|Eingestellt in Kategorie:
Sie haben so einen Artikel?

Red Pine Massivholzdielen Schlossdielen Dielen 21x134 x 4300/4900/550/6100 mm

Artikelzustand:
Neu
Versand:
Ggf. kein Versand nach USA. Für Versandoptionen lesen Sie die Artikelbeschreibung oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Weitere Detailsfür Versand
Standort: Strande OT Marienfelde, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahmen:
Zahlungen:
     

Sicher einkaufen

eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. 

Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:175760231930
Zuletzt aktualisiert am 19. Dez. 2023 12:49:18 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Breite
134 mm
Marke
Dielen Kontor Nord
Farbe
goldgelb
Installationsart
Verklebung, Vernagelung
Produktart
Parkett
Stärke
21 mm
Farbgebung
goldgelb
Material
Massivholz
Holzart
Red Pine
Länge
4300/4900/5500/6100 mm
Finish
optional geölt
EAN
0653415179511

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Dielen Kontor Nord Anja Schleede
Anja Schleede
Redderkamp 3
24229 Strande OT Marienfelde
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT628951994340
:xaF7289519-94340
:liaM-Eed.enilno-neleid@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 247751760
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1. GELTUNG
1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden "Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen - einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind.
2. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die ALZ auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
 
 
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
1. Alle Angebote sind stets freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt in jedem Fall vorbehalten.
2. Mündliche Auskünfte zu Waren, Lieferfristen und Preisen sind stets zunächst unverbindlich und bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung, bevor sie vertragswirksam werden.
3. Eventuell angebotene Rabatte, auch Mengenrabatte, gelten nur vorbehaltlich fristgerechter Bezahlung.
4. Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so versichert der Besteller mit der Auftragserteilung, dass er zu seinen Handlungen vom Rechnungsempfänger in dessen Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen bevollmächtigt ist. Der Besteller bleibt uns stets bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Geschäft persönlich haftbar und gilt solange als gesamtschuldnerisch haftender Mitempfänger.
5. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung.
6. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
7. Bei Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen sind wir berechtigt, uns daraus eventuell entstehende Kosten, Schäden oder Mehraufwendungen im vollem Umfang in Rechnung zu stellen.
8. Sollte eine Änderung oder Stornierung, z.B. bei maßgefertigten Teilen, nicht mehr möglich sein, so ist der Auftraggeber zur Abnahme und vollen Bezahlung verpflichtet.
 
 
3. DATENSPEICHERUNG
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
 
4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERPACKUNG
1. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Bei vereinbarter Lieferung durch uns gilt stets "frei Bordsteinkante" der nächsten, für das Lieferfahrzeug freigegebenen öffentlichen Straße als vereinbart. Der Empfänger hat die Ware stets selbst abzuladen. Eine eventuelle Hilfeleistung durch unsere Mitarbeiter beim Abladen oder beim Weitertransport der Ware ist grundsätzlich kostenpflichtig und begründet keine weitere Gefahrübernahme bezüglich der Ware.
2. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen, so kann der Käufer zurücktreten.
5. Wird ein vereinbarter Abnahmetermin seitens des Käufers nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, die bereit-gestellte Ware sofort in Rechnung zu stellen. Ist der vereinbarte Lieferort für das Lieferfahrzeug entgegen der Aussage des Käufers nicht zugänglich so hat der Käufer alle Kosten zu tragen, die mit einer nochmaligen Anlieferung oder ggf. auch einer geänderten Lieferform verbunden sind.
6. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.
Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
 
5. PREISE, ZAHLUNG
1. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nur soweit Waren oder Dienstleistungen in unseren Verkaufsräumen, in unserer Werbung oder in unseren Verkaufsunterlagen mit einer Preisauszeichnung für Endverbraucher versehen sind, handelt es sich um Preise inclusive Mehrwertsteuer. Im Zweifelsfall hat sich der Käufer vor Vertragsabschluss zu vergewissern.
2. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen fällig, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf.
3. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
4. Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Verzugszinsen werden mit 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist oder der Käufer eine geringere Belastung. § 353 HGB bleibt unberührt. Eventuell vereinbarte Rabatte werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
5. Wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung nur in angemessenem Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Ein Anerkenntnis des Verkäufers, insbesondere über Bestehen und Umfang eines Mangels, ist hiermit nicht verbunden.
6. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
7. Holzfussböden aus nichtheimischen Beständen unterliegen der Preisbindung. Wir können daher keine langfristige Preisgarantie übernehmen. Über eventuelle Preisänderungen informieren wir bei Bestellung. Es werden die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
 
 
6. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES
1. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
2. Die Bandbreite von natürlichen Farb- Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
3. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
4. Geringfügige Abweichungen in den Ausmaßen, in Form, Farbe und Beizung sind uns gestattet; sie berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
 
