
Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist, soweit es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt, ausschließlich Freising. Wir sind berechtigt, Klagen gegen den Teilnehmer nach eigenem freien Ermessen auch am allgemeinen Gerichtstand des Teilnehmers anzubringen. Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Teilnehmers entgegenstehen, gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden. Soweit es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt, ist der Erfüllungsort für beide Teile Freising.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnehmerdaten automationsunterstützt verarbeitet und
gespeichert werden. Der Teilnehmer ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in unsere Kundendatei
ausdrücklich einverstanden und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen
einverstanden zu sein. Die Daten des Teilnehmers werden für Auftragserfassung, zur Fakturierung und Buchhaltung verwendet. Die Daten des Teilnehmers werden von uns nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist. Unsere Partner sind uns ebenfalls zu striktem Datenschutz verpflichtet.
 
Kursbedingungen - Stand 01.01.2013
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