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Kennzeichenunterlage/Kennzeichenhalter - BMW "Born in M Town" 1 Stk. (kein Satz)

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:184477214339
Zuletzt aktualisiert am 05. Apr. 2024 14:34:22 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Material
Kunststoff
Herstellernummer
FTMXB99998888777
Angebotspaket
Nein
Hersteller
BMW
Einbauposition
Hinten, Vorne
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Bernd Döpke
Frankfurter Ring 35
80807 München
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0625353980
:liaM-Eed.wmb@pohsenilno
---------------------------------------------------------------- Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Vorstand/Board of Management: Oliver Zipse (Vorsitzender/Chairman), Jochen Goller, Ilka Horstmeier, Walter Mertl, Milan Nedeljković, Joachim Post, Frank Weber Vorsitzender des Aufsichtsrats/Chairman of the Supervisory Board: Norbert Reithofer Sitz und Registergericht/Domicile and Court of Registry: München HRB 42243 ----------------------------------------------------------------
USt-IdNr.:
  • DE 129273398
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Original BMW Ersatzteilen, Zubehör- und Lifestyle Produkten
Für den Verkauf von Original BMW Ersatzteilen, Zubehör- und Lifestyle Produkten („Teile, Zubehör und Lifestyle-Produkte“) durch die BMW AG Petuelring 130, 80788 München, Sitz und Registergericht: München HRB 42243 (nachfolgend „BMW“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Vertragsschluss
1. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellungen von Produkten dienen nur der Information des Kunden und sind kein bindendes Angebot des BMW.
Der Versand von Teilen, Zubehör und Lifestyle-Produkten erfolgt durch die BMW Niederlassung München, Petuelring 130, 80788 München, welche sowohl den Zahlungsverkehr als auch den Versand und ggf. die Rückabwicklung des Verkaufs organisiert. Eine Abholung und oder Bezahlung der gekauften Produkte vor Ort ist nicht möglich.
Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab (Bestellung). Der Kunde bleibt für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Eingang der Bestellung bei BMW an sein Angebot gebunden.
Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde per Email eine automatische Bestätigung über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung und etwa folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes durch BMW dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der BMW Partner innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Bestellung dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lässt oder die bestellte Ware ausliefert.
Hat der Kunde ein Kundenkonto eröffnet, wird der Vertragstext von BMW im Kundenkonto gespeichert. Dort kann der Kunde ihn ansehen, speichern und ausdrucken. Falls der Kunde kein Kundenkonto eröffnet hat, wird der Vertragstext von BMW nicht gespeichert und kann vom Kunden nach Abschluss des Vertrages nicht mehr abgerufen, angesehen oder gespeichert werden.
Eingabefehler kann der Kunde dadurch berichtigen, dass er den Vorgang abbricht und den Vorgang erneut beginnt.
 
Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
Lieferung und Lieferverzug
1. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Abnahme
Im Falle der Nichtannahme durch den Käufer kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren bei neuen Gegenständen in zwei Jahren. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und es sich beim Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache handelt, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Soweit eine solche ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung getroffen wird, gilt diese nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Teilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Gegenständen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung sowie der vorgenannte Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass: – der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder – der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben, oder – der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder – in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder – der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
7. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen zusätzlich die auf digitale Elemente anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzug ist in Abschnitt III. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Teilen, Zubehör, Accessoires und sonstigen Produkten.
Online-Streitbeilegung
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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  • DE71203600
BMW Niederlassung München

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