 
7. ANSPRÜCHE DES KÄUFERS WEGEN EINES MANGELS
1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort, bei verpackter Ware innerhalb von 8 Kalendertagen, durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Käufer.
2. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt. Im übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche verwiesen.
3. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch den Verkäufer, den Hersteller oder dessen Gehilfen haftet der Verkäufer nicht, wenn er die Äußerung nicht kannte und nicht kennen musste, die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war oder wenn und soweit der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Aussage seine Kaufentscheidung beeinflusst hat.
4. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nicht oder nur unerheblich mindern. Eine bereits einmal geöffnete oder leicht beschädigte Verpackung stellt für sich keinen Mangel dar. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Käufer selbst mit ganz unerheblichem Aufwand oder ggf. im Rahmen der üblichen Weiterverarbeitung beseitigt werden kann.
5. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgte.
6. Verlangt der Käufer Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Das Recht des Käufers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
7. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt, soweit nicht nach Ziffer 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung) ausgeschlossen.
8. Alle Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen, bei Kaufleuten jedoch innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für Verträge, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen ist.
9. Die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
10. Beanstandungen erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Woche schriftlich erfolgen; für die Rechtzeitigkeit gilt die Postaufgabe. Die genannte Frist läuft bei Eintreffen der Lieferung beim Empfänger. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor 20% der Gesamtsumme einzubehalten.
 
 
8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
1. Die Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, oder er für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzustehen hat sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
 
 
9. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme durch den Verkäufer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
5. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffbauwerkes oder Luftfahrzeuges entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 bis 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3 - 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solang der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines Insolvenzverfahrens gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
10. Übersteigt der (Nominal-) Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
 
 
10. BAULEISTUNGEN
1. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.
2. Bei Auftragserteilung von Bauleistung durch einen Privatkunden wird die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) nur Vertragsbestandteile bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB, Teil B, vor Vertragsschluss. Die in der VOB Teil C niedergelegten Normen, Toleranzen und Aufmaßrichtlinien gelten jedoch in jedem Fall als Vertragsbestandteil vereinbart.
 
 
11. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
 
 
12. ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU ONLINE-SHOP GESCHÄFTEN
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen, die Dielen Kontor Nord für den Kunden aufgrund von Bestellungen über den Online-Shop erbringt, erfolgen zusätzlich auf der Grundlage der nachfolgenden ergänzenden Geschäfts-bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Dielen Kontor Nord und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Dielen Kontor Nord im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Dielen Kontor Nord Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per Email, per Fax (0 43 49 / 9159827) oder per Telefon (0 43 49 / 9159826) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Dielen Kontor Nord passiert hat. Dielen Kontor Nord ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch übermittlung per Brief, per Fax oder per E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
3. Vereinbarung über die Beschaffenheit
Die dem Vertrag zugrunde liegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise Alle genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Die Preise für Verpackung und Versand gelten nicht für Lieferungen innerhalb Macklenburg-Vorpommern und deutsche Inseln, innerhalb dieser Bereiche werden grundsätzlich Aufpreise erhoben, deren Höhe in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren ist.
5. Widerrufsrecht
 
 
Widerrufsrecht
* Ist der Kunde Kaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB.
* Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von einem Monat das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung in gesonderter Textform. Eine Begründung ist nicht erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat an
 
Dielen Kontor Nord
Redderkamp 3
24229 Strande OT Marienfelde
 
Tel.043 49- 918 98 26
Fax 043 49- 915 98 27
 
zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von Dielen Kontor Nord. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 100,00 EUR trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
* Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist Dielen Kontor Nord berechtig, vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht, wenn der Kunde die Ware lediglich prüft und nicht darrüberhinausgehend nutzt.
* Die Rücknahme von original-verpackten Waren kann ausschließlich in der funktionstüchtigen Originalverpackung erfolgen. Die Original-Verpackungen sind deshalb vorsichtig zu öffnen und sorgfältig aufzubewahren. Haben wir Ware in mehreren gleichartigen Verpackungseinheiten angeliefert, so darf zu Prüfungszwecken vom Kunden zunächst nur eine Verpackung geöffnet werden.
( Beispiel: Parkettboden in mehreren Paketen verpackt )
Wurde vom Kunden mehr als eine gleichartige Verpackung geöffnet, so besteht dafür unsererseits keine Rücknahmeverpflichtung, außer wenn die darin enthaltene Ware falsch deklariert war oder Mängel aufweist.
* Ein Widerrufsrecht nach § 6 b) besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind und in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.
 
Shopinhaber:
Dielen Kontor Nord
Groß- und Einzelhandel
Redderkamp 3
D-24229 Strande OT Marienfelde
Tel.: +49 (0)43 49 - 915 98 26
Fax: +49 (0)43 49 - 915 98 27
Mail: info@dielen-online.de
 
Rechtsform : Einzelunternehmen
STNR.: 1900918961
UID: DE247751760
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
dielen_kontor_nord

dielen_kontor_nord

35 Artikel verkauft
Mitglied seit Apr 2006
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (18)

1***c- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
DANKE !!!!
s***o (1548)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
SUPER **************************************************************************
8***n (187)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Tolle Ware, sehr hilfsbereit. Sehr zu empfehlen